Sorgerechtsfrage

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Sorgerechtsfrage

      Hallo zusammen,
      ich habe eine grundsätzliche Frage zum Thema Sorgerecht, muß aber gleich vorab sagen,
      das der Eine oder andere die Thematik eventuell etwas makaber finden könnte.
      Nun, nichts desto trotz, schreibt das Leben solche Geschichten und ich bräuchte bitte
      ein paar Infos hierzu.
      Also, ein Exehepaar, seit mehren Jahren geschieden, 2 Kinder aus dieser Ehe, die bei der Mutter leben.
      Leider keine einvermehliche Scheidung, vielmehr Streit über alle Punkte, unter anderem auch Sorgerecht.
      Derzeit besteht noch gemeinsames Sorgrecht, ein Sorgerechtsverfahren ist jedoch seit längerem anhängig.
      Bemerkenswert sicherlich auch das der Vater die Kinder seit längerer Zeit nicht mehr gesehen hat.
      Die Frau ist inzwischen wieder verheiratet.Der Kindsvater erfährt das seine Exfrau schwer erkrankt sei, und dies eventuell auch zum Tode führen kann. Eine Frage die sich in diesem Zusammenhang eben auch stellt:
      Was geschieht mit den Kindern im Falle des Falles. Solange der Sorgerechtsprozeß noch nicht entschieden ist,
      hat der leibliche Vater wohl das Sorgerecht - "Können/dürfen/sollen/müssen" dann bei ihm wohnen?
      Welche Rechte hat der jetzige Stiefvater? Wie verhält sich das ganze wenn angenommen die Mutter "vorher" noch das alleinige Sorgerecht übertragen bekommt?
      Vielleicht war ja schon jemand in einer ähnliche Situtaion und weiß Rat. Vielleicht gibt es ja auch Literatur hierzu.
      Vielen Dank
      Gruß Tom
    • RE: Sorgerechtsfrage

      Bemerkenswert sicherlich auch das der Vater die Kinder seit längerer Zeit nicht mehr gesehen hat.

      Solange der Sorgerechtsprozeß noch nicht entschieden ist, hat der leibliche Vater wohl das Sorgerecht - "Können/dürfen/sollen/müssen" dann bei ihm wohnen?

      Welche Rechte hat der jetzige Stiefvater?

      Wie verhält sich das ganze wenn angenommen die Mutter "vorher" noch das alleinige Sorgerecht übertragen bekommt?


      Hi,

      1) Warum sieht denn der Vater die Kids seit längerem nicht mehr?

      2) Ja

      3) Was für Rechte für den Stiefvater meinst du überhaupt?

      4) Wenn die KM als allein Sorgeberechtigte stirbt muß das Gericht entscheiden, wo die Kids zu ihrem eigenen Wohl am besten aufgehoben sind. In der Regel ist das der leibliche Vater.

      cya,

      elwu
    • RE: Sorgerechtsfrage

      Hallo Tom,

      tja, wirklich ein schwieriges Thema, also splitten wir das jetzt mal so neutral wie möglich auf:

      1. Es besteht noch ein gemeinsames Sorgerecht,
      dann hat nach dem Tode eines Elternteils das andere Elternteil automatisch die elterliche Sorge allein inne (siehe BGB § 1680 Absatz (1)) - ist somit für alle Entscheidungen allein zuständig (darf/ sollte natürlich im Sinne der Kinder handeln)

      2. Die Mutter hat zum Zeitpunkt ihres Ablebens die alleinige elterliche Sorge inne,
      dann wird normalerweise das Sorgerecht wieder dem leiblichen Vater übertragen (siehe BGB § 1680 Absatz (2)) - achte dabei auf die Formulierungen "wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht" (beim Vater der schon mal Sorgerecht hatte) gegenüber der Formulierung "wenn dies dem Wohl des Kindes dient" (beim Vater der bisher noch nie das Sorgerecht innehatte)
      - so verstehe ich zumindest die Querverweise auf andere Paragraphen

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Sorgerechtsfrage

      Hallo Tom,

      Bemerkenswert sicherlich auch das der Vater die Kinder seit längerer Zeit nicht mehr gesehen hat
      .
      Warum ? wie alt sind die Kinder ?

      Was geschieht mit den Kindern im Falle des Falles. Solange der Sorgerechtsprozeß noch nicht entschieden ist,
      hat der leibliche Vater wohl das Sorgerecht –
      genauso !

      "Können/dürfen/sollen/müssen" dann bei ihm wohnen?

      Das entscheidet bei minderjährigen Kindern der/die Sorgerechtsinhaber/in. Sollte dabei das Kindeswohl beachten. Kommt auch immer drauf an ob „jemand“ anderes oder gar die Kinder sich dagegen aussprechen, evtl. Klage einreichen.

      Welche Rechte hat der jetzige Stiefvater?

      Die, die Mutter ihm einräumt.

      Wie verhält sich das ganze wenn angenommen die Mutter "vorher" noch das alleinige Sorgerecht übertragen bekommt?

      Dann entscheidet Familiengericht über Sorgerecht, evtl. ABR. Vater ist dann „1. Ansprechpartner“.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE:Sorgerechtsfrage

      Vielen Dank,
      für Eure schnellen und sachlichen Antworten.
      das hilft schon mal ein stück weiter.
      Zu den Nachfragen noch folgende Infos:

      - Die kinder sind zwischen 8 und 11 Jahre alt

      - Im Laufe der "Rosenkrieg"-Scheidung ist es auch zur einer
      Umgangsvereitelung und Beeinflußung der Kinder gekommen.

      - Möglicherweise würden die Kinder sich dagegen aussprechen dann beim
      leiblichen vater zu wohnen und ihr jetziger Stiefvater würde wohl beantragen
      die Kinder bei sich haben zu wollen.

      Gruß Tom