Bitte um Hilfe bei der Überprüfung eines Gerichtsbeschlusses LG in Nds.:
Zur Berechnung des pfändungsfreien Einkommens wurden von der
Richterin folgende Beträge zugrunde gelegt:
1. Regelsatz als Haushaltsvorstand EUR 296,--
2. Pauschalbetrag für Hausrat und Kleidg. EUR 60,--
3. Kosten für Unterkunft u. Heizung
4 Personen (Mietstufe II 438,-- + Heizkosten 78,-- = 516,-- EUR
4. arbeitsbedingter Mehraufwand (Fahrt-Mietkosten)
gut 50 % des Regelsatzes EUR 150,--
5. laufende gesetzliche Unterhaltspflichten
2 Kinder im Alter von 9 + 11 J á 192,-- 384,--
6. Unterhaltspfl. für nichtarbeit. Ehefrau EUR 237,--
Sind diese Zahlen korrekt?
Ehefrau arbeitet im Rahmen eines Minijobs. Hätte dieses Einkommen
berücksichtigt werden müssen?
Keine Zulassung der Beschwerde! Lohnt Nichtzulassungsbeschwerde?
M f G Karl
Zur Berechnung des pfändungsfreien Einkommens wurden von der
Richterin folgende Beträge zugrunde gelegt:
1. Regelsatz als Haushaltsvorstand EUR 296,--
2. Pauschalbetrag für Hausrat und Kleidg. EUR 60,--
3. Kosten für Unterkunft u. Heizung
4 Personen (Mietstufe II 438,-- + Heizkosten 78,-- = 516,-- EUR
4. arbeitsbedingter Mehraufwand (Fahrt-Mietkosten)
gut 50 % des Regelsatzes EUR 150,--
5. laufende gesetzliche Unterhaltspflichten
2 Kinder im Alter von 9 + 11 J á 192,-- 384,--
6. Unterhaltspfl. für nichtarbeit. Ehefrau EUR 237,--
Sind diese Zahlen korrekt?
Ehefrau arbeitet im Rahmen eines Minijobs. Hätte dieses Einkommen
berücksichtigt werden müssen?
Keine Zulassung der Beschwerde! Lohnt Nichtzulassungsbeschwerde?
M f G Karl
Arne C.