Unterhaltsberechnung priv. Volljaehriger

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    • Unterhaltsberechnung priv. Volljaehriger

      hallo forum,

      unser sohn wird demnaechst volljaehrig (geht aber noch zur schule). koennt ihr mir bei der unterhaltsberechnung weiterhelfen?

      nettoeinkommen kindesmutter: 2'000€ (sie bezieht auch das kindergeld von 154€ und ist fuer keine weiteren kinder barunterhaltspflichtig)
      nettoeinkommen kindesvater 4'000€ (er ist noch fuer 2 weitere minderjaehrige kinder barunterhaltspflichtig)

      [list=a]
      wie wird die unterhaltspflicht bei kindesvater fuer die 2 berechtigten beruecksichtigt? (die kinder sind 3 jahre und 16 jahre)
      [/list=a]
      [list=b]
      wie wird das kindergeld fuer den priv. volljaehrigen beruecksichtigt?
      [/list=b]

      vielen dank fuer eure hilfe schon mal im voraus

      CLight[/list]
    • RE: Unterhaltsberechnung priv. Volljaehriger

      Hallo CLight,

      dann schau ich mal, inwieweit ich Dir weiterhelfen kann... also einfach mal aus dem heraus, was ich bisher zu der Unterhaltsberechnung bei Volljährigen gehört habe.

      Original von CLight
      unser sohn wird demnaechst volljaehrig (geht aber noch zur schule).
      damit ist er ein "privilegierter Volljähriger", er ist in der Rangfolge seinen minderjährigen Geschwistern gleichgestellt. Es wird aber dennoch eine "normale" Unterhaltsberechnung für Volljährige durchgeführt, d.h. beide Elternteile sind mal grundsätzlich barunterhaltspflichtig.


      Original von CLight
      ... [kindesmutter] (sie bezieht auch das kindergeld von 154€ ...)
      solange "Kind" bei ihr wohnt, ist das auch völlig korrekt, Dein Kindergeldanteil wird entsprechend verrechnet.


      Original von CLight
      nettoeinkommen kindesmutter: 2'000€
      nettoeinkommen kindesvater: 4'000€
      dann wäre der Bedarf des Volljährigen mit 654,- EUR anzusetzen - es sei denn, der Volljährige legt seinen noch höheren Bedarf dar.


      Original von CLight
      wie wird die unterhaltspflicht bei kindesvater fuer die 2 berechtigten beruecksichtigt? (die kinder sind 3 jahre und 16 jahre)
      vorerst eigentlich gar nicht - der Bedarf des Volljährigen wird ohne Abzug von weiteren KU-Lasten ermittelt und auch die Quotelung erfolgt ohne den Abzug von weiterem KU. Das war zumindest die Auskunft eines RAs auf einer der letzten Vortragsveranstaltungen meiner Bezirksstelle. Die Begründung war, dass ansonsten die Gleichrangigkeit der Ansprüche nicht gewahrt würde - das fand ich schon auch irgendwie logisch, nur frage ich mich, ob dann nicht auch die Mutter irgendwie "hochgestuft" werden müßte, da sie ja nur einen Unterhaltsberechtigten zu versorgen hat und die Düsseldorfer Tabelle für drei Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist.


      Original von CLight
      wie wird das kindergeld fuer den priv. volljaehrigen beruecksichtigt?
      da gibt es relativ große Unterschiede zwischen den verschiedenen OLGs, schau also zur Sicherheit lieber mal in die Leitlinien Deines OLGs.
      Die meisten OLG quoteln den Bedarf des Volljährigen anhand des verfügbaren Elterneinkommens und dann bekommt jedes ET die Hälfte des Kindergelds, OLG Hamburg zieht das KG aber vom Bedarf ab und quotelt den Rest.

      Hoffe, das hilft mal ein wenig weiter - ansonsten kann es auch hilfreich sein, mal zu einem entsprechenden Vortrag der Bezirksstelle zu kommen.

      Gruß
      rabma
      rabma
    • RE: Unterhaltsberechnung priv. Volljaehriger

      hallo rabma,

      erstmal vielen dank fuer deine auskunft.

      kann ich grob zusammenfassen, ob ich deine ausfuehrungen verstanden habe:
      [list=a]der priv. volljaehrige ist vom unterhalt mit seinen minderjaehrigen geschwistern gleichgestellt, d.h. die KU's (beim kindesvater) werden nicht vom netto abgezogen.
      die nettoeinkommen (der eltern) und das kindergeld werden in den meisten faellen gequotelt.[/list=a]

      damit ergibt sich bei den aktuellen einkommen der eltern (2'000€ + 4'000€) folgende unterhaltszahlungen (gerundet):
      [list]kindesmutter: 218€ - 52€ = 166€
      kindesvater: 436€ - 102€ = 334€
      nachdem die kindesmutter das kindergeld bezieht, sollte sie 102€ an den kindesvater "schulden"
      [/list]

      ist das so ueberschlagsmaessig richtig?

      danke nochmals
      CLight
      PS: im uebrigen ist der aufenthalt des priv. volljaehrigen jeweils zur haelfte bei kindesmutter bzw. kindesvater[/list]
    • RE: Unterhaltsberechnung priv. Volljaehriger

      Hallo CLight,


      Original von CLight
      [list=a]der priv. volljaehrige ist vom unterhalt mit seinen minderjaehrigen geschwistern gleichgestellt, d.h. die KU's (beim kindesvater) werden nicht vom netto abgezogen.[/list=a][/quote]ja, dass soll so sein


      [quote]Original von CLight
      [list=a]die nettoeinkommen (der eltern) und das kindergeld werden in den meisten faellen gequotelt.[/list=a][/quote]nicht ganz, die Regel ist die hälftige Teilung. Ich dachte aber mal ein OLG-Urteil aus Hamburg gelesen zu haben, in dem das KG vor der Quotelung vom Bedarf des Kindes abgezogen worden war und somit indirekt zwischen den Eltern nach den Einkommen gequotelt worden ist. Wenn man aber in die Leitlinien schaut, dann gibt es dort wie fast überall den Hinweis auf BGB § 1612b und damit bekommt jedes ET das halbe Kindergeld.
      In den Süddeutschen Leitlinien ist sogar eine ziemlich ausführliche Berechnung zum Volljährigen Unterhalt drin.


      [quote]Original von CLight
      damit ergibt sich bei den aktuellen einkommen der eltern (2'000€ + 4'000€) folgende unterhaltszahlungen (gerundet):
      [list]kindesmutter: 218€ - 52€ = 166€
      kindesvater: 436€ - 102€ = 334€
      nachdem die kindesmutter das kindergeld bezieht, sollte sie 102€ an den kindesvater "schulden"
      [/list]
      ist das so ueberschlagsmaessig richtig?[/quote]
      *hmmm* ich komme auf ganz andere Zahlen - ich denke mal, dass Du die 1.000,- angemessener SB vor der Quotelung nicht abgezogen hast - hatte ich ja auch nicht explizit erwähnt in meinem ersten Beitrag.
      Also nochmal etwas ausführlicher:
      Bedarf des Volljährigen: 654,- €
      Quotelung:
      Einsatzbetrag Vater: 4.000,- € - 1.000,- € = 3.000,- €
      Einsatzbetrag Mutter: 2.000,- € - 1.000,- € = 1.000,- €

      Haftungsanteil Vater: 3.000,- € x 654,- € : (3.000,- € + 1.000,- €) = 490,50 €
      Haftungsanteil Mutter: 1.000,- € x 654,- € : (3.000,- € + 1.000,- €) = 163,50 €

      Diese Beträge schuldet Ihr also grundsätzlich Eurem Kind (bezugsberechtigt ist ab Volljährigkeit das Kind!), Du darfst dann aber noch 77,- € halbes Kindergeld abziehen, die Mutter muss das wiederum auf ihren Anteil drauflegen, sie ist aber auch berechtigt ihre Leistungen (z.B. Essen, Mietanteil, Klamotten etc.) mit ihrem Barunterhalt zu verrechnen.


      [quote]Original von CLight
      PS: im uebrigen ist der aufenthalt des priv. volljaehrigen jeweils zur haelfte bei kindesmutter bzw. kindesvater[/quote]dachte ich mir's doch, dass wir schon mal vor längerer Zeit Excel-Sheets zur Berechnung ausgetauscht haben *smile*
      Wie man diesen Umstand dann aber noch sinnvoll in die Berechnung einfliessen lassen könnte, also da bin ich wirklich überfragt. Im Endeffekt müsstest Du 413,50 € an "Kind" überweisen und im Gegenzug kannst Du mit ihm die Naturalleistungen verrechnen.

      Alles Gute
      rabma[/list][/list]
      rabma
    • RE: Unterhaltsberechnung priv. Volljaehriger

      hallo rabma,

      dachte ich mir's doch, dass wir schon mal vor längerer Zeit Excel-Sheets zur Berechnung ausgetauscht haben *smile*

      stimmt, ist schon elendslang her. uebrigens hab ich deine damalige berechnung nie zur anwendung gebracht, da meine (h)exe ansonsten sohnemann nicht mehr haelftig haett kommen lassen und der haelftige aufenthalt von sohnemann war mir das wert :P.
      im uebrigen hab ich jetzt das gleiche "problem" nochmals, da nun die tochter ebenfalls haelftig bei mir wohnt. mal sehen ob ich's diesmal mit dem unterhalt auf die reihe krieg ;).

      und bei dir haben sich die wogen auch geglaettet?

      doch wieder zurueck zu sohnemann:

      Haftungsanteil Vater: 490,50 € - 77€ = 413,50€
      Haftungsanteil Mutter: 163,50 € + 77€ = 240,50€
      ... sie ist aber auch berechtigt ihre Leistungen (z.B. Essen, Mietanteil, Klamotten etc.) mit ihrem Barunterhalt zu verrechnen.

      das soll er schoen mit seiner mama abmachen, da misch ich mich nicht mehr ein; und welche regelung ich mit ihm ausmache, weiss er ja ....

      schoenen dank nochmals

      CLight
    • RE: Unterhaltsberechnung priv. Volljaehriger

      hallo rabma,

      nur frage ich mich, ob dann nicht auch die Mutter irgendwie "hochgestuft" werden müßte, da sie ja nur einen Unterhaltsberechtigten zu versorgen hat und die Düsseldorfer Tabelle für drei Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist.

      m.W. wird diese Stufung nur bei minderjährigen Kindern vorgenommen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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