Kosten Umgang mit dem Kind und Steuern

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    • Kosten Umgang mit dem Kind und Steuern

      Moin,

      ich habe das erste mal Kosten die mir entstanden sind für den umgang mit meiner Tochter, bei der Steuererklärung angegeben.

      dazu gehören sowohl Portokosten , pauschal ein brief alle zwei wochen, sowie telefonkosten pauschal eine halbe stunde alle zwei Wochen , obwohl nicht entstanden ( aber vom Gericht so festgelegt) , die Kosten für gerichtsverhandlungen betr. Umgang, die Fahrtkosten zum umgang (eine halbe Stunde alle vier wochen, vom Gericht festgelegt, wenn auch nicht eingehalten),und Auslagen pauschal die dabei entstehen.

      schau mer moal...

      Gruss frank
      Verzweifle nicht sprach ein Richter zu mir, es kann nicht schlimmer kommen . Und ich verzweifelte nicht und es kam schlimmer.
      Da begann ich zu zweifeln.
    • Hi,

      na, dann bin ich mal gespannt, was dabei herauskommt.

      Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das Finanzamt diese Kosten anerkennt. Schließlich das der Umgang mit dem eigenen Kind "Privatvergnügen", auch wenn er sicher finanziell eine Belastung darstellen kann. Ist aber letztlich auch logisch, wenn man sich mal vor Augen hält, das bei "heilen" Familien die Unternehmungen mit den Kindern und die Ausgaben für die Kinder auch nicht absetzbar sind.

      Gib mal laut, wennste diesbezüglich Nachricht hast.

      Gruß

      Pünktchen
    • RE: Kosten Umgang mit dem Kind und Steuern

      hallo frank, im Beitrag „Aus für heimliche Vaterschaftstests“ (forum.isuv.org/thread.php?threadid=18591#post268844) schreibst Du eine spanische Adresse. zahlst Du in Spanien oder Deutschland Steuern ?

      in Deutschland sind Umgangskosten nicht steuerlich berücksichtbar, damit ist ISUV bislang nicht „durchgekommen“.

      obwohl nicht entstanden ( aber vom Gericht so festgelegt)

      hier ist nicht von Interesse was das Familiengericht festgelegt hat sondern was tatsächlich stattgefunden hat, welche Kosten angefallen sind.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Kosten Umgang mit dem Kind und Steuern

      Hallo Frank,

      ich kann mir kaum vorstellen, dass Du Kosten absetzen kannst, die nicht wirklich entstanden sind - nun ja, kommt wohl auf einen Versuch an, es wäre schön wenn Du uns dann von Deinen Erfahrungen berichtest.

      Ich fasse mal kurz meinen Kenntnisstand zusammen:
      Allgemein argumentieren die Finanzämter damit, dass das hälftige Kindergeld für die Deckung der Umgangskosten da sei. Nun kann es aber dazu kommen, dass die Umgangskosten (z.B. durch Wegzug der Kinder) sehr hoch sind und damit höher liegen als das Kindergeld. Genauso gibt es ja jetzt genug Fälle, die durch die Änderung des §1612b BGB nicht mehr in den Genuss des vollen Kindergeldanteils kommen. In diesen Fällen kann es erfolgversprechend sein, die Differenz bei der Steuererklärung geltend zu machen. Wohlgemerkt, sollten zu den Umgangskosten nur das gezählt werden, was wegen der besonderen Lebenssituation anfällt.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Kosten Umgang mit dem Kind und Steuern

      Original von rabma

      Ich fasse mal kurz meinen Kenntnisstand zusammen:
      Allgemein argumentieren die Finanzämter damit, dass das hälftige Kindergeld für die Deckung der Umgangskosten da sei. Nun kann es aber dazu kommen, dass die Umgangskosten (z.B. durch Wegzug der Kinder) sehr hoch sind und damit höher liegen als das Kindergeld. Genauso gibt es ja jetzt genug Fälle, die durch die Änderung des §1612b BGB nicht mehr in den Genuss des vollen Kindergeldanteils kommen. In diesen Fällen kann es erfolgversprechend sein, die Differenz bei der Steuererklärung geltend zu machen. Wohlgemerkt, sollten zu den Umgangskosten nur das gezählt werden, was wegen der besonderen Lebenssituation anfällt.

      Gruß
      rabma


      Nach meinem Blick auf den Stand jüngerer höchstrichterlicher Rechtsprechung müßten derartige Umgangskosten (über den Kindergeldanteil hinaus) zumindest beim EU mindernd oder beim Selbstbehalt erhöhend Berücksichtigung finden (ist aber in der Rechtsprechungspraxis nach meiner beschränkten Kenntnis bislang nicht eingesickert).
      Dann stellte sich natürlich sofort die Frage, ob da noch Raum für die steuerliche Anrechnung bleibt.
      üri
    • Moin zusammen,

      erstmal Danke für die Antworten, Anregungen.


      Es sind auch tatsächliche Umgangskosten entstanden.

      Neben den Gerichtskosten. Telfonkosten (EX hat nur ein Handy als für mich erreichbar geannt. Kosten entspr..).Auch Fahrten , einfache strecke 375 km.

      Wolfgang Becker Schrieb:

      hallo frank, im Beitrag „Aus für heimliche Vaterschaftstests“ (forum.isuv.org/thread.php?threadid=18591#post268844) schreibst Du eine spanische Adresse. zahlst Du in Spanien oder Deutschland Steuern ?

      in Deutschland sind Umgangskosten nicht steuerlich berücksichtbar, damit ist ISUV bislang nicht „durchgekommen“.



      Wohne selbstverständlich in D.
      Auf Harrys Bedenken hin, habe ich die Real Adresse welche ich schrieb, in die ungefähre Adresse des Servant´schen Protagonisten , passend zu meinem Pseudonym geändert
      ;)


      Gruss Frank
      Verzweifle nicht sprach ein Richter zu mir, es kann nicht schlimmer kommen . Und ich verzweifelte nicht und es kam schlimmer.
      Da begann ich zu zweifeln.
    • Hallo Frank,

      wenn Du was „durchbekommst“, dann sind das die Gerichtskosten. Aber nicht unter „Umgangskosten“ sondern unter „Außergewöhnliche Belastung“. Da kannst Du dann darlegen dass Dir diese Kosten zwangsläufig entstanden sind aus Deiner Verpflichtung nach § 6 GG.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Kosten Umgang mit dem Kind und Steuern

      ich habe das erste mal Kosten die mir entstanden sind für den umgang mit meiner Tochter, bei der Steuererklärung angegeben.

      Umgangskosten trägt allein der Umangs'berechtigte'. Da muß sich (bis auf leider verschwindend wenige Ausnahmefälle) der Kostenverursacher nicht beteiligen. Schon gar nicht der Steuerzahler, und das ist IMO auch richtig so. Im Thread wird erwähnt, daß diese Kosten beim TU/EU berücksichtigt werden (sollten): habe ich versucht, nix wars. Kein Cent der über 3 1/2 Jahre immerhin 500-700 Euro / Monat an Umgangskosten wurde vom Gericht anerkannt, es wurde diesbezüglich auf das hälftige Kindergeld verwiesen, das beim KU verrechnet wird.

      cya,

      elwu
    • RE: Kosten Umgang mit dem Kind und Steuern

      Hallo Elwu, da meine Exe weder Auto noch genug Geld hat um Bahn zu fahren, fahre ich Sohnemann alle 2 Wochen dorthin. Auch KU zahlt sie nicht. Ich habe in der Steuererklärung die Fahrtosten als ausssergewöhnliche Belastung eingetragen, das wurde auch akzeptiert. Da meine ausssergewöhnliche Belastungen aber insgesamt unterhalb der Zumutbarkeitsgrenze liegen, fiel das alles gar nicht ins Gewicht.
      Naja, ich werde das jetzt weiterhin so machen, sollten irgendwann mal weitere ausssergewöhnliche Belastungen dazu kommen, landet irgendwann vielleicht mal was auf dem Konto...
      Gruß, Rob
      __________________
      Alleinerziehender Papa
    • RE: Kosten Umgang mit dem Kind und Steuern

      Original von elwu
      Im Thread wird erwähnt, daß diese Kosten beim TU/EU berücksichtigt werden (sollten): habe ich versucht, nix wars. Kein Cent der über 3 1/2 Jahre immerhin 500-700 Euro / Monat an Umgangskosten wurde vom Gericht anerkannt, es wurde diesbezüglich auf das hälftige Kindergeld verwiesen, das beim KU verrechnet wird.

      cya,

      elwu


      Ging bei mir im Ergebnis auch so. Das Amtsgericht hat in seinem Urteil nicht einmal erwähnt (!), dass ich da Anträge gestellt und Kostennachweise geführt habe und die Gegenseite sich dazu sogar erheblich eingelassen hatte, um die drohende Anrechnung so niedrig wie möglich zu halten.

      Aber im Archiv Finanzen,( ich denke unter "Umgangskosten" läßt sich das finden), ist mehrmals auf das Thema und auch die 03er BGH-Rechtsprechung hingewiesen worden, BGH ZR XII, ich glaube 289 aus 01 sowie bestätigend auch das BVerfG. Ist zwar ein Mangelfall mit erhöhter Kindergeldanrechnung, aber im Prinzip auf alle Fälle übertragbar, in denen die Umgangskosten den Kindergeldanteil übersteigen.
      üri
      (In der bevorstehenden Berufungsverhandlung werde ich das allerdings wegen schwer kalkulierbarem Risiko nicht weiterverfolgen)
    • RE: Kosten Umgang mit dem Kind und Steuern

      Aber im Archiv Finanzen,( ich denke unter "Umgangskosten" läßt sich das finden), ist mehrmals auf das Thema und auch die 03er BGH-Rechtsprechung hingewiesen worden, BGH ZR XII, ich glaube 289 aus 01 sowie bestätigend auch das BVerfG. Ist zwar ein Mangelfall mit erhöhter Kindergeldanrechnung, aber im Prinzip auf alle Fälle übertragbar, in denen die Umgangskosten den Kindergeldanteil übersteigen.


      Es handelt sich offenbar um diese beiden Entscheidungen:

      BGH, Urteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 289/01
      BVerfG, 1 BvR 2029/00 vom 5.2.2002

      Das OLG Frankfurt hat aber anschließend so entschieden:
      OLG Ffm vom 29.01.2004 Az. 1 UF 309/02
    • RE: Kosten Umgang mit dem Kind und Steuern

      Original von FuerteVentura
      [
      Es handelt sich offenbar um diese beiden Entscheidungen:

      BGH, Urteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 289/01
      BVerfG, 1 BvR 2029/00 vom 5.2.2002

      Das OLG Frankfurt hat aber anschließend so entschieden:
      OLG Ffm vom 29.01.2004 Az. 1 UF 309/02


      Ja genau, danke fürs verlinken. Das "aber" hinsichtlich der Frankfurter Entscheidung verstehe ich allerdings nicht. Denn das OLG hat nur bestätigt, dass jedenfalls dann keine Anrechnung von Umgangskosten erfolgen kann, wenn die Kosten unterhalb des anteiligen Kindergeldsatzes liegen (was hier der Fall war). Bedeutet im Umkehrschluß, dass genau das möglich ist, wenn sie höher sind.
      üri
    • RE: Kosten Umgang mit dem Kind und Steuern

      Original von üri
      Das "aber" hinsichtlich der Frankfurter Entscheidung verstehe ich allerdings nicht.


      Hallo üri,

      viele Umgangsberechtigte hatten von den Entscheidungen von BVerfG und/oder BGH aus 2002 bzw. 2003 gehört und daraufhin gehofft, dass die Umgangskosten unabhängig von der Kindergeldanrechnung berücksichtigt werden. Einige hatten es auch im Forum angesprochen. Die Frankfurter Entscheidung hat dies "aber" klargestellt. Mehr wollte ich damit nicht sagen.
    • RE: Kosten Umgang mit dem Kind und Steuern

      Hallo erstmal.

      Da wirst du wahrscheinlich nicht viel Glück haben, denn die Kosten für den Umgang mit deinem Kind hast du selber zu tragen.
      That`s life.-------------->Eintrag zurückgenommen und ersetzt!!!


      Sonnigen Tag noch
      :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Babs1608 ()

    • RE: Kosten Umgang mit dem Kind und Steuern

      Stimmt, nehme Kommentar zurück, hatte heute in einem anderen Forum gelesen das ein junger Vater seine Kosten für das Umgangsrecht gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht hatte als besondere Eigenbelastung. Erst wurde er abgewiesen und beim zweiten Mal hat es geklappt. Er wies in dem Artikel darauf hin bei nicht annerkennen des Finanzamtes Einspruch einzulegen gegen den vorläufigen Steuerbescheid. Schade, weiß nicht mehr genau wo ich das heute gelesen habe. Da kann man mal sehen, wie schlecht sogar die Finanzämter bescheid wissen und wir schlecht wir informiert werden über unsere Rechte.

      Glg
      Babs
    • RE: Kosten Umgang mit dem Kind und Steuern

      Hallo, FuerteVentura!

      Du schreibst:
      Das OLG Frankfurt hat aber anschließend so entschieden:
      OLG Ffm vom 29.01.2004 Az. 1 UF 309/02
      Ueber*s Stoebern in den bisherigen Postings kam ich auf Deinen Beitrag. Gestern hatte ich im 2004er Jahrgang der FamRZ geblaettert und just zu diesem OLG-Beschluss gelesen, dass Revision beim BGH unter dem Gz XII ZR 24/04 eingelegt wurde. Auf der Website des BGH gibt es dazu aber noch keine Entscheidung.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Kosten Umgang mit dem Kind und Steuern

      Hi,
      ich habe die Fahrtkosten zu meinem Sohn als außergewöhnliche Belastungen für 2004 geltend gemacht. Das ist so vom Finanzamt akzeptiert worden.
      Der Hintergrund:
      Beim BFH ist eine Revision bezüglich der Umgangskosten mit dem Kind anhängig. Es geht darum, ob diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art berücksichtigt werden können.

      Auf jeden Fall sollte man alle Umgangskosten (z.B. Fahrtkosten des Kindes oder eigene Fahrtkosten) in der Steuererklärung angeben.
      Werden diese als außergewöhnliche Belastungen abgelehnt, sollte Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH beantragt werden (Urteil vom 30.03.2004, Az. III S 16/03).

      Schöne Grüße
      Thomas