Neuberechnung Unterhalt ! Brauch ich Anwalt?

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    • RE: Neuberechnung Unterhalt ! Brauch ich Anwalt?

      In erster Instanz brauchst Du keinen Anwalt.

      Ich rate Dir jedoch dazu.

      Er soll auch gleich Prozesskostenhilfe für Dich beantragen.

      Wenn schlüssig ist, dass Du nicht zahlen kannst, bekommst Du auch Prozesskostenhilfe.
    • RE: Neuberechnung Unterhalt ! Brauch ich Anwalt?

      Original von Hannes
      bin in neuer Ehe und habe jetzt ein Kind in dieser Beziehung. Nach Auskunft eines Anwaltes sollte ich eine Abänderungsklage vornehmen. Brauche ich dafür unbedingt einen Anwalt (wie bei Scheidung)?

      Nein, brauchst du nicht. Den solltest du (wenn überhaupt, ich würde ohne Not nie wieder einen Anwalt engagieren) erst hinzuziehen, wenn die Gegenseite auf stur macht. Schreibe deine Ex freundlich an, teile ihr die erfreuliche Neuigkeit mit, daß eure gemeinsamen Kids nun ein Stiefgeschwisterchen haben. Weiter mit dem Tenor: aus diesem Grunde ist der Unterhalt neu festzulegen da du mit Wirkung zum Monat der Geburt eine Stufe in der DT nach unten gestuft wirst. Exe möge sich doch freundlicherweise dahingehend erkundigen, und dir schriftlich ihr Einverständnis bis (Absendedatum plus zwei Wochen) mitteilen, damit du bereits für Februar die Daueraufträge entsprechend abändern kannst. . Andernfalls du leider gezwungen bist, Juristen einzuschalten.

      Wenn du nicht nur an deine Kids, sondern auch an die Exe einen Unterhalt zahlst, wird die Rechnerei komplizierter. Dazu brauchen wir aber weitere Infos von dir.

      cya,

      elwu
    • RE: Neuberechnung Unterhalt ! Brauch ich Anwalt?

      Die Situation ist so, dass ich nach Tabellenunterhalt mit Berücksichtigung des neuen Erdenbürgers jetzt unter dem Selbstbehalt liege und damit keinen EGU zahlen müsste. Der Anwalt von dem ich die Berechnung habe rät mir zur Abänderungsklage.

      Konkret: Durchschn. Netto (nach Abzug der div. Aufwendungen)
      2135,--

      Unterh Kinder lt. Tabelle 1.K. 384€, 2.K. 326€, 3.K. 326€

      Kind aus 2. Ehe 269€

      Der daraus resultierende Betrag unterschreitet den Selbstbehalt.

      An meine Ex musste ich bis dato 350€ zahlen.

      Die Frage ist ob sich der Unterhalt bis zur Geburt (10/04) des letzten Kindes zurückrechnen lässt?
      Hannes
    • RE: Neuberechnung Unterhalt ! Brauch ich Anwalt?

      Hallo Hannes, da sowohl EU als auch KU neu berechnet werden, solltest du ein Beratungsgespräch beim Anwalt machen.Eine einfache Beratung ist nicht so teuer.Zum Zurückrechen: würde ja bedeuten, daß deine EX EU/KU zurückzahlen müßte, daß ist so nicht.Dein Anspruch auf Minderung der Unterhaltsleistung gilt ab dem Tag der Geltendmachung.
      LG Ondra
    • RE: Neuberechnung Unterhalt ! Brauch ich Anwalt?

      hallo Hannes,

      hast Du denn schon versucht mit Ex darüber zu reden, gefragt ob sie zustimmt ? Dann reicht wenn sie Dir den EU - Titel, also das Schriftstück, übergibt.

      Die Frage ist ob sich der Unterhalt bis zur Geburt (10/04) des letzten Kindes zurückrechnen lässt?

      nein ! erst ab Forderung.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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