Mündliche Absprache nach DDT von 99 gültig?

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    • Mündliche Absprache nach DDT von 99 gültig?

      Hallo zusammen,

      ich bin seit 2000 von Exfrau und 2 Kindern geschieden. Meine Ex lebt nun (leider nicht offiziell) mit meinem Nachfolger und den beiden Kindern zusammen und bekommt von mir KU und EU.
      Nachdem Ihr Neuer nun Betriebswirt ist und auch einen Job hat, wollen die beiden zusammenziehen.
      2000 hat mir meine Ex mündlich zugesagt, es würde dann Ihr EU entfallen und sie verzichtet auf eine Erhöhung des KU`s, in Euro bedeutet dies statt seither 585 € nur noch 345 €.
      Nachdem sie dies jetzt neu berechnen wollte kamen natürlich für KU 498 € und EU 87 € bedeutet für mich also entgegen der Abmachung 498 statt 345 €.
      Muß ich das nun einfach so hinnehmen oder habe ich ausnahmsweise auch mal irgendein Recht auf meiner Seite, um meine auf der Aussage von 2000 aufgebaute Familie zu schützen ?
      Hilfeeeeeeeeee!!!!!
      Danke!
    • RE: Mündliche Absprache nach DDT von 99 gültig?

      Zunächst einmal ist wichtig, dass Du Dein Einkommen und Deine Unterhaltsverpflichtungen darlegst.

      Es können ja noch weitere Kinder hinzugekommen sein, denen Du zum Unterhalt verpflichtet bist.

      Dein Einkommen wird dann abzüglich des notwendigen Selbstbehaltes von 840 € auf alle Kinder verteilt.

      EU brauchst Du sowieso nicht mehr zu zahlen. Hier schwenken die Gerichte lansam um.

      Nach 3 Jahren ist jeder für sich selbst verantwortlich, auch wenn es zu erheblichen Einkommenseinbußen dadurch kommt.

      Heißt Krankenschwester kann auch wieder als Krankenschwester arbeiten, wenn sie von einem Chefarzt geschieden wurde.

      Bezüglich KU wird zum 01.07.2005 eine neue Düsseldorfer Tabelle kommen und dann auch neue Unterhaltssummen.

      Vermutlich reduziert der Gesetzgeber bis zu diesem Zeitpunkt aber auch den Kindesunterhalt.

      Das heißt, das dann beide Vater und Mutter finanziell zum Kindeunterhalt beitragen müssen.
    • RE: Mündliche Absprache nach DDT von 99 gültig?

      hallo Kolja, mündliche Absprachen haben allgemein den Nachteil daß sie kaum beweisbar sind. Desweiteren wäre zu klären ob so eine Absprache überhaupt gültig sein kann, denn das würde ja einen teilweisen Verzicht auf KU bedeuten.

      im „großen + ganzen“ solltest Du froh sein wenn du Ex auch finanziell „los“ bist.

      Familie zu schützen

      was meinst Du damit ? weitere Kinder in die Welt gesetzt ? Dann solltest Du zwischen allen Deinen Kindern keine Unterschiede machen sondern allen den ihnen zustehenden KU zukommen lassen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Mündliche Absprache nach DDT von 99 gültig?

      Nach 3 Jahren ist jeder für sich selbst verantwortlich, auch wenn es zu erheblichen Einkommenseinbußen dadurch kommt.

      Vermutlich reduziert der Gesetzgeber bis zu diesem Zeitpunkt (1.7.05) aber auch den Kindesunterhalt.
      Das heißt, das dann beide Vater und Mutter finanziell zum Kindeunterhalt beitragen müssen


      wie kommst Du denn zu diesen doch sehr abenteuerlichen Aussagen, Robert_Michael ? Kannst Du das irgendwie belegen ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Mündliche Absprache nach DDT von 99 gültig?

      wie kommst Du denn zu diesen doch sehr abenteuerlichen Aussagen, Robert_Michael ? Kannst Du das irgendwie belegen ?


      belegen nicht, aber zwischen den Zeilen lesen.

      1.) Ausschließlich der betreuende Elternteil hat Anrecht auf Kinderzuschlag.

      2.) Ab 15 kann man, auch als Schüler ALG II beantragen.

      Beide Sozialleistungen werden nur gewährt, wenn die Erwachsenen in einer Bedarfsgemeinschaft zwar in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, aber nicht in der Lage sind, in voller Höhe für die Kinder aufzukommen.

      Hat aber nun Stiefpapa ein Nettoeinkommen von 1600 € und Mama ein Einkommen von 400 € besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag bzw. ALG II, selbst dann nicht, wenn Papa gar keinen Unterhalt zahlt.

      Kinderzuschlag gibt es auch nur bis zu einer Höhe von 140,00 € Mit dem Kindergeld von 154,00 € ist deren Bedarf gedeckt.

      Und 140,00 € kann sogar ich mit meinem geringen bereinigten Einkommen aufbringen.
    • 9 und 7 Jahre. Verzichtet hat meine Ex beileibe nicht. Sie hat ja auch nur versprochen, auf den EU zu verzichten, aber das noch nicht gehalten, nur jetzt in stark geänderter Form (sie geht bei Ihrem EU von einer aktuellen Neuberechnung aus, nicht von Ihrem Versprechen laut DDT von `99, Differenz = 150 €!!!)
    • RE: Mündliche Absprache nach DDT von 99 gültig?

      Es geht mir im Kern um das Versprechen von 2000, indem mir meine Ex- fairerweise zugesagt hat,bei Zusammenzug den EU zu streichen und KU nicht zu erhöhen, was für mich eine Minderung lt.DDT 99 von 240 € ausmacht.Laut Anwalt O.K.,wo kein kläger, da kein Richter.
      Ihr neuer (derselbe, wegen dem sie von mir ging) hat bis dahin seinen Betriebswirt gemacht, und vor dem Hintergrund sind für mich die Kinder sicher mehr als ausreichend versorgt.
      Ich habe Ihr geglaubt,sah das als eine Perspektive, habe mich weitergebildet, wieder geheiratet und auch-ja-
      "ein Kind in die Welt gesetzt". Wenn man schon welche hatte, kann man nicht mehr ohne.
      Heute verdient meine Ex selbst scheinbar nicht wenig und hat Ihre Verdienste auch in eine aktuelle Neuberechnung mit einbezogen.
      Und natürlich ist der KU in dieser Berechnung bedeutend höher.
      Womit ich bei einer Minderung von 90 € bin, also einem ges.Unterhalt von 500€, das ist bei einem Einkommen von 1700€ nicht ganz so prickelnd.
      Für mich also fast alles umsonst. Und nun kann ich das alles einfach nicht glauben und bin sehr gespannt und dankbar, was von Eurer Seite noch so kommt.
    • Ich hab' die neue DT mit den Sätzen bei Anrechnung von Kindergeld nicht parat, aber mir sieht es so aus, als ob 498 Euro der "reguläre" Betrag für die beiden 6-9jährigen bei 1700 Einkommen ist.
      Wieso willste den nicht zahlen?
      Die Kinder werden älter und brauchen mehr, das Leben wird teurer.
      Da finde ich es nicht wiirklich schlüssig, sich auf eine 5 jahre alte Summe zu berufen und sie nicht dynamisieren zu wollen.

      Was den EU betrifft, biste sie sicherlich "los".

      üri
      hat auch grad einen "vermögenswirksamen Geburtstag" (12) einen KIndes gehabt und natürlich den Unterhalt erhöht.
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