Guten Abend,
mein Sohn, fast 18 J., ist im Moment in einer etwas schwierigen Phase. Er hat seine Ausbildung abgebrochen, macht jetzt ein Praktikum. In dieser schwierigen Situation wechselt sein Vater den wohnort ( ins Ausland). Laut seiner Aussage ist er ab dem 18 LJ nicht mehr unterhaltspflichtig und stellt den KU ein. Außerdem möchte er den KU für den jüngeren Sohn in einer einmaligen Zahlung begleichen, also von jetzt an gerechnet bis daß Sohnemann 18 wird,`` dann hätte er alles aus dem Kopf``. Meine Fragen: darf er den KU einstellen, und macht es Sinn der einmaligen Zahlung zuzustimmen?
Danke fürs Lesen.
Gruß Ondra
mein Sohn, fast 18 J., ist im Moment in einer etwas schwierigen Phase. Er hat seine Ausbildung abgebrochen, macht jetzt ein Praktikum. In dieser schwierigen Situation wechselt sein Vater den wohnort ( ins Ausland). Laut seiner Aussage ist er ab dem 18 LJ nicht mehr unterhaltspflichtig und stellt den KU ein. Außerdem möchte er den KU für den jüngeren Sohn in einer einmaligen Zahlung begleichen, also von jetzt an gerechnet bis daß Sohnemann 18 wird,`` dann hätte er alles aus dem Kopf``. Meine Fragen: darf er den KU einstellen, und macht es Sinn der einmaligen Zahlung zuzustimmen?
Danke fürs Lesen.
Gruß Ondra