Hallo,
hätte da mal eine Frage bzgl. des zu zahlendenen "nachehelichen Unterhaltes für die Ex".
Ich möchte gerne wissen, ob es Sinn macht, die Unterhaltszahlungen die zur Zeit unter Vorbehalt gezahlt werden, auf ein auf
Notar-Anderkonto zu überweisen?
Aufgrund der bereits gelaufenen negativen Historie kann man nur davon ausgehen, dass man(n) bei der zur Zeit anstehenden Neuberechnung des Unterhaltes, die dann ggf. zuviel gezahlte Differenz nicht mehr als Zahlungseingang positiv verbuchen dürfte.
Über konstruktive Info´s würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank schon mal.
LG
Sonnenblume
.........nachträglich an "alle" einen positiven Start gehabt zu haben!
hätte da mal eine Frage bzgl. des zu zahlendenen "nachehelichen Unterhaltes für die Ex".
Ich möchte gerne wissen, ob es Sinn macht, die Unterhaltszahlungen die zur Zeit unter Vorbehalt gezahlt werden, auf ein auf
Notar-Anderkonto zu überweisen?
Aufgrund der bereits gelaufenen negativen Historie kann man nur davon ausgehen, dass man(n) bei der zur Zeit anstehenden Neuberechnung des Unterhaltes, die dann ggf. zuviel gezahlte Differenz nicht mehr als Zahlungseingang positiv verbuchen dürfte.
Über konstruktive Info´s würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank schon mal.
LG
Sonnenblume
.........nachträglich an "alle" einen positiven Start gehabt zu haben!