Kinderunterhalt

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    • Kinderunterhalt

      Hallo Zusammen!

      Kann mir vielleicht bitte jemand sagen was ich denn KU zahlen müsste? Ich habe natürlich schon etwas ausgerechnet aber ich würde gerne wissen ob das ungefähr stimmt.
      Ich verdiene durchschnittlich 1700.-€ im Monat. Meine Fahrtstrecke in die Arbeit ist 40 km und wir haben ein Darlehen aus der Ehe wofür 216€ jeden Monat zu Zahlen sind. Momentan bezahle ich 556€ für unsere Kids 8 und 13 Jahre. Ist das richtig? Zu wenig oder zu viel? Ich kenn mich gar nicht mehr aus. Kann ich denn auch Versicherungen mit einbeziehen? Also Haftpflicht (priv u Auto) Rechtschutz, Hausrat oder sonstige????

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Paul ()

    • RE: Kinderunterhalt

      Hallo Paul,

      die Summe von 556€ ist korrekt, da die Stufen 2-6 der Düsseldorfer Tabelle durch die geänderte Kindergeldanrechnung gleich sind.

      Die von dir angeführten Schulden können nur auf EU angerechnet werden, auf den KU nur, wenn hinter dem Kredit etwas steht, das den Kindern unmittelbar zugute kommt (Kinderzimmereinrichtung o. ä.).

      Deine Fahrtkosten sind durch die 5%-Regelung abgegolten und du kannst deine Kinder auch nicht finanziell an deinen Versicherungen beteiligen, indem du die Summen beim KU anrechnest.

      Gruß
      Antje
      Engstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)
    • RE: Kinderunterhalt

      Original von Paul
      Ich verdiene durchschnittlich 1700.-€ im Monat. Meine Fahrtstrecke in die Arbeit ist 40 km und wir haben ein Darlehen aus der Ehe wofür 216€ jeden Monat zu Zahlen sind. Momentan bezahle ich 556€ für unsere Kids 8 und 13 Jahre. Ist das richtig? Zu wenig oder zu viel? Ich kenn mich gar nicht mehr aus. Kann ich denn auch Versicherungen mit einbeziehen? Also Haftpflicht (priv u Auto) Rechtschutz, Hausrat oder sonstige????


      1) zu dem Darlehen: sofern das eheprägend war, ist es ggf. vor Ermittlung des KU abzuziehen. Jedenfalls bei den südlichen OLGs. Der windelweiche Text aus den Leitlinien: 'Berücksichtigungswürdige Schulden (Zins und Tilgung) sind abzuziehen, die Abzahlung soll im Rahmen eines vernünftigen tilgungsplanes in angemessenen raten erfolgen". Welches OLG ist denn bei dir bzw. deinen Kids zuständig?

      2) siind die 1700 bereits bereinigt um die berufsbedingten Aufwendungen (im allgemeinen 5% des Nettos)?

      3) Auto, Haftpflicht etc. werden nicht berücksichtigt

      cya,

      elwu
    • Hi
      Danke für die schnelle Antwort!

      Das OLG wäre dann in Bayern und das Darlehen war für einen Umzug und die nachfolgende Einrichtung. Also für alle. Ich komme mit meinen Fahrtkosten aber locker über diese fünf Prozent und auf das Auto kann i nicht verzichten da ich zu Zeiten arbeite wo keine Öffentlichen Verkehrsmittel fahren.Mein Netto ist noch nicht "bereinigt". Ich komme auf 214€ für die KM wenn ich die 0.30€ pro KM von der Steuer nehme. Darf ich das vom Einkommen abziehen?
      Gruß
    • Das OLG wäre dann in Bayern und das Darlehen war für einen Umzug und die nachfolgende Einrichtung. Also für alle. Ich komme mit meinen Fahrtkosten aber locker über diese fünf Prozent und auf das Auto kann i nicht verzichten da ich zu Zeiten arbeite wo keine Öffentlichen Verkehrsmittel fahren.Mein Netto ist noch nicht "bereinigt". Ich komme auf 214€ für die KM wenn ich die 0.30€ pro KM von der Steuer nehme. Darf ich das vom Einkommen abziehen?


      1) Wenn du mit Rechnungen nachweisen kannst, daß dieses Darlehen für allgemeine familiäre Zwecke verwendet wurde (deine eigene Aussge reicht nicht), sollte es als Abzugsposten anerkannt werden.

      2) In Bayern gelten üblicherweise 5% vom Netto für berufsbedingte Aufwendungen. Übersteigen sie diese Pauschale, sind sie im einzelnen dazulegen.

      cya,

      elwu
    • Was Deine Fahrtksoten betrifft, kannst Du sogar 480,00 € geltend machen.

      Das sind 20 Arbeitstage a 0,30 € je Kilometer, nicht Entfernungskilometer.

      Dieser Betrag dienst dann auch zur Anschaffung eines neuen PKW. Bei 2 Kindern bist Du ein Mangelfall.

      Wenn Du Schichten schaffst, kann Dir auch nicht fiktiv eine Nebenarbeit verordnet werden.

      Übrigens hast Du die 1700 € wahrscheinlich in Steuerklasse 3. Wenn Du getrennt lebst, hast Du spätestens im darauf folgenden Jahr ca 300 € weniger netto.