Unterhaltshöhe?

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    • Unterhaltshöhe?

      Hallo,
      bin ganz neu hier und suche rat zum thema unterhalt. hab mich durchs internet gewühlt, werde aber nicht richtig schlau was die höhe betrifft.

      zu mir: ich bin seit fast drei jahren getrennt und wir wollen uns jetzt scheiden lassen. wir haben zwei kinder (13 u. 10).
      das ich für die kinder zahle ist klar (sehe ich auch in der d´dorftabelle) aber wielange und vorallem wieviel zahle ich für meine ex-frau?

      Gruss
      Dani
    • RE: Unterhaltshöhe?

      Hallo Dani,

      der Ehegattenunterhalt ist abhängig von eurer beiden Einkünfte und die Aufwendungen, die deine Ex für Kindesbetreuung und ähnlicher abziehbarer Aufwendungen hat. Pauschal ist zu sagen, dass die Summe beider Einkünfte halbiert wird (ohne Berücksichtigung der Kinder) und dann die Differenz des Einkommens der Frau bis zur o.a. HÄLFTE aus deiner Tasche aufgefüllt wird. (Sehr pauschal)
      Hannes
    • Hallo Dani,

      nur Mut - es gibt auch Scheidungen ohne Rosenkrieg!

      Wenn Ihr schon drei Jahre getrennt lebt, dann habt Ihr doch schon vieles geschafft. Gerade die finanzielle Trennung müßte doch schon ein ganzes Stück vorangekommen sein - oder wie habt Ihr bisher die Finanzen bei getrennten Haushalten gehandhabt?

      Klar, jetzt kommt die Steuerklasse I (*hüstel* die hättest Du ja eigentlich schon ab dem Kalenderjahr nach der Trennung haben müssen), aber dafür könnt ihr mit Anlage U den Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt geltend machen - ist besser als nix. Auch leuchtet mir noch nicht ganz ein, warum die Freibeträge wegfallen sollten.

      Gerade, wenn Ihr noch recht gut miteinander auskommt, der Hinweis: Kindesunterhalt kann nicht abgesetzt werden, der Unterhalt an den/die Ex aber schon. Auch wenn man lieber wegen den bzw. für die Kinder zahlen möchte, steuerlich macht es keinen Sinn, da mehr zu zahlen als nach DT richtig ist.

      Alles Gute für eine weiterhin friedliche Trennung/Scheidung.
      rabma
      rabma
    • RE: Unterhaltshöhe?

      hallo Dani,

      das „wie lange“ kommt ganz auf Eure ehelichen Konstellationen an. Wenn Du darüber mehr schreibst kann ich eher was genaueres dazu schreiben.

      das „wie viel“ richtet sich nach den Unterschieden Eurer Einkommen.
      Unterhalt in Kurzform: zuerst Dein Netto ermitteln: Durchschnitt der letzten 12 Monate, alle Einkommen auch Steuerrückzahlung, minus Fahrtkosten (meist nur Monatskarte ÖPNV) zur Arbeit minus ehebedingte Schulden (Raten). Dann schau in die DT. Vom Rest dann 3/7 oder 40% (je nach OLG) der Differenz zu Einkommen Ex an die Frau.

      und wollen uns möglichst günstig mit nur einem gemeinsamen anwalt scheiden lassen.

      es gibt keine. „gemeinsamen“ RA ! RA kann immer nur 1 von Euch vertreten, ist dann immer der/die-jenige der/die zuerst dort war. Der andere „ehe“malige hat dann keinen RA, kann keine Anträge vor Gericht stellen.

      habe trotzdem angst, dass es aus irgendeinem grund doch zum grossen knall kommt.

      dagegen hilft am besten klare Absprachen, festgehalten in einem Scheidungsfolgenvertrag.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Original von Dani
      danke dir für deine hilfe. irgenwie kratzt das ganze ziemlich an meinen nerven. eigentlich kommen wir ganz gut miteinander aus, und sind beide darauf bedacht das es den kinder gut geht.
      wir haben ausser dem finaziellen nach der scheidung alles geregelt, und wollen uns möglichst günstig mit nur einem gemeinsamen anwalt scheiden lassen. habe trotzdem angst, dass es aus irgendeinem grund doch zum grossen knall kommt.
      hat jemand schon erfahrung damit?


      Toitoi auch von mir: ich habe nämlich einschlägige Erfahrungen mit einer Noch-Gattin, die sich in drei unterschiedlichen Phasen (in einer von ihr verlangten Mediation, in der Gerichtsverhandlung und nach einem Hinweisbeschluß des Amtsgreichts) gegen einen Vergleich gewehrt hat, weil sie mehr wollte. Seit Ende 2002 sind wir im Unterhaltsstreit (nicht über den Kindsunterhalt) und hatten doppelt Pech, weil eine überforderte und -mit Verlaub-ziemlich unfähige Amtsrichterin nun ein Urteil abgefasst hat, dass ihr nicht nur weniger zumißt, als sie haben will, sondern ihr auch noch 2/3 der Kosten aufbürdet.
      Zusätzlich hat die Richterin soviele finanziell relevante Klöpse zu meinen Lasten in ihr Urteil eingebaut, dass ich wegen schlichter Rechenfehler, Zahlendreher und fälschlich zuerkanntem Vorsorgeunterhalt für einen Zeitraum, in dem Versorgungsausgleich gewährt wird, in die Berufung muß (!) und diese sicher (!) gewinne mit der Folge, dass sie noch weniger bekommt und die Kosten des lang andauernden Rechtsstreits sehr wahrscheinlich zu ihren Lasten steigen.......
      Es lohnt sich, gerichtliche Entscheidungen zu vermeiden.

      Denk' dran, dass ihr ab dem Scheidungsantrag Vorsorgeunterhalt zusteht, bei der Beispielssumme wären das (592 + 15%) x 19,5% = 132. Der Elementarunterhalt vermindert sich dann ein wenig: (1382-132) x 3/7= 535.
      All the best
      üri
    • Hallo Zusammen,
      und danke nochmal für die vielen hinweise.

      jetzt nochmal zu der dauer der zahlungen an meine ex, wie lange?
      ich hab mal wieder keine ahnung davon. sie hat mir von einer freundin erzählt, die unterhalt erhält bis ihr jüngstes kind 12 wäre.
      unsere tochter wird nächstes jahr 12. ausserdem hat sie anklingen lassen, dass sie lieber nur 80% pro monat des unterhaltes bekommen würde, wenn ich es dementsprechend länger zahlen würde.
      gibts von eurer seite hierzu tipps oder hinweise?

      Gruss
      Dani
    • Hi Dani,
      soweit ich weiß, gibt es keine zeitliche Beschränkung für die Unterhaltszahlung.
      Wenn die Ex es geschickt anstellt, zahlst du bis an dein Lebensende.
      Und wenn es ganz ungünstig läuft, kann selbst eine neue Partnerin bei Ableben des Unterhaltspflichtigen zur Unterhaltszahlung herangezogen werden.

      Mein Anwalt machte mich aber darauf aufmerksam, dass evtl. gesetzliche Änderungen anstehen, die mit solchen Ungerechtigkeiten aufräumen werden.

      Nur Mut.
      Thomas
    • hallo dani,

      Original von Dani
      unsere tochter wird nächstes jahr 12. ausserdem hat sie anklingen lassen, dass sie lieber nur 80% pro monat des unterhaltes bekommen würde, wenn ich es dementsprechend länger zahlen würde.


      bei diesem vorschlag kann man ja darauf schließen, dass das gesamteinkommen deiner exfamilie um eben diese reduzierten 20 % für ein vernünftiges leben/auskommen ausreicht. wie stehst DU zu diesem vorschlag? machen die belange der kinder (z.b. schulische leistungen, irgendwelche erkrankungen) es erforderlich, dass deine exfrau ihre arbeitszeit nicht ausweiten kann? denn so wäre sie ja noch viel länger von dir abhängig.

      kurz zur erläuterung: mir persönlich ist meine finanzielle unabhängigkeit sehr wichtig. dennoch würde ich für die nächsten 3 bis 5 jahre meine vollzeitstelle gern wieder auf 80% reduzieren, da ich ein hypoaktives kind hier zu hause habe. unterstützung an der stelle seitens ihres vaters, findet leider wenig bis gar nicht statt, so dass meine tochter im prinzip die folgen eines nicht fließenden EU allein zu tragen hat. sie ist nach der schule bis etwa 17 uhr allein zu haus und ich muss mich darauf verlassen, dass sie ihr zeug bis zu meiner rückkehr, allein geregelt bekommt. klappt mal mehr und mal weniger gut.

      grüßlies,
      dorilly
      Frauen werden nicht dumm geboren, sie werden nur blöd erzogen!
    • Hallo Dani, das sind viel zu wenig Infos um wirklich was dazu schreiben zu können, so kann ich nur allgemeines schreiben. EU kann Ex verlangen:
      - bis die Berechnung mind. „0“ ergibt
      - sie einen anderen Mann heiratet
      - aus irgendeinem Grund den EU verwirkt hat.

      Das „jüngstes kind 12“ besagt nur ab wann Ex eine Halbtagestätigkeit zugemutet werden kann, ab 15-16 meist eine Ganztagestätigkeit. Dann kommt das „ob“ + „wie viel“ auf die Differenz Eurer Einkommen an.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • Dani,
      die Dauer der Zahlungspflicht hängt hier wohl im wesentlichen davon ab, wann ihr wieder zugemutet werden kann zu arbeiten. Arbeitet sie trotz Erwerbsobliegenheit nicht, wird ihr im Zweifel trotzdem ein fiktives Einkommen angerechnet.
      Zu welchem Zeitpunkt sie in welchem Maß wieder arbeiten muß, das ist nicht einfach zu sagen.
      Manche Gerichte gehen davon aus, dass eine Halbtagstätigkeit ab dem Verlassen der Grundschule des (jüngsten) Kindes zumutbar ist, manche sehen den Zeitpunkt früher, eine Vollzeittätigkeit kommt manchmal ab dem 12., bei mehreren Kindern häufig erst ab dem 15. Lebensjahr in Betracht. Zuletzt kommt es natürlich immer auf die Umstände und die Betreuungsbedürftigkeit der Kids an.

      Aber hier kannst Du aus meiner Sicht gut verhandeln. Allerdings würde ich darauf hinweisen, dass sich der Kindsunterhalt erhöht, wenn sie sich aus der Unterhaltspflicht "herausarbeitet", da die beiden Kinder in die nächsthöhere Einkommensstufe der DT rutschen.
      üri
      Ach, und auf eine zeitliche Begrenzung der Unterhaltspflicht per Gesetz würde ich nicht warten, da gibts bislang lediglich politische Überlegungen...
    • ich habe keine zweifel das sie eine gute mutter ist und deswegen fand ich ihren vorschlag mit den 80% unterhalt dafür länger, ok. wir haben auch bisher eine gute basis gefunden miteinander auszukommen (hab ich sie sogar den kindern zuliebe letztes jahr mit in den urlaub genommen).
      das einzige was uns beide (glaube ich) plagt, sind die finanziellen ängste.
      die kinder haben soweit ich in sie hineinschauen kann, unsere trennung "gut" verkraftet und akzeptiert. deswegen wäre es schade wenn einer von uns austickt. alles andere haben wir schon aufgeteilt (vermögen, haushalt usw.), sogar meine hälfte am haus hab ich ihr schon übertragen, weil ich möchte das die kinder ihr zuhause so behalten. ob ich einen fehler gemacht habe wird sich zeigen.
    • RE: Unterhaltshöhe?

      Hallo Dani,
      vielleicht möchte deine Ex ja wieder arbeiten, wenn sie die Kinder gut versorgt weiß. Bei uns war`s so: ich hab auf EU verzichtet, mein EX hat sich während meiner Arbeitszeit ( teilzeit ) überwiegend um die Kinder gekümmert, außerdem hatten wir eine Tagesmutter, die Kosten hierfür haben wir uns geteilt.Hat viele Jahre gut funktioniert.
      Liebe Grüße Ondra