was wird neu in 2005

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    • RE: was wird neu in 2005

      Ich hoffe, dass sich viel mehr ändert.

      Dass zum Beispiel das Einkommen von Stiefeltern mit in den Kindesunterhalt einfließt und dass die Annahme von fiktivem Einkommen im Unterhaltsrecht weg fällt.

      Bis jetzt ist es doch so: Papa hat zu zahlen, egal wie, und ansonsten die Schnauze zu halten.

      Fiktiv angerechnete Einkünfte führen aber über kurz oder lang zur Insolvenz.
    • RE: was wird neu in 2005

      Hallo Robert-Michael,

      mit welchem Recht soll ein Stiefelter für die Stiefkinder zahlen?
      Bei Hartz4 soll es ja so sein, wobei eventuelle eigene Unterhaltsverpflichtungen des Stiefelters nur angerechnet werden, wenn diese auch tituliert und somit amtlich nachweissbar sind.
      Was meinst Du, was da für eine Prozesslawine noch auf die Familiengerichte zukommt.
      In erster Linie sollten die leiblichen Eltern für den Kindesunterhalt aufkommen.
      Nur mal ein Beispiel: Mann, gutes Einkommen, verheiratet, 2 Kinder trennt sich. Muss Unterhalt zahlen für Frau und Kinder, zahlt ebenfalls eheliche Kredite zurück. Da Trennung friedlich, machen die ehemaligen Eheleute unter sich einen Unterhaltsbetrag aus, der für beide tragbar ist. Es wird keine Titulierung vorgenommen.
      Mann bindet sich neu. Neue Frau hat ebenfalls zwei Kinder für die kein Unterhalt vom leiblichen Vater kommt. Bisher ist dann meistens das Sozialamt für diese kids eingesprungen.
      Seit dem 01.01.2005 muss der Stiefvater für die "fremden"Kinder aufkommen.
      Also: Der mit Exfrau ausgemachte Unterhalt kann nicht mehr in voller Höhe gezahlt werden. Exfrau sauer, rennt zum Anwalt. Dieser geht vor Gericht. Dort wird Unterhalt ausgeurteilt. Bedeutet: Unnötiger Stress zwischen den Exeheleuten, der im schlimmsten Fall bis auf die ehelichen Kids übergreift.
      Und/oder: Ehelicher Kredit kann nicht mehr gezahlt werden. Ist für beide Exeheleute der direkte Weg in die Schuldenfalle.
      Bedeutet: siehe oben...

      Denke mal darüber nach. Ist übrigens so gelaufen, bzw. wird so laufen in meinem Bekanntenkreis.
      Und... mit welchem Recht muss sich der leibliche Elternteil der Zahlung für die leiblichen Kinder entziehen aber für "fremde" Kids zahlen? Ist doch total unlogisch.

      Liebe Grüsse aus dem Westen

      Susy
      Alles wird gut
    • RE: was wird neu in 2005

      @ Susy

      Mein Beispiel. Gut Verdiener, netto 1500,00 € aber 38 km Arbeitsweg (Unterhaltsrechtlich 456,00 €)

      Unterhaltspflicht für 2 Kinder 1500,00 € - 456,00 € = 1064,00 € bereinigtes Einkommen.

      Also öffentliche Verkehrsmittel, Statt einer halben Stunde Autofahrt, 1,5 Std mit Bussen und Bahnen und 3 km Fußweg, alles einfach. Macht 264,00 €

      1500,00 - 264,00 € 1256,00 € bereinigtes Einkommen

      Bei 840,00 € Selbstbehalt Verteilungsmasse 416,00 €.

      KU 576,00 €. Anrechnung von fiktivem Einkommen durch fiktivem Nebenjob 166,00 €. KU somit gesichert
    • RE: was wird neu in 2005

      Moin,

      also ich sehe es genau so wie Susy.
      wenn ich ein Kind habe, habe ich den Unterhalt zu leisten.
      In jedem Fall.
      alles andere ist Selbstbetrug. so finanzielle Leistungsfähigkeit vorliegt aber ein Unwille zu bezahlen.
      Wenn ich ein Kind bekomme als vater, dann stelle ich mich doch eh darauf ein, lange zeit dafür Sorgen zu dürfen.
      klar, wenn die Mutter das Kind entzieht, kommt schon der gedanke auf, ...diese lebe jetzt fett , mit, vom KU aber, ist das möglich ?
      Ohne das Kind verwahrlosen zu lassen nicht.
      und dass sollte man nicht einfach vorwerfen, egal in welcher situastion. das sollte man wissen. Und dann reagieren.

      Frank
      Verzweifle nicht sprach ein Richter zu mir, es kann nicht schlimmer kommen . Und ich verzweifelte nicht und es kam schlimmer.
      Da begann ich zu zweifeln.
    • RE: was wird neu in 2005

      Hi Robert Michael,

      und da haben Dein Anwalt und Du mitgespielt?
      Oder hast Du eine neue Lg, deren Einkommen Dir angerechnet wird?
      Ich weiss, dass Dieser Fall kein Einzelfall ist. Es geht aber auch umgekehrt.
      Die Frau meines Ex ist selbstständig, mein Ex arbeitet in der Firma mit. Er verdient einen Mindestlohn, gerade genug, um Kranken- und Rentenversichert zu sein.
      Wir sind jetzt seit 07/94 getrennt und er hat in der gesamten Zeit ein mal Unterhalt für unsere Kids bezahlt. Ich habe dann allerdings UVG beantragt, welches er teilweise zurückzahlen soll. Das passt ihm nicht. Ich hätte dafür gesorgt, dass er Schulden hat. Sorry, wovon die kids und ich leben, das hat ihn nie interessiert.
      Aber das er jetzt wegen seiner Frau, die ihm gegenüber ja unterhaltsverpflichtet ist, jeden Monat 30 Euro UVG zurückzahlen soll, das geht nicht? Weil laufenden Unterhalt - den zahlt er nach wie vor nicht... Da buttert mein Lg zu, der Gott sei Dank keine Unterhaltsverpflichtung mehr hat.

      Aber trotzdem ist es nicht fair, dass Stiefeltern für die Stiefkids aufkommen sollen. Diese Meinung habe ich nun mal.

      Liebe Grüsse aus dem Westen

      Susy
      Alles wird gut
    • RE: was wird neu in 2005

      @ Susy

      Ich habe eine neue Lebensgefährtin, seit 7/1997.

      Seit 1/2004 zählt sie nicht mehr als alleinerziehend, da ich ja zusammen mit ihr und deren Kind in der Wohnung bin.

      Sie ist halbtagsbeschäftigt mit einem Grad von 60 schwerbehindert und hat einen einfachen Arbeitsweg von 15 km.

      Das Einkommen meiner Lebensgefährtin möchtest Du anrechnen, das Einkommen des Ehemannes der Ex aber nicht. Wie passt das nun zusammen?
    • RE: was wird neu in 2005

      Hallo Robert Michael,

      ICH möchte gar nichts anrechnen.
      Ich habe Dich lediglich gefragt, ob Du mit jemandem zusammenlebst weil Du so weit unter den SB gerechnet wirst. War lediglich eine Verständnisfrage.
      Das Anrechnen ist IHMO in beiden Rechnungen nicht fair.
      Eine Scheidung/Trennung schafft nun mal oft mehrere Sozialfälle. Dann muss die Allgemeinheit zahlen. Und wohl deshalb versucht unser Staat nach Möglichkeit alles auf einen eventuellen neuen Lebenspartner umzulegen, ohne zu überlegen, dass dadurch vielleicht wieder neue Sozialfälle geschaffen werden, die vorher nicht da waren.
      Also wäre eigentlich eine Trennung vom LAG die beste Möglichkeit damit dieser nicht zahlen muss.
      Und unser Sozialsystem arbeitet damit, dass der Mensch nicht gerne alleine ist.

      Liebe Grüsse aus dem Westen

      Susy
      Alles wird gut
    • RE: was wird neu in 2005

      @ Susy

      Welchen Vorschlag hast Du dann? Ich jedenfalls fürchte die in Aussicht gestellte Erhöhung des Selbstbehaltes auf 950 - 980 €.

      Da meine Älteste als Schülerin demnächst 18 wird, Mama aber angeblich nicht leistungsfähig ist (Hausfrau) werde ich wohl einen zweiten Ganztagsjob annehmen müssen, um den KU zahlen zu können.

      Im ersten Ganztagsjob geh ich um 6:30 Uhr außer Haus und komme um 21:15 Uhr nach Hause, bleiben ja immer noch 9:15 Stunden um den 2. Ganztagsjob machen zu können. Schlaf und Erholung braucht Papa ja nicht. Er hat sich zuallererst zu bemühen, dass der KU auch pünktlich rüber kommt.

      schöne Grüße aus dem Süden

      Robert_Michael
    • RE: was wird neu in 2005

      Susy:
      >Seit dem 01.01.2005 muss der Stiefvater für die "fremden"Kinder aufkommen.
      Also: Der mit Exfrau ausgemachte Unterhalt kann nicht mehr in voller Höhe gezahlt werden. Exfrau sauer, rennt zum Anwalt. Dieser geht vor Gericht. Dort wird Unterhalt ausgeurteilt. Bedeutet: Unnötiger Stress zwischen den Exeheleuten, der im schlimmsten Fall bis auf die ehelichen Kids übergreift.

      Haetten Stiefvater und Exe das nicht einfacher haben koennen, indem sie, als es noetig wurde, von sich aus den Unterhalt beim Jugendamt oder bei Notar tituliert haetten (am besten mit Zeitbegrenzung)?

      Gruss,

      Peter
      Wer Rechtschreibfehler zu finden glaubt, darf sie behalten.
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