Unterhaltspfändung? da kein ALG II

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    • Unterhaltspfändung? da kein ALG II

      Hallo,

      mein Mann hat einen Sohn (17 Jahre) für den er bisher 95 Euro Unterhalt gezahlt hat (Mangelfall). Nun ist er schon über 2 Jahre arbeitslos, hat aber bisher stets weitergezahlt. Nun greift Hartz IV. Ich verdiene 30 Euro zu viel, er bekommt somit kein ALG II.

      Jetzt hat mein Mann der Kindesmutter mitgeteilt, dass er ab sofort kein Unterhalt mehr bezahlen kann, der kein ALG II erhält.

      Die Antwort kam prompt. Sie erwartet natürlich die Zahlung und droht mit Pfändung. Nun meine Frage. Wir haben gemeinsame Konten. Mein Mann hat kein Einkommen. Das Geld auf den Konten wurde von mir erarbeitet. Wie sieht es bei einer Pfändung aus? Kann von meinem Geld gepfändet werden? Wie läuft so eine Pfändung ab?

      Muss ich demzufolge den Unterhalt für ein, für mich "fremdes", Kind zahlen?

      Was kann ich bzw. mein Mann tun? Getrennte Konten? Abänderungsklage?


      Birgit
    • RE: Unterhaltspfändung? da kein ALG II

      Was kann ich bzw. mein Mann tun? Getrennte Konten? Abänderungsklage?


      Hi,

      ist denn der Unterhalt tituliert? Wenn ja, muß er meines Wissens bei der Bemessung des ALG II für deinen Mann berücksichtigt werden.

      cya,

      elwu
    • RE: Unterhaltspfändung? da kein ALG II

      Nein, titulierter KU wird nur in Fällen angerechnet, in denen der Verdiener in einer solchen Ehe ku-pflichtig ist.

      Die Kinder der ALG-II-Bezieher gucken in die Röhre.

      @Tabea :
      Die Umschreibung der Konten wäre eine Möglichkeit, der Pfändung zu entgehen, da die Pfändung ins Leere läuft, wenn Kontoinhaber und Schuldner nicht identisch sind. Das schützt aber trotzdem nicht vor dem Besuch des Gerichtsvollziehers und da muss man dann belegen, wem welche Gegenstände gehören. Eine Abänderungsklage scheint mir unausweichlich.

      Gruß
      Antje
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    • RE: Unterhaltspfändung? da kein ALG II

      hallo Birgit, hier sollte dein Mann unverzüglich Abänderungsklage stellen. Denn selbst wenn eine Pfändung nix bringt, würde dann dennoch Unterhaltsschulden auflaufen.

      dazu muß er aber nachweisen was er alles unternommen hat um (jede !) Arbeit zu finden.

      Wir haben gemeinsame Konten

      dann gehört das Geld darauf auch Euch beiden ! Ob da jetzt eine Konten - Trennung was „bringt“ weis ich nicht, da – zumindest für die Vergangenheit – ja Geld da war.

      Muss ich demzufolge den Unterhalt für ein, für mich "fremdes", Kind zahlen?

      Du mußt Unterhalt für Deinen Mann leisten. Wenn der hoch genug ausfällt, muß er dann davon seiner Unterhaltspflicht nachkommen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhaltspfändung? da kein ALG II

      Hallo,

      und wie sind da die Grenzen?
      Wie viel Geld steht 2 Personen zum Leben zu, ohne daß einer Unterhalt an seine Kinder zahlen muß?
      Wenn der Papa zum Beispiel sehr gut verdient und Mama eben arbeitslos ist und nur vom Geld ihres neuen Ehemannes lebt...
      Grüße, Kathrin
    • Fiktives Einkommen?

      Unsere Rechtsanwältin hatte erst einmal versucht eine Einigung im gegenseitigen Einvernehmen zu finden. Leider ohne Erfolg. Es wird weiterhin auf den Unterhalt bestanden.

      Die Begründung finde ich super. Es wird ein fiktiver Verdienst von 1000 Euro + 150 Euro (Nebeneinkommen) angenommen. Soviel hat mein nicht einmal verdient als er noch Arbeit hatte.
      Begründet wird alles mit der gesteigerten Erwerbspflicht.
      Dann wird der Selbstbehalt um 25% gekürzt, da mein Mann ja wieder verheiratet ist (Haushaltsersparnis). Sie kommen jedenfalls auf fiktive 581,25 Euro und davon könnte er ja Unterhalt bezahlen.

      Nun meine Fragen:

      1.) Kann einfach ein fiktives Einkommen angesetzt werden? Denn auch unsere RA meint, bis Mai müssten wir weiterzahlen. Im Juni wird der Sohn 18, da müsste eine erneute Berechnung durchgeführt werden. Aber wenn einfach ein Einkommen angenommen wird, was gar nicht da ist, kommt da auch nichts Positives bei raus.

      2.) Wie viel erfolglose Bewerbungen muss man den Vorlegen? In den meisten Fällen bekommt man nicht mal eine Antwort von den Firmen zurück. Also kann ich ja nur das Bewerbungsschreiben vorlegen. Reicht das als Beweis aus?

      3.) Höchstwahrscheinlich wird jetzt der Unterhalt gepfändet. Kann man den Unterhalt erst einmal auf eine Art Sperrkonto einzahlen? Denn ich möchte nicht, dass z.B. mein PC oder irgend etwas anderes gepfändet wird.


      Birgit
    • RE: Fiktives Einkommen?

      hallo Birgit, ob die Kriterien für ALG2 auch als „gesteigerte Erwerbspflicht“ bei mind. Kindern angesehen werden weiß noch niemand so genau. Sind halt 2 verschiedene Rechtsgebiete, und alles noch neu.

      1.
      Denn auch unsere RA meint, bis Mai müssten wir weiterzahlen.

      dann hat sie das doch sicherlich begründet.

      Im Juni wird der Sohn 18, da müsste eine erneute Berechnung durchgeführt werden.

      genau, dann zählt auch das Einkommen Mutter.


      2.
      Wie viel erfolglose Bewerbungen muss man den Vorlegen?

      das höchste hier in den Forum genannte war bisher 30 pro Monat. Kann je nach Gericht variieren. Hat denn Seine RA da nix genannt ?

      In den meisten Fällen bekommt man nicht mal eine Antwort von den Firmen zurück. Also kann ich ja nur das Bewerbungsschreiben vorlegen. Reicht das als Beweis aus?

      ja, ER nicht Du. von jedem Schreiben eine Kopie beilegen. Und auch Telefonnotiz wenn „nur“ angerufen.


      3.
      Kann man den Unterhalt erst einmal auf eine Art Sperrkonto einzahlen?

      das müsste doch RA wissen. Dazu müsste aber erst einmal Abänderungsklage eingereichtt werden, mit Antrag Zwangsvollstreckung (gegen Sicherheitsleistung) auszusetzen.

      Denn ich möchte nicht, dass z.B. mein PC oder irgend etwas anderes gepfändet wird.

      solange Du beweisen kannst dass es allein Dein Computer (usw.) ist kann da nix gepfändet werden.
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