Zweit-Unterhalt

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    • Zweit-Unterhalt

      Hallo,

      habe ein größeres Problem und möchte mal Eure Meinung wissen.
      Ich bin zum zweiten Mal verheiratet, aber meine jetzige Frau kommt mit meinem 8-jährigen Sohn aus erster Ehe überhaupt nicht zurecht.
      Auch er ist ihr gegenüber sehr schlecht drauf und spricht fast kein Wort.
      Sie sagte mir das Sie nichts mehr mit Ihm zutun haben will und das Thema für Sie erledigt ist. Wenn er jedes zweite Wochenende kommt will Sie Ihm einfach aus dem Weg gehen. Ich kann so aber nicht zusammen leben stehe aber auch bei einer erneuten Scheidung vor dem Ruien. Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich eigentlich Ihr die Hälfte meines, vor unserer Ehe gebautes Haus, ausbezahlen ?
      Wie sind erst seit einem halben Jahr verheiratet ?
    • RE: Zweit-Unterhalt

      Hallo Klaus,

      ich bleib' mal bei meiner Antwort ausschliesslich bei den finanziellen Überlegungen...

      Die wichtigste Frage für mich wäre, habt Ihr (also zweite Frau und Du) gemeinsame Kinder?
      Falls nicht, dann sehe ich relativ wenig (finanzielle) Probleme auf Dich zukommen. Unterhalt wäre nur wärend des Trennungsjahres zu zahlen, danach greift die Verwirkung wegen Kurzzeit-Ehe.

      Auch die Immobilienfrage ist evtl. gar nicht so ungünstig für Dich zu beantworten. Ich gehe davon aus, dass das Haus im Grundbuch nur auf Dich eingetragen ist (schreibst ja "mein Haus") und ich gehe weiter davon aus, dass Ihr im gesetzlichen Güterstand (also ohne entsprechenden Ehevertrag) lebt, dann müßtest Du grob gesagt nur die Hälfte des während der Ehe aufgelaufenen Wertzuwachses des Hauses im Rahmen des Zugewinnausgleichs an Deine Frau abgeben - und bei einer so kurzen Ehe kann das ja eigentlich nicht sooo viel sein.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • Teilthread verschoben

      Hallo,

      ich habe den Teil des Threads, in dem es in erster Linie um das Zusammenleben in zweiter Ehe geht ins Brett "Patchwork" verschoben. Dort darf dieser Aspekt gerne weiterdiskutiert werden. Hier hingegen sollen nur Antworten zur (möglichen) Vermögensauseinandersetzung gegeben werden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Monika