Hallo Miteinander
Zunächst der Sachverhalt: Vor ca. 14 Jahren habe ich mich von meiner Exfrau getrennt. Vor 10 Jahren erfolgte die Scheidung. Ich habe 2 Kinder, 28 J. und 32 J., die beide berufstätig sind. Exfrau hat zu Beginn der Ehe etwa 2- 3 Jahre gearbeitet seither nicht mehr. D. h. ich zahlte zunächst Trennungsunterhalt nun nachehelichen Unterhalt in Höhe von 690 EURO. Lt Scheidungsurteil ist Exe im Rahmen ihrer Möglichkeiten (sie ist ohne Berufsausbildung) arbeitspflichtig. Frühere Bewerbungen kann ich als Scheinbewerbungen ansehen, seit Jahren erhalte ich keine Bewerbungsnachweise mehr. Bei Scheidung erhielt Exe aus dem Verkauf eines gemeinsamen Reihenhauses DM 180.000. Dieses Geld scheint durch Börsenspekulation weitgehend weg zu sein. Meinen Anteil in Höhe von DM 165.000 habe ich vor Jahren in einem neuen Haus angelegt.
In Kürze, mit Erreichen des 63 Lebensjahres ( EXe ist dann 59 J), werde ich arbeitslos. Vermutlich (lt. Internetrechner) werde ich etwa 1.300 EURO Arbeitslosengeld erhalten.
Macht eine Abänderungsklage Sinn?
Wie soll ich mich zweckmäßigerweise verhalten?
Für entsprechende Ratschläge Danke im Voraus
MfG WerK
Zunächst der Sachverhalt: Vor ca. 14 Jahren habe ich mich von meiner Exfrau getrennt. Vor 10 Jahren erfolgte die Scheidung. Ich habe 2 Kinder, 28 J. und 32 J., die beide berufstätig sind. Exfrau hat zu Beginn der Ehe etwa 2- 3 Jahre gearbeitet seither nicht mehr. D. h. ich zahlte zunächst Trennungsunterhalt nun nachehelichen Unterhalt in Höhe von 690 EURO. Lt Scheidungsurteil ist Exe im Rahmen ihrer Möglichkeiten (sie ist ohne Berufsausbildung) arbeitspflichtig. Frühere Bewerbungen kann ich als Scheinbewerbungen ansehen, seit Jahren erhalte ich keine Bewerbungsnachweise mehr. Bei Scheidung erhielt Exe aus dem Verkauf eines gemeinsamen Reihenhauses DM 180.000. Dieses Geld scheint durch Börsenspekulation weitgehend weg zu sein. Meinen Anteil in Höhe von DM 165.000 habe ich vor Jahren in einem neuen Haus angelegt.
In Kürze, mit Erreichen des 63 Lebensjahres ( EXe ist dann 59 J), werde ich arbeitslos. Vermutlich (lt. Internetrechner) werde ich etwa 1.300 EURO Arbeitslosengeld erhalten.
Macht eine Abänderungsklage Sinn?
Wie soll ich mich zweckmäßigerweise verhalten?
Für entsprechende Ratschläge Danke im Voraus
MfG WerK
WerK