Lügen, betrügen und abkassieren!

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    • Lügen, betrügen und abkassieren!

      Hallo zusammen,

      Die Noch-Frau meines Lebensgefährten lebt seit 1 1/2 Jahren in einer neuen Beziehung aus der im September 2004 ein Kind hervorgegangen ist. Mit meinem LG hat die Frau zwei Kinder (6 und 4 Jahre), die bei ihr leben.

      Sie erhält Ehegattenunterhalt und für beide Kinder Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle Stufe 6.

      Nun sollte ihr der Unterhalt gekürzt werden, weil sie ihrem neuen Partner den Haushalt führt.
      Natürlich besteht die Beziehung plötzlich nicht mehr. Angeblich wohnt er nicht bei ihr und sie führen auch keine eheähnliche Gemeinschaft. Dabei ist es offensichtlich die letzten 1 1/2 Jahre so gewesen und jetzt wird alles verschleiert. Er ist selbständig und das Büro ist als Wohnsitz gemeldet. Er zahlt weder Betreuungsunterhalt noch Kindesunterhalt für sein 4 Monate altes Kind.

      Wir sammeln bereits kräftig Beweise wissen aber nicht, ob die vor Gericht ausreichen werden.

      Die Scheidung wurde bisher ihrerseits mehrfach hinausgezögert.
      Kann sich das jetzt nachteilig auswirken, dass sie immer noch nicht geschieden sind?

      Die Kinder haben bisher immer offen berichtet, dass XY bei ihnen wohnt. Jetzt plötzlich erzählen sie anders.

      Wieso dürfen Mütter lügen, betrügen und abkassieren ohne Folgen.

      Merkt der Richter, dass ihm ein Lügenmärchen aufgetischt wird, passiert der Madame doch trotzdem nichts. Quasi ein Freifahrtschein.......
    • RE: Lügen, betrügen und abkassieren!

      Hallo Dixie22,

      bei allem Verständnis dafür, dass Du aufgewühlt bist, Pauschalisierungen wie

      Original von Dixie22
      ...Wieso dürfen Mütter lügen, betrügen und abkassieren ohne Folgen...


      bringen uns nicht weiter. Wir sind für alle von Trennung und Scheidung Betroffenen da und da gibt es nicht nur lügende Mütter, genauso wenig wie es nur unterhaltsverweigernde Väter gibt!

      Auch halte ich Deinen Betreff für weniger gelungen, da wäre es besser kurz zu schreiben, um was es geht, z.B. "EU trotz Kind aus neuer Partnerschaft?" oder etwas in der Art.

      Vielleicht solltest Du auch noch ergänzen wie der Stand der Vaterschaft zu dem jüngsten Kind ist - als gesetzlicher Vater wird ja immer der Mann eingetragen, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist.

      Mit freundlichen Grüßen
      Monika
      Monika
    • EU trotz Kind aus neuer Partnerschaft?

      Hallo,

      ok, ich gebe zu, der Betreff ist nicht gelungen.
      Ich war und bin nur so wütend darüber, dass wir vermutlich wieder einmal den kürzeren ziehen werden.

      Das 3. Kind trägt den Nachnamen meines LG und ist auch in seiner Krankenversicherung mit drin. Die Vaterschaft wurde aber bereits vom leiblichen Vater anerkannt und von meinem LG aberkannt.
      Wir wissen aber nicht genau, ob es mit dem Formblatt beim Jugendamt getan ist oder ob so eine Anerkennung und Aberkennung erst bei Gericht rechtskräftig wird.
    • RE: EU trotz Kind aus neuer Partnerschaft?

      Original von Dixie22
      Wir wissen aber nicht genau, ob es mit dem Formblatt beim Jugendamt getan ist oder ob so eine Anerkennung und Aberkennung erst bei Gericht rechtskräftig wird.


      Hallo Dixie22,

      wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann war zum Zeitpunkt der Geburt der Scheidungsantrag schon rechtshängig und es wurden Schritte unternommen, dass der richtige Vater eingetragen werden kann. Das ist gut so, denn sonst hätte der Schritt überhaupt ersteinmal die offizielle Vaterschaftsanfechtung sein müssen.

      So richtig rechtskräftig werden An- und Aberkennung soviel ich weiss erst mit der Scheidung. Das sollte aber kein Hinderniss sein, dass dies schon in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird.

      Vielleicht solltet Ihr Euch im TU-Prozess in erster Linie darauf stützen, dass ein (fiktiver) Betreuungsunterhalt mit einfliesst. Das wäre "Einkommen" auf ihrer Seite, ohne dass nachgewiesen werden muss, dass Ex einen neuen Partner hat und sie zusammenleben. Wie schätzt denn Euer RA die Lage ein?
      Und noch eine Frage: Ist der Neue denn überhaupt leistungsfähig?


      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Lügen, betrügen und abkassieren!

      Hallo Dixie,
      Schon mit der Geburt des „neuen“ Kindes kann Ex der EU gekürzt werden. Denn da ist auch der Kindsvater unterhaltspflichtig für Ex, da sie ja „sein“ Kind betreut. Die Berechnung ist kompliziert, Unterhalt Ex wird auf beide Väter im Verhältnis derer Einkommen + dem Betreuungsbedarf derer Kind(er) aufgeteilt.

      Kann sich das jetzt nachteilig auswirken, dass sie immer noch nicht geschieden sind?

      Nein.

      Die Kinder haben bisher immer offen berichtet, dass XY bei ihnen wohnt. Jetzt plötzlich erzählen sie anders.

      Es kommt öfters vor dass nichteheliche Partnerschaften auseinander gehen, besonders „gerne“ (Ironie) wenn deshalb Forderungen kommen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Lügen, betrügen und abkassieren!

      Original von Monika
      Hallo Dixie22,

      bei allem Verständnis dafür, dass Du aufgewühlt bist, Pauschalisierungen wie

      Original von Dixie22
      ...Wieso dürfen Mütter lügen, betrügen und abkassieren ohne Folgen...


      bringen uns nicht weiter. Wir sind für alle von Trennung und Scheidung Betroffenen da und da gibt es nicht nur lügende Mütter, genauso wenig wie es nur unterhaltsverweigernde Väter gibt!

      Auch halte ich Deinen Betreff für weniger gelungen, da wäre es besser kurz zu schreiben, um was es geht, z.B. "EU trotz Kind aus neuer Partnerschaft?" oder etwas in der Art.

      Vielleicht solltest Du auch noch ergänzen wie der Stand der Vaterschaft zu dem jüngsten Kind ist - als gesetzlicher Vater wird ja immer der Mann eingetragen, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist.

      Mit freundlichen Grüßen
      Monika


      Moin Monika,

      Du schreibst "Bei allem Verständnis"....

      Deine Kritik zeigt aber, dass Du dieses nicht hast ?!

      Ich empfinde Dixies Positng als gar nicht so schlimm.

      Gute Mütter und Väter wissen doch was Sie mit ihren Formulierungen sagen will.

      Nämlich ihr subjektives Empfinden ausdrücken. Da wären Wut. Hilflosigkeit un Unverständnis der Familiengerichtsbarkeit gegenüber.

      Ein enger Bekannter musste sich sogar von einer Richterin anhören, er wäre ein Betrüger am Kind, weil Er vom dreiundzwanzigjährigen Sohn verlangte Er solle mal endlich in die Puschen kommen und es mit Arbeit statt Unteralt versuchen.
      Unterhaltzskürzung abgelehnt.

      Am hesigen AG meinte unser werter Richter , es würde im Gerichtssaal gelogen, dass sich die Balken biegen.

      Also quasi amtssprachlich was Dixie schrieb...

      ;)

      Gruss Frank
      Verzweifle nicht sprach ein Richter zu mir, es kann nicht schlimmer kommen . Und ich verzweifelte nicht und es kam schlimmer.
      Da begann ich zu zweifeln.
    • RE: Lügen, betrügen und abkassieren!

      Hallo Frank,
      mir ist nicht so ganz klar, was Du mit diesem Satz sagen willst.

      Original von Quixote
      Gute Mütter und Väter wissen doch was Sie mit ihren Formulierungen sagen will.


      Meines Errachtens wollte (und will) die Moderatorin MONIKA mit ihrem Beitrag ihr Verständnis zum Ausdruck bringen, dass eine solche Situation durchaus zu einem emotionalem Überschwang führen kann.

      Wir haben auch Verständnis hierfür. Aber: Pauschalisierungen wie DIXIE22 in ihrem Betreff dargelegt hat, sind bei uns unerwünscht, weil sie von der Sachdiskussion ablenken.

      DIXIE22 sieht das nach dem Hinweis von Monika ja auch so.

      Original von Dixie22
      ok, ich gebe zu, der Betreff ist nicht gelungen.


      Weiter Diskussionen zu diesem Punkt sind ebenfalls unerwünscht.

      Gruesse,
      Thilo
    • RE: Lügen, betrügen und abkassieren!

      Original von Thilo
      Hallo Frank,
      mir ist nicht so ganz klar, was Du mit diesem Satz sagen willst.

      Original von Quixote
      Gute Mütter und Väter wissen doch was Sie mit ihren Formulierungen sagen will.



      Moin Thilo,

      Da Du ja weitere Diskussionen untersagt hast, bleibt das auf ewig mein Geheimnis...was ich damit sagen wollte....

      ;)

      Väterlicher Gruss frank
      Verzweifle nicht sprach ein Richter zu mir, es kann nicht schlimmer kommen . Und ich verzweifelte nicht und es kam schlimmer.
      Da begann ich zu zweifeln.
    • RE: Lügen, betrügen und abkassieren!

      Original von Quixote
      Original von Thilo
      Hallo Frank,
      mir ist nicht so ganz klar, was Du mit diesem Satz sagen willst.

      Original von Quixote
      Gute Mütter und Väter wissen doch was Sie mit ihren Formulierungen sagen will.



      Moin Thilo,

      Da Du ja weitere Diskussionen untersagt hast, bleibt das auf ewig mein Geheimnis...was ich damit sagen wollte....

      ;)

      Väterlicher Gruss frank


      Also, ich finde Monikas Eröffnung "Bei allem Verständnis..." oops-
      Ende der Durchsage.
      Ich schließe mich diesbezüglich voll dem Edelmann von La Mancha - ach was-, dem Frank an!

      Gruß

      Haddock
      die Hoffnung stirbt zuletzt
    • EU trotz Kind aus neuer Partnerschaft?

      Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

      Der Lebensgefährte der Noch-Frau und des Kindes wird nicht leistungsfähig sein.
      Er hat sich Anfang letzten Jahres selbständig gemacht und bereits verkündet, dass er sich Unterhalt für Mutter und Kind nicht leisten kann.

      Unser Anwalt hat in der Sache leider noch gar nichts vorangetrieben.

      Auf die Idee mit dem Betreuungsunterhalt mussten wir ihn bringen. Kommenden Montag wird es einen Termin geben, bei dem wir die nächsten Schritte besprechen. Voranging wollen wir jetzt, dass die Scheidung abgeschlossen wird. Alles was es danach noch zu streiten gibt, wollen wir mit einem anderen Anwalt bewerkstelligen.
      Den Anwalt jetzt zu wechseln ist uns einfach zu kostspielig.

      Ich halte Euch auf dem laufenden....
    • Termin beim Anwalt

      Hallo Forianer,

      folgender Schriftsatz hat unser Anwalt jetzt verfasst:

      In Sachen

      X/Y

      erwidern wir auf den Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 02.12.2004 (uns erst zugestellt am 29.12.2004) wie folgt:
      1.
      Die Antragsgegnerin lebt mit ihrem neuen Lebensgefährten, von dem sie zwischenzeitlich ein gemeinsames Kind hat, in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Dies belegt nicht zuletzt schon das Klingelschild der Antragsgegnerin, das Antragssteller aufgenommen hat:

      Neben der Antragsgegnerin und den beiden gemeinsamen Kindern der Parteien findet sich dort auch der Name des zwischenzeitlichen neugeborenen Kindes XY sowie der Name des neuen Lebensgefährten, Herrn ....

      Beweis: Fotografie des Klingelschildes der Antragsgegnerin, in der Anlage in Kopie

      Wo der neue Lebensgefährte der Antragsgegnerin hingegen sich noch polizeilich gemeldet hat oder nicht, spielt vor diesem Hintergrund eine untergeordnete Rolle.

      Tatsächlich verbringt der neue LG der Antragsgegnerin seine gesamte wesentliche Freizeit im Haushalt der Antragsgegnerin.

      Beweis: Zeugnis XY
      Zeugnis des gemeinsames Sohnes der Parteien, XY, zu laden über die Antragsgegnerin

      2.
      Nachdem aus der neuen Beziehung der Antragsgegnerin mit ihrem Lebensgefährten nunmehr ein gemeinsames Kind hervorgegangen ist, ist dieser Lebensgefährte außerdem der Antragsgegnerin nach § 1615 II BGB zum Unterhalt verpflichtet.
      Gemäß der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.01.1998, FamRZ 1998, 541, haftet der Vater des nichtehelichen Kindes für den Betreuungsunterhalt in entpsrechender Anwendung des § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB neben dem Antragsteller anteilig.

      Die Antragsgegnerin möge deshalb deailliert über die Einkommensverhältnisse ihres neuen Lebensgefährten vortragen, damit der Umfang dieser anteiligen Mithaftung beurteilt werden kann. Dabei muss Berücksichtigung finden, dass der Lebensgefährte der Antragsgegnerin nicht nur gegenüber der Antragsgegnerin, sondern auch gegenüber dem neuen gemeinsamen Kind zum Unterhalt verpflichtet ist und deshalb eine erhöhte Erwerbsobliegenheit hat.

      Er wird sich deshalb in unterhaltsrechticher Hinsicht nicht darauf zurückziehen können, infolge einer erst seit kurzem angetretenen beruflichen Selbstständigkeit über keine unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte zu verfügen.

      Gegebenenfalls wäre vielmehr fiktiv nach den früheren Einkünften des Lebensgefährten, die dieser aus seiner nichtselbständigen Beschäftigung offensichtlich erzielt hat, zu rechnen. Auch hierzu möge die Antragsstellerin vortragen. Vor dem Hintergrund dieser nunmehr anteiligen Mithaftung des neuen Lebensgefährten bleibt vorbehalten, im Termin zur mündlichen Verhandlung im Hinblick auf nacheheliche Ehegattenunterhaltsansprüche umfassend Antragsabweisund zu beantragen.

      3.
      Nachdem im übrigen der Scheidungsantrag des Antragstellers vom 12.12.2003 stammt und das Vefahren nunmehr schon weit über ein jahr lang andauert, wird dringend darum gebeten, in der Scheidungssache Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen.
    • RE: Termin beim Anwalt

      Beweis: Zeugnis XY

      neee Dixie22, das kann doch nicht Euer Ernst sein ?!?! Kind gegen ET aussagen lassen ?? neeee nich !!
      ich weis schon daß einige RA da "gerne" drauf zurück greifen, aber Vater kann das doch nicht gleichgültig sein. Kind sowas anzutun. ?(
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • Termin beim Anwalt

      So weit wird es schon nicht kommen.
      Es müssen aber jetzt endlich alle Register gezogen werden. Man kann nicht ewig mit sich machen lassen, was Ex will.
      Was bleibt einem denn anderes übrig??

      Außerdem, was wäre für das Kind so schlimm daran. Es sitzt mit einer fremden Person in einem Raum mit Spielsachen und erzählt bißchen von zu Hause. Das ist nix anderes, wie wenn es beim Arzt sitzt und erzählt, was es gestern gegessen hat.

      Wir sind hier ja nicht auf der Spur eines Sexualverbrechers, der sich an einem Kind vergangen hat.

      Kinder sind auch nicht aus Zucker.

      Also die Bedenken sind glaube ich grundlos. Am Ende ist es außerdem die Mutter, die es in der Hand hat.