Hallo Thomas,
naja, mit einer mündlichen Aufforderung hat Deine Ex wohl nichts gerichtsfestes in der Hand - außer es waren Zeugen mit dabei...
Aber, bringt Dich das wirklich weiter? Sie hat das Recht alle zwei Jahre Auskunft über Dein Einkommen zu verlangen und wenn diese Frist um ist, wäre es ja irgendwie Situationsverschärfend, wenn Du jetzt auf stur schaltest und die Unterlagen nicht zusammenstellst.
bei Angestellten nimmt man in aller Regel die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen, d.h. das Einkommen wird über einen Zeitraum von einem Jahr gemittelt.
Gruß
rabma
- Reicht von ihr die mündliche Aufforderung oder muss sie das schriftlich machen?
naja, mit einer mündlichen Aufforderung hat Deine Ex wohl nichts gerichtsfestes in der Hand - außer es waren Zeugen mit dabei...
Aber, bringt Dich das wirklich weiter? Sie hat das Recht alle zwei Jahre Auskunft über Dein Einkommen zu verlangen und wenn diese Frist um ist, wäre es ja irgendwie Situationsverschärfend, wenn Du jetzt auf stur schaltest und die Unterlagen nicht zusammenstellst.
- Wie lange rückwirkend muss ich meine Gehaltsabrechnungen vorlegen?
bei Angestellten nimmt man in aller Regel die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen, d.h. das Einkommen wird über einen Zeitraum von einem Jahr gemittelt.
Gruß
rabma
rabma