Gehaltsnachweis

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    • RE: Gehaltsnachweis

      Hallo Thomas,

      - Reicht von ihr die mündliche Aufforderung oder muss sie das schriftlich machen?

      naja, mit einer mündlichen Aufforderung hat Deine Ex wohl nichts gerichtsfestes in der Hand - außer es waren Zeugen mit dabei...
      Aber, bringt Dich das wirklich weiter? Sie hat das Recht alle zwei Jahre Auskunft über Dein Einkommen zu verlangen und wenn diese Frist um ist, wäre es ja irgendwie Situationsverschärfend, wenn Du jetzt auf stur schaltest und die Unterlagen nicht zusammenstellst.


      - Wie lange rückwirkend muss ich meine Gehaltsabrechnungen vorlegen?

      bei Angestellten nimmt man in aller Regel die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen, d.h. das Einkommen wird über einen Zeitraum von einem Jahr gemittelt.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Gehaltsnachweis

      Na ja. Der derzeitige Unterhalt wurde von meinem Anwalt errechnet.
      Wir sind erst seit Dezember geschieden.

      Jetzt meint sie aber, dass sie zu wenig Geld bekommt (siehe auch Frage wegen überobligatorischer Tätigkeit) und will das überprüfen lassen.

      Ist aber auch wieder Blödsinn, weil ich ab Januar in der St.Klasse 1 bin und auf der Basis nochmal neu gerechnet werden muss und sie ja nun auch endlich wieder arbeitet.

      Thomas
    • RE: Gehaltsnachweis

      hallo ThomasW,

      weil ich ab Januar in der St.Klasse 1 bin und auf der Basis nochmal neu gerechnet werden muss und sie ja nun auch endlich wieder arbeitet.

      na dann benötigt Ihr doch beide jeweils Auskunft vom anderen. Also gib ihr Deine, rechne die vom letzten Jahr nach Steuerklasse 1 um, und verlange von Ex ihre 1. Abrechnung.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • Wenn die Unterhaltsberechnung deines Anwalts nicht völlig abwegig zu deinen Gunsten ausgefallen ist, vergibst du dir nichts dabei ihr die Abrechnungen zu geben. Gleichzeitig fordere von ihr, wie Wolfgang es nahelegt, ebenfalls die aktuellen Gehaltsbescheinigungen an. Habt ihr Kinder? Wenn nein, dürfte es für deine Ex wohl ein Eigentor geben. Rechne es mal durch, dein Einkommen vom letzten Jahr umgerechnet auf Steuerklasse 1, dann ihr Einkommen (nicht vergessen zu erwartende Zahlungen für Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu berücksichtigen!) in einer Differenzrechnung dagegen stellen. Und ihr Unterhaltsanspruch dürfte schmelzen...