KU für Kinder aus 1.Ehe neu, wenn weiteres Kind in Partnerschaft

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    • KU für Kinder aus 1.Ehe neu, wenn weiteres Kind in Partnerschaft

      Hallo zusammen,
      bräuchte mal Euren Rat.
      Bin seit ca. 1 1/2 Jahren geschieden. 2 Kinder aus dieser und einzigen Ehe. Zahle regelmäßig KU. Habe ohne Drama einen Titel besorgt, damit Exe beruhigt war, als Scheidungsthema losging.
      Lebe nun glücklich mit neuer Partnerin zusammen und werden im März einen Sohnematz bekommen. Wir sind "noch" nicht verheiratet.

      Fragen, bevor ich über die Düsseldorfer-Tabelle gehe:
      - was muss ich (nenn mich mal zuerst :)) bzw. meine Exe bezgl. KU für unsere beiden Kinder tun?
      - wer muss aktiv werden ?
      - wird der KU für meine beiden Kinder wegen meinem dritten Kind gesenkt...automatisch....beantragen...durch wen ?

      - ggf. wir heiraten, werde ich wieder in LstKlasse III eingestuft, d.h. mein zum KU zugrundegelegtes Nettoeinkommen steigt. Müsste doch auch bedeuten, dass dies wieder Auswirkung in der Düsseldorfer Tabelle hat und der KU für meine beiden Süssen steigt ? ODER?

      - sind noch weitere Details zum KU ab der Geburt meines Sohnematz zu beachten ?

      Wäre nett, wenn Ihr Eure Erfahrungen mitteilt bzw. wo könnte ich auf die Schnelle was lesen ?
      Vielen Dank für Eure Hilfe.
      How2Fun
      Vielen Dank für Eure Hilfe und Kommentare

      How2Fun
    • RE: KU für Kinder aus 1.Ehe neu, wenn weiteres Kind in Partnerschaft

      Hi,

      ersma alles gute für den neuen Nachwuchs! Zum Unterhalt: automatisch wird da nix gesenkt. Du mußt aktiv werden. Am besten bald mal auf deine Ex zugehen, ihr mitteilen daß eure gemeinsamen Kids bald ein Stiefgeschwisterchen bekommen. Der Unterhalt wird dadurch umverteilt, und zwar (sofern du kein Mangelfall bist/wirst) wird künftig eine Stufe weiter unten in der DT geguckt. Wenn deine Ex 'normal' ist, wird sie das akzeptierenm dir schriftlich das Einverständnis geben, und gut ists. Wenn ihr das aber nicht passt, musst du den bestehenden Titel per langwieriger und teurer Unterhaltsabänderungsklage angreifen.

      Wenn du heiratest, wird in der Tat das neue Nettoeinkommen für den Kindesunterhalt angezogen. Nicht aber für den nachehelichen Unterhalt für deine Ex (sofern dui sowas zahlen mußt).

      cya,

      elwu
    • RE: KU für Kinder aus 1.Ehe neu, wenn weiteres Kind in Partnerschaft

      Hallo,

      ich will mal nur zu einem einzelnen Punkt antworten, weil der Rest schon recht umfassend beantwortet wurde.

      Original von How2fun
      - ggf. wir heiraten, werde ich wieder in LstKlasse III eingestuft, d.h. mein zum KU zugrundegelegtes Nettoeinkommen steigt. Müsste doch auch bedeuten, dass dies wieder Auswirkung in der Düsseldorfer Tabelle hat und der KU für meine beiden Süssen steigt ? ODER?

      jaein, hat Auswirkungen, die Frage ist aber, welche...
      also ganz klar, KU wird nach dem aktuellen Einkommen berechnet und es müssen mögliche Steuereinparungen genutzt werden - wenn aber deine Dann-Ehefrau bald, evtl. sogar schon nach der Mutterschutzfrist, wieder arbeitet, dann kann niemand von ihr verlangen, dass sie die ungünstige Steuerklasse V nimmt - dann wäre vermutlich die Steuerklassenkombi IV/IV die bessere Wahl.

      Gruß
      rabma

      hab' mal den nicht genutzten Zitat-Text rausgenommen - sollte da wohl etwas besser aufpassen...
      rabma

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rabma ()

    • RE: KU für Kinder aus 1.Ehe neu, wenn weiteres Kind in Partnerschaft

      Wenn deine Ex 'normal' ist, wird sie das akzeptierenm dir schriftlich das Einverständnis geben, und gut ists. Wenn ihr das aber nicht passt, musst du den bestehenden Titel per langwieriger und teurer Unterhaltsabänderungsklage angreifen.


      hi,
      erst einmal danke für die info.
      eine sache verstehe ich aber nicht ganz - muss wohl der vorhandene titel "wertmäßig" geändert werden und zwar mit einverständnis meiner ex ? ich kann also nicht einfach den titel aufgrund neuberechnung offiziell ändern lassen ? hier muss meine ex zustimmen ?
      oder hab ich das doch falsch verstanden.
      ich denke schon, dass wir uns hier einigen werden. ich kann nur nicht fassen, dass ich meine ex fragen müsste, quasi ihr schriftliches einverständis einholen muss, obwohl es mir rechtlich zusteht.
      ciao
      how2fun
      Vielen Dank für Eure Hilfe und Kommentare

      How2Fun
    • RE: KU für Kinder aus 1.Ehe neu, wenn weiteres Kind in Partnerschaft

      hallo How2Fun, am KU für die Kinder ändert sich erst mal nix, es kommt ein weiterer Berechtigter dazu, und, wenn Du finanziell dazu in der Lage bist, noch die „neue Mutter“.

      die DT beruht auf 3 Unterhaltsberechtigten. Für jede/n weniger kann es bis zu 1 Gehaltsstufen nach oben, für mehr dann nach unten gehen. Kommt dann also drauf an wieviel Unterhaltsberechtigte von Dir unterhalten werden (müssen, können) und ob das bisher berücksichtigt wurde.

      wer muss aktiv werden ?

      immer der ET, der was ändern will.

      ggf. wir heiraten, werde ich wieder in LstKlasse III eingestuft, d.h. mein zum KU zugrundegelegtes Nettoeinkommen steigt. Müsste doch auch bedeuten, dass dies wieder Auswirkung in der Düsseldorfer Tabelle hat und der KU für meine beiden Süssen steigt ?

      wenn, dann für alle die von Dir Unterhalt beziehen.

      wo könnte ich auf die Schnelle was lesen ?

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    • RE: KU für Kinder aus 1.Ehe neu, wenn weiteres Kind in Partnerschaft

      Hi,
      bevor du loslegst, möchte ich dir noch ein paar Dinge zum Nachdenken geben:

      - Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 1.Juli diesen Jahres neu festgelegt und wie üblich ist eine Erhöhung des KU zu erwarten

      - Eine Eheschliessung kann evtl. ein höheres Netto bedeuten, dass sich erhöhend auf den KU auswirken kann

      - Jeder weietre Unterhaltsberechtigte kann zu einer Absenkung einzelner bestehender Ansprüche führen, wenn es nur um eine Stufe geht, handelt es sich je um ein paar Euro

      -liegen demnächst Altersstufensprüge an? d.h. wird ein Kind 6 oder 12 Jahre alt?

      Das zusammengenommen solltest du dir realisieren und dir dann überlegen, wie du mit der Exfrau in Verhandlung trittst.

      Auf der einen Seite gibt es Senkungsgründe, auf der anderen Seite kommen evtl. erhöhungsgründe hinzu.

      Es könnte naheliegen, wenn du ihr gleich einen Kompromissvorschlag unterbreitest.
      Ansonsten kann es sein, dass sich einzelnde Faktoren aufheben, oder gar dass eine erhöhung bei rauskommt, von daher würde ich eine gewissenhafte Abwägung vornehmen

      Gruss
      sub omni canone =/ unter aller Kanone