Hallo,
nun ist meine zweite Ehe am Ende. Ich denke, bis jetzt habe ich alles richtig gemacht. Bin in der Schlafstube geblieben (Schwiegermutter wollte, dass ich in die Ferienwohnung ziehe). Sie schläft im Kinderzimmer beim 4 Jährigen und das Papakind schläft bei mir.
Nach einem Jahr der reinen Elternbeziehung hat sich nun die Schwägerin eingeschaltet und macht mich überall schlecht so, dass Schwiegereltern nicht mehr mit mir reden wollen. Die Situation hat sich daraufhin auch mit meiner Frau verschlechtert. Eigentlich wollte ich im neuen Jahr gemeinsam mit meiner Frau alle über die Situation aufklären.
Sie zieht nun aus. Ich mache Ihr die neue Wohnung fertig (300 Meter weiter). Umgangsvereinbarung und Hausratsvereinbarung ist unterschrieben. Wir haben uns nun geeinigt, dass ich die Kinder vom Freitag 12:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr nehme und sie von Montag 12:00 Uhr bis Freitag 7:00 Uhr. Die Firma hat schon grünes Licht gegeben, dass ich auf 6h gehe und die Zeit für Freitag rausarbeiten kann. Ich habe meine drei Jungs dann 5 halbe Tage und drei Nächte ;-)). Sie dafür 4 Nächte und 4 halbe Tage.
Morgen nehmen wir einen gemeinsamen Termin bei meiner Anwältin war. Gestern redeten wir bis in die Nacht. Sie will mich nicht übervorteilen und erkennt an, dass ich 10 Jahre alles für die Familie gegeben habe (Mehrfamilienhaus, 2 Gärten, Bungalow, bei 0 angefangen). Sie ist eigentlich eine Liebe und ich habe sie auch noch gern. Sie ist eine der vielen Zweitfrauen, die immer im Schatten der Ersten stand. Angefangen hat es, als sie meine Bettelbriefe wegen Umgangsgenehmigung an die Ex und den Großen Jungen fand. All die Jahre mit der Baustelle und den zusätzlichen Belastungen der Kinder und den Gerichtsterminen der Ex haben wir überstanden, aber nun mit der kriegstreibenden Schwägerin kann sie endgültig nicht mehr. Alle ihre Bekannten üben Druck aus.
Meine Frage ist nun, ob ich im Sinne der Kindererziehung die 6h bei meiner Ex geltend machen kann. Außer dem werden nun die Miet- und Pachteinnahmen fair zu 50% geteilt, so dass ich zusätzlich mit Steuerklasse 1 kaum noch Leistungsfähig bin (Schätze 1.500,00 Netto inkl Mieteinnahmen). Ich kann nicht weiterhin meiner Ex zum vollen Kindergeld den Regelbetrag (262,00 ) zahlen. Mit meiner Nochfrau (ist arbeitslos) müssen wir uns das Kindergeld teilen.
Sicher habe ich eine erhöhte Erwerbsobliegenheit (bin brav jahrelang mit dem Zug zur Arbeit und habe dafür 11h Arbeitstag akzeptiert). Aber hat Papa in diesem Land nicht auch das Recht auf seine Kinder? Zum Großen ist der Kontakt nach 2 Jahren abgebrochen. Ich werde auf keinen Fall zulassen, dass ich auch noch meine drei Kleinen verliere. Ich musste selbst ohne Vater aufwachsen.
LG, Michel
nun ist meine zweite Ehe am Ende. Ich denke, bis jetzt habe ich alles richtig gemacht. Bin in der Schlafstube geblieben (Schwiegermutter wollte, dass ich in die Ferienwohnung ziehe). Sie schläft im Kinderzimmer beim 4 Jährigen und das Papakind schläft bei mir.
Nach einem Jahr der reinen Elternbeziehung hat sich nun die Schwägerin eingeschaltet und macht mich überall schlecht so, dass Schwiegereltern nicht mehr mit mir reden wollen. Die Situation hat sich daraufhin auch mit meiner Frau verschlechtert. Eigentlich wollte ich im neuen Jahr gemeinsam mit meiner Frau alle über die Situation aufklären.
Sie zieht nun aus. Ich mache Ihr die neue Wohnung fertig (300 Meter weiter). Umgangsvereinbarung und Hausratsvereinbarung ist unterschrieben. Wir haben uns nun geeinigt, dass ich die Kinder vom Freitag 12:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr nehme und sie von Montag 12:00 Uhr bis Freitag 7:00 Uhr. Die Firma hat schon grünes Licht gegeben, dass ich auf 6h gehe und die Zeit für Freitag rausarbeiten kann. Ich habe meine drei Jungs dann 5 halbe Tage und drei Nächte ;-)). Sie dafür 4 Nächte und 4 halbe Tage.
Morgen nehmen wir einen gemeinsamen Termin bei meiner Anwältin war. Gestern redeten wir bis in die Nacht. Sie will mich nicht übervorteilen und erkennt an, dass ich 10 Jahre alles für die Familie gegeben habe (Mehrfamilienhaus, 2 Gärten, Bungalow, bei 0 angefangen). Sie ist eigentlich eine Liebe und ich habe sie auch noch gern. Sie ist eine der vielen Zweitfrauen, die immer im Schatten der Ersten stand. Angefangen hat es, als sie meine Bettelbriefe wegen Umgangsgenehmigung an die Ex und den Großen Jungen fand. All die Jahre mit der Baustelle und den zusätzlichen Belastungen der Kinder und den Gerichtsterminen der Ex haben wir überstanden, aber nun mit der kriegstreibenden Schwägerin kann sie endgültig nicht mehr. Alle ihre Bekannten üben Druck aus.
Meine Frage ist nun, ob ich im Sinne der Kindererziehung die 6h bei meiner Ex geltend machen kann. Außer dem werden nun die Miet- und Pachteinnahmen fair zu 50% geteilt, so dass ich zusätzlich mit Steuerklasse 1 kaum noch Leistungsfähig bin (Schätze 1.500,00 Netto inkl Mieteinnahmen). Ich kann nicht weiterhin meiner Ex zum vollen Kindergeld den Regelbetrag (262,00 ) zahlen. Mit meiner Nochfrau (ist arbeitslos) müssen wir uns das Kindergeld teilen.
Sicher habe ich eine erhöhte Erwerbsobliegenheit (bin brav jahrelang mit dem Zug zur Arbeit und habe dafür 11h Arbeitstag akzeptiert). Aber hat Papa in diesem Land nicht auch das Recht auf seine Kinder? Zum Großen ist der Kontakt nach 2 Jahren abgebrochen. Ich werde auf keinen Fall zulassen, dass ich auch noch meine drei Kleinen verliere. Ich musste selbst ohne Vater aufwachsen.
LG, Michel