Hallo
Ich habe derzeit eine Neufestlegung des Unterhaltes meinerTochter (14 Jahre).
Sie ist in Deutschland geboren und seinerzeit mit der Mutter nach Östereich gezogen.
Nach Abgabe meines Gehaltsnachweises ist der Vorgang vom Jugendamt (als sog. Sachwalter) an das Bezirksgericht übergeben worden. Die Neufestlegung ergab das mein Gehalt geschätz wurde und eine Erhöhung des Unterhaltsbetrages (Fast doppelt) ergab.
? Nach welchem Verfahren wird der Unterhalt in Östereich berechnet?
? Kenn jemand einen RA/RAin der/die sich mit dem östereichischem Recht auskennt?
Mit der Bitte um Hilfe
Ich habe derzeit eine Neufestlegung des Unterhaltes meinerTochter (14 Jahre).
Sie ist in Deutschland geboren und seinerzeit mit der Mutter nach Östereich gezogen.
Nach Abgabe meines Gehaltsnachweises ist der Vorgang vom Jugendamt (als sog. Sachwalter) an das Bezirksgericht übergeben worden. Die Neufestlegung ergab das mein Gehalt geschätz wurde und eine Erhöhung des Unterhaltsbetrages (Fast doppelt) ergab.
? Nach welchem Verfahren wird der Unterhalt in Östereich berechnet?
? Kenn jemand einen RA/RAin der/die sich mit dem östereichischem Recht auskennt?
Mit der Bitte um Hilfe
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