Weihnachten - Feiertage und kein Umgang

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    • RE: Weihnachten - Feiertage und kein Umgang

      ich sass an weihnachten mit einem freund in einem berliner hotelzimmer und habe weihnachten ausfallen lassen - denn ohne die kinder IST es kein weihnachten.
      was hingegen funktioniert hat - bisher immer - ist ein wechselspiel: dieses jahr beim einen teil, nächstes jahr beim anderen elternteil. und wenn den beiteiligten daran gelegen ist den kindern weihnachten nicht zu versauen, dann sollte man versuchen es zusammen zu feiern. das ist eine echte herausforderung, wird aber dann unmöglich, wenn der neue anhang ein problem damit hat, oder einer der ex-partner das nicht fertig bringt.
    • Hi,

      ich habe Weihnachten an mir vorbeilaufen lassen.
      Denn ohne Kind , würde jegliches Brimborium :rolleyes:
      mich nur herunterziehen.
      Da es inzwischen drei Jahre sind also vier Weihnachten,
      Denke ich auch nicht, nochmals in die "Weihnachts Tretmühle"
      einzusteigen.
      Aber wer weiss, vielleicht nächstes Mal ?
      Ich arbeite dran..

      gruss Frank
      Verzweifle nicht sprach ein Richter zu mir, es kann nicht schlimmer kommen . Und ich verzweifelte nicht und es kam schlimmer.
      Da begann ich zu zweifeln.
    • RE: Weihnachten - Feiertage und kein Umgang

      Original von truchsess
      was hingegen funktioniert hat - bisher immer - ist ein wechselspiel: dieses jahr beim einen teil, nächstes jahr beim anderen elternteil. und wenn den beiteiligten daran gelegen ist den kindern weihnachten nicht zu versauen, dann sollte man versuchen es zusammen zu feiern. das ist eine echte herausforderung, wird aber dann unmöglich, wenn der neue anhang ein problem damit hat, oder einer der ex-partner das nicht fertig bringt.


      Hallo zusammen,

      ich gehöre zu den Glücklichen, die bisher keine größeren Probleme mit der Gestaltung der Feiertage hatten, möchte aber an genau dieser Stelle Mut machen, nämlich Weihnachten evtl. doch zum Teil gemeinsam zu feiern.
      Bei uns funktioniert es nun schon seit vier Jahren recht gut, die Kinder verbringen den heiligen Abend das eine Jahr beim Papa, das andere Jahr bei der Mama (Silvester eine Woche später dann beim anderen Elternteil). Dieses Jahr waren unsere Kinder am heiligen Abnd beim Papa. Wir sind gemeinsam zum Krippenspiel in die Kirche gegangen, anschliessend zum Papa zum Abendessen, es gab Bescherung, ein paar gemeinsame Spiele oder ein Weihnachtsvideo - na, wir verbrachten wie immer ein paar (wenige) Stunden gemeinsam und dann bin ich wieder in mein Zuhause gegangen.
      Ich denke unser Glück war auch, dass wir den heiligen Abend schon immer in sehr kleinem Kreise gefeiert haben. Denn am ersten Weihnachten nach der Trennung, wäre es für mich bzw. für uns alle kaum vorstellbar gewesen, das Fest in einer größeren Runde gemeinsam zu begehen. Neue Partner haben bisher im Bereich Weihnachten noch keine größere Rolle gespielt, vielleicht auch deshalb, weil wir beide nicht mit neuen Partnern zusammenleben - bei meinem Exmann ging die neue Beziehung ja leider schon nach zweieinhalb Jahren wieder auseinander. Mein neuer Partner hat bisher Weihnachten immer bei seinen Eltern / zusammen mit seinen Geschwistern verbracht - mal schauen, wie es weitergeht...
      ich bleibe optimistisch, dass wir immer eine Lösung finden, mit der sich alle Beteiligten wohl fühlen.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • Hallo zusammen,

      das ist mein erstes Weihnachten als Trennungsvater gewesen. Ich durfte meinen Sohn an keinem der Feiertage sehen. Es hat weder geholfen, dass ich meine Ex gebeten habe, noch, dass ich das Jugendamt eingeschaltet habe. Umgang wird mir ohnehin kaum gewährt. In 7 Monaten nach der Trennung habe ich meinen Sohn gerade einmal 2 volle Wochenenden gesehen. Hätte ich das Jugendamt nicht bemüht, hätte ich keinen Umgang.
      Ausgemacht war außerdem, dass ich ihn in der zweiten Woche der Weihnachtsferien bei mir haben sollte. Am Schluß des diesbezüglichen Telefonats hat mir meine Ex dann noch gesagt, dass ich Umgang nur dann haben könne, wenn ich ihr den zweiten Schlüssel des von uns gemeinsam gekauften Autos, das sie widerrechtlich auf sich alleine angemeldet hat, aushändige.
      Als ich meinen Sohn abholen wollte und die Herausgabe des Schlüssels verweigerte (die Sache kommt vor Gericht), da hat mir dann mein Sohn in ihrer Anwesenheit ein brav einstudiertes Sätzchen gesagt: "Papa, ich hab Dich lieb, aber keine Lust mit Dir mitzukommen."
      Tja, ich bin seit Tagen traurig und depremiert. Sie benutzt unseren Sohn als Druckmittel gegen mich. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Nicht, dass ich sowas nicht schon gehört hätte. Es ist eine Sache es zu hören, eine andere es selbst zu erfahren. Frage: Kann ich sowas vor Gericht im Prozess um das Umgangsrecht verwerten? Ich war mit meiner Partnerin nicht verheiratet, unser Sohn ist vor der Kindschaftsrechtsreform geboren und ich habe von ihr nie die gemeinsame Sorge übertragen bekommen.
    • RE: Weihnachten - Feiertage und kein Umgang

      Original von truchsess
      was hingegen funktioniert hat - bisher immer - ist ein wechselspiel: dieses jahr beim einen teil, nächstes jahr beim anderen elternteil.


      Genau so mache ich es auch, klappt seit 6 Jahre problemlos.
      Gruß, Rob
      __________________
      Alleinerziehender Papa

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rob ()

    • RE: Weihnachten - Feiertage und kein Umgang

      Hallo,

      der Gedanke der Vermittlung ist gut. Leider hat - für mich nicht verständlich- meine Ex alle meine Bemühungen von Vermittlung bislang abgelehnt. Ich habe fünf soclher Versuche über verschiedene Stellen unternommen. Ehrlich gesagt weiß ich mir keinen Rat mehr. Keiner meiner Freunde, oder auch gemeinsame Freunde können das verstehen. Sie hat einen anderen Partner....aber das alleine schent mir als Grund nicht ausreichend. Da laufen Dinge ab, die ich nicht begreifen kann. Deshalb und weil ich sonst nicht smehr weiß, auf anraten des Jugendamtes und meiner Anwältin suche ich mein Heil vor Gericht. Es ist die letzte Möglichkeit. Wenn die nicht funktioniert, weiß ich nicht, wie lange ich meinen Sohn nicht mehr sehen werde.

      Seneca
    • hallo Seneca, das ist eine sehr schwierige, aufwühlende Situation. Hier hilft aber nur „kühlen Kopf“ bewahren.

      Ex dann noch gesagt, dass ich Umgang nur dann haben könne, wenn ich ihr den zweiten Schlüssel des von uns gemeinsam gekauften Autos, das sie widerrechtlich auf sich alleine angemeldet hat, aushändige.

      kannst Du das beweisen ?

      Frage: Kann ich sowas vor Gericht im Prozess um das Umgangsrecht verwerten?

      hier ist allein wichtig: wie oft hast Du das Kind seit Trennung gesehen ?! und wann Ihr Zeit für den Umgang habt.

      Ich war mit meiner Partnerin nicht verheiratet, unser Sohn ist vor der Kindschaftsrechtsreform geboren und ich habe von ihr nie die gemeinsame Sorge übertragen bekommen.

      das hat auf den Umgang keine Auswirkung.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Weihnachten - Feiertage und kein Umgang

      Hallo Seneca,oh je,manchmal wüßte ich gerne was in solchen Köpfen ( wie dem deiner Ex) vorgeht :rolleyes:. Armes Kind! Auch wenn es für dich ganz schrecklich ist, halte den Kontakt zum Kind aufrecht,fahr hin, auch wenn er nicht mit dir geht.So sieht er dass du für ihn da sein willst.
      Vielleicht fordert er ja den Kontakt zu dir von seiner Mutter ein.
      Viel Glück.
      Ondra
    • tja,bei uns trifft auch zu:
      Weihnachten ohne Umgang,aber diesmal umgekehrt.
      Der Vater ist nirgends zu ereichen und zu finden.Meine Große ist deshalb sehr sauer,gekränkt,fühlt sich im Stich gelassen,ich kanns fast gar nicht ausdrücken.
      Nachdem er sich schon zu ihrem Geburtstag 3 Wochen vor Weihnachten nicht meldete und dann jetzt Weihnachten auch nicht ,darf ich seinen Namen derzeitig in ihrer Gegenwart nicht erwähnen,ohne daß sie wütend was vom Stapel läßt.
      Ich kanns ja einerseits auch verstehen,muß aber dennoch schauen,daß sie sich nicht zu sehr reinsteigert.Ändern kann man es im Moment nicht,aber wenn sie sich jetzt in Haß verrennt,...nee,da wirke ich entgegen (was mir aber auch nicht leicht fällt,denn ihre Wut finde ich schon gerechtfertigt).
      Ich weiß noch nicht,wie es weitergeht.Ich hab zwar am Neujahrsmorgen eine SMS von ihm bekommen,aber seitdem ist er wieder nicht erreichbar und meldet sich nicht.Das Spielchen geht jetzt schon seit 4 Jahren.Zu Gesprächen (Beratung) beim Jugendamt ist er erst gar nicht aufgetaucht.
      Naja,im andern Sinne lief bei uns eben auch kein Umgang zu Weihnachten.

      Tschau Igeline
      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden.
    • Hallo zusammen,

      Wolfgang, zunächst danke für Deine Antwort. Nein, ich kann nicht beweisen, dass sie das gesagt hat, weil sie es nur telefonisch getan hat.
      Umgang hatten wir seit der Trennung im Juli in der Zeit von Juli bis Oktober nur Sonntags alle zwei Wochen. In den Sommerferien nur eine Woche, dann auch nur von Morgens bis 15 Uhr am Nachmittag. Ab Oktober sollte dann eine neue Vereinbarung die alte ersetzen, denn ich bestand auf mein Recht, meinen Sohn über ganze Wochenden sehen zu dürfen. Zu dem diesbezüglich anberaumten Termin ist sie gar nicht erst erschienen. Im November habe ich ihn dann zum ersten Mal ein volles Wochende bei mir gehabt. Das klappte auch im Dezember ganz gut. An Weihnachten wie gesagt kein Umgang, auch in den Ferien nicht. Beweisbar ist nur, dass er nicht bei mir war und dass ich versuchte ihn abzuholen, dafür gibt es Zeugen.

      Den anderen Danke für den Zuspruch.

      Es fällt mir nicht leicht, bei dieser perfiden Erpressung einen kühlen Kopf zu bewahren. Wie kann diese Frau nur so handeln?

      Welche Möglichkeiten habe ich jemandem beizukommen, der die Karte emotionaler Erpressung gegen das Wohl des Kindes spielt?

      Gruß an Euch

      Seneca
    • Welche Möglichkeiten habe ich jemandem beizukommen, der die Karte emotionaler Erpressung gegen das Wohl des Kindes spielt?


      Leider gar keine, wie hunderttausende anderer Väter. Dir bleibt nur zu schlucken und Ruhe zu bewahren; du wirst lernen müssen, einige Jahre lang zu leiden ohne zu klagen. Alles andere wird gegen dich und deinen Sohn verwendet.

      cya,

      elwu
    • Ich habe das Glück, dass meine Noch-Gattin ein Interesse daran hat, unsere 3 Kids auch mal einen längeren Zeitraum los zu sein und dass sie selbst immerhin halbtags arbeitet und mit ihrem Urlaub haushalten muß.
      Finanziell versucht sie mich völlig ohne Maß auszuplündern (was ihr zum Glück nicht gelingt) und in Sachen Umgang hat sie den Vorteil im Auge, zumindest Zeitweise kinderlos zu sein.

      Das ergibt nicht nur regelmäßigen Kontakt an den Besuchswochenenden, sondern auch die halben Sommerferien und Ostern und Weihnachten je eine meist knappe Woche nach dem Muster "am zweiten Feiertag abholen, zu den Großeltern o.ä., nach 5 Tagen wieder zurück".
      Das ist im Ergebnis o.k., zumal ich auch aufgrund der großen Entfernung und der Finanzen eher nur alle 3 statt alle 2 Wochen reisen kann.
      üri
    • hallo Seneca,
      bei einer Gerichtsverhandlung wegen Umgangsregelung wird der Richter fragen wie der Umgang bisher gelaufen ist. Da ist es hilfreich wenn Du das parat hast. Deshalb rate ich zu einer art Umgangstagebuch, mehr eine Tabelle, in die Du immer alles einträgst, also Datum, Uhrzeit, evtl. auch was mit Kind gemacht.

      denn ich bestand auf mein Recht,
      das ist in 1. Linie das Recht des Kindes, macht sich auch vor Gericht besser.

      da sich das doch ausweitet, mach besser einen eigenen Beitrag dazu auf.
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    • warum willst Du Seneca so entmutigen, elwu ?

      Die Rechtsprechung ist seit Jahren vermehrt auf Seiten des Umganges, und die, die es total schaffen wie Du es hier darstellst sind in der Minderheit. Wenn man natürlich die Betroffenen entmutigt werden die sich in ein Schneckenhaus zurück ziehen, dann haben die Verhinderer/innen gewonnen. X(
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    • warum willst Du Seneca so entmutigen, elwu ?

      Das scheint ein Mißverständnis zu sein. Meine Antwort bezog sich rein auf die emotionale Erpressung zu Lasten der Kids - dagegen kann man nun mal gar nichts machen, auch kein Richter. Sprüche wie "Papa, ich hab Dich lieb, aber keine Lust mit Dir mitzukommen." werden seitens solcher Mütter wie Senecas Ex den Kids eingeimpft, egal wie der Umgang geregelt ist. Denn es geht denen primär um egoistische, meist (wie hier) materielle Dinge, nicht um das Wohl der Kids.

      Die Rechtsprechung ist seit Jahren vermehrt auf Seiten des Umganges, und die, die es total schaffen wie Du es hier darstellst sind in der Minderheit.


      Korrekt. Den 'Umgang' (ich hasse diese menschenverachtende Bezeichnung für ein naturgegebenes Recht von Vater und Kindern) zwischen meiner Tochter und mir habe ich ja auch gegen die Willkür ihrer Mutter und deren Anwalt vor Gericht durchgesetzt.

      Wir sind also durchaus 'beinander'

      cya,

      elwu
    • RE: weihnachten feiertage

      Original von swchen
      da mit dem 24.12. der reguläre umgang beginnt, ab 26.12.-30.12. der weihnachtsfeiertagsumgang, hatte mein mann erstmals seine jungs vom 24.12. bis 30.12.


      Ich wünsche allen erwachsenen Beteiligten, dass sie eines Tages in Bezug auf diese Feiertage in der Lage sind, sie nicht nach ihren, sondern den kindlichen Bedürfnissen zu regeln. Das möchte Weihnachten bestimmt wie das Gros aller Kinder mit beiden Eltern feiern. Statt sich zu freuen, dass man nun (als Revanche für die Vorjahre?) alle X-Mas-Tage für sich hat, sollte man lieber eine Regelung finden, die hohe Feiertage teilt. Z.B. 1 Jahr Papa Heiligabend + 1/2 1. Feiertag und Mama den Rest und im nächsten Jahr umgekehrt.

      Gruß
      Antje
      Engstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)
    • RE: weihnachten feiertage

      Hi Antje,

      Ich wünsche allen erwachsenen Beteiligten, dass sie eines Tages in Bezug auf diese Feiertage in der Lage sind, sie nicht nach ihren, sondern den kindlichen Bedürfnissen zu regeln. Das möchte Weihnachten bestimmt wie das Gros aller Kinder mit beiden Eltern feiern. Statt sich zu freuen, dass man nun (als Revanche für die Vorjahre?) alle X-Mas-Tage für sich hat, sollte man lieber eine Regelung finden, die hohe Feiertage teilt. Z.B. 1 Jahr Papa Heiligabend + 1/2 1. Feiertag und Mama den Rest und im nächsten Jahr umgekehrt.


      Ich gebe Dir grundsätzlich recht. Wenn aber die gerichtliche Umgangsregelung direkt mit einer Zwangsgeldandrohung ausgestattet wurde, weil die Mutter derart unkooperativ ist, würde ich sehr davon abraten, irgendwelche kooperativen Zugeständnisse zu machen, die im Zweifel dazu führen, dass die Regelung ausgehöhlt wird. In so einem Fall würde ich immer dazu raten, dass sich strikt an die gerichtliche Regelung gehalten wird.

      Grüße vom

      Pünktchen