Unterhaltseinforderung

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    • Unterhaltseinforderung

      Hallo,

      eine Bekannte von mir ließ sich scheiden und hat nun einen Titel auf Unterhalt (EU) gegen ihren Mann.
      Er hat es lange Zeit geschafft um den Unterhalt rumzukommen, sprich über ein Jahr zog sich die Gerichtsverhandlung hin.

      Jetzt zahlt er veilleicht nur 100 Euro, anstatt den über 500 Euro monatlichen Ehegattenunterhalt (EU).

      Damit kommt er wohl einer Pfändung herum. Meine Bekannte ist ziemlich mit den Nerven kaputt, einer Pfändung kommt ihr Ex-Mann wohl so herum. Er zeigt damit an, einer Zahlung des EU gewillt zu sein.

      Meine Bekannte hat kein Geld mehr zumal sie von diesem Mann auch ein 7-j. Kind hat. Kindesunterhalt zahlt er.

      Was kann meine Bekannte machen, damit sie an den monatlichen Unterhalt von 500 Euro kommt?

      Gruss Stern
    • RE: Unterhaltseinforderung

      Hallo Stern, ich finde das Verhalten des Mannes nicht unbedingt toll. Aber deine Bekannt könnte ja auch selbst arbeiten und ihr eigenes Geld verdienen. Ich weiss wovon ich rede, seit mittlerweile 6 Jahre kombiniere ich Job und Kind. manchmal etwas stressig. Aber es geht.
      Gruß, Rob
      __________________
      Alleinerziehender Papa
    • Hallo Stern,

      wenn alles nichts hilft, sollte Deine Bekante es vielleicht mit Arbeiten versuchen ?!

      Ich kann es mir nicht vorstellen, Angesichts der Gesetzlichen Situation, dass ein leistungsfähiger Vater (im Sinne von Leistungsfähig), es schaffen kann, sich vor Unterhaltszahluingen zu"drücken". Im Sinne von drücken.
      Es gibt allerdings auch Tätigkeiten, die als nicht angenehm angesehen werden, die aber , so vom Gesetzgeber vorgesehen, auch von nicht leistungsfähigen Vätern, also warum nicht auch von leistungsaufnahmefähigen Müttern , asgeführt werden können

      Gruss frank
      Verzweifle nicht sprach ein Richter zu mir, es kann nicht schlimmer kommen . Und ich verzweifelte nicht und es kam schlimmer.
      Da begann ich zu zweifeln.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Quixote ()

    • RE: Unterhaltseinforderung

      hallo Stern, verstehe ich das richtig : Bekannte hat einen Titel über 500 € gegen Ex ?

      Jetzt zahlt er vielleicht nur 100 Euro,

      vielleicht ? oder tatsächlich ?

      Damit kommt er wohl einer Pfändung herum.

      nöö, danach könnte Bekannte jeden Monat 400 € (besser genaue Differenz zu Titel) pfänden lassen. und den bisher aufgelaufenen Rückstand. Wenn bei ihm soviel zu holen ist.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhaltseinforderung

      Original von Wolfgang Becker
      hallo Stern, verstehe ich das richtig : Bekannte hat einen Titel über 500 € gegen Ex ?

      Jetzt zahlt er vielleicht nur 100 Euro,

      vielleicht ? oder tatsächlich ?

      Damit kommt er wohl einer Pfändung herum.

      nöö, danach könnte Bekannte jeden Monat 400 € (besser genaue Differenz zu Titel) pfänden lassen. und den bisher aufgelaufenen Rückstand. Wenn bei ihm soviel zu holen ist.




      Hallo Wolfgang,

      ja, einen Titel über 500 Euro.

      Der Exmann will nicht mehr, als seine Exfrau, milde ausgedrückt, ärgern. Wie ich bereits geschrieben habe, der Unterhaltsstreit dauerte über 1 Jahr. Über 1 Jahr musste meine Ex auf den Unterhaltstitel warten!

      Andere Gerichtsverhandlungen bzgl. Unterhaltsstreitigkeiten sind doch in kurzer Zeit erledigt.

      Also das hiese, dass meine Bekannte jeden Monat zu ihrem Anwalt gehen und um Pfändung bitten müsste?

      Kostet die erneute Inanspruchnahme des Anwaltes nicht wieder zusätzlich Geld?


      Gruss Stern
    • RE: Unterhaltseinforderung

      hallo Stern,

      Andere Gerichtsverhandlungen bzgl. Unterhaltsstreitigkeiten sind doch in kurzer Zeit erledigt.

      Das stimmt so nicht. 3-6 Monte dürfte so was immer dauern, nach oben sind keine Grenzen gesetzt.

      Also das hiese, dass meine Bekannte jeden Monat zu ihrem Anwalt gehen und um Pfändung bitten müsste?

      sie kann auch selbst zum Gerichtsvollzieher. Evtl. ist sogar eine Gehaltspfändung möglich, da aber die Stellung von „ihm“ berücksichtigen, nicht dass damit ein Grund für Arbeitsplatzverlust geliefert wird. Evtl. reicht ja auch schon die Drohung. Weitere Möglichkeit warten bis es sich „lohnt“, also eine größere Summe beisammen ist.

      Kostet die erneute Inanspruchnahme des Anwaltes nicht wieder zusätzlich Geld?

      ja, auch GV arbeitet nicht kostenlos. Aber diese Kosten muß „er“ tragen. Bitter nur, wenn GV nix holen kann, dann muß „sie“ die Gebühren tragen, erhöht dann seine Schulden bei ihr. Deshalb mein Rat „wenn was zu holen ist“.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhaltseinforderung


      Das stimmt so nicht. 3-6 Monte dürfte so was immer dauern, nach oben sind keine Grenzen gesetzt.



      Ich kann mit inzwischen drei Jahren aushelfen. :rolleyes:


      Zwischenfrage: was ist denn mit der Nachzahlung; bei 500 Euro monatlich wären ja so um die 6.000 nachzuzahlen?
      üri
    • Hallo frank Quixote,

      wenn alles nichts hilft, sollte Deine Bekante es vielleicht mit Arbeiten versuchen ?!

      der Satz gefällt mir nicht sonderlich, kann man sicherlich anders, freundlicher formulieren. Sicherlich ist es Jedem/r anzuraten, das mache ich i.d.R. auch, sich auf diesem Gebiet auf eigene Füße zu stellen. Nur ist das halt leider nicht immer bzw. überall (gleich gut) möglich. Auch ist es leider so, trotz aller Gesetze und ausgesprochener Strafen, dass „ET + minderjährigen Kind/ern“ in vielen Betrieben nicht gerne gesehen sind. Hier besteht echt ein großer Nachholbedarf.

      Ich kann es mir nicht vorstellen, Angesichts der Gesetzlichen Situation, dass ein leistungsfähiger Vater (im Sinne von Leistungsfähig), es schaffen kann, sich vor Unterhaltszahlungen zu "drücken". Im Sinne von drücken.

      Konnte ich auch nicht zu Beginn meiner ehrenamtlichen Tätigkeit für den ISUV. Mußte mich allerdings schon mehrfach eines schlechteren belehren lassen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Um hier mal eines mitzuteilen, wenn ein Mann sich um den Unterhalt drücken will! Bei uns KU, dann schafft er es auch! im staate deutschland.

      Bin seit 1997 immer weider am pfänden, anzeigen, ect. ausser dem drohendem zeigefinger vom richter gegenüber dem mann geschieht gar nichts, da kann er auch seinem eigenem kind mit mord drohen, weil die mutter ihn wegen unterhaltspflichtverletzung des ku´s anzeigte!

      ich spiele nun ständig das spiel, kommt der ku oder nicht, anzeige und erneute pfändung oder nicht, kündigt er wieder seinen job um um die pfändung herumzukommen oder nicht?

      macht wirklich spass so jeden monat zu leben. und alles nur weil ein mann seiner ex weh tun will und ihr schaden will, nur nicht der frau tut er es an sondern dem kind!

      die frau hat freiwillig auf eu verzichtet, trotz damaliger sozialhilfe, ausbildung ect. nur selbst der ku wird seit dem nicht gezahlt.

      was geht in solchen männern vor??
    • RE: Unterhaltseinforderung

      Original von üri

      Das stimmt so nicht. 3-6 Monte dürfte so was immer dauern, nach oben sind keine Grenzen gesetzt.



      Ich kann mit inzwischen drei Jahren aushelfen. :rolleyes:


      Zwischenfrage: was ist denn mit der Nachzahlung; bei 500 Euro monatlich wären ja so um die 6.000 nachzuzahlen?
      üri



      Richtig, diese 6000 sind von dem ExMann nachzuzahlen, was er wohl ohne Pfändung nicht herausrückt.

      Gruss
    • Hallo,
      in solchen Männern geht vielleicht vor, dass sie die Nase voll haben für eine geldgierige Frau arbeiten zu gehen.

      Meine Ex hatte keine Lust zu arbeiten und schob immer das Kind und andere Dinge vor.

      Sie bekommt nun jeden Monat 1.400,00 Euro von mir und wird nun zum Anwalt gehen, weil sie angeblich jeden Monat 20,00 Euro zu wenig bekommt.

      Immerhin wird sie jetzt wieder arbeiten, will aber ihr Geld vollständig für sich behalten. Läge dann so insgesamt bei 2.400,00 Euro.

      Den Zahn wird man ihr aber hoffentlich ziehen.

      Was geht in solchen Frauen vor???

      Gebt nicht immer den Männern die Schuld. :-///

      Thomas
    • Hallo Thomas,

      bei uns geht es rein um KU, wie geschrieben, ich hatte freiwillig auf EU verzichtet, trotz damaliger Sozialhilfe und danach wiederbeginn der Ausbildung wo das Kind zwischendurch zur Welt kam.

      Nur wenn ein Mann und Vater noch nicht einmal KU zahlen will und allesdafür tut um nicht zahlungsfähig zu sein, dann fragt man sich als Mutter schon, und ich denke das ist berechtigt.

      Wie ich feststellen musste geht es nicht nur mir so, die nur den KU fürs Kind haben möchte.

      Tja wenn´s um EU geht, weiss ich auch nicht, ich denke man sollte leben und leben lassen in so einem Fall, da sind aber beide gefragt, denn es betrifft beide gleichermassen und nicht wie beim ku /1Elternteil und Kind.

      klar würde ich auch gern eu haben, weniger arbeiten müssen und mehr zeit für meine kids haben, möchte ich gar nicht bestreiten, so dachte ich aber habe ich meine ruhe, bekomme den ku fürs kind ohne probleme und bin ansonsten nicht auf den mann angewiesen, wenn dann aber auch der ku nicht kommt, dann siehts schon schief aus, dann frage ich mich manchmal, warum ich auf eu verzichtet habe damit ich wenigstens den ku bekomme so dachte ich damals aber wie ich jetzt seit 8 jahren eines besseren belehrt werde ist wirklich nicht schön, auch nicht fürs kind

      shauni
    • Original von ThomasW
      Hallo,
      in solchen Männern geht vielleicht vor, dass sie die Nase voll haben für eine geldgierige Frau arbeiten zu gehen.

      Meine Ex hatte keine Lust zu arbeiten und schob immer das Kind und andere Dinge vor.

      Sie bekommt nun jeden Monat 1.400,00 Euro von mir und wird nun zum Anwalt gehen, weil sie angeblich jeden Monat 20,00 Euro zu wenig bekommt.

      Immerhin wird sie jetzt wieder arbeiten, will aber ihr Geld vollständig für sich behalten. Läge dann so insgesamt bei 2.400,00 Euro.

      Den Zahn wird man ihr aber hoffentlich ziehen.

      Was geht in solchen Frauen vor???

      Gebt nicht immer den Männern die Schuld. :-///

      Thomas




      Also, zu meiner Bekannten:
      Sie geht einem Halbtagsjob nach, obwohl sie gesetzlich (bzgl, 7.jähr. Kind) hierzu nicht verpflichtet wäre. Sie hat zwei Kinder: 7 und 14 Jahre