Ausstellung von Reisepässen

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    • Ausstellung von Reisepässen

      Liebes Forum,

      nun habe ich auch mal wieder eine Frage und hoffe dass es hier kundige Menschen gibt die mir hier weiterhelfen können.

      Meine Söhne und ich benötigen für unseren Urlaub in diesem Jahr neue Reisepässe. Das ABR, sowie einige weitere Teilbereiche des Sorgerechts liegen laut Gerichtsbeschluß bei mir, ansonsten besteht die gem. Sorge beider Elternteile weiterhin.

      Ich habe also hier bei uns auf dem zuständigen Konsulat angerufen und habe um Auskunft gebeten was denn alles für Unterlagen nötig sind. Zu meiner Überraschung bekam ich vom Konsularbeamten nun die Auskunft, dass ich für die Pässe der Kinder beide Unterschriften der Eltern benötige. Als ich ihm sagte, das ABR liegt aber bei mir meinte er ich müsse das alleinige Sorgerecht haben um bei den Passanträgen auch alleine unterschreiben zu können.

      Ich dachte eigentlich, mit alleinigem ABR wären in diesem Bereich alle Klarheiten beseitigt.

      Könnt ihr mir hier helfen?

      Besten Dank

      Thomas
    • RE: Ausstellung von Reisepässen

      Du brauchst eine Vollmacht.

      Kinderausweis / Beantragung

      • Antragsteller sind die Eltern, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht; Ausweis oder Pass eines Elternteils vorlegen oder
      • der sorgeberechtigte Elternteil; Ausweis oder Pass sowie rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss vorlegen
      • Antrag muss von den/dem Sorgeberechtigten unterschrieben sein bzw. eine Vollmacht muss vorgelegt werden
      • Geburts- oder Abstammungsurkunde und 2 Lichtbilder
      Bit
    • RE: Ausstellung von Reisepässen

      Hallo Thomas, bei gemeinsamer elterlicher Sorge müssen beide Eltern Kinderausweis, Paß usw. unterschreiben.

      Was hast Du denn für ein Problem damit Mutter um Unterschrift zu bitten ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Ausstellung von Reisepässen

      Hallo Wolfgang,

      aus zwei Gründen, erstens weil wir hier in den USA leben und die Mutter in Deutschland und zweitens weil ich keinen Sinn darin sehe, dass ich bei alleinigem ABR - und hierzu gehört m. E. auch die Ausstellung von Pässen - doch noch die Unterschrift meiner Ex brauche. Es macht ja auch keinen Sinn, bei alleiniger schulischer Sorge die Unterschrift meiner EX bei einem Schulwechsel einzufordern, ebensowenig bei alleiniger Vermögenssorge die Unterschriften beider Eltern nötig sind wenn ein Konto eröffnet werden soll.

      Die Ausstellung von Kinderausweisen und deren Änderung konnte ich in Deutschland auch alleine veranlassen.

      Gruß Thomas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tomtom02 ()

    • RE: Ausstellung von Reisepässen

      Liebe Brit,

      das ist es ja, die Elterliche Sorge besteht halt nur noch rudimentär. Das ABR, schulische, gesundheits und vermögenssorge sind mir zur alleinigen Ausübung übertragen. M. E. gehört alles was Melderecht und Pässe betrifft eben zum ABR. Macht sonst ja auch keinen Sinn ich bräuchte ja sonst auch für eine Routineoperation die Unterschrift von meiner EX.

      Gruß Thomas
    • Hi bit,

      wenn du den Kinderausweis nur verlängern lassen willst, gibt es meist keine Fragen wg. des Sorgerechts :D, die SB gehen wohl davon aus, das alles i.O. ist, weil DU im Besitz des Ausweises bist :rolleyes: und weil ja die Originaldaten drin bleiben...
      Niemand ist so gut oder so schlecht, wie er während seiner Scheidung gemacht wird.
      (J.J. Disenberg)
    • RE: Ausstellung von Reisepässen

      hallo Thomas, Deine Vergleiche „hinken“ !

      ABR bedeutet daß nur Du, weil „alleiniges“, eine Anmeldung an neuem Wohnort unterschreiben mußt, da brauchst Du keine Unterschrift Mutter, genau wie bei Deinen Beispielen.

      Deine Ausweitung des ABR erscheint mir doch ziemlich selbstherrlich. Du bist – wohl auf Grund des USA – Aufenthalts – einseitig mit Rechten ausgestattet, die dazu notwendig erschienen. Kein Grund den „anderen ET“ noch weiter zu „entrechten“.

      weil wir hier in den USA leben und die Mutter in Deutschland

      das sollte kein Hinderungsgrund sein. Kann doch sicherlich jeder ET bei sich vor Ort unterschreiben.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Hallo Wolfgang,

      es hat nichts mit Selbstherrlichkeit zu tun und auch nicht mit einer Entrechtung des anderen Elternteils, sondern macht es aus meiner Sicht absolut keinen Sinn, denn die Bestimmung über den Aufenthalt sind ganz eng mit dem Melderecht und Passausstellung verknüpft. Die Ausübung des ABR ist schließlich ohne gültige Ausweispapiere so gut wie unmöglich. Auch hat es ja schließlich Gründe, wenn das ABR einem Elternteil alleine zugesprochen wurde. Auch wurden mir die Teilbereiche des Sorgerechtes eben nicht wegen des USA-Aufenthalts übertragen, das hat ganz andere Gründe die nicht zu diesem Thema gehören.

      Aber hier herrscht selbst unter Experten Uneinigkeit, denn ich habe zwischenzeitlich auch anderslautende Meinungen gehört.

      Ich hatte eigentlich mit einer sachlichen Diskussion gerechnet und nicht damit das ich hier von der Seite angebellt werde. Deine Unterstellungen sind völlig daneben

      Ich habe im Übrigen ein so gutes Verhältnis zu meiner EX, das es um solche Dinge keine Probleme gibt. Schließlich hat sie uns hier schon 2 mal Besucht. Es geht mir hier nur um die Sachlage als solche.

      Thomas

      Ps.: 29. 1. 2005, 17:42 EST; Ich hatte nun ein wenig Zeit mal ein wenig in Gesetzestexten zu wühlen: Die Sachlage scheint mir geklärt:

      Gemäß Paßgesetz § 6: Für Minderjährige und für Personen, die geschäftsunfähig sind, kann
      nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter ihren Aufenthalt zu bestimmen hat.


      Meines Erachtens also derjenige der das ABR inne hat, oder?

      Paßgesetz zum Nachlesen

      Schönen Tag noch.

      Thomas

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von tomtom02 ()

    • RE: Ausstellung von Reisepässen

      Mir ist folgendes am Flughafen Frankfurt passiert.
      Wollte mit meinem Sohn nach Zypern fliegen. Mutter hatte den Kinderausweis mitgegeben, sie wußte vom Reiseziel und war damit einverstanden.

      Wir haben das GSR, ABR hat die Mutter.

      Bei der Paßkontrolle fragte der Beamte mich, ob die Mutter von der Reise wüßte. Ich bejahte. Dann fragte er meinen Sohn (10) und er nickte.

      Ich erzählte dann vom GSR und der Beamte war irgendwie unsicher. Ich hatte natürlich das Urteil nicht mit.

      Wie ist das bei Reisen ins Ausland? Ich kann ja viel erzählen von GSR usw. Sollte man immer das Urteil mithaben?

      Er ließ uns dann aber doch passieren und ich war froh das es geklappt hatte.


      Bei der Einreise war ich mutiger und fragte den Beamten, wie das geregelt sei. Er redete allerdings nur um den Brei.

      Auf meine Frage, ob er Mütter auch bei der Ausreise nach Sorgerecht fragen würde, lächelte er nur und sagte "Natürlich nicht".
    • RE: Ausstellung von Reisepässen

      Original von Steffen
      Auf meine Frage, ob er Mütter auch bei der Ausreise nach Sorgerecht fragen würde, lächelte er nur und sagte "Natürlich nicht".


      Hi,

      nur als kurze Ergänzung, dass das nicht immer und überall so sein muss:
      Mein Exmann fährt reichlich und viel mit den Kiddies in Urlaub (freu' mich ja auch sehr für die Mäuse), er hat die Kinder in seinem Reisepass eingetragen und hatte noch nie Schwierigkeiten an der Grenze.
      Ich hab' die Kids nicht in meinem Reisepass hab' deshalb zur Sicherheit den Pass von meinem Ex in den einzigen Urlaub mitgenommen, den ich bisher mit den Kindern machen konnte.
      Und auch sonst habe ich viele Dinge ganz anders erlebt, als es meist in den Foren berichtet wird. Der Papa konnte kleines Kind genauso problemlos im KiGa anmelden, wie großes Kind in der Schule, der Papa kann Kinder ummelden, Kinderausweise beantragen, .... Kinder ummelden ging bei mir nicht ohne Unterschrift des Papas, ...
      Ist bei uns aber kein größeres Problem, denn alles lief ja im Einvernehmen, dann holt man sich halt rasch die notwendige Unterschrift (wir haben GSR).

      Mir geht es nur um den Gegenpol, dass es eben bei weitem nicht immer so einseitig und vorallem nicht immer gegen den Papa läuft.

      Gruß
      rabma
      rabma