Nebeneinkünfte der Exe

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    • Nebeneinkünfte der Exe

      Morsche,

      gem. Urteil darf meine Exe 100 EUR im Monat dazuverdienen. Diese 100 EUR wurden bei der Berechnung ihres UH voll berücksichtigt, demnach zahle ich 700 EUR.
      Nun hat sie die ganze Zeit als Bedienung schon mehr dazu verdient. Darauf angesprochen bestätigte sie mir das, "das Geld reiche eben nicht".
      Mein Hinweis auf erneuten Prozeßbetrug (der zweite dann) veranlasste sie dazu, mir ihren neuerlichen Arbeitsvertrag vorzulegen, allerdings nur die von ihrer Praktikumsstelle. Diese Bezüge belaufen sich alleine schon auf 683,20 EUR pro Monat, befristet bis 3/05.

      Exe hat sich bereit erklärt, eine Kürzung ihres UH zu akzeptieren.

      Meine Frage, wie berechne ich das fair für BEIDE und was muss ich beachten?

      Gruß und Danke
      P
      Das Leben ist ein langer ruhiger Fluß
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    • RE: Nebeneinkünfte der Exe

      Hallo Pappanase,

      nicht ganz einfach *hmmm*

      Wenn ich Dich richtig verstehe, möchtest Du also keine komplette Berechnung des EUs machen, sondern nur das Einkommen Deiner Ex bei der ausgeurteilten Summe reinrechnen?

      Also, ich würde mal "ihr" Einkommen etwas bereinigen/ ausmitteln, also alle Einkünfte zusammen zählen und über einen vernünftigen Zeitraum mitteln, tatsächlich anfallende Kosten für Fahrt, Kinderbetreuung abziehen. Falls keine Kinderbetreuungskosten anfallen, dann könntest Du ihr ja noch einen kleinen Betreuungsbonus genehmigen.
      So, von der verbleibenden Summe ziehste die 100,- EUR ab, die schon berücksichtigt wurden, dann noch den Erwerbstätigenbonus (SüdLL nur noch 10% ?!?) ab. Vom Rest die Hälfte von den ausgeurteilten 700,- EUR abziehen, das könnte für mich ein fairer Ansatz sein.

      Alles Gute
      rabma
      rabma
    • Ich find' rabmas Verfahren ja soweit ganz freundlich, aber aus dem geschilderten Sachverhalt kann man schließen, dass die von ihr nun angegebenen Einkünfte befristet sind sie noch andere Einkünfte hat und darüber keine Auskunft gibt. Damit gäbe ich mich nicht zufrieden und würde sie sie um vollständige Auskunft bitten (was auch noch freundlich wäre).
      Es ist Dein Geld, dass da verteilt wird.
      üri
    • RE: Nebeneinkünfte der Exe

      Original von Pappanase
      Mein Hinweis auf erneuten Prozeßbetrug (der zweite dann) veranlasste sie dazu, mir ihren neuerlichen Arbeitsvertrag vorzulegen, allerdings nur die von ihrer Praktikumsstelle. Diese Bezüge belaufen sich alleine schon auf 683,20 EUR pro Monat, befristet bis 3/05.


      Hi,

      >gem. Urteil darf meine Exe 100 EUR im Monat dazuverdienen. Diese 100 EUR wurden bei der Berechnung ihres UH voll berücksichtigt, demnach zahle ich 700 EUR.
      >Nun hat sie die ganze Zeit als Bedienung schon mehr dazu verdient. Darauf angesprochen bestätigte sie mir das, "das Geld reiche eben nicht".
      >Mein Hinweis auf erneuten Prozeßbetrug (der zweite dann) veranlasste sie dazu, mir ihren neuerlichen Arbeitsvertrag vorzulegen, allerdings nur die von ihrer Praktikumsstelle. Diese Bezüge belaufen sich alleine schon auf 683,20 EUR pro Monat, befristet bis 3/05.

      Seit wann laufen die schon? Denn sie ist verpflichtet, dir positive Änderungen ihrer Einkommenssituation umgehend und unaufgefordert mitzuteilen. Macht sie das nicht, kann das ein Verwirkungsgrund sein.

      >Exe hat sich bereit erklärt, eine Kürzung ihres UH zu akzeptieren.
      >Meine Frage, wie berechne ich das fair für BEIDE

      Wieso willst du fair bleiben wenn sie es nie war? Naja, deine Entscheidung. Zur Berechnung: der Unterhalt i.H.v. 700€ zementierte den 'eheangemessenen Bedarf'. Wenn sie irgendwann nach der Scheidung mehr als die damals angesetzten 100€ verdient, ist die Differenz in voller Höhe gegen den Unterhaltsanspruch zu rechnen. Das entspricht einer Mischung aus Differenzmethode für die Verhältnisse bis zur Scheidung und Anrechnungsmethode für die Änderungen danach.

      cya,

      elwu