Sonderbedarf für Schullandheim 2004 und erneut für England 2005

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  • Sonderbedarf für Schullandheim 2004 und erneut für England 2005

    Muss zum KIUH Stufe 6

    für das Jahr 2004 der Schullandheimaufenthalt Extra zusätzlich gezahlt werden?
    ca. 150 Euro

    Plus 2005 Sprachresie England ca. 250 Euro

    oder muss die Mutter alles aus KIUH bezahlen?

    Mutter arbeitet auch krankenversicherungspflichtig
    Je weiter man (Mann) weg geht, desto mehr sieht man, (Mann) dass man (Mann) nichts mehr sieht!
  • RE: Sonderbedarf für Schullandheim 2004 und erneut für England 2005

    Hallo,

    Sonderbedarf wird in aller Regel nur dann bejaht, wenn die Belastung überraschend kam - und Schullandheim kommt in den meisten Fällen eben nicht überraschend, d.h. es wird dann häufig argumentiert, dass man ja hätte ansparen können. Lediglich in den untersten Gruppen der DT kann man davon ausgehen, dass der Unterhalt so knapp bemessen ist, dass nichts mehr zum Ansparen übrigbleibt. DT6 hätte man früher da eher nicht mehr zu den "unteren Gruppen der DT" dazugerechnet, durch die Definition des Existenzminimums eines Kindes auf 135% Regelbetrag würde ich heute argumentieren, dass man erst ab DT7 ansparen kann.
    Grundsätzlich werden die Sonderbedarfskosten auf die Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen verteilt.

    Eine Sprachreise dürfte in aller Regel als "Privatvergnügen" eingestuft werden.

    Insofern dürfte die Mutter (oder auch das Kind) mit einer freundlichen Bitte nach Beteiligung wahrscheinlich mehr erreichen als auf dem gerichtlichen Wege.

    Gruß
    rabma
    rabma
  • RE: Sonderbedarf für Schullandheim 2004 und erneut für England 2005

    hi,
    also ich weiss nicht,. ob es wirklich richtig ist, dass über eine juristische Schiene zu klären.

    Beides scheint mir für die Entwicklung des Kindes wichtig zu sein.

    Und wenn sich dann die Eltern zusammensetzen würden, um über eine Auftreilung zu reden, wäre das doch wirklich nicht schlecht.

    Das soll nicht als naiver Einwand verstanden werden.

    Abgesehend avon, dass es sich um vergleichsweise überschaubare Kosten handelt.

    cu
    sub omni canone =/ unter aller Kanone

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RainerM ()

  • RE: Sonderbedarf für Schullandheim 2004 und erneut für England 2005


    1. [/list=1] Danke für die Beiträge bis jetzt.
      Da Grünschnabel und ich zwei ausführliche Anschreiben nicht platzieren konnte mehr Hintergrundinfos. Ursache: Nach KorrekturVorschau einfach nochmal "Korrektur" Vorschau button drücken oder?
      Habe kein "senden" gefunden.

      Zu allererst wäre es natürlich ideal, wenn die Elternteile dies von alleine regeln könnten.
      Dies würde auch meine Spendereitschaft als verbleibender Zahlvater erhöhenen.

      Detailfakts für Vorschläge zur Gesamtbeurteilung und Vorgensweise:

      Tochter 1990 geboten; seit 1998 das letzte mal im Besucherrechtstreit gesehen. Psychologisches Gutachten, Besuchsrecht zugesprochen, Ausführung von Mutter unterwandert bis zum Kinderschutzbund und Jugenamt.
      Soziale Zwischenberichte sind lediglich an Weihnachten, dass die Tochter aktuell in die Realschule geht , es der Tochter gut geht. Das war's.

      Am 23.12.2004 kam über den Ra meiner Ex ein Anwaltsschreiben bezüglich "Sonderbedarfskosten"

      Inhalt: Eine Nachzahlung für Landschulheimaufenthalt im Mai 2004 von 230 Euro, wovon die HGR
      ( gemeint ist wahrscheinlich eine Schulabkürzungsbezeichnung ) im Oktober einen Zuschuss von EUR 75 ausbezahlt haben soll.
      Die Höhe der Forderung ist aber nicht konkretisiert.

      Für einen anstehenden Londonaufenthalt ( angeblich von der Schule organisiert ) überwies die Ex angeblich im November 2004 erneut 150 Euro.
      Weitere 150 Euro sollen im Januar 2005 hierzu fällig werden.

      Einkommen der Mutter?
      Die Mutter ist "sehr wohl um das Wohl Ihrer Kinder" äüßerst besorgt?
      Es sind noch zwei weitere Jungs aus zweiter Ehe vorhanden ( 10 & 12 Jahre )
      Diese Zweitehe ist inzwischen erneut nach ca. 9 Jahren geschieden.
      Der eine Junge musste bezüglich erneutem Scheidungsstress bereits die Grundschule wiederholen.
      Die Ex geht zumindest einer krankenversicherungspfichtigen Beschäftigung nach.

      Grund: Streit um PKV meiner Tochter war im Sommer 2004 deshalb vor der rechtsgültigen Scheidung der Zweitehe.
      Des weiteren hat die Ex noch während unserer rechtsgültigen Scheidung 1993 ein Haus mit 180 qm Wohnfläche und einem fiktiven Wert von ca. EUR 600.000 schuldenfrei ( war bei uns eheprägend mit Gütertrennung zu Gunsten der Ex; Papi hatte alles bezahlt )

      Der langjährige Anwalt meiner Ex lies mir dann auf den 11.01.2005 eine letzte Frist für eine außergerichtliche Zahlung zukommen.

      Wie kann ich die Sonderbedarfskosten strategisch vernünfig abklären ohne "Gerichtskosten" usw.?
      zusätzlich zu haben und die Forderungen des Anwaltes begrenzen / ausgrenzen?

      Alle beiden Schreiben wurden mir allerdings erst am 11.01.2005 nach meinem Winterurlaub bekannt.
      Deshalb habe ich den Anwalt meiner Ex von der beweisbaren Abwesenheit verständigt, um Klärungszeit gebeten, Zahlungsbereitschaft erklärt, aber nur soweit ich dazu überhaupt verpflichtet bin.

      sosntiges:

      Am Wohle meiner Tochter nehme ich wegen "Ausgrenzung" des Vaters nicht Teil.
      Meine Eltern waren früher arm und ich war statt dessen im Unterricht für daheimgebliebene anstatt im Schullanheimaufenhalt. ( 1966)
      Londonaufenthalt absoluter Luxus.

      Des weiteren weiß ich nicht, ob ein London Besuch nicht doch ein wenig zu viel "Luxus" mit 14 Jahren ist?

      Kalauer:
      Wenn die Tochter nur die Hauptschule schafft und dann eine Lehre , oder Jungarbeiterin wird bin ich die Unterhaltsfrage ggf. bereits mit dem Abschluss des 18. Lebensjahres als "Zahlvater" los.
      oder : Die Tochter heiratet mit 15 Jahren, da sie ien Kind erwartet?
      Doppelte , schlechte Moral abgestorbener Zahlväter und sehr straken PAS Symptomen des Kindes.

      Fazit: Die Tochter wohnt nur 5 km entfernt und habe mich entschlossen Ihr eine englischbuch vorab in den Breifkasten einzuwerfen.
      vielleicht meldet sich ja mal die tochter in der Pupertätsphase eigenständig, wenn das "Adlerauge" nicht darüber wacht.
      Hoffnung und abwarten kann auch ein Trost für Zahlväter sein.
    Je weiter man (Mann) weg geht, desto mehr sieht man, (Mann) dass man (Mann) nichts mehr sieht!
  • RE: Sonderbedarf für Schullandheim 2004 und erneut für England 2005

    Hallo Napf,

    Original von Napf
    Da Grünschnabel und ich zwei ausführliche Anschreiben nicht platzieren konnte mehr Hintergrundinfos. Ursache: Nach KorrekturVorschau einfach nochmal "Korrektur" Vorschau button drücken oder?
    Habe kein "senden" gefunden.

    bei mir gibt es die Buttons "Antwort erstellen" (=absenden, alles ist OK) oder "Vorschau" (=nochmal gucken)

    Zum eigentlichen Thema:
    *hmmm* wenn man mehr von Deiner Geschichte / Deinem Hintergrund erfährt, dann ist schon klar, dass eine einvernehmliche Klärung wenig wahrscheinlich ist. Für das weitere Vorgehen sehe ich mit den wichtigsten Punkt darin, dass Sonderbedarf nach dem Einkommen der Eltern gequotelt wird - da soll doch mal die Mutter auch ihr Einkommen offenlegen (Deines ist ja sowieso schon bekannt)

    Original von Napf
    Am 23.12.2004 kam über den Ra meiner Ex ein Anwaltsschreiben bezüglich "Sonderbedarfskosten"
    pünktlich zu Weihnachten dem Ex eines reinwürgen - wie verbohrt/verbittert müssen Menschen sein, wenn sie so etwas machen?

    Original von Napf
    Die Höhe der Forderung ist aber nicht konkretisiert.
    das ginge m.E. auch erst, wenn die Mutter mal ihr Einkommen offenlegt ... hätte sie natürlich auch freiwillig im Anwaltsschreiben machen können ... ist wohl der Versuch, dass Du alles zahlst ...

    Ich weiss nicht, wie man in solch einem Falle selber gut weiterarbeiten kann, bin kein Fachmann und habe ja auch zum Glück so gut wie keine "Gerichtserfahrung". Ganz naiv würde ich dem Anwalt zurückschreiben, dass es sich ja um Sonderbedarf handelt und deshalb die Mutter bitteschön mal ihre Einkommens- und Vermögenslage offenlegen soll. Sonderbedarf wird ja auf die Eltern verteilt (nur der Mehrbedarf wäre vom Barunterhaltspflichtigen im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zu tragen).

    Gruß
    rabma
    rabma
  • RE: Sonderbedarf für Schullandheim 2004 und erneut für England 2005

    stimmt alles sehr genau,ist auch keine Kunst bei solchen besorgten Müttern deren "Leidensweg" über Ausgrenzung des leiblichen Vaters von statten gehen kann.Die gemeinsame Tocher ist der einzige verbliebene Machtpunkt. Dies wird durch konsequente "PAS Lehre" dem Kind eingebleut!! Stories gibt es genüge hierzu.Werkzeuge solcher besorgten Mütter sind aber wie früher unter "Adolf" immer noch in den "Bachladeninstituten" ; jetzt sogar in Gesamtdeutschland verteten. Klauer zum Trost: je weiter man weg geht, desto mehr sieht man, dass man nichts mehr sieht.Als das "Schreiben" Sonderbedraf und Mahnschreiben kam war ich mit meiner jetztigen Frau bei deren Familie in Spanien. Die jetzige Ehefrau ist Spanierin und begreift diese "Bachaldengesezte" überhaupt nicht in diesem unserenm Staate D .Nach dem Tunnel wird die Tochter irgendwann das "verließ" ( gemeint: verlassen ) der Mutter selbständig öffnen können. Solange muss wohl fürs erste "Sonderbedarf" stereotyp über Anwalt gefordert werden. Ein Dialog wäre ja zu schwer um "Geld" zu bekommen? Diese armen, sehr besorgten Mütter um des "Wohles" der eigenen Probleme wegens? p.s.: Der Staaat hilft in Deutschland dem verkappten Bauchladen allemal. Zahlvater ist für den Staat Trumpf ASS, nicht Gerechtigkeit zum Wohle des Kindes.
    Je weiter man (Mann) weg geht, desto mehr sieht man, (Mann) dass man (Mann) nichts mehr sieht!
  • Info 2023
    Ich habe dann nichts bezahlt und ein English Buch mit den besten Wünschen in den Hausbriefkasten geworfen.

    Im Übrigen ist dieser gedachte Sonderbedraf in der Regel im KIUH abgedeckt, da die Mütter davon was zur Seite legen können. Je nachdem wie dies interpretiert wird.

    Wären es normale Umgangsformen würde es nichts ausmachen was zu bezahlen, anstatt vor Weihnacten als Zahlvater für besorgte Mütter Bettelwerte abzugeben. Anmerkung: die Muter und deren Eltern haben-hatten schon immer viel Geld.

    Die Quittung sehen wir am PAS Bericht im weiteren Verlauf.

    Die Tochter ist jetzt fast 33 Jahre alt und lebt nicht mehr bei der Mutter.
    Jahr um Jahr musste meine Tochter sich vor mir verweigern, wenn ich über "Dritte" Kontakte anberaumen wollte.

    Aus den Augen, aus dem Sinn war meine Methode um dieser Odysee zu entfliehen.

    Vor kurzem hat mein früherer Arbeitskollege meine Tochter bei einer Feier getroffen.
    Er, mit seiner Art sprach meine Tochter dann an: Li.. wie heißt Du mit Nachnamen???
    Dann ist ja Napf Dein Vater.
    Die Tocher musste dann sehr weinen.
    Kalauer dazu:
    Als er dann später sich verabschiedete hat sich meine Tochter bei Ihm und seiner Frau entschuldigt, dass Sie weinen musste.(fast 33Jahre alt)
    Da fehlen einem die Worte!

    na ja: was besorgte Mütter doch an Leistung für PAS Geschädigte aufbingen!!!
    Plus im Deckmantel des Jugendamtes und des Kinderschutzbundes, etc.
    Denen habe ich Jahre danach auch eine gegeigt. Ein studiertes Pack in aller Regel der Bauchgefühlkünste in Verlängerung besortger Mütter, wenn man Sie angreift!
    Mein Tenor war zu denen:

    Das Bauchgefühl ist ja nicht messbar und deshalb arbeitet Ihr so schräg und habt dann noch die Begabung:
    Einem Kinderschänder führt Ihr seine Tochter an der Hand zu Ihm ins Gefängniss, damit er Sie nach dem Misbrauch zumindest mal wieder sehen kqann.
    Danach flog ich fast raus, was mir egal war.

    ich habe resigniert nach all den Jahren.
    Auch die Tochter enterbt und alles Vermögen auf die Zweitehfrau gebunkert.
    Andere Kinder sollen profitieren.
    Die Adolenzphase hat die Tocher noch-nicht erleuchtet, nach dem PAS Trichter der Mutter kein Wunder.

    Lebe jetzt gut in Spanien mit vielen Freunden --weit ab von der Deutschen Mentalität und Ämtern und besorgten Müttern.

    Leider gehen Ämter und besorgte Mütter bei PAS straffrei aus.

    dat wase die wase-ein Trostpflaster bleibt allemal.
    Je weiter man (Mann) weg geht, desto mehr sieht man, (Mann) dass man (Mann) nichts mehr sieht!