Umgangskosten - wie mache ich es richtig?

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    • Umgangskosten - wie mache ich es richtig?

      Hallo,

      irgendwie bin ich in einer Zwickmühle.

      Nun will der andere Elternteil endlich Umgang mit seinem Kind, aber kosten darf es nichts. Ist ja an sich kein Problem. Es gibt so viele Sachen die man mit Kindern machen kann und die müssen nicht unbedingt Unsummen kosten.
      Aber da werden dem Kind Versprechnungen gemacht, was man alles unternehmen wird. Ausflüge, Urlaub.....Im gleichen Atemzug wird darauf hingewiesen, dass natürlich das Kind sämtliche Kosten wie Eintrittsgelder, Verpflegung, Unterkunft, Fahrtkosten usw. selber zu tragen hat.

      Nun freut sich das Kind natürlich auf den Umgang und die angekündigten Unternehmen. Und ich möchte es nicht enttäuschen.
      Aber irgendwie sehe ich nicht ein, das alles zu finanzieren. Einkommen abzgl. bzw. zuzgl KU hält sich bei beiden Elternteilen die Waage.

      Was tun? Ablehnen heisst das Kind enttäuschen. Zustimmen heißt sich mal wieder zurücknehmen und selber auf ein paar Sachen mit dem Kind zu verzichten, sprich die eigenen Unternehmungen möglichst so zu planen, dass sie nichts/wenig kosten. Wie oben schon erwähnt, geht auch. Aber irgenwie ist doch ein Unterschied, ob man dass muss - oder ob man es tut um dem anderen Elternteil dann die "Highlights" zu ermöglichen.

      Was tun? Kommunikation ist nicht möglich. Bin selber kommunikationsbereit und signalisiere das auch. Zurück kommt nichts außer Vorwürfe, Beleidigungen, Gejammer und Drohungen (alles übers Kind). Kind war fast soweit gar keinen Umgang mehr zu wollen, um sich das nicht mehr anzuhören. Aber natürlich und logischerweise liebt und braucht man beide Eltern und so habe ich immer versucht, beiden den Weg zueinander offen zu halten.
      Mein Vorschlag, die Kosten zu teilen wurde abgelehnt.

      Was mache ich jetzt?

      Gruss
      Stella
    • Aus rechtlicher Sicht sind allenfalls die Kosten für Transport und Übernachtung relevant für eine Berücksichtigung, wenns um Ehegattenunterhalt geht. Die aber nur dann (so BGH und BVerfG), wenn sie den Kindergeldanteil übersteigen.
      Den Rest hat Papa selbst zu tragen (ich weiß wovon ich rede...).
      Ob das immer "gerecht" ist, daran habe ich schon Zweifel, aber was solls: Umgang auf Kosten der Mutter ist jedenfalls für mich ein Zeichen dafür, dass das nicht so ernst gemeint ist und dass das Kind intrumentalisiert wird (sach ich ma' so).
      Ich sehe bei Dir keinen Rechtfertigungsdruck, insofern auch keine Zwickmühle.
      Wenn Kommunikation nicht möglich ist, kann es auch keine gut gemeinten Absprachen geben, dann muß der Herr sich eben selbst kümmern, wenn er denn sein Kind nicht nur benutzen, sondern wirklich sehen will.
      üri
    • RE: Umgangskosten - wie mache ich es richtig?

      Hallo Stella,

      also mir fehlt da das Alter des Kindes - denn je nachdem wie alt es ist, würde ich da verschieden mit umgehen.

      Welcher Art sind denn die geplanten Unternehmungen (Freizeitpark, Spassbad, Museum?) und was würden die jeweils kosten (ca. Eintrittspreise)?
      Wie lange hat kein Umgang stattgefunden?
      Wie hoch ist der gezahlte Unterhalt?

      sorry, habe erst mal nur Fragen, aber sonst kann ich die Situation so schlecht einschätzen.

      Lieben Gruß
      rabma
      rabma
    • Hallo

      und danke für das schnelle Feedback.

      Ehegattenunterhalt wird nicht gezahlt.

      Das Kind ist 12 Jahre alt und KU wird seit Januar diesen Jahres Regelunterhalt gezahlt. Aus den Monaten vorher bestehen noch Rückforderungen.

      Kind bringen und holen wäre für mich kein Problem, da sich die Entfernung im Rahmen hält. Wir wohnen in einer Stadt. Allerdings liegen bei mir die Arbeitszeiten auch am Wochenende, so dass Apsprachen unerlässlich sind. Aber beim letzten Telefonat vor ca. einem halben Jahr wurde mir gesagt, dass eine Kommunikation mit mir, sei es telefonisch oder persönlich, unerwünscht sei und abgelehnt wird. Ich habe es dann mal über das JA versucht, allerdings auch erfolglos. Dann habe ich mich erstmal zurückgehalten und gewartet was kommt.
      Das sah bisher so aus: das Kind wird angerufen, kurzfristig ein Termin für einen Nachmittag (bevorzugt am nächsten oder übernächsten Tag)ausgemacht (den ich trotz anderer Planung immer ermöglicht habe, nun ;-), war nicht allzuoft). Zeiten für das Wiederbringen des Kindes wurden mir, ich habe Kind nachfragen lassen, nicht gesagt. Es belief sich auf ein: Mal sehen, weiß ich noch nicht. Irgendwann am Nachmittag. Leider war das Kind danach ziemlich oft durcheinander, weil halt auch rüberkommt dass ich ein "Feind" bin (dabei geht es um meine Forderung KU, die jetzt übers JA geregelt wurde). Dem Kind wurde klipp und klar gesagt, dass durch KU-Forderung jetzt die Armut eingekehrt sei und ich daran schuld bin.


      Bei den Unternehmungen, die für die nächste Zeit in Aussicht gestellt werden, handelt es sich um z.B. der Besuch eines Freizeitparks, ein Musicalbesuch und ein einwöchiger Urlaub.
      Der Umgang vorher bestand aus den gelegentlichen Treffen, deren Zeitspanne sich zwischen 4 Wochen und bis zu 4 Monaten bewegte.

      Gruss
      Stella
    • hallo Stella, also es ist unzweifelhaft daß die Kosten während des Umganges vom „Umgangs ET“ getragen werden müssen.

      was Du hier aufführst ist auch nicht im KU enthalten, das sind sozusagen „freiwillige Leistungen“ der Eltern für die Kinder.

      Leider war das Kind danach ziemlich oft durcheinander, weil halt auch rüberkommt dass ich ein "Feind" bin (dabei geht es um meine Forderung KU, die jetzt übers JA geregelt wurde). Dem Kind wurde klipp und klar gesagt, dass durch KU-Forderung jetzt die Armut eingekehrt sei und ich daran schuld bin.

      selbstverständlich darf niemand den „anderen ET“ gegenüber dem Kind schlecht machen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Hallo,

      Dass das Ganze gesetzlich nicht von mir gefordert wird, ist mir soweit klar.

      Aber was ist mit dem moralischen Aspekt. Im Endeffekt tue ich dem Kind weh, wenn ich ablehne. Ich glaube, dass dann die Annäherung zwischen den beiden wieder stagniert. Oder es wird noch schlechter über mich geredet. Ich habe Angst, dass ich irgendwann auch etwas Schlechtes sagen werde. Und das wollte ich nie tun, denn mein Kind liebt Papa und Mama.

      Wolfgang, Du schreibst keiner darf den "anderen ET" gegenüber dem Kind schlecht machen.
      Wie verhindere ich das? Ex kommuniziert nicht, also weder münd- noch schriftlich. Gemeinsamer Termin beim JA wurde abgelehnt und JA sagte auch, es würde nichts bringen. Meine Bitte beim JA, von dort einen Brief zu schreiben mit der Bitte um Unterlassung wurde vom JA abgelehnt.

      Klar habe ich Wut und bin entsetzt ob der Ausdrücke und Wörter, die über mich fallen. Das wissen meine Freunde. Mein Kind merkt nur, dass ich traurig bin. Traurig darüber, wie sehr es in einen Konflikt gebracht wird. Und wie hilflos es dabei ist. Mama und Papa reden überhaupt nicht miteinander, sondern übereinander.

      Mit meiner Ablehung der Kosten, wie komme ich in der Situation beim Kind an? Wird es nicht denken ich gehe auch "in den Krieg". Ich denke schon dass Verständnis da ist, aber Gefühl und Verstand sind halt zwei Paar Schuhe.

      Ich dachte schon an Erhöhung des Taschengeldes. Dann könnten die beiden ihre Unternehmungen danach richten. Aber der geforderte Betrag übersteigt halt ein Taschengeld-Budget.

      Gruss
      Stella
    • Hallo Stella,

      Aber was ist mit dem moralischen Aspekt.

      Du bist nicht verantwortendlich für Vaters Verhalten ! Du ermöglichst den Umgang ohne besondere Bedingungen, das ist m.E. moralisch gerechtfertigt. Was Vater in der Zeit mit dem Kind macht, unternimmt ist seine Sache. Wenn er halt kein Geld für „besondere Unternehmungen“ hat, dann macht er halt was „billiges“. Ist allein seine Sache. Wenn er nicht weis was er „billiges“ mit Kind unternehmen soll kannst Du ihn gerne hierher oder in eine ISUV - Veranstaltung vor Ort schicken, da findet er Leute mit Erfahrung darin.
      Wenn er wirklich deswegen den Kontakt abbrechen will, dann muß er das vor dem Kind selbst verantworten. Nicht Du !

      Wolfgang, Du schreibst keiner darf den "anderen ET" gegenüber dem Kind schlecht machen.
      Wie verhindere ich das?

      Indem Du ihn entsprechend aufforderst. Wenn Vater sich nicht daran hält kannst Du JA bitten ihn mal darüber aufzuklären was er damit dem Kind antut. Wenn alles nix hilft kann das bis zu betreutem Umgang, vom Gericht angeordnet, gehen.

      Meine Bitte beim JA, von dort einen Brief zu schreiben mit der Bitte um Unterlassung wurde vom JA abgelehnt.

      Das gehört aber zu deren Aufgaben. Nicht abwimmeln lassen.

      Ich dachte schon an Erhöhung des Taschengeldes.

      Also ich wäre nie auf die Idee gekommen so was die Kinder selbst bezahlen zu lassen. Vom Taschengeld haben die sich eher Sachen gekauft die ich ablehnte.
      War ja im Nachhinein vielleicht ein Fehler, ( :rolleyes:) denn die Burschen (30 + 24) sehen das heute noch als selbstverständlich an, wenn ich mal versuche „aufzumucken“ bekomme ich nur zur Antwort „Du hast doch bei Opa oder Oma auch nie bezahlt“. :P
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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