Hallo liebe Forumsnutzer,
ich bin zum ersten Mal auf der Seite. Hoffe auf diesem Weg gute Tipps zu bekommen um ja nichts falsch zu machen.
Zur Sache:
Meine Frau ist seit ca. 1/2 Jahr aus unserer Wohnung mit unserem kleinen Sohn (heute 11 Monate) ausgezogen und lebt seitdem bei ihrer Mutter.
Zu Beginn der Trennung (Auszug) hatte ich unseren Sohn noch über jedes 2-te Wochenende, also auch über Nacht bei mir (-in der Wohnung in der er auch seine ersten Monate gelebt hat). Aufgrund von Unruhigsein und schlechtem "Stuhl" (-kein Witz!) ging das dann nicht mehr. Ich holte ihn samstag morgens ab und brachte ihn abends wieder zurück. Am darauffolgenden Sonntag das gleiche. Aber auch das war dann nach ca. 3 Wochen zuviel.
Die aktuelle Spielregel meiner Frau bzgl. den Besuchen meines Sohnes bei mir ist ("gültig" seit ca. Mitte November):
1x in der Woche von 9:30 bis 16:30 Uhr.
Das ist mir zu wenig (-er hat später mal mehr Kontakt zu seinem Mathe- oder Tennislehrer wie heute zu seinem Vater).
Versuche mehr Kontakt zu bekommen scheiterten meistens (-trotz betteln etc.; habe hier schon alle Register gezogen)
Ich habe mal beim JA tel. vorgefühlt (-meine Frau wohl auch). Die "zuständige" SA meinte lapidar, dass dies absolut im Rahmen des "Notwendigen" ist!
Mein Anwalt ist der Meinung, dass wir nach der Vollendung seines ersten Lebensjahres (also in einem Monat) ein Umgangsrecht wie folgt umsetzen könnten:
-Alle 2 Wochen ein langes Wochenende und kürzere Besuche von mir Mittags oder an den anderen Wochenenden nach Absprache-
Kann mir jemand der in einer ähnlichen Lage war oder ist einen Tipp geben?
Vorab,
vielen Dank
ich bin zum ersten Mal auf der Seite. Hoffe auf diesem Weg gute Tipps zu bekommen um ja nichts falsch zu machen.
Zur Sache:
Meine Frau ist seit ca. 1/2 Jahr aus unserer Wohnung mit unserem kleinen Sohn (heute 11 Monate) ausgezogen und lebt seitdem bei ihrer Mutter.
Zu Beginn der Trennung (Auszug) hatte ich unseren Sohn noch über jedes 2-te Wochenende, also auch über Nacht bei mir (-in der Wohnung in der er auch seine ersten Monate gelebt hat). Aufgrund von Unruhigsein und schlechtem "Stuhl" (-kein Witz!) ging das dann nicht mehr. Ich holte ihn samstag morgens ab und brachte ihn abends wieder zurück. Am darauffolgenden Sonntag das gleiche. Aber auch das war dann nach ca. 3 Wochen zuviel.
Die aktuelle Spielregel meiner Frau bzgl. den Besuchen meines Sohnes bei mir ist ("gültig" seit ca. Mitte November):
1x in der Woche von 9:30 bis 16:30 Uhr.
Das ist mir zu wenig (-er hat später mal mehr Kontakt zu seinem Mathe- oder Tennislehrer wie heute zu seinem Vater).
Versuche mehr Kontakt zu bekommen scheiterten meistens (-trotz betteln etc.; habe hier schon alle Register gezogen)
Ich habe mal beim JA tel. vorgefühlt (-meine Frau wohl auch). Die "zuständige" SA meinte lapidar, dass dies absolut im Rahmen des "Notwendigen" ist!
Mein Anwalt ist der Meinung, dass wir nach der Vollendung seines ersten Lebensjahres (also in einem Monat) ein Umgangsrecht wie folgt umsetzen könnten:
-Alle 2 Wochen ein langes Wochenende und kürzere Besuche von mir Mittags oder an den anderen Wochenenden nach Absprache-
Kann mir jemand der in einer ähnlichen Lage war oder ist einen Tipp geben?
Vorab,
vielen Dank