Wie sieht es aus mit der Unterhaltsrelevanz von Familienzuschlägen für eine neue Ehe, sowohl bei EU als auch bei KU?
Folgende Situation: Ich bin Beamter. Bei meinem Familienzuschlag, den ich überwiesen bekomme, erhalte ich einen großen Teil dieser Summe nur deshalb, weil ich in zweiter Ehe verheiratet bin und die Kinder meiner Frau bei uns leben und deshalb auch für sie Zuschlag gezahlt wird.
Konkret: Vor meiner erneuten Eheschließung, als ich nur für meine Kinder Familienzuschlag bekommen habe, waren es damals 422,43 DM; nach meiner erneuten Eheschließung stieg die Summe auf 1689,72 DM wegen meiner zweiten Frau und ihren Kindern. Der Differenzbetrag wird mir vom Arbeitgeber für die Versorgung meiner neuen Familie bezahlt.
In heutigen Zahlen sieht es so aus: Als Alleinstehender nur mit meinen Kindern erhielte ich 230,58 Euro im Monat, aber durch meine erneute Ehe 922,32 Euro. Der Differenzbetrag von 691,74 Euro ist also für die Versorgung meiner neuen Familie bestimmt.
Rein logisch würde ich sagen, dass es zumindest für den EU keine Relevanz haben kann, da es in der ersten Ehe nicht eheprägend war, und eigentlich auch nicht für den KU, weil es ja für die Versorgung der Zweitfamilie bezahlt wird. Aber das Familienrecht und Logik da prallen manchmal Welten aufeinander.
Kann mir jemand weiter helfen?
Folgende Situation: Ich bin Beamter. Bei meinem Familienzuschlag, den ich überwiesen bekomme, erhalte ich einen großen Teil dieser Summe nur deshalb, weil ich in zweiter Ehe verheiratet bin und die Kinder meiner Frau bei uns leben und deshalb auch für sie Zuschlag gezahlt wird.
Konkret: Vor meiner erneuten Eheschließung, als ich nur für meine Kinder Familienzuschlag bekommen habe, waren es damals 422,43 DM; nach meiner erneuten Eheschließung stieg die Summe auf 1689,72 DM wegen meiner zweiten Frau und ihren Kindern. Der Differenzbetrag wird mir vom Arbeitgeber für die Versorgung meiner neuen Familie bezahlt.
In heutigen Zahlen sieht es so aus: Als Alleinstehender nur mit meinen Kindern erhielte ich 230,58 Euro im Monat, aber durch meine erneute Ehe 922,32 Euro. Der Differenzbetrag von 691,74 Euro ist also für die Versorgung meiner neuen Familie bestimmt.
Rein logisch würde ich sagen, dass es zumindest für den EU keine Relevanz haben kann, da es in der ersten Ehe nicht eheprägend war, und eigentlich auch nicht für den KU, weil es ja für die Versorgung der Zweitfamilie bezahlt wird. Aber das Familienrecht und Logik da prallen manchmal Welten aufeinander.
Kann mir jemand weiter helfen?