Wechsel der Krankenversicherung

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    • Wechsel der Krankenversicherung

      Hallo Forianer,
      ich habe erfahren, dass meine Tochter (knapp vier Jahre), seit einem Jahr nicht mehr in meiner Familienversicherung mitversichert ist.

      (Über das Vorgehen, dass ich von KM darueber nicht informiert worden bin, enthalte ich jeglichen Kommentars. *knurr*)

      Ich selbst bin in einer gesetzlichen KV, und somit war Tochter kostenlos bei mir mitversichert.

      Jetzt befürchte ich, dass KM die Tochter selbst in einer Privatversicherung versichert hat und dass jetzt irgendwann mal die Kosten für die Privatversicherung bei mir aufschlagen.

      Die gesetzliche KV hat mir nach der Trennung bestätigt, dass im Fall einer Scheidung die Tochter in der Familienversicherung bleiben kann.

      Was meint ihr, was ich tun sollte?

      Olaf
      nichts ist gewinnbringender als eine geschickt geführte Ehe - zumindest für den Unterhaltsempfänger
    • RE: Wechsel der Krankenversicherung

      Was meint ihr, was ich tun sollte?


      Gar nichts, solange keiner was von dir will. Zum einen ist wenig wahrscheinlich daß deine Ex deine Tochter in eienr PK versichert hat. Eher anzunehmen, das sie mit deiner Ex mitversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Zum anderen: falls deine Ex oder deren Krankenkasse irgendwann Kohle für die Krankenversicherung des Kindes will steht dem entgegen, daß sie ja bei dir hätte mitversichert bleiben können. Deine Ex hat nicht die Wahlfreiheit, dir hier zusätzliche Kosten aufzuzwingen. Bleib also ganz ruhig und gelassen in dieser Angelegenheit.

      Und daß deine Ex dir nichts gesagt hat, als sie die Tochter aus deiner Versicherung rausnahm: denk dir nichts dabei, die ist halt so, wie viele. Nichts als dümmliches Machtgeprotze. Genau dasselbe hat meine Ex damals auch mit der Krankenversicherung meiner Tochter veranstaltet.

      cya,

      elwu
    • RE: Wechsel der Krankenversicherung

      Original von elwu
      Nichts als dümmliches Machtgeprotze. Genau dasselbe hat meine Ex damals auch mit der Krankenversicherung meiner Tochter veranstaltet.


      Hmmm...... man bekommt als berufstätige AE soundsoviele Tage frei für die Betreuung kranker Kinder. Mir hat mal jemand gesagt, dass das aber nur für den Elternteil gilt, bei dem das Kind familienversichert ist. Vielleicht taugt das als Erklärung für den Wechsel? Allerdings macht es das Verschweigen desselben auch nicht besser.

      cya
      Antje
      Engstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)
    • RE: Wechsel der Krankenversicherung

      Hallo Olaf,

      ich versuch mal meinen Kenntnisstand zusammenzufassen:

      Unnötige Kosten können nicht dem anderen aufgebürdet werden, d.h. wenn Deine Tochter auch weiterhin bei Dir familienversichert sein könnte, kann nach meinem Kenntnisstand Deine Exfrau die Kosten einer privaten KV nicht bei der Unterhaltsberechnung geltend machen.

      Es ist also zu klären, ob die Tochter auch weiterhin bei Dir familienversichert sein könnte und das ist nicht mehr ganz so einfach wie es vielleicht schon mal war... es geht ja auch darum, dass nicht der sehr gutverdienende Elternteil in die PKV wechselt und die Kinder dann beim gerademal gesetzlich versicherten Elternteil in die Familienversicherung gepackt werden - von daher gibt es die Grundregel, dass Kinder beim höherverdienenden Elternteil zu versichern sind. Von dieser Grundregel kann abgewichen werden, wenn auch der gesetzlich versicherte Elternteil über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt oder wenn die Kinder nach der Scheidung (ausschliesslich?) beim niedriger verdienenden Elternteil leben, dann können sie auch dort versichert werden.

      So ganz sicher bin ich mir nicht in jedem Detail der Familienversicherung... vielleicht schaust Du nochmal auf die Homepage Deiner Krankenversicherung oder -wenn Du es ganz sicher haben willst- fragst bei Deiner KV an, ob Kind noch weiterhin bei Dir versichert hätte bleiben können.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Wechsel der Krankenversicherung

      Hallo rabma,

      Original von rabma
      So ganz sicher bin ich mir nicht in jedem Detail der Familienversicherung... vielleicht schaust Du nochmal auf die Homepage Deiner Krankenversicherung oder -wenn Du es ganz sicher haben willst- fragst bei Deiner KV an, ob Kind noch weiterhin bei Dir versichert hätte bleiben können.

      Original von olaf
      Die gesetzliche KV hat mir nach der Trennung bestätigt, dass im Fall einer Scheidung die Tochter in der Familienversicherung bleiben kann.

      Gruß
      rabma


      die Bestätigung liegt schriftlich seit ca. 2 Jahren mir und ihr vor.
      Grüsse,
      olaf
      nichts ist gewinnbringender als eine geschickt geführte Ehe - zumindest für den Unterhaltsempfänger
    • RE: Wechsel der Krankenversicherung

      Original von Olaf
      die Bestätigung liegt schriftlich seit ca. 2 Jahren mir und ihr vor.


      Hallo Olaf,

      das ist doch schon mal ein sehr guter Anfang
      Grundsätzlich ist an elwus Vorgehensweise auch absolut nichts auszusetzen. Wenn Deine Exfrau das Kind ohne Grund aus Deiner gesetzlichen Kasse genommen und in einer Privaten versichert hat, dann muss sie sicherlich die Kosten dafür selber tragen. Wenn es einen guten Grund gibt/gab, dann wirst Du vermutlich auch nicht viel machen können. Insofern ist die "Abwarten"-Empfehlung absolut in Ordnung.

      Da Du nun aber schon mal hier nachgefragt hast, machst Du Dir wohl Gedanken "was kann auf mich zu kommen".
      Es könnte sich in den vergangenen zwei Jahren etwas an den gesetzlichen oder den persönlichen Voraussetzungen geändert haben, was dazu führt, dass das Kind nicht bei Dir versichert bleiben kann und dann (aber auch nur dann) wäre der Kassenwechsel berechtigt. Du schreibst wenig über Eure Lebenssituationen, deshalb ist es schwer abzuschätzen, ob ein echter Grund für die Abmeldung vorliegen könnte...
      Ich habe mal für Dich gegoogled und folgendes gefunden
      (Quelle: http://www.bkk-medicus.de/service-mitglieder/familienversicherung.htm)

      "Ausschluß der Familienversicherung
      In folgenden Fällen ist die beitragsfreie Mitversicherung ausgeschlossen:
      ...
      => die Familienversicherung von Kindern ist natürlich auch dann ausgeschlossen, wenn alle folgenden drei Bedingungen erfüllt sind.
      1. Ein Ehepartner (Vater bzw. Mutter des Kindes) ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
      2. Der andere Ehepartner (Vater bzw. Mutter des Kindes) gehört keiner gesetzlichen Krankenkasse an, weil er entweder privat oder gar nicht krankenversichert ist.
      3. Dieser andere Ehepartner erzielt ein Einkommen, das regelmäßig einen bestimmten monatlichen Grenzbetrag in Höhe von 3.862,50 EUR (im Jahr 46.350 EUR [2004]) überschreitet.
      Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat bzw. nicht gesetzlich versichert waren, gilt eine Einkommensgrenze von jährlich 41.400 EUR. Und dieses Einkommen ist dann auch regelmäßig höher als das des Mitglied.

      Dahinter steht der Gedanke: Wenn der höherverdienende Ehepartner keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört, soll es nicht möglich sein, die Kinder bei dem weniger verdienenden Ehepartner (dem Krankenkassenmitglied) kostenlos mitzuversichern.
      In diesem Fall bieten wir aber für die Kinder eine günstige freiwillige BKK-Mitgliedschaft an."


      Wenn also Deine Exfrau gut/sehr gut verdient und privat versichert ist, dann könnte es sein, dass Euer Kind keinen Anspruch mehr auf die kostenfreie Familienversicherung hat. Meines Erachtens hätte Deine Exfrau in diesem Falle aber dennoch Dich informieren müssen, damit Du eben diese Chance erhälst, das Kind freiwillig in Deiner KK zu versichern - wenn das billiger wäre.

      Gruß
      rabma
      rabma
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