Zeugenaussage zulässig?

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    • Zeugenaussage zulässig?

      Folgende Situation: Meine Ex lebt nun schon seit über drei Jahren in einer gefestigten Partnerschaft. Bei der Frage der unterhaltsrechtlichen Konsequenzen spielt meines Wissens die "Leistungsfähigkeit" ihres LG eine Rolle. Nur kennen die meisten Männer die nicht so genau.

      Bei mir ist das anders. Denn die Ex hat damals einer alten Freundin, die ich aus unserer gemeinsamen Zeit noch gut kenne (nennen wir sie "Dagmar"), den Mann ausgespannt, der eben jetzt seit drei Jahren bei ihr lebt.

      Zwischen Dagmar und dem LG meiner Ex ist ein sehr schmutziger Scheidungskrieg durchgeführt worden, mit allem dabei, was des Anwalts Herz höher schlagen lässt: Gemeinsames Haus, gemeinsame Schulden, überobligatorische Arbeit von Dagmar, gemeinsame Kinder, Vorwurf der Gewalttätigkeit usw. Und meine Ex hat bei diesem Scheidungskrieg kräftig mitgemischt, teilweise mit eigenen Briefen an Anwalt und Richter.

      Dagmar hat mich auf dem Laufenden gehalten, was da ablief. Und hat mich unverlangt auch mit Dokumenten versorgt, aus denen beispielsweise die finanzielle Leistungsfähigkeit des LG hervorgeht. Dass ich das nicht vor Gericht nutzen darf, ist mir klar.

      Frage ist nun: Dürfte ich Dagmar eigentlich als Zeugin aufrufen in einem Unterhaltsprozess, zu dem es hoffentlich nicht kommen wird? Sie könnte eine Menge aussagen über das Zusammenleben von Ex und LG usw. Oder müsste sie, da sie Insiderinformationen hat, den Mund halten?

      CU, Harry
    • Mir klingt das in einigen Punktenm zu subversiv, ist doch keine Kriminalgeschichte, oder? 8)
      Es kommt doch fürs Verwirken des Unterhaltsanspruchs der Ex nur darauf an, dass sie zugibt bzw dass es nachweisbar ist, dass sie in einer verfestigten Partnerschaft lebt. Nach drei Jahren wäre das von jedem Gericht anzuerkennen. Und dafür jemanden als Zeugen zu benennen ist völlig legitim.
      Oder sehe ich da irgendwas nicht?
      üri
    • RE: Zeugenaussage zulässig?

      Hallo Harry,

      es gehlt ja hier nicht um die Börse und Aktien, bei denen der Begriff Insiderwissen eine Rolle spielt. Wenn es zu einem Unterhaltsprozess kommt und die Exfrau des LG bereit ist auszusagen nutze dies. Im Übrigen benötigst Du bei einem solchen Prozess ohnehin einen Anwalt und der wird Dich auch in diesem Punkt beraten.

      MfG

      WerK
      WerK
    • RE: Zeugenaussage zulässig?

      Einige Hinweise auf das Zusammenleben:

      - Meine Kids bestätigten mir jedes mal neu das Zusammenleben mit ihren Erzählungen
      - Nach Angaben von Dagmar haben die Kinder des LG seit der Trennung fast alle Besuchswochenenden in der Wohnung der Ex verbracht
      - Das Auto des LG steht fast immer vor ihrer Wohnung, ebenso im Sommer sein Motorrad; meine Kinder wie auch meine Mutter (die ein sehr enges Verhältnis zur Ex hat) haben mir bestätigt, dass er von dort aus zur Arbeit fährt bzw. von der Ex morgens zum Bahnhof gebracht wird. Die Ex benutzt auch sehr häufig das Auto des LG.
      - Zumindest zeitweilig gibt auch ein Schild mit seinem Namen am Briefkasten der Ex Mir kommt es mittlerweile so vor, als würde man dieses Schild entfernen, bevor ich meine Kinder abholen komme, und dies manchmal vergessen.
      - Die Ex tritt häufig zusammen mit dem LG bei Familienfeiern auf. Bei Geburtstagsfeiern im Haus meine Eltern ist er fast immer an ihrer Seite.
      - Wenn ich mit der Ex Gespräche führe in ihrer Wohnung über unsere gemeinsamen Kinder, ist der LG fast immer mit dabei und tritt als ihr Lebensgefährte auf, diskutiert auch kräftig mit. Und bei Terminabsprachen über die Umgangstermine ist er ebenfalls mit dabei, und die Ex spricht alle Termine mit ihm ab. Auch sonst tritt er als Ziehvater meiner Kinder in Erscheinung, zum Beispiel bei der Anmeldung meines Sohnes für die Schule; bisweilen nimmt er auch die Kinder entgegen, wenn ich sie nach den Wochenenden zurückbringe.
      - Mindestens einmal hat der LG zusammen mit seinen Kindern den Urlaub gemeinsam mit der Ex und unseren Kindern verbracht.

      Aber dennoch traue ich der Ex zu, dass sie versucht, das Unschuldslamm vor Gericht zu spielen - denn er hat noch einen offiziellen anderen Wohnsitz in einer anderen Stadt.

      CU, Harry
    • RE: Zeugenaussage zulässig?

      hallo Harry, ob + wer als Zeuge geladen wird entscheidet Richter. Du kannst Zeuge nur anbieten.

      Dagmar eigentlich als Zeugin aufrufen in einem Unterhaltsprozess,

      ja. Aber bei dem hier dargelegten „Belastungseifer“ erscheint mir deren „Zeugenwert“ etwas fraglich.

      Meine Ex lebt nun schon seit über drei Jahren in einer gefestigten Partnerschaft.

      Versprich Dir davon nicht zuviel. Bei dem Alter + Anzahl Eurer Kinder dürfte da bestenfalls ne 50%ige Verwirkung herauskommen. Leben die denn zusammen ? Dann könnte Dir Mietersparnis + evtl. Haushaltsführung evtl. “mehr“ bringen
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Zeugenaussage zulässig?

      Hallo Harry,
      ob diese Beobachtungen für einen prozeß reichen wage ich zu bezweifeln. Wenn Ex nen guten Anwalt hat, pflückt der das auseinander.
      Denn natürlich kann Ex beliebig oft und lange Besuch haben und auch überall mit Lg hin gehn.
      Kannst du irgendwie belegen, daß er sich am gemeinsamen Haushalt finanziell beteiligt und sie dadurch z.B. Miete einspart?
      Tschö
    • RE: Zeugenaussage zulässig?

      Nein. Aber eben hat "Dagmar" angerufen und mir etwas Neues angekündigt: Die Kopie eines Ausland-Krankenscheins für ihre Kinder, die über den LG versichert sind und wo sein Name drauf steht - mit der Adresse der Ex! Offensichtlich ist er mittlerweile dort gemeldet.

      Weiß jemand, wie man das genau herausfinden kann? Gibt da das Einwohnermeldeamt Auskunft?
    • RE: Zeugenaussage zulässig?

      Harry:
      >Frage ist nun: Dürfte ich Dagmar eigentlich als Zeugin aufrufen in einem Unterhaltsprozess, zu dem es hoffentlich nicht kommen wird? Sie könnte eine Menge aussagen über das Zusammenleben von Ex und LG usw. Oder müsste sie, da sie Insiderinformationen hat, den Mund halten?

      Du darfst, und Dagmar darf auch was sagen, die Frage ist nur, ob es ihr schadet? Sie bekommt ja von ihrem Ex wahrscheinlich Unterhalt, und wenn sie etwas tut, was ihm schadet, koennte das Verletzung der nachehelichen Solidaritaet ausgelegt werden und zur Verminderung ihres Unterhalts fuehren. Andererseits schadet sie mit ihrer Aussage direkt nicht ihrem Ex sondern deiner Ex, und ihrem Ex nur indirekt. Das ganze sollte ein Anwalt vorher beurteilen, der die Einzelheiten kennt.

      Gruss,

      Peter
      Wer Rechtschreibfehler zu finden glaubt, darf sie behalten.