BGH entscheidung zur Verwertung von heimlichen GenTests

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    • BGH entscheidung zur Verwertung von heimlichen GenTests

      Bundesgerichtshof
      Mitteilung der Pressestelle
      Nr. 4/2005

      Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstest gestützt werden

      Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, ob eine ohne Zustimmung des Kindes bzw. seiner allein sorgeberechtigten Mutter eingeholte sogenannte DNA-Vaterschaftsanalyse im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage verwertet werden kann.

      In beiden Fällen hatten die mit der jeweiligen Mutter des Kindes nicht verheirateten Kläger ihre Vaterschaft vor dem Jugendamt anerkannt. Jahre später ließen sie im einen Fall eine Haarprobe und im anderen Fall ein ausgespucktes Kaugummi sowie jeweils eigene Speichelproben ohne Wissen und Zustimmung des Kindes und der Mutter von einem privaten Labor genetisch analysieren. Die Analyse ergab jeweils, daß der Spender der Speichelprobe nicht der biologische Vater des Kindes sein konnte, von dem die Gegenprobe angeblich stammte.

      Die darauf gestützten Vaterschaftsanfechtungsklagen waren von den Vorinstanzen (OLG Celle und OLG Jena) abgewiesen worden. Diese Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof heute bestätigt.

      Nach ständiger Rechtsprechung des Senats reicht die bloße Behauptung, nicht der Vater des Kindes zu sein, nicht aus, ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren einzuleiten, in dem die Abstammung dann regelmäßig durch ein gerichtliches Gutachten geklärt wird. Vielmehr muß der Kläger konkrete Umstände vortragen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an seiner Vaterschaft zu wecken und die Abstammung des Kindes von einem anderen Mann als nicht ganz fernliegend erscheinen zu lassen.

      Auf eine „heimliche“ DNA-Vaterschaftsanalyse kann ein solcher Anfangsverdacht aus Rechtsgründen nicht gestützt werden.

      Unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens, mit dem ein generelles Verbot solcher heimlichen DNA-Analysen erwogen wird, hat der Senat entschieden, daß die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt und rechtswidrig ist. Dieses Grundrecht des Kindes braucht auch nicht hinter dem Interesse des als Vater geltenden Mannes zurückzustehen, sich Gewißheit über seine biologische Vaterschaft zu verschaffen. Deshalb darf das Ergebnis einer solchen Untersuchung in einem Zivilprozeß nicht verwertet werden, auch nicht als Grundlage eines Anfangsverdachts.

      Auch die Weigerung des Kindes oder der Mutter als seiner gesetzlichen Vertreterin, der Einholung einer solchen Analyse oder der Verwertung ihres Ergebnisses zuzustimmen, ist als solche regelmäßig nicht geeignet, einen Anfangsverdacht zu begründen.

      Urteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03
      Karlsruhe, den 12. Januar 2005
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • Keine Anfechtung möglich....

      Hi,
      dieses Urteil war ja zu erwarten, aber trotzdem machen mich einige Details nachdenklich.

      -Wie kann ein Vater, der Zeifel hat, nun seine bestehende Vaterschaft anfechten, wenn nicht durch üble Nachrede etc?

      -Das Urteil bezieht sich auf DNA-Analysen... in wieweit lässt sich das auf andere Vaterschaftstests übertragen?
      OK, Bluttest scheidet aus, da hier ein medizinischer Eingriff erforderlich ist...


      Naja, was jetzt zurückbleibt sind zwei Väter, mit der Gewissheit nicht die Väter zu sein, die aber nichts tun können... riecht irgrndwie nicht gut.

      OK, auch die Anwälte haben offensichtlich was verbockt...
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • RE: BGH entscheidung zur Verwertung von heimlichen GenTests

      Hi,

      ich weiß wirklich nicht, was die geraucht haben ?
      Dies ist ein wirklicher sehr bedenklicher Niederschlag und eine weitere sehr sehr tiefe Beschneidung und Ungleichstellung der Männer.

      Warum sollen die Männer unter Strafe gestellt werden ? Das Recht der Frau fremd zu gehen, wird nicht unter Strafe gestellt, aber wenn ich das Kind eines anderen Mannes groß ziehen soll und dies wissen und testen will, schon ? Was soll das denn ?

      Wenn nun die Frau "fremd" geht, kann sie den Mann bedingungslos an sich binden bzw. ihm das Kind zur Versorgung auch noch unterjubelt. Will sagen, Frau kann jetzt beliebig und leichter fremd gehen, ohne für die Folgen gerade stehen zu müssen. Warum soll ich als Mann ein Kind eines anderen Mannes versorgen, ohne es sogar zu wissen ? Das ist einfach nicht ok!

      Und laut Aussage der Gen- Testinstitute sind eh 80% der Männer die tatsächlichen Väter und werden nur darin bestärkt, der wahre Vater zu sein, was dann widerum dazu führt, daß die Männer sich mehr den Kindern zuwenden können.

      Vor allem, wird mir die Frau die Einwilligung dazu geben ? Doch wohl eher nicht, oder ? warum sollte sie das tun ?

      Mag sein, daß es vorher ein Verstoss gegen den Datenschutz war, was ja von der Ministerin immer sehr gern als Argument vorgegeben wurde, aber das hier jetzt ist eine derartige Ungleichstellung und öffnet nun Tür und Tor für Mißtrauen und heimliche Schleichwege. Es wird am Ende nur noch mehr Ehen und Paare trennen, als sie zusammenführen.

      Ich würde lieber in den Knast gehen, als das "Fremd gehen" und Seitensprünge auch noch zu bezahlen.


      Was sagt Ihr dazu ?

      LG Klaus
      mfg Klaus Kano
    • RE: BGH entscheidung zur Verwertung von heimlichen GenTests

      hallo Klaus, immer schön die „Kirche im Dorf lassen“.

      ich weiß wirklich nicht, was die geraucht haben ?

      bring das im Forum einer Nichtraucherinitiative an.

      Warum sollen die Männer unter Strafe gestellt werden ?

      darum ging es in diesem Urteil überhaupt nicht ! es ging lediglich darum ob so ein heimlicher Test als (einziger) Beweis zulässig ist. Da er das nicht ist, folgt daraus: so ein Test dient einzig der Be(un)ruhigung des Vaters. Für eine Vaterschaftsfeststellungsklage müßten andere Beweise erbracht werden. Da es das vor der „Erfindung“ dieser Tests auch schon gab muß es ja auch anders möglich sein.

      Wenn nun die Frau "fremd" geht, kann sie den Mann bedingungslos an sich binden bzw. ihm das Kind zur Versorgung auch noch unterjubelt.

      dazu muß der Mann erst mal anerkennen bzw. wenn verheiratet keine Zweifel äußern.

      Will sagen, Frau kann jetzt beliebig und leichter fremd gehen,

      wenn daraus ein Kind entsteht muß mind. ein Mann daran beteiligt gewesen sein.

      ohne für die Folgen gerade stehen zu müssen.

      wenn sie das Kind betreut steht sie auf jeden Fall „dafür gerade“.

      Warum soll ich als Mann ein Kind eines anderen Mannes versorgen, ohne es sogar zu wissen ?

      Gegenfrage: warum erkennst Du an ohne es zu wissen ?

      das heißt nun nicht daß ich dieses Urteil für gut empfinde, aber es stellt nur das schon geltende Recht dar. Man muß daraus Konsequenzen ziehen, z.B. Änderung der Gesetze verlangen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • Wenn ich in der Schule richtig aufgepasst habe urteilt der BGH auf Grundlage bestehender Gesetze. Und die zur Zeit bestehenden Gesetze sagen nach Auffassung des BGH: Ist nicht! Das heißt aber noch lange nicht, dass diese Gesetze Verfassungskonform sind - denn dass BGH hat nicht darüber geurteilt ob die Rechte der Väter missachtet werden!!!!!

      Und das ebnet den Weg in die letzte Instanz, nämlich dem Bundesverfassungsgericht. Erst dieses prüft meines Wissens nach die Rechtmässigkeit deutscher Gesetze. An dieser Stelle wird nicht mehr die Rechtmäßigkeit des Vaterschaftstestes selber beurteilt, sondern abgewogen, welche Rechte denn tatsächlich verletzt werden.


      Gehen wir davon aus, es war noch kein Schlussstrich!!!!

      Hoffnung...

      Gruß
      Momoli
    • Original von Momoli
      Wenn ich in der Schule richtig aufgepasst habe urteilt der BGH auf Grundlage bestehender Gesetze. Und die zur Zeit bestehenden Gesetze sagen nach Auffassung des BGH: Ist nicht!


      Das hast du so richtig erkannt. Das BGH hat nicht entschieden ob die Situation gerecht ist, sondern ob in illegaler Test, der ohne Einwilligung der zustimmungspflichtigen Mutter gemacht wurde, in irgendeiner Weise als Beweismittel dienen kann.
      Das kann er natürlich nicht, ich habe auch nie verstanden warum diese Zahlväter, wissend das sie nicht die biologischen Väter der betreffenden Kinder sind, hier nicht einen anderen schwerwiegenden Grund gesucht haben um auf dieser Basis dann vor Gericht zu ziehen. Den Geheimtest kann man nur für die eigene Sicherheit verwenden.
      Genau so ist es immer mit Beweismittel: wird in nicht zulässiger Weise ein Beweismittel sichergestellt, dann ist dieses vor Gericht nicht verwertbar.

      Was ein sehr unguter Nebeneffekt dieses Urteils ist: es werden sich im Falle eines Massengentests zwecks Aufklärung eines Verbrechens jetzt wesentlich weniger Freiwillige geben, die bereitwillig ihr Speichel abgeben. Und das erschwert dann die Verbrechensaufklärung.

      Einzige Lösung des Dilemmas: entweder wird der Gentest nach Geburt eines Kindes immer durchgeführt. Oder der als Vater angegebe Mann ist auf Antrag immer berechtigt, einen Test durchführen zu lassen.
      In jedem Fall ist BGB $1592 in der jetzigen Form nicht mehr zeitgemäss.
      Gruß, Rob
      __________________
      Alleinerziehender Papa
    • ISUV Presse-Erklärung dazu

      01/2005
      13.01.2005

      Presseerklärung

      Neues BGH-Urteil – Anfechtung Vaterschaft
      Nichts als juristisches Glasperlenspiel

      Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert das Urteil des Bundesgerichtshofs bezüglich Anfechtung der Vaterschaft durch eine „heimliche“ Genanalyse als weltfremd und unsensibel. Nach Auffassung des Verbandes geht es hier vorrangig gar nicht um die Rechte des Kindes, sondern um den Schutz der Mutter.
      Denn jedes Kind hat laut Art 8 UN-Kinderrechtekonvention ohnehin das verbriefte Recht auf Kenntnis und Schutz seiner Identität. Daher fordert der Verband erneut, dass bei jeder Geburt unverzüglich zur Klarstellung der kindlichen Abstammung ein DNA-Test durchgeführt wird.

      Der Bundesvorsitzende Michael Salchow stellt zum Urteil fest: „ Das Urteil hat an unserer Position nichts verändert. Es kann doch nicht legal, geschweige denn legitim sein, dass Mütter ihre Kinder bezüglich deren Identität belügen dürfen, dass sie ganz legal Väter betrügen können, indem sie ihnen ggf ein Kuckuckskind unterschieben. Die Feststellung der Identität eines Kindes ist nicht Sache eines Gerichtes, sondern zunächst die der betroffenen Beteiligten. Falls in einer Beziehung der eine Partner den anderen betrügen sollte, dann darf der doch wohl die Wahrheit auf kostengünstige – diskrete Weise feststellen lassen, ohne dass er ein Gericht bemühen muss, ohne dass er damit das familiale System offiziell in Frage stellt – und es dadurch zweifellos zerstört!“

      Der Verband vertritt die Auffassung, dass das Urteil auch eine Art von „Vorleistung“ an die Justizministerin ist, die solche Gentests verbieten und sogar unter Strafe stellen will.

      Dazu meint Salchow:
      „Dieses Gesetzesvorhaben ist genauso weltfremd. Es ist schlichtweg unmöglich, in einer sich global orientierenden und informierenden Welt den Fortschritt - hier also z.B. DNA-Tests – hemmen oder verbieten zu wollen. In Holland, in England, in den USA bieten schon heute Labors über Internet ihre Dienste an. Hätte die Justizministerin nur ein bisschen mehr Realitätssinn — und auch Einfühlungsvermögen, dann wüsste sie das:
      Derjenige, den Identitätsfragen quälen, möchte schnell, diskret und kostengünstig Bescheid wissen, nicht erst ein Gericht bemühen.
      Aber Gericht und Ministerin sind weit, weit weg von den betroffenen Kindern und Vätern.“
      JL
    • "..., ich habe auch nie verstanden warum diese Zahlväter, wissend das sie nicht die biologischen Väter der betreffenden Kinder sind, hier nicht einen anderen schwerwiegenden Grund gesucht haben um auf dieser Basis dann vor Gericht zu ziehen."


      Das bleibt mir auch unverständlich, zumal sie ja auch einen Anwalt hatten und dieser doch hoffentlich wusste, wie problematisch das ist.

      "Den Geheimtest kann man nur für die eigene Sicherheit verwenden.
      Genau so ist es immer mit Beweismittel: wird in nicht zulässiger Weise ein Beweismittel sichergestellt, dann ist dieses vor Gericht nicht verwertbar."

      Richtig, und hier kommt nioch erschwerend hinzu, dass es ja nicht nachprüfbar ist, woher das untersuchte "Material" eigentlich kommt,... so könnte man(n) ja die Haare vonm Naachbarskind analysieren lassen und dann so tun, als wäre der Beweis erbracht und die Anfechtung gerechtfertigt.

      Ich hoffe nur - kann nur nicht daran glauben - dass Frau Zypries tatsächlich die Anfechrungsmöglichkeiten der Väter verbessert...
      sub omni canone =/ unter aller Kanone
    • RE: ISUV Presse-Erklärung dazu - @W. Becker

      Hallo Herr Becker,

      kann man sich der Veröffentlichung/Stellungnahme des ISUV (als Nichtmitglied) in irgendeiner Weise anschliessen, oder sie stützen, das würde mich interessieren.

      Eine breite Basis - auch über die Grenzen eines Vereines hinaus, kann doch nur nützlich sien... vielleicht bietet die Internetplattform ja die Möglichkeit, dass andere sich öffentlich mit dem Text solidarisch o.ä. erklären?

      Gruss
      Rainer
      sub omni canone =/ unter aller Kanone

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    • Artikel in Wiesbadener Kurier über Test-Anbieter

      Zweifel lassen sich nicht verbieten
      Warum ein Wiesbadener Labor für Vaterschaftstests glaubt, auch weiterhin Kunden zu haben
      Vom 14.01.2005
      WIESBADEN Heimliche Vaterschaftstests sind als Beweismittel vor Gericht unzulässig. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Dem Urteil zum Trotz: Vaterschaftstests wird es weiterhin genauso geben wie die Zweifel von Männern an ihrer Vaterschaft.

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      Von Kurier-Redakteur
      Christoph Cuntz
      "Ich kann die Zweifel nicht verbieten", sagt Kirsten Thelen Geschäftsführerin des ID-Labors in Wiesbaden, deutschlandweit einer der größten Anbieter von Vaterschaftstests, der damit wirbt, er habe weit über 10 000 zufriedene Privatkunden, darunter rund 80 Amtsgerichte in Deutschland und der Schweiz. Molekularbiologin Thelen kann nichts Verwerfliches daran finden, wenn Zweifel ausgeräumt werden, etwa auch durch die von ihr angebotenen DNA-Tests. "Ein Mann, der an seiner Vaterschaft zweifelt, lässt sich nicht so intensiv auf sein Kind ein", sagt sie. Und hat dabei das Bild strahlender Kunden vor Augen, die gerade erfahren haben, dass sie tatsächlich der richtige Vater sind.
      Zwischen 2 000 und 3 000 DNA-Proben werden im Wiesbadener ID-Labor pro Jahr getestet. In 80 Prozent aller Fälle war der Zweifel unbegründet. Und die wenigsten Anfragen, die an das Labor gerichtet werden, basieren auf Speichel- und Haarproben, die heimlich genommen wurden. "Wegen des Urteils des Bundesgerichtshofes werden wir nicht weniger Kundschaft haben", sagt deshalb die Geschäftsführerin des ID-Labors, dessen Umsatz auf hohem Niveau stagniert, nicht weil die Nachfrage in Deutschland ihren Höhepunkt erreicht hätte, sondern weil die Konkurrenz auf dem Markt der Vaterschafts-Tests gewachsen ist. Schon vor der höchstrichterlichen Entscheidung hatten nicht alle Gerichte heimliche Vaterschafts-Tests als Beweis anerkannt. Und so hätten bislang schon die meisten Auftraggeber, die die DNA-Proben heimlich gezogen haben, gewusst, dass sie die Testergebnisse vor Gericht nicht verwerten können.
      Die Absender dieser heimlichen Proben sind keineswegs nur Männer. "Der Anteil der Frauen liegt bei 40 bis 50 Prozent", sagt Molekularbiologin Thelen. Dabei handele es sich um Mütter, die zwei Beziehungen gleichzeitig hatten. Und die nun klären wollten, wer der richtige Vater ist.
      Das BGH-Urteil hat die Molekularbiologin nicht sonderlich beeindruckt. Den Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen, hält Kirsten Thelen hingegen für "keine gute Idee". Mit Datenschutz begründet die Ministerin ihre Initiative: Jeder solle über seine eigenen Daten, auch über die genetischen, selbst bestimmen. Die Molekularbiologin hält dem entgegen: "Vaterschaftstests sind keine Gendiagnostik". Die Ergebnisse enthielten keine Aussagen über Krebs oder Bluthochdruck. Der Datenschutz solle doch den Bürger vor dem Staat schützen, sagt sie. Nicht den Bürger vor sich selbst. Komme das von Zypries angedachte Verbot, wanderten die Kunden ins Ausland ab: nach Belgien, Tschechien oder Polen.
      Kirsten Thelen indes hofft auf Einsicht der Justizministerin. Die habe bereits erkennen lassen, dass sie das Gesetz, so wie es derzeit im Raum steht, ändern werde.

      wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=1750696
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    • RE: ISUV Presse-Erklärung dazu - @W. Becker

      hallo Rainer, das ist eine Presseerklärung des Verbandes. Wenn Du Mitglied bist unterstützt Du den Verband durch Beitrag + Anzahl Mitglieder, die ja auch sehr wichtig ist.

      Du kannst ja in Diskussionen, anderen Foren (Zeitung, Ministerien) darauf verweisen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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