ALG II / Wohnung / Umgangsrecht

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    • RE: ALG II / Wohnung / Umgangsrecht

      Vielen Dank für die Antwort, aber genau dies ist die Schlüsselfrage.
      Für 2 Personen gilt 40 qm, lt Agentur. Kommen die Kids hinzu liegen wir bei 75 qm. Also werden Kids, die nicht den Lebensmittelpunkt beim Vater haben, mitgezählt oder nicht? Denn wie sollen auf 40 qm vier Personen leben? Was ist angemessen? Was wird berücksichtigt? Mir wurde mitgeteilt das Kinder ab 8 Jahre einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer haben.
    • Hi,

      da die Kid´s nicht bei Dir wohnen, gemeldet sind, sind es nur "Besuchskinder" lt Agentur, und sind nicht mit in die Quadratmeterzahl miteinzubeziehen.

      40m3 für 2 Personen ist allerding etwas wenig, bei uns waren es 72 für drei minus 12 pro Person sind 60 für 2 Personen.

      Gruß

      Shauni
    • Vielen Dank für die Antwort. So ganz glücklich bin ich noch nicht damit. Aber zumindest etwas. Na dann in den Kampf. Sollte zufälligerweise jemand über eine verwertbare Info stolpern, immer gerne gesehen. Das Problem ist, die Agentur in Eckernförde ist wahrlich schriftlich angehalten für 2 Personen max 40 qm zu bewilligen. Meine ehemalige Anwältin in HH meinte vor gut 1 Jahr, ab einem Alter von 8 Jahren, haben die Puppen einen Anspruch auf ein Zimmer. Aus dem Grunde sind wir letztes Jahr Sep. umgezogen. Riesen Nummer.
    • Hi Heiko,

      also, wenn jeder Vater /mutter die die Kids zu den Besuchen haben, Kindern ab 8 Jahren ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen müssen, dann findet bald fast gar keine Besuchswochenenden statt!

      Welcher Besuchseltern, kann sich das leisten??? Ein Extra Zimmer nur fürs Kind? Wenn ansonsten das Kind beim anderen ET wohnt?


      Dann ist Deine Agentur aber unter dem Sozisatz und da gegen kannste etwas tun bzw versuchen
    • RE: ALG II / Wohnung / Umgangsrecht

      hallo heiko_steffen, das sind doch recht wenig verwertbare Infos, die Du uns hier gibst. Erst in Deiner Antwort komme ich drauf, daß es hier um einen Bedarf für Kinder geht die „nur“ zu Umgangszeiten bei dir sind. Es fehlt dann aber immer noch „wie oft, wie lang“ sind die Kinder bei Dir.

      Mir wurde mitgeteilt das Kinder ab 8 Jahre einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer haben.

      von wem denn ?
      ich kann Dir aus eigenem erleben mit 2 Jungs von damals ab 6/12 Jahren versichern daß ein ganz normaler Umgang in einem Appartement von ca. 42 m2 durchaus machbar ist. Die Jungs kamen alle 2 (zeitweise auch jede) Wochen übers WE (FR nachmittag – SO nachmittag) und in den Ferien auch mal 1 – 2 Wochen „am Stück“. und wenn wir in Urlaub fuhren haben wir auch nur 1 Zimmer genommen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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