Pfändungsfreie Beträge

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    • Pfändungsfreie Beträge

      Bitte um Hilfe bei der Überprüfung eines Gerichtsbeschlusses LG in Nds.:
      Zur Berechnung des pfändungsfreien Einkommens wurden von der
      Richterin folgende Beträge zugrunde gelegt:
      1. Regelsatz als Haushaltsvorstand EUR 296,--
      2. Pauschalbetrag für Hausrat und Kleidg. EUR 60,--
      3. Kosten für Unterkunft u. Heizung
      4 Personen (Mietstufe II 438,-- + Heizkosten 78,-- = 516,-- EUR
      4. arbeitsbedingter Mehraufwand (Fahrt-Mietkosten)
      gut 50 % des Regelsatzes EUR 150,--
      5. laufende gesetzliche Unterhaltspflichten
      2 Kinder im Alter von 9 + 11 J á 192,-- 384,--
      6. Unterhaltspfl. für nichtarbeit. Ehefrau EUR 237,--

      Sind diese Zahlen korrekt?
      Ehefrau arbeitet im Rahmen eines Minijobs. Hätte dieses Einkommen
      berücksichtigt werden müssen?
      Keine Zulassung der Beschwerde! Lohnt Nichtzulassungsbeschwerde?
      M f G Karl
      Arne C.
    • RE: Pfändungsfreie Beträge

      Bist Du Vollzeitbeschäftigt?

      Geht es um Pfändungen aus Kindesunterhalt oder um anderweitige Überschuldugnspfändung?

      Pfändungen wegen Kindesunterhaltsforderung können zu diesen Sätzen führen.

      Ich würde an Deiner Stelle in Privatinsolvenz gehen.
    • RE: Pfändungsfreie Beträge

      Dann geh in private Insolvenz und mach eine Abänderungsklage.

      Ich bin auch in privater Insolvenz.

      Im Lauf dieses Jahres wird sich sicher der SB erhöhen und der KU gesenkt werden.

      Deine Ex kann jetzt u. U. Kinderzuschlag, oder ALG II beantragen, wenn die Kid´s über 15 sind, auch Schüler.
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