Einvernehmliche Scheidung

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    • Einvernehmliche Scheidung

      Hallo,
      meine Frau und ich leben nun schon seit fast einem Jahr getrennt. Wir wollen eine einvernehmliche Scheidung. Der Scheidungsantrag wird aber erst in ungewisser Zukunft gestellt. Wir werden also noch einige Zeit als getrennt Lebend gelten. Doch heute möchten wir schon den Zustand der Scheidungseinreichung herstellen. Was sollten wir heute Vereinbaren,Regeln, um für die Zukunft einvernehmlich abgesichert zu sein ? Wir haben 2 Kinder im Alter von 11 und 19 Jahren, sowie Verpflichtungen für ein gemeinsames Haus. Hat Jemand einen Tip zur Gestaltung rechtskräftiger Vereinbarungen/
      Verträge ? Worauf müssen wir achten, was muß unbedingt berücksichtigt werden ?
      Ich bedanke mich für Eure Zuschriften.

      Gruß
      Fraenkie
    • RE: Einvernehmliche Scheidung

      hallo Fraenkie, ich hab’s hier in Trennungsjahr verschoben, weil da doch verschiedene Themen angesprochen werden, nur keine Steuern.

      Der Scheidungsantrag wird aber erst in ungewisser Zukunft gestellt

      warum ? was versprecht Ihr Euch davon ? ist immer ein Risiko

      Ihr solltet möglichst viel wie bei Scheidung regeln, also z.B.

      · Zugewinnausgleich vornehmen, für die Zukunft dann ausschließen.
      · gleiches für Versorgungsausgleich
      · für Haus regeln wer drin wohnt, Abzahlung,
      · für die Kinder KU und für Kind 11 den Umgang
      · ggf. EU für Ex, ggf. zeitliche Regelung für Arbeitsaufnahme

      das alles beim Notar, der bringt dann Eure Wünsche in die rechtlich richtige Form.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Einvernehmliche Scheidung

      Hallo Fraenkie,

      ich empfehle Dir für eine Scheidungsvereinbarung das ISUV-Merkblatt Nr. 6 (Muster für den Scheidungsvertrag).

      Merkblätter des Verbandes können hier bestellt werden.

      Zum Anwaltszwang in Scheidungsverfahren: Wenn ihr alles geregelt habt und auch wirklich eine einvernehmliche Scheidung zustande kommt, sollte nur einer von beiden einen Anwalt mit der Scheidung beauftragen. Sinnvollerweise derjenige mit dem geringeren Einkommen/Vermögen, wenn er Prozeßkostenhilfe erhält. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nur die anwaltlich vertretene Person im Scheidungsverfahren Anträge stellen kann. Der Ehepartner ohne Anwalt erklärt dann in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts seine Zustimmung zur Scheidung gemäß § 630 ZPO.

      Es sollte also in einem Vertrag vorher alles festgelegt sein. Fairerweise sollte vorher auch vereinbart werden, dass sich beide die Anwaltskosten des vertretenen Ehepartners teilen.
    • RE: Einvernehmliche Scheidung

      Hallo Frankie,

      noch ein paar Ergänzungen zu den beiden bisherigen Antworten - diesmal so richtig aus eigener Erfahrung heraus...

      Bei uns war auch eine gemeinsame Immobilie im Spiel und weil bei uns noch Eigenheimförderung lief und wir vorallem nicht beide in den Objektverbrauch rauschen wollten, mußten wir uns beeilen und noch im Kalenderjahr der Trennung für das Haus eine Lösung finden. Diese Lösung sollte natürlich ein sichere Angelegenheit für beide Seiten sein, es sollten von keiner Seite mehr irgendwelche Nachforderungen im Bereich der Vermögensteilung mehr möglich sein, also war auch Gütertrennung notwendig. Da sowohl bei Immobliengeschäften, als auch beim Wechsel des Güterstandes ein Notar den Vertrag beurkunden musss, war klar, dass dieser Vertrag gleich eine komplette Scheidungsfolgenvereinbarung sein sollte. Den Inhalt (die Vereinbarungen) des Vetrags haben wir uns in einer Mediation erarbeitet - die juristisch korrekte Formulierung hat dann natürlich der Notar gemacht.

      Bei uns war also Trennung im Februar 2001. Im September 2001 begannen wir mit der Mediation, die im November/Dezember ein erfolgreiches Ende fand. Den Vertrag haben wir am 14.12. unterzeichnet, er enthielt
      • Übertragung des Hauses (einer Haushälfte) in eine Hand
      • die Höhe einer Ausgleichszahlung
      • den Übergang in den Güterstand der Gütertrennung
      • Ausschluss des Versorgungsausgleichs (hätte bei uns eh' fast nichts ausgemacht)
      • Versorgung der Kinder Wechselmodell
      • Einrichtung eines Kinderkontos für die expliziten Kinderkosten (anstatt Kindesunterhalt)
      • kompletter gegenseitiger Unterhaltsverzicht

      dieser Vertrag war dann für die zwei Jahre bis zur Scheidung unsere Grundlage. Wenn nicht ganz besondere Gründe vorliegen, würde ich nicht allzu lange mit der Scheidung warten, gerade dann, wenn ein Unterhaltsverzicht möglich wäre - sonst bleibt immer das Risiko, dass sich einer alles anders überlegt, oder dass irgendetwas passiert, das den Vertrag (in Teilen) hinfällig werden lässt...

      Alles Gute
      rabma
      rabma