Psyhologisches Gutachten

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    • Psyhologisches Gutachten

      Hallo alle,
      seit einem Jahr versuche ich mein Umgangsrecht gerichtlich durchzusetzen. Im Juli 2004 war es fast soweit - Betreuter Umgang habe ich gekriegt. Doch es fand kein einziges Treffen statt. Die KM verweigert jetzt wieder den Umgang mit der Begründung, "ich habe angeblich das Kind misshandelt und die KM vergewaltigt". In diesem Zusammenhang "sollte ein psychologisches Gutachten vor weiteren Anhörung geholt werden", laut Familiengericht.

      Ich finde, das ganze ist eine Verhöhnung. Ich habe mehrmals bewiesen, das die KM Falschaussagen macht. Aus welchem Grund soll ich jetzt zum Psychologen?! Weil die Frau behauptet, das ich sie misshandelt habe? Beweise hat sie keine vorgestellt. Ich habe dagegen die Aussagen unserer Freunde, das wir eine ganz normale und glückliche Familie gewesen waren.

      FRAGE: Was bedeutet in Wirklichkeit dieses Gutachten? Ist das eine gängliche Sache oder eher eine Ausnahme? Was passiert, wenn ich der Richterin vorschlage, lieber eine Zeugenbefragung (Tagesmutter, Kindesarzt) durchzuführen?

      Die Sache geht mir ziemlich auf die Nerven, ehrlich gesagt. Besonders weil ich NICHTS davon getan habe, was behauptet wird. Rechtsanwalt hat mich im Stich gelassen. Eine dicke Rechnung sollte ich trotzdem bezahlen.
      Gesundheitlich sieht jetzt auch net so toll aus - früher aktiver Sportler, kämpfe ich jetzt mit Bluthochdruck und Schlaflosigkeit.
    • RE: Psyhologisches Gutachten

      hallo baer, wurden diese Vorwürfe schon im 1. Verfahren gemacht ? wie reagierte Richter darauf ?

      versuche ich mein Umgangsrecht

      das ist zuerst das Recht Eures Kindes ! Das solltest Du immer beachten, dürfte auch besser bei Richter/in ankommen.

      Betreuter Umgang habe ich gekriegt. Doch es fand kein einziges Treffen statt.

      warum nicht ? weis Richter/in das ?

      In diesem Zusammenhang "sollte ein psychologisches Gutachten vor weiteren Anhörung geholt werden", laut Familiengericht.

      wer sollte begutachtet werden ? wie ist die Fragestellung ?

      Was bedeutet in Wirklichkeit dieses Gutachten?

      ein Gutachten bedeutet immer, daß Richter sich nicht in der Lage sieht aus dem Vorgetragenen eien Entscheidung zu treffen.

      Was passiert, wenn ich der Richterin vorschlage, lieber eine Zeugenbefragung (Tagesmutter, Kindesarzt) durchzuführen?

      Du (Dein RA) kannst einen entsprechenden Antrag stellen, dann muß Richter/in darüber entscheiden.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Psyhologisches Gutachten

      Original von Wolfgang Becker
      hallo baer, wurden diese Vorwürfe schon im 1. Verfahren gemacht ? wie reagierte Richter darauf ?

      Die ganze Zeit hat sie diesen Blödsinn erzählt. Die Richterin hat nirgendwie besonders reagiert. Mein RA hat aber gemerkt, dass die Richterin schon immer auf der Seite der Frau stand.

      versuche ich mein Umgangsrecht

      das ist zuerst das Recht Eures Kindes ! Das solltest Du immer beachten, dürfte auch besser bei Richter/in ankommen.

      Ok, richtig.

      Betreuter Umgang habe ich gekriegt. Doch es fand kein einziges Treffen statt.


      warum nicht ? weis Richter/in das ?

      Natürlich weis sie das. Ich habe mich schriftlich beschwert. Die Frau hat den Umgang verweigert. Einfach so. Hat die Entscheidung des Gerichts misachtet. Erstmal den Umgang zugestimmt, dann hat sie aber gemeint, "sie soll das Kind von mir beschützen". Ich habe alles schriftlich!

      In diesem Zusammenhang "sollte ein psychologisches Gutachten vor weiteren Anhörung geholt werden", laut Familiengericht.

      wer sollte begutachtet werden ? wie ist die Fragestellung ?

      Ich habe es auch nicht verstanden. In dem Schreiben stand: "die KM beschwert sich, das der KV das Kind geschlagen hat. In diesem Hintergrund soll ein Gutachten geholt werden." Und jetzt habe ich ein Schreiben von Psychologen gekriegt. Ich soll mich angeblich mit ihm ins Verbindung setzen, schreibt er.
      Die Frau ist selber nicht ganz klar im Kopf - nennt das Kind mit dem anderen Vornamen und bringt ihn auf Dauer ins Ausland. Als ich sie wegen Kindesentziehung angezeigt habe, hat die Richterin einen psyhologischen Gutachten ausgedacht.

      Was bedeutet in Wirklichkeit dieses Gutachten?

      ein Gutachten bedeutet immer, daß Richter sich nicht in der Lage sieht aus dem Vorgetragenen eine Entscheidung zu treffen.

      Dann soll ich eventuell doch die Frau wegen Verleumdung anzeigen. Ich habe ja vorgeschlagen, die Tagesmutter und die Kinerärtztin als Zeugen zu befragen. Zumindest eine schriftliche Aussage von beiden würde ich anstreben. 3 unseren Freunden haben bereits schriftliche Aussagen zu meinen Gunsten geliefert.

      Was passiert, wenn ich der Richterin vorschlage, lieber eine Zeugenbefragung (Tagesmutter, Kindesarzt) durchzuführen?

      Du (Dein RA) kannst einen entsprechenden Antrag stellen, dann muß Richter/in darüber entscheiden.


      RA habe ich ausgeschaltet, weil er nichts gebracht hat. Der hat mir aber ordentlich gekostet. Ich bin mir bewusst, das ohne RA sehr schwierig ist, etwas zu erreichen, aber mein letzter hat wirklich nichts gemacht, nur ein Paar sinnlosen Schreiben angefertigt und Geld abkassiert. Er war einfach zu labil und dieser Aufgabe nicht gewachsen.
    • RE: Psyhologisches Gutachten

      Hallo baer,

      Die ganze Zeit hat sie diesen Blödsinn erzählt. Die Richterin hat nirgendwie besonders reagiert.

      Na also, dann hat Richterin das nicht ernst genommen. Wird meist gemacht, wenn solche Vorwürfe zu einem „bestimmten“ Zeitpunkt im Verfahren kommen.

      Mein RA hat aber gemerkt, dass die Richterin schon immer auf der Seite der Frau stand.

      Hmmm, also am Ende beschwerst Du Dich über RA, hier beziehst Du Dich aber auf ihn. Außerdem schreibst Du nix was darauf schließen lässt.

      wer sollte begutachtet werden ? wie ist die Fragestellung ?
      Ich habe es auch nicht verstanden. In dem Schreiben stand: "die KM beschwert sich, das der KV das Kind geschlagen hat. In diesem Hintergrund soll ein Gutachten geholt werden." Und jetzt habe ich ein Schreiben von Psychologen gekriegt. Ich soll mich angeblich mit ihm ins Verbindung setzen, schreibt er.

      Ist das überhaupt ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten ? Laß Dir erst mal die Beauftragung zeigen, da müsste dann auch die Fragestellung drin stehen. So kann man nix damit anfangen. Wenn es von Mutter in Auftrag gegeben wurde musst Du nicht mitwirken, kannst das dann als „Partei – Gutachten“ anfechten.

      Die Frau ist selber nicht ganz klar im Kopf - nennt das Kind mit dem anderen Vornamen und bringt ihn auf Dauer ins Ausland. Als ich sie wegen Kindesentziehung angezeigt habe, hat die Richterin einen psyhologischen Gutachten ausgedacht.

      Na, Ihr schenkt Euch ja nix. Jetzt hat Richterin doch das Gutachten bestellt ?! also ich komme so nicht mehr mit.

      Ich habe ja vorgeschlagen, die Tagesmutter und die Kinerärtztin als Zeugen zu befragen. Zumindest eine schriftliche Aussage von beiden würde ich anstreben. 3 unseren Freunden haben bereits schriftliche Aussagen zu meinen Gunsten geliefert.

      Zwischen vorgeschlagen + beantragt ist ein großer Unterschied. Wenn Du Dich in diesen Dingen nicht auskennst solltest Du doch einen erfahrenen RA beauftragen. Außerdem stellt sich (sicher auch Richterin) die Frage „was können die Personen bezeugen“ ?
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    • RE: Psyhologisches Gutachten

      Über mein RA wollte ich nicht reden. Der hat einfach nichts gebracht, das ist der Punkt.
      Ehrlich gesagt, noch einen zu nehmen und wieder viel Geld für nix bezahlen habe ich relativ wenig Lust.

      Das ich etwas nicht weis oder nicht verstehe - na, deswegen bin ich doch bei diesem Forum.

      Noch was: was soll der Psychologe in dieser Sytuation klären?! Das verstehe ich nicht. Angenommenm, einer der Ehegatten schlägt das Kind. Dann soll der Kinderartzt und/ Tagesmutti zweifellos was davon merken, oder? Und wenn die das nicht tun, dann bedeutet das, das die Misshandlungen niemals stattgefunden haben. Ich habe bereits in dem Schreiben ans Familiengericht genau das vorgeschlagen. Zwar habe ich kein förmlicher antrag gestellt, worauf du hinweist, aber es ändert nichts an der sache. Und keine Antwort gekriegt.

      Ich will einfach um mein Kind sorgen. Mehr nicht. Ich sehe, das die Gerechtigkeit und das Kindeswohl in meinem Fall nicht mal annähernd erreicht wurden.

      MfG

      Baer

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von baer ()

    • RE: Psyhologisches Gutachten

      hallo Baer,

      Das ich etwas nicht weis oder nicht verstehe - na, deswegen bin ich doch bei diesem Forum.

      wir hier können, dürfen + wollen keinen RA ersetzen, das wäre verbotene Rechtsberatung.

      was soll der Psychologe in dieser Sytuation klären?! Das verstehe ich nicht.

      solange Du meine Fragen nicht beantwortest (kannst) ich auch nicht.

      Angenommenm, einer der Ehegatten schlägt das Kind. Dann soll der Kinderartzt und/ Tagesmutti zweifellos was davon merken, oder?

      nicht unbedingt, denn sowas würde ja i.d.R. nicht in Anwesenheit Anderer gemacht. Die genannten könnten also nur bezeugen daß sie keine Spuren gesehen haben. Dann käme die Frage wie weit diese dahin gehend geschult sind.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Psyhologisches Gutachten

      Original von Wolfgang Becker
      hallo Baer,

      Das ich etwas nicht weis oder nicht verstehe - na, deswegen bin ich doch bei diesem Forum.

      wir hier können, dürfen + wollen keinen RA ersetzen, das wäre verbotene Rechtsberatung.

      Habe um eine Rechtsberatung gebeten? Außerdem verweisen sich die Forumsmitglieder ständig auf irgendwelche Gesetze.

      was soll der Psychologe in dieser Sytuation klären?! Das verstehe ich nicht.

      solange Du meine Fragen nicht beantwortest (kannst) ich auch nicht.

      Man soll sich doch im Klaren sein, das man alle Kleinigkeiten hier nicht erzählen kann (darf). Außerdem habe ich schon mehr als genug erzählt. Man soll nur lesen.

      Angenommenm, einer der Ehegatten schlägt das Kind. Dann soll der Kinderartzt und/ Tagesmutti zweifellos was davon merken, oder?


      nicht unbedingt, denn sowas würde ja i.d.R. nicht in Anwesenheit Anderer gemacht. Die genannten könnten also nur bezeugen daß sie keine Spuren gesehen haben. Dann käme die Frage wie weit diese dahin gehend geschult sind.


      Tja... komische Logik. Kann die KM dann alles behaupten, was sie will, und ich soll immer meine Unschuld mühsam beweisen?

      Ich denke, Wolfgang, das sehr viele Männer mit diesem Problem konfrontieren. Die Ex-Frauen bedienen sich oft als Waffe diese Taktik ( Lügen über angebliche Misshandlungen ). Ich habe mit einigen gesprochen, auch vom Vaterverein. Daher wäre dieses Thema sehr interessant für viele. Wie viele Anderen, habe ich mein Kind NICHT geschlagen. Ist mal nur so, zur Erinnerung.

      Also, wenn du mal was Nützliches sagen kann, würde ich mich freuen. Sogar Kritik hilft mir die Verteidigung besser aufzubauen.
      :)
    • RE: Psyhologisches Gutachten

      Hallo Baer,

      es genügt nicht einfach nur zu sagen und auch daran zu glauben, daß Du unschuldig bist, bzw. daß Du recht hast. Gewisse Spielregeln müssen schon eingehalten werden. Wer mit dem Kopf durch die Wand will, der holt sich nur Beulen. Wolfgangs Fragen und Hinweise sind schon richtig gewesen. Natürlich kann es sein, daß ein Rechtsanwalt nichts bringt, aber das ist nicht immer so. Es gibt z. B. auch vom ISUV empfohlene Anwälte. Ich kann verstehen, daß Dich dieser ganze Vorgang aufregt. Doch gerade deshalb ist Ruhe und Sachlichkeit angesagt und die kann ein Anwalt bringen. Ich glaube nicht, daß Du gut beraten bist, wenn Du versuchst die Sache alleine durchzufechten. Dazu bist Du viel zu emotional aufgeladen. Zu meinen, daß man im Recht ist und wirklich auch Recht zugesprochen zu bekommen sind zwei völlig verschiedene Dinge.

      MfG
      WerK
    • RE: Psyhologisches Gutachten

      Hallo baer,

      du musst m.E. nach die beiden Sachen trennen. Einerseits die Klage auf Umgang mit deinem Kind und andererseits das Problem der Verleumdungskampagne der KM.


      Die Angabe

      Original von baer"ich habe angeblich das Kind misshandelt und die KM vergewaltigt".


      wurde soweit ich das verstanden habe in der Verhandlung gemacht. Ist also protokolliert.

      Dann soll ich eventuell doch die Frau wegen Verleumdung anzeigen.


      Das ist die logische Konsequenz. Strafanzeige § 187 StGB . Die Vorgehensweise ist dir ja bereits bekannt.

      Ich habe ja vorgeschlagen, die Tagesmutter und die Kinerärtztin als Zeugen zu befragen.
      Zumindest eine schriftliche Aussage von beiden würde ich anstreben.


      Fast richtig. Beantrage diese Personen als Zeugen zu vernehmen. Die Entscheidung trifft dann der Richter/In.

      3 unseren Freunden haben bereits schriftliche Aussagen zu meinen Gunsten geliefert.


      Benenne sie als Zeugen. Die Bewertung der Aussagen überlässt du dem Richter/In. Das geht dich nichts an. *w

      RA habe ich ausgeschaltet, weil er nichts gebracht hat.


      Unklug. Hole dir Anregungen in Foren und formuliere deine Anträge vom Kern her selbst. Einen Anwalt benötigst du, schon der Formalitäten wegen, trotzdem. Von daher hätte dein „Alter“ sicher noch gereicht.

      Vorausgesetzt, dass an den Beschuldigungen nichts dran ist, hat sich dieses Problem für dich erledigt. Du erhältst dann deine Auslagen sogar noch erstattet.

      Im Ergebnis: Erstatte Anzeige wegen Verleumdung gemäß § 187 StGB.
      Bit
    • RE: Psyhologisches Gutachten

      Ohne RA wirst Du Dich schwer tun. Und einen guten RA zu finden ist allerdings auch nicht ohne. Ich habe mich erst beim fünften RA gut und richtig vertreten und verstanden gefühlt. Auch wenn's Lehrgeld kostet...
      Auf den Erfolg unseres hoffnungslosen Unterfangens!
    • Hallo Alle nochmals,

      man, hat mich das wirklich aufgeregt. Ich habe ja wirklich die Frau geliebt, die jetzt behauptet, ich habe sie vergewaltigt und das Kind wild geschlagen. Und ich habe um die beiden gesorgt.
      Is jetzt auch egal. Ist nur Psychoterror ihrerseits, ist mir schon klar.

      Mein herzlichsten und besten Dank an Alle, die mir jetzt die Ratschläge gegeben haben. Es ist unheimlich schwirieg sich bei der Sache durchzusetzen. Und es ist auch vedammt schwirieg, sachlich und ruhig zu bleiben, denn ich habe mein Kind seit einem Jahr nicht gesehen... Alles nur Gerichtssitzungen, Gespräche und s.w. Und kein sichtbares Ergebnis.

      Es ist halt bitter, das ich mich mit diesem Blödsinn beschäftigen soll, zudem ich a) mein Sonn sowieso nicht sehe und b) viel Zeit und Geld verliere c) mein Blutdruck steigt in die Höhe, wenn ich die Briefe vom Familiengericht bekomme.

      Aber ich habe keine andere Wahl, ich muss mein Kind sehen.

      -------------
      Baer.
    • Hallo,
      ich halte es für einen schwerwiegenden Fehler, sich und anderen einzureden, ein Umgangsrecht wäre zuerst ein Recht der Kinder.
      In Urteilen zum Grundgesetz und der Eu. Konvention der Menschenrechte wird immer häufig das Recht des entfremdeten Elternteils auf Umgang mit seinen Kind(ern) gesehen und darauf fussend eine Entscheidung getroffen wird.
      Im Falle Görgulu (richtig geschrieben?) wurde von allen Gerichten -außer dem berüchtigten OLG Naumburg- immer die Rechtsverletzung zuungusten des Vaters gerügt.
      Das Recht des Kindes ist sowieso klar und braucht selbst einem deutschen Familienrichter nicht mehr erklärt werden.

      Dieses herumgelusche und kuschen vor den Familienrichtern bringt nichts und führt in der Regel nur dazu, dass man sich mit den häufig unberechtigten Vorwürfen des entfremdenden Elternteils herumschlägt und das Ziel aus den Augen verliert.

      Ich Ihrem Fall würde ich sofort Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht wegen fehlender Bindungstoleranz der Mutter stellen. Falls die Anschuldigungen völlig aus der Luft gegriffen sind, sind die Beschuldigungen deutliches Anzeichen dafür, dass die Mutter zur Erziehung des Kindes ungeeignet ist.

      Gruß
      Matthias
    • neee Matthias, so nicht ! Mir gefällt Dein Ton hier nicht.

      von "herumgelusche und kuschen" hat niemand was geschrieben, was soll das also hier !?

      Ich Ihrem Fall würde ich sofort Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht wegen fehlender Bindungstoleranz der Mutter stellen.

      was ein erneutes Gutachten, diesmal mit dieser Fragestellung, erfordern würde. Und kann nur darauf aufbauen daß Mutter die Rechte des Kindes auf Umgang mißachtet. Hier widersprichst Du Dir also selbst.
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    • Hallo,
      was heisst so nicht?
      Habe ich jemanden beleidigt? dann weise mich bitte konkret daraufhin, das wäre nicht meine Absicht. mir ist aber nichts aufgefallen.
      Ich dachte bisher immer ich könnte schon lesen und dieser Thread ginge darum, dass 1. der Vater (baer) keinen Umgang mit seinem Kind hat und 2. sowieso grade ein Gutachten über den Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs erstellt werden soll.
      Es wäre also ein leichtes, einen Beweisantrag genau mit dieser Problematik "hinterherzuschieben".
      "baer" befindet sich im Moment ausschließlich in einer Verteidigungsposition, in der er nicht unbedingt hineingehört. Falls er nicht um sein Recht auf Umgang aktiv kämpft und die Entfremdungstendenzen der Mutter vor Gericht deutlich aufzeigt -übrigens ohne unsachlich und unfair zu sein- , dann wird er weder sich noch seinem Kind einen Gefallen tun. Natürlich gilt das Gesagte unter dem Behalt der Unschuldsvermutung.

      Ich bin zwangsweise selbst mit jahrelangen Umgangs-, Sorgerechts- und Unterhaltsprozessen beschäftigt und weiss inzwischen wovon ich rede.
      Wenn das Kind von der Mutter traumatisiert werden, dann muss dieses beendet werden und zwar durch eine Abänderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
      Immer wieder steht man als Vater vor Gericht und hört sich die phantasievollsten Schauergeschichten der Mutter an, die alles versucht, um den Vater aus dem Leben der Kinder zu schmeißen und hört sich dann an, natürlich würde sie den Umgang der Kinder mit dem Vater fördern, aber ... (und dann beginnt die Endlosschleife).
      Natürlich gab es auch bei mir schon Gutachten und Metagutachten (wichtig: kein Gegengutachten) auf eigene Kosten. Wer also einen guten Tipp wegen einer forensischen Metagutachterin benötigt, kann sich gern melden.

      Gerade die Entscheidungen des BVerfG und des EGMR der letzten Zeit zeugen von einer Zeitenwende in der familiengerichtlichen Auseinandersetzung.
      Deshalb halte ich es für immens richtig, auch dann Anträge zu stellen, wenn man von dem Richter weiss, dass er sie ablehnen wird. Ob man das herumgelusche, kuschen oder die Zensur im Kopf nennt, ist mir dabei egal.
      Ich kann aber die Ablehnung eines Antrags, der nicht gestellt wurde, weder vom EGMR noch vom BVerfG überprüfen und ggf. aufheben lassen.

      Wenn ich das, wohlgemerkt meiner Erfahrung nach, sinnentleerte Gerede "Kinder brauchen einen Lebensmittelpunkt" höre oder lese, dann muss ich immer wieder aufs Datum sehen und mich vergewissern, dass wir doch schon 2005 schreiben. Wahlweise kann ich auf darauf warten, dass ich höre, ein Klaps hat noch keinem Kind geschadet.

      Matthias