Auskunftsrecht des Kindesvaters

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    • Auskunftsrecht des Kindesvaters

      Hallo liebe Leser,
      wieviel Jahre zurück in die Vergangenheit habe ich das Recht Schulzeugnisse meiner Töchter im Rahmen meines Auskunftsrechts gem. BGB (= Auskunftspflicht der KM) anzufordern und zu erhalten?
      Nur für das aktuelle Jahr? Das wären dann die Zeugnisse Ende Januar 2005..... Oder auch die Zeugnisse von sagen wir ab 2001?
      Da meine Ex-Frau aber auch jeglichen Kontakt zwischen meinen Töchtern und mir nach allen Regeln der Kunst verhinderte und verhindert, weiß ich nicht mehr weiter.....
      Herzlichen Dank + Gruß,
      Pulsatilla
      Bekämpfe den Glauben, daß alles berechenbar sei - das Unerwartete bildet die Regel!
    • RE: Auskunftsrecht des Kindesvaters

      hi,
      dein Beitrag wäre wohl besser unter "Elterliche Sorge", als unter "Umgang" anzusiedeln.

      Mal ein paar Gegenfragen:

      Was würde dir denn das Zeugnis von vor 3 Jahren bringen?

      Meinst du, es würde sich lohnen, deswegen einen konflikt auszutragen?

      Und warum interessierte es dich bisher nicht?

      Genügt dir das aktuelle (also das letzte) Zeugnis nicht?
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • RE: Auskunftsrecht des Kindesvaters

      was hast du denn von Zeugnissen,zumal auch noch von Alten, wenn du keinen Kontakt zu deinen Kindern hast??


      Die Frage meinst du nicht ernst, hoffe ich. Gerade wenn man keinen unmittelbaren Kontakt haben kann ist man für jedes noch so kleine Fitzelchen an Information darüber, wie es den Kids geht, wie sie sich entwickeln, unendlich dankbar.

      cya,

      elwu
    • RE: Auskunftsrecht des Kindesvaters

      Hi Elwu,
      vielleicht war meine Frage zu flapsig gestellt, na ja die rheinische Schnabbelschnüß :)
      Mich interessiert was für einen Nutzen alte Zeugnisse haben können.
      Den Aspekt der "Entwicklungskontrolle" habe ich nicht bedacht. Ich kann mir nämlich immer noch nicht richtig vorstellen, daß Eltern u. Kinder gar keinen Kontakt haben, obwohl ich weiß daß es so was gibt.
      Tschö
    • RE: Auskunftsrecht des Kindesvaters

      hallo Pulsatilla, klingt nach Aufgeben.

      diese Auskunftspflicht stammt aus „Zeiten finsterstem Mittelalters“, als „nichteheliche“ Väter keine Chance auf Umgang hatten. Sollte eigentlich heutzutage vorbei sein.

      und versprich Dir davon nicht zuviel, nicht immer gibt’s auch Kopien der Schulzeugnisse. Es gibt auch Urteile nach denen es reicht wenn Dir Mutter alle ½ Jahr einen Brief schreibt „Kind geht es gut, kommt in der Schule gut mit“ und vielleicht eine Auflistung der Kinderkrankheiten, dazu ein aktuelles Bild.

      versuche besser zum Umgang zu kommen. schildere hier (in neuem Beitrag) die Situation, was Du unternommen hast, dann kannst Du sicher Tips bekommen was Du (weiter) machen kannst.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Auskunftsrecht des Kindesvaters

      dein Beitrag wäre wohl besser unter "Elterliche Sorge", als unter "Umgang" anzusiedeln.

      Finde ich nicht, RainerM. Denn das Auskunftsrecht ist ja quasi ein Ersatz für den Umgang.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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