Hallo liebe Leser,
wieviel Jahre zurück in die Vergangenheit habe ich das Recht Schulzeugnisse meiner Töchter im Rahmen meines Auskunftsrechts gem. BGB (= Auskunftspflicht der KM) anzufordern und zu erhalten?
Nur für das aktuelle Jahr? Das wären dann die Zeugnisse Ende Januar 2005..... Oder auch die Zeugnisse von sagen wir ab 2001?
Da meine Ex-Frau aber auch jeglichen Kontakt zwischen meinen Töchtern und mir nach allen Regeln der Kunst verhinderte und verhindert, weiß ich nicht mehr weiter.....
Herzlichen Dank + Gruß,
Pulsatilla
wieviel Jahre zurück in die Vergangenheit habe ich das Recht Schulzeugnisse meiner Töchter im Rahmen meines Auskunftsrechts gem. BGB (= Auskunftspflicht der KM) anzufordern und zu erhalten?
Nur für das aktuelle Jahr? Das wären dann die Zeugnisse Ende Januar 2005..... Oder auch die Zeugnisse von sagen wir ab 2001?
Da meine Ex-Frau aber auch jeglichen Kontakt zwischen meinen Töchtern und mir nach allen Regeln der Kunst verhinderte und verhindert, weiß ich nicht mehr weiter.....
Herzlichen Dank + Gruß,
Pulsatilla
Bekämpfe den Glauben, daß alles berechenbar sei - das Unerwartete bildet die Regel!