Der Splittingvorteil soll doch nach neuer Rechtsprechung der Zweifamilie verbleiben.
Wird er beim Kindesunterhalt für Kinder aus der ersten Ehe berücksichtigt?
Wie wird der Unterhalt für die Erstehefrau berücksichtigt?
Wird er beim Kindesunterhalt für Kinder aus der ersten Ehe berücksichtigt?
Wie wird der Unterhalt für die Erstehefrau berücksichtigt?