Unterhalt bei Arbeitslosigkeit

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    • Unterhalt bei Arbeitslosigkeit

      Hallo Miteinander

      Zunächst der Sachverhalt: Vor ca. 14 Jahren habe ich mich von meiner Exfrau getrennt. Vor 10 Jahren erfolgte die Scheidung. Ich habe 2 Kinder, 28 J. und 32 J., die beide berufstätig sind. Exfrau hat zu Beginn der Ehe etwa 2- 3 Jahre gearbeitet seither nicht mehr. D. h. ich zahlte zunächst Trennungsunterhalt nun nachehelichen Unterhalt in Höhe von 690 EURO. Lt Scheidungsurteil ist Exe im Rahmen ihrer Möglichkeiten (sie ist ohne Berufsausbildung) arbeitspflichtig. Frühere Bewerbungen kann ich als Scheinbewerbungen ansehen, seit Jahren erhalte ich keine Bewerbungsnachweise mehr. Bei Scheidung erhielt Exe aus dem Verkauf eines gemeinsamen Reihenhauses DM 180.000. Dieses Geld scheint durch Börsenspekulation weitgehend weg zu sein. Meinen Anteil in Höhe von DM 165.000 habe ich vor Jahren in einem neuen Haus angelegt.
      In Kürze, mit Erreichen des 63 Lebensjahres ( EXe ist dann 59 J), werde ich arbeitslos. Vermutlich (lt. Internetrechner) werde ich etwa 1.300 EURO Arbeitslosengeld erhalten.
      Macht eine Abänderungsklage Sinn?
      Wie soll ich mich zweckmäßigerweise verhalten?

      Für entsprechende Ratschläge Danke im Voraus

      MfG WerK
      WerK
    • RE: Unterhalt bei Arbeitslosigkeit

      Hallo WerK, „Sinn“ macht erst mal eine Auskunftsforderung. Da fragst Du besonders nach ihren Einkünften aus Arbeit und aus Kapitaleinkünften. Dann siehst Du weiter.

      690 € ist zwar für Dich sicher eine hohe Summe, trotzdem reicht das doch kaum für einen Menschen heutzutage. Also muß sie noch andere Einkünfte haben.

      seit Jahren erhalte ich keine Bewerbungsnachweise mehr.

      hast Du welche angefordert ?

      In Kürze, mit Erreichen des 63 Lebensjahres (EXe ist dann 59 J), werde ich arbeitslos.

      Was hat „arbeitslos werden“ mit Deinem Geburtstag zu tun ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Unterhalt bei Arbeitslosigkeit

      Hi,
      also bei "frischer" Arbeitslosigkeit wird davon ausgegangen, dass sie nur ein vorübergehendes Ereignis darstellt und darum eine sofortige Änderung nicht möglich ist.

      Mir ist schon klar, dass es bei deinem Alter wohl kein vorübergehendes Ereignis sein wird.

      Wenn du zB eine Altersregelung mit dem Arbeitgeber eingegangen bist, sieht es schlecht aus, da du ja in Kenntnis deiner Verpflichtungen freiwillig (?!) eine Einkommenseinbusse hingenommen hast.

      Einzigen Anhaltspunkt sehe ich in der ausgebliebenen Bemühung um Arbeit....
      cu
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • RE: Unterhalt bei Arbeitslosigkeit

      Als Ergänzung noch folgende Angaben:

      Im Anschluß an die Scheidung ging EXe für ca 2 Jahre eine Partnerschaft ein, anschließend für rund 4 Jahre eine weitere. Beide Partnerschaften ließen sich nicht gerichtsverwertbar nachweisen. Seit ungefähr 4 Jahren lebt, sie nach Auskunft meiner Kinder, in bescheidenen Verhältnissen in einer 1 Zimmer Wohnung. D. h. mit dem gezahlten Unterhalt von 690 EURO kommt sie anscheinend aus. Vor etwa 4 Jahren hat sie Abänderungsklage erhoben. Ist dabei aber Prozesskostenpflichtig voll abgewiesen worden. Das Gericht hat für EXe damals ein fiktives Halbtagsarbeitsverhältnis (warum nur Halbtags, weiß ich nicht) angesetzt und gesagt, dass anstelle des gezahlten Unterhalts von DM1.350 (=690 EURO) nur DM 850 an Unterhalt zu beanspruchen wären. Um meinerseits diesen verringerten Unterhalt durchzusetzen hätte ich aber Gegenklage erheben müssen. Dies habe ich deshalb nicht gemacht, weil bei einer Klage meinerseits wieder ein anderes Gericht zuständig gewesen wäre und weil bei den DM 850 der Wohnwert meines Hauses nicht berücksichtigt war. Bis zu diesem Urteil hatte mir EXe pro Monat rund 8 bis 10 Kopien von angeblichen Bewerbungen geschickt. Dann schrieb sie mir, daß sie sich zwar weiter bewerben würde, aber mir um Kosten zu sparen, keine Kopien mehr senden würde. Da das Gericht ja ein fiktives Arbeitsverhältnis angenommen hatte, habe ich nicht mehr ausdrücklich Bewerbungskopien angefordert.

      Bis vor 2 Jahren habe ich in der Zentralverwaltung eines Unternehmens mit 2 Geschäftsbereichen gearbeitet. Nachdem die beiden Geschäftsbereiche an unterschiedliche Erwerber veräußert wurden, wurde die Zentralverwaltung ersatzlos aufgelöst und der Großteil der Belegschaft mit Abfindung entlassen. Ich konnte mit einem Zeitvertrag, der bis zum Erreichen des 63 Lebensjahr läuft in einem der verkauften Geschäftsbereiche unterkommen.

      MfG

      WerK
      WerK
    • Bekommst du denn eine Abfindung? Diese wäre dann nämlich über einen längeren Zeitraum zu strecken, so dass deine bisherige Leistungsfähigfähigkeit weiter gegeben ist. Abänderungsklage macht in diesem Fall keinen Sinn.
      Bekommst du keine Abfindung, und hast dann tasächlich nur das ALG, macht es m.E. durchaus Sinn zu klagen, denn bei einem 63jährigen wird auch kein Richter sich erdreisten von "vorübergehender" Arbeitslosigkeit auszugehen.
      Warum das Gericht damals deiner Ex nur eine Teilzeittätigkeit angerechnet hat verstehe ich auch nicht, jetzt dürfte es aber zu spät sein dagegen anzugehen, denn auch in ihrem Alter dürfte es ziemlich aussichtslos sein, jetzt eine Vollzeitstelle zu finden.
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