nachehelicher Unterhalt

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    • nachehelicher Unterhalt

      Hallo,

      hätte da mal eine Frage bzgl. des zu zahlendenen "nachehelichen Unterhaltes für die Ex".

      Ich möchte gerne wissen, ob es Sinn macht, die Unterhaltszahlungen die zur Zeit unter Vorbehalt gezahlt werden, auf ein auf
      Notar-Anderkonto zu überweisen?

      Aufgrund der bereits gelaufenen negativen Historie kann man nur davon ausgehen, dass man(n) bei der zur Zeit anstehenden Neuberechnung des Unterhaltes, die dann ggf. zuviel gezahlte Differenz nicht mehr als Zahlungseingang positiv verbuchen dürfte.

      Über konstruktive Info´s würde ich mich sehr freuen.

      Vielen Dank schon mal.

      LG
      Sonnenblume

      .........nachträglich an "alle" einen positiven Start gehabt zu haben!
    • Das verstehe ich grad nicht. Wer bekommt von wem was unter Vorbehalt?

      Grundsätzlich fnde ich, dass ein Notaranderkonto viel Geld kostet, weil ja der Notar darüber wacht und das Geld nur dann freigibt, wenn nach seiner Feststellung die Voraussetzungen erfüllt sind.
      Brauchst Du diese besondere Leistung des Notars nicht, wonach es hier aussieht, kannst Du das Geld doch leicht und billiger woanders parken.
      üri
    • Hallo üri,

      das dies mit einem finanziellem Aufwand verbunden ist, auch klar.
      (Was heutzutage nicht mehr)
      Aber ich wollte eigentlich nur wissen, ob es Sinn machen würde,
      dass Geld halt so "zwischen" zu parken, ohne das hier
      Nachteile für den Parkenden entstehen?

      Hast Du eine andere Lösung für diese Thematik, dann wäre ich sehr interessiert? Denn die monatl. Zahlungen dürfen ja auch nicht einfach
      ausgesetzt werden, bis eine endgültige Entscheidung über die Höhe
      der Unterhaltszahlungen getroffen wurden.


      Gruß
      Sonnenblume
    • Hallo Sonnenblume,

      wenn eine Gerichtsverfahren bereits läuft, dann müsste es möglich sein, den Unterhalt bzw. den strittigen Teil des Unterhalts auf einem Gerichtskonto zwischen zu parken (so ähnlich wie Sicherheitsleistungen). Genaueres weiss ich dazu leider nicht, ich komme noch nicht einmal auf den entsprechenden Begirff für dieses Zwischenparken - fragt doch mal Euren Anwalt dazu.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • Sonnenblume,
      ich versteh' den Sachverhalt leider noch immer nicht: hast Du Angst, zuviel zu zahlen und nach einem günstigen Urteil später nichts davon angerechnet zu bekommen? Gibts es eine Änderungsklage? Hat die Gegenseite einen Titel auf einen höheren Betrag oder soll nur die bisherige Vereinbarung verlassen werden?
      Entschuldigung, wenn ich auf dem Schlauch stehen sollte.
      Beste Grüße
      üri
    • hallo üri,

      Grundsätzlich fnde ich, dass ein Notaranderkonto viel Geld kostet,

      mag sein. Bei mir hatte das mein RA gemacht, nix extra dafür verlangt, war wohl in den „normalen“ Gebühren mit drin.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: nachehelicher Unterhalt

      Hallo Sonnenblume, frage Deinen RA ob das machbar ist. Der wird auch ein RA - Anderkonto haben. Manchmal „reicht“ auch eine Bankbürgschaft über den Betrag.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: nachehelicher Unterhalt

      Hallo,
      bin ganz neu hier und suche rat zum thema unterhalt. hab mich durchs internet gewühlt, werde aber nicht richtig schlau was die höhe betrifft.

      zu mir: ich bin seit fast drei jahren getrennt und wir wollen uns jetzt scheiden lassen. wir haben zwei kinder (13 u. 10).
      das ich für die kinder zahle ist klar (sehe ich auch in der d´dorftabelle) aber wielange und vorallem wieviel zahle ich für meine ex-frau?

      Gruss
      Dani
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