Vater ja oder nein?

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    • Vater ja oder nein?

      Hallo,
      ob ich hier so richtig bin????
      Ich bin fast 40 Jahre wurde ehelich geboren und habe vor etwas mehr als einem Monat erfahren wer mein biologischer Vater ist.
      Meine Mutter hat mir 18 Jahre die wildesten Geschichten über meinen Erzeuger erzählt, ausgewandert etc.
      Nun habe ich den namen, habe diesen Mann kontaktiert, er wusste von meinem Vorhandensein...., nun möchte ich gerne die Blutgruppe von Ihm wissen, er weigert sich jedoch, bzw. gibt diese nur weiter, wenn ich Ihm eine eidestattliche Vresicherung unterschreibe, dass ich keine Foderungen stelle und auch keinen Kontakt wünsche...Häää????
      ich möchte erstmal nichts, ausser der Gewissheit" ist er es oder nicht".
      Ich habe Ih heute klar mitgeteilt, dass ich, sollte er nicht kooperativ sein, gerichtlich dieses klären lassen werde.
      Welche Möglichkeiten habe ich, warum verhält sich dieser Mensch so.
      Seine Frau ist vor Jahren verstorben und er lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
      Könnt Ihr mir hier vielleicht helfen???
      Bin wirklich sehr verzweifelt
    • RE: Vater ja oder nein?

      Ich habe Ih heute klar mitgeteilt, dass ich, sollte er nicht kooperativ sein, gerichtlich dieses klären lassen werde.


      Hi,

      und da wunderst du dich daß er blockt, wenn du mit Gericht drohst?

      *kopfschüttel*

      Versuchs mal mit Freundlichkeit und Verständnis für seine Situation. Vielleich hat er Sorgen um sein Erbe, das er mittlerweile längst anders aufgesetzt hat. Oder geht es dir gerade um was zu erben, hmmmm?

      cya,


      elwu
    • RE: Vater ja oder nein?

      Hallo trine,

      ich habe Deinen Beitragstitel editiert, weil das Wort "Erzeuger" bei vielen Usern negativ belegt ist. Ausserdem habe ich den Beitrag in ein anderes, besser passendes Brett verschoben.

      Einiges an Deiner Situation bleibt unklar, Du schreibst, dass Du ehelich geboren wurdest, d.h. es wurde der Ehemann Deiner Mutter als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen. Hat er später eine Vaterschaftsanfechtungsklage betrieben?
      Es wäre schön, wenn Du hierzu nocheinmal mehr, am besten in etwas ruhigerer Verfassung, ausführen könntest.

      Mit freundlichen Grüßen
      Monika
    • RE: Vater ja oder nein?

      hallo,
      alles klar, war mir nicht so sicher, wo ich mit dem beitrag hingehöre;-))
      mein vater ( erzieher) hat nichts dergleichen vornehmen lassen.
      er akzeptiert mich voll und ganz als seine tochter und wir haben ein sehr inniges verhältnis. er hat auch nicht vor diesbezüglich irgend etwas zu ändern...:-))
      lg
    • RE: Vater ja oder nein?

      Hallo trine,

      nun ist vieles klarer, du hast also einen Vater auf der Geburtsurkunde, das ist der Vater im rechtlichen Sinne. Er hat auch vollkommen den Platz des sozialen Vaters eingenommen, mit ihm bist Du aufgewachsen, an dieser Stelle soll nicht gerüttelt werden. Irgendwann (schon länger her) wurde Dir aber eröffnet, dass er nicht auch dein leiblicher Vater ist.

      Wenn Du auf dem rechtlichen Wege etwas unternehmen möchtest, dann müsstest Du als erstes die bisher in der Geburtsurkunde eingetragene Vaterschaft anfechten, erst danach wäre der Weg zu einer anderen Vaterschaftsfeststellung frei. Da Du von diesem Umstand schon lange weisst ("Meine Mutter hat mir 18 Jahre die wildesten Geschichten..."), dürfte aber für Dich schon der erste Schritt, nämlich die Vaterschaftsanfechtung, ausgeschlossen sein, auch bei der Anfechtung durch das mittlerweile volljährige Kind gilt die zweijährige Anfechtungsfrist.
      Soweit mein Wissenstand als juristischer Laie.

      Wenn es dir aber dennoch ein großes Anliegen ist, ganz sicher zu wissen, wer der genetische Vater ist, dann kannst Du das nur auf dem ganz persönlichen Wege erreichen. Du müsstest vermutlich erst etwas Vertrauen zwischen Deinem genetischen Vater und Dir aufbauen. Dann könntest Du Deinem genetischen Vater die Rechtslage erklären, nämlich dass man nur einen rechtlichen Vater haben kann und hierfür die Anfechtungsfrist abgelaufen ist. Danach könntet ihr einen privaten Vaterschaftstest vornehmen - aber bitte nur im gegenseitigen Einvernehmen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Monika
    • RE: Vater ja oder nein?

      Hi,
      genau das habe ich ja zuerst getan, nett und freundlich ihn um mithilfe gebeten, leider kam er dann mit der eidestattlichen versicherung dass ich keine forderungen stelle und keine kontakt wünsche!!!!
      und nachdem er sich weigert mir seine blutgruppe mitzuteilen, habe ich klar gesagt, dass ich es dann wohl gerichtlich machen lassen müsste. ich war sehr freundlich!!!!!!!!!!
      er weiß bereits seit 20 jahren, dass es mich gibt, meiner mutter hat er seinerzeit gedroht, würde sie das "rumerzählen" würde sie ihre familie kaputtmachen.
      er ist offensichtlich kalt und berehcnend, vorerst möchte ich nichts von ihm, LG anke
    • TAZ: Weiter in aller Stille testen?

      Halo und Guten morgen,

      Der Verfasser dieserThese , selbst Vater von Drei Kindern vertritt hier die Ansicht, das im wandel der zeit, auch überkommene Familiensysteme neu überdacht gehören. Damit auch die Zuordnung des kindes zu den eltern.
      Somit wäre auch Dein Verlangen nicht erforderlich. Den Vater hast du nach Pötters Definition bereits.

      Gruss Frank

      taz.de/pt/2005/01/12/a0143.nf/text.ges,1

      Artikel aus der TAZ



      Die Debatte um die Vaterschaftstests verdreht die Tatsachen: Das größte Problem sind in der Regel nicht die Frauen, die ihren Männern fremde Kinder unterschieben. Die größten und häufigsten Familienschweine sind Männer, die von ihren Kindern nichts wissen wollen, den Unterhalt prellen, sich den Kindern entziehen und vor ihrer Verantwortung in ein fröhliches Junggesellenleben fliehen. Wer sich von seiner Frau betrogen fühlt und nicht fremde Kinder aufziehen will, der kann bereits heute einen Test beantragen und bekommt ihn im Zweifel vom Gericht zugesprochen. Das aber geht nicht heimlich, sondern nur, wenn man das Problem öffentlich macht. Aber so viel Mut muss man als echter oder vermeintlicher Vater schon aufbringen.

      BERNHARD PÖTTER
      Verzweifle nicht sprach ein Richter zu mir, es kann nicht schlimmer kommen . Und ich verzweifelte nicht und es kam schlimmer.
      Da begann ich zu zweifeln.
    • RE: Vater ja oder nein?

      huhu, dankeschön;-))
      fakt ist jedoch, dass ich erst am 17.12.04 den namen des mannes, welcher mein bilogischer vater ist, von meiner mutter grsagt bekam.
      obwohl ich sie jahrelange angefleht habe, mir die wahrheit/ namen zu sagen.....
      ich bekam diverse antworten " italiener ausgewandert", " krimi eller verbecher, der sie vergewaltigt hat" namen wusste sie angeblich nie!!!!!!!!!!! bis zu diesem tag im letzten dezember!!!!!!!!
      ich denke ich habe ein recht darauf zu erfahren, wer mein biol. vater ist!!!!und möchte dieses auch nun wissen.
      lg anke
    • RE: Vater ja oder nein?

      Original von trine
      Hallo,
      ob ich hier so richtig bin????
      Ich bin fast 40 Jahre wurde ehelich geboren und habe vor etwas mehr als einem Monat erfahren wer mein biologischer Vater ist.
      Meine Mutter hat mir 18 Jahre die wildesten Geschichten über meinen Erzeuger erzählt, ausgewandert etc.
      Nun habe ich den namen, habe diesen Mann kontaktiert, er wusste von meinem Vorhandensein...., nun möchte ich gerne die Blutgruppe von Ihm wissen, er weigert sich jedoch, bzw. gibt diese nur weiter, wenn ich Ihm eine eidestattliche Vresicherung unterschreibe, dass ich keine Foderungen stelle und auch keinen Kontakt wünsche...Häää????
      ich möchte erstmal nichts, ausser der Gewissheit" ist er es oder nicht".
      Ich habe Ih heute klar mitgeteilt, dass ich, sollte er nicht kooperativ sein, gerichtlich dieses klären lassen werde.
      Welche Möglichkeiten habe ich, warum verhält sich dieser Mensch so.
      Seine Frau ist vor Jahren verstorben und er lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
      Könnt Ihr mir hier vielleicht helfen???
      Bin wirklich sehr verzweifelt


      Original von trine
      huhu, dankeschön;-))
      fakt ist jedoch, dass ich erst am 17.12.04 den namen des mannes, welcher mein bilogischer vater ist, von meiner mutter grsagt bekam.
      obwohl ich sie jahrelange angefleht habe, mir die wahrheit/ namen zu sagen.....
      ich bekam diverse antworten " italiener ausgewandert", " krimi eller verbecher, der sie vergewaltigt hat" namen wusste sie angeblich nie!!!!!!!!!!! bis zu diesem tag im letzten dezember!!!!!!!!
      ich denke ich habe ein recht darauf zu erfahren, wer mein biol. vater ist!!!!und möchte dieses auch nun wissen.
      lg anke



      Hallo trine,

      mit einer freiwilligen DNA-Analyse könnte man sich zwar auch jetzt noch Gewissheit über den biologischen Vater verschaffen, aber nach geltendem Deutschen Recht (§ 1600b BGB) dürfte die Anfechtungsfrist für alle Berechtigten verstrichen und somit keine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft mehr möglich sein.

      Es kommt m.E. nicht darauf an, wann Du den Namen des biologischen Vaters erfahren hast, sondern auf den Zeitpunkt, an dem Du von Umständen erfahren hast, die gegen die Vaterschaft (lt. Geburtsurkunde) sprechen.
    • RE: Vater ja oder nein?

      hallo trine, ich kann vollauf verstehen daß Du Deinen wirklichen Vater kennen lernen willst, und mißbillige das Verhalten Deiner Mutter (+ Scheinvater wenner davon wußte).
      Nur kann ich auch Deinen Vater verstehen, Du kommst nach 40 Jahren an und willst „Knall auf Fall“ alles ändern. Da mußt Du Deinem Vater zumindest eine Überlegungszeit zubilligen. Deine Drohung mit Gericht kann da nur zur Versteifung seiner Haltung führen.

      ohne Kenntnis der Gründe von damals kann Dir da niemand wirklich was raten. Klar hast Du ein Recht darauf Deinen wirklichen Vater kennen zu lernen, es kann m.E. nur um das „wie“ gehen. Aber das können nur Leute bewerkstelligen die möglichst viel von Euch allen wissen, z.B. Verwandte, gemeinsame Bekannte.

      Du solltest auch die rechtliche Seite sehen, die sich daraus ergeben kann. rechtlich bist Du bis zu einer Änderung (kann nur Familiengericht) Kind des Ehemannes Deiner Mutter bei Geburt. Je nach dem ab wann der davon wußte kann er – bis zu 2 Jahre nach Kenntnis – eine Änderung herbei führen. Du kannst das auch, wobei ich nicht weis ob es da auch eine Frist ab Kenntnis gibt.

      eine Änderung könnte für beide Väter und deren Verwandte u.U. weitreichende Änderungen herbei führen. Auf jeden Fall ändert sich dann die Erbenfolge, für beide „Väter“. Du wärest dann (evtl. eine) Erbin Deines wirklichen Vaters, fällst dafür bei Scheinvater weg.
      u.U. kann Scheinvater den für Dich geleisteten Unterhalt vom wirklichen Vater zurück fordern.

      ich möchte erstmal nichts, ausser der Gewissheit" ist er es oder nicht".

      nun, das „erstmal“ muß für beide „Väter“ bedrohlich klingen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Vater ja oder nein?

      Wolfgang:
      >Du solltest auch die rechtliche Seite sehen, die sich daraus ergeben kann. rechtlich bist Du bis zu einer Änderung (kann nur Familiengericht) Kind des Ehemannes Deiner Mutter bei Geburt. Je nach dem ab wann der davon wußte kann er – bis zu 2 Jahre nach Kenntnis – eine Änderung herbei führen. Du kannst das auch, wobei ich nicht weis ob es da auch eine Frist ab Kenntnis gibt.

      Die Zweijahresfrist gilt auch fuer die Anfechtung durch ein volljaehriges Kind. Wenn sie also schon seit mehr als zwei Jahren weiss, dass der Scheinvater nicht der leibliche Vater ist, dann ist die Anfechtungsfrist verstrichen. Ob der richtige Vater bekannt war, ist unerheblich.

      Gruss,

      Peter
      Wer Rechtschreibfehler zu finden glaubt, darf sie behalten.
    • RE: TAZ: Weiter in aller Stille testen?

      Ich habe den taz-Artikel zum Anlass fuer einen Leserbrief genommen, den ich hier zur Diskussion stelle:
      Bernhard Poetter schreibt, dass, wer sich von seiner Frau betrogen fuehlt, bereits heute einen Test beantragen und ihn im Zweifel vom Gericht zugesprochen bekaeme. Er sollte mal mit den beiden Vaetern sprechen, deren Gefuehle sie zu Tests veranlasste, die bewiesen, dass ihre Frauen sie betrogen hatten. Die Gerichte sprachen ihnen ihr Gefuehl ab und verweigerten ein Gutachten, weil sie keinen gerichtsverwertbaren BEWEIS fuer die Aufnahme eines Verfahrens gebracht hatten. Das ist eine Aufforderung zu Schnueffelei beim Partner, aber keine Rueckkehr zur guten alten Zeit, in der sich Vaeter dem Wort der Mutter glaubten, weil sie mussten. Der Geist ist aus der Flasche, und der Versuch, ihn zurueckzustopfen, bringt nur weiteres Unrecht.
      Wer Rechtschreibfehler zu finden glaubt, darf sie behalten.
    • RE: TAZ: Weiter in aller Stille testen?

      huhu,
      ertsmal vielen dank für die antworten;-))
      also habe ich grundsätzlich überhaupt keine möglichkeiten mehr an meinen biol. vater heran zu treten...egal ob jetzt als tochter oder gar erbin!!!!
      er verhält sich mir gegenüber sehr ablehned, schon bevor ich mit rechtlichen schritten gedroht habe....wobei er selbst seit mehr als 20 jahren von meiner herkunft weiß...nunja, irgendwo verletzt es natürlich auch...momentan ist für mich erstmal wichtig heraus zu bekommen, ob er überhaupt mein vater ist???!!! kann ich ihn denn noch nicht einmal dazu bringen??? notfalls eben per gericht?????
      mein vater( erzieher) will keine forderungen stellen, für ihn ist das erledigt und er sieht mich als seine tochter an, wofür ich sehr dankbar bin, da es ein wunderbarer mensch ist...
      trotzdem zieht mich die ganze geschcihte doch sehr runter, da ich endlich gewissheit haben möchte und diese mir seitens meines biol. vaters nicht gegeben wird...kann er das so machen, laut aussage meiner mutter kann es nur dieser eine sein ( wobei meine mutter schon viel erzählt hat.....)
      ich finde es nicht fair....die beiden hatten ihren spass und mich wollen sie " dumm" sterben lassen!!!!!!!!!!
      dankefürs zulesen
      lg
    • RE: Vater ja oder nein?

      Original von trine
      also habe ich grundsätzlich überhaupt keine möglichkeiten mehr an meinen biol. vater heran zu treten...egal ob jetzt als tochter oder gar erbin!!!!
      ...
      ich finde es nicht fair....die beiden hatten ihren spass und mich wollen sie " dumm" sterben lassen!!!!!!!!!!


      Leben ist Risiko.

      § 169 StGB Personenstandsfälschung:

      (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.
    • RE: Vater ja oder nein?

      Hi,
      also da die Verjährungsfristen wohl auch für dich gilt, stellt sich die Frage, worum es dir geht.

      ... also habe ich grundsätzlich überhaupt keine möglichkeiten mehr an meinen biol. vater heran zu treten...egal ob jetzt als tochter oder gar erbin!!!!...


      Offensichtlich geht es dir nicht alleine darum, deine Herkunft zu klären, weil du dir offenhalten willst, ob du evtl. doch Ansprüche auf ein Erbe erheben willst.

      Ich hoffe ich interpretiere das falsch, denn es hört sich wirklich so an, als würdest du abwägen wollen, ob du deinen sozialen Vater oder den leiblichen Vater beerben möchtest, je nachdem was mehr bringt..... wie gesagt, ich hoffe, dass das nur falsch von dir formuliert wurde.

      ...trotzdem zieht mich die ganze geschcihte doch sehr runter, da ich endlich gewissheit haben möchte und diese mir seitens meines biol. vaters nicht gegeben wird...


      Ansonsten finde ich dein Interesse, die Vaterschaft zu klären, durchaus berechtigt und finde das Gesetzeswerk, dass dieses ausschliesst, nicht gut.

      Einerseits ist es verständlich, dass es für alle beteiligte Personen eine Rechts- und Planungssicherheit geben muss.

      Aber für mich wäre die Klärung der Herkunft in meiner Bewertung ein viel höheres Gut....
      Dass man evtl. Änderungen bezüglich Vaterschaftsanfechtung, Erbrechte etc ausschliesst, ist wiederum hinsichtlich der Interessen der anderen Beteiligten in Ordnung.

      Vielleicht solltest du dich einmal bei anderen Betroffenen schlau fragen, die schon eindeutige Erfahrungen gemacht haben... im Net solltest du Kontakte finden können.


      cu
      sub omni canone =/ unter aller Kanone

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RainerM ()

    • RE: TAZ: Weiter in aller Stille testen?

      Hallo Trine,

      auch mir ist bisher noch nicht so recht klar geworden, ob es Dir mehr um das Wissen "wer ist mein leiblicher Vater" oder evtl. doch um mehr geht.

      Bleiben wir mal dabei, dass es Dir um das Wissen um den leiblichen Vater geht
      - da sollte Deine Mutter Dein erster Ansprechpartner bleiben. Sie wird es vermutlich ganz genau wissen, wer Dein Vater ist. Sie meinte damals gute Gründe zu haben, das alles ganz anders zu gestalten. Sie hat Dir lange die Wahrheit vorenthalten - sie ist für mich der Dreh- und Angelpunkt.
      Nicht Dein Scheinvater, der wußte zwar vermutlich, dass er nicht leiblicher Vater ist, aber er weiß vermutlich nicht so genau wer der richtige leibliche Vater ist.
      Auch Dein leiblicher Vater ist da nicht so sehr in der Verantwortung wie Deine Mutter, denn er lebte die ganzen Jahre nicht mit Dir zusammen, hatte keine Gelegenheit es Dir rechtzeitig mitzuteilen und schlussendlich kann er sich nicht so sicher sein ob oder ob nicht, wie Deine Mutter.

      Adressiere Deinen Frust dahin, wo er hingehört...

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: TAZ: Weiter in aller Stille testen?

      hallo,
      primär geht es für mich darum meinen biol. vater zu kennen und auch kennen zu lernen!!!!
      was die erberei betrifft, so ist das zur zeit nicht relevant....ich habe einen klasse vater (scheinvater), zu dem ich ein supertolles verhältnis habe, trotzdem würde ich auch gerne eine beziehung zu meinem leiblichen vater aufbauen oder ihn zumindest besser kennen lernen.
      meine mutter möchte dazu nichts mehr sagen...leider....sie ist neu verheiratet und hat einen sehr dominanten ehemann, der solche themen nicht besprechen möchte und das auch klar meiner mutter sagt.
      lg anke wo finde ich im net kontakte????
    • Voll Deiner Meinung, Rabmama!

      Dein Frust sollte sich gegen Deine Mutter richten. Die ganzen Lügen all die Jahre. Auch was sie über Deinen Vater gesagt hat, würde ich nicht glauben. Du kennst doch nur die Muttervariante.

      trine schreibt:
      "was die erberei betrifft, so ist das zur zeit nicht relevant...."

      Was heißt denn zurzeit?!! Vielleicht hat er Angst, dass Du es nicht ehrlich meinst und nur mal sehen willst, ob bei ihm was zu holen ist. Was spricht da gegen, dem vermeintlichen Vater zu versichern, dass Du nichts weiter von ihm willst, als ihn kennen zu lernen und den Test zu machen? Da hat er doch schon zugestimmt, wenn Du ihm die Bestätigung gibst. Also, wo ist das Problem?

      trine schreibt:" notfalls eben per gericht?????" Was machst Du denn?!!! Zerstörst die Beziehung, bevor sie begonnen hat.


      Mein Rat: Wenn Du es ehrlich meinst, gebe ihm schriftlich, dass Du nichts fin. oder erben willst und knüpfe ganz vorsichtig Kontakt. Erste Ablehnung muss nicht auf seinen Charakter schließen. Versetze Dich mal in seine Lage. Du bist noch ein fremder Mensch für ihn. Vielleicht entwickelt sich eine Beziehung, die enger und besser ist, als sie je zu Deiner Mutter war. Wenn er nach Jahren meint, sein Erbe zu ändern oder Dir Zuwendungen zu machen, passiert das automatisch und nur freiwillig. Eine gute Beziehung ist mehr Wert als alles Geld zusammen.

      Abschließend hast auch Du völlig Recht. Du musst wissen, wer Dein Vater ist. Wenn wirklich nichts hilft und er total blockt (was ich nicht glaube, wenn Du es ihm schriftlich gibst), nur dann würde auch ich vor Gericht gehen. Normalerweise hast Du nach Kenntnis 2 Jahre Zeit. Noch mal, Deine Mutter ist echt das Letzte. Spielt mit „ihrem“ Geheimnis (italiener ausgewandert", " krimi eller verbecher, der sie vergewaltigt hat"), als wenn Du ihr gehörst. Die solltest Du vor Gericht zerren.
      Gruß, Michel
    • RE: Vater ja oder nein?

      Hallo Trine,

      vielleicht mal eine Frage in die Runde: Inwieweit wäre eine solche "eidesstattliche Erklärung" überhaupt rechtswirksam?
      Von daher kannst du es evtl. erneut versuchen und die Erklärung unterschreiben ?!

      Wenn sie ohnehin nur das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben wurde, hast du doch nichts zu "befürchten".

      Ich bin immer noch auf der Suche nach meinem Vater, kann dich da gut verstehen.

      @ Rabma: Möglicherweise weiß die Mutter tatsächlich nicht, wer der Vater ist.
      Mein Problem :(

      light[tm]
    • RE: Vater ja oder nein?

      light:
      >Inwieweit wäre eine solche "eidesstattliche Erklärung" überhaupt rechtswirksam?

      Schwierige Frage: Einerseits ist ein informierter Erbverzicht eines Erwachsenen unproblematisch, aber wie lange baende ein solcher Verzicht den Verzichtenden? 10 Jahre, 20 Jahre, auf immer?

      >Wenn sie ohnehin nur das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben wurde, hast du doch nichts zu "befürchten".

      Soll sie gleich zu Anfang versuchen, den Mann, der moeglicherweise ihr Vater ist, zu linken?

      >@ Rabma: Möglicherweise weiß die Mutter tatsächlich nicht, wer der Vater ist.

      Dann muss die Mutter die Namen der moeglichen Kandidaten preisgeben. Das Recht des Kindes, seinen Vater zu kennen, steht hier hoeher als die Privatsfaere der Mutter.

      Gruss,

      Peter
      Wer Rechtschreibfehler zu finden glaubt, darf sie behalten.