Wie gehts jetzt damit weiter?
Unterhalt und ALG II
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Für die Unterhaltspflichtigen:
Die müssen ganz schnell auf Abänderung klagen, da die titulierten Unterhaltsansprüche sonst als Schulden auflaufen.
Für die Unterhaltsberechtigten:
- wenn Betreuungseltern grad für sich selbst aufkommen können, haben sie die Möglichkeit, den Kinderzuschlag zum Kindergeld zu beantragen
- oder Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, der für 72 Monate bzw. bis zum 12. Geburtstag eines Kindes gezahlt wird
- wer als Betreuungselter ganztags arbeitet und die Voraussetzung für UVG nicht erfüllt (Kind zu alt bzw. Bezugsdauer überschritten) hat Pech gehabt und darf sehen, wie er die fehlenden Euronen kompensiert und den Spagat mit den Kids hinkriegt. Mit Glück unterstützt der Unterhaltspapi oder die Unterhaltsmami wenigstens durch ein Mehr an Betreuung.
Für Stiefeltern (Stichwort Bedarfsgemeinschaft)
Sie dürfen ihr Einkommen künftig zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ihrer nicht leiblichen Stiefkinder einsetzen. Dabei steht ihnen kein Selbstbehalt zu, sondern die Beträge der ALGII-Empfänger sind ihr Maßstab....... wenigstens so lange, bis das BVerfG etwas anderes entscheidet.
Noch Fragen? Fragen
Gruß
AntjeEngstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Antje ()
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Heißt dass nun, dass die unselige Anrechnung von fiktiven Einkünften (Mehrarbeit, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, auch bei einem 5 x so hohen Zeitaufwand) usw. unterbleibt?
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Wer ALGII bezieht, ist leistungsunfähig, zumindest nach dem, was ich in einschlägigen Foren hierzu bisher gelesen habe.
Im Hamburger Abendblatt gibts dazu folgendes zu lesen: abendblatt.de/daten/2004/12/22/379254.html
Gruß
AntjeEngstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift) -
hallo Antje,
wenigstens so lange, bis das BVerfG etwas anderes entscheidet.
hast Du sowas angeleiert ?[COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]
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Original von Wolfgang Becker
hast Du sowas angeleiert ?
Nö. Aber da das BGB keine Unterhaltspflicht für Stiefeltern vorsieht, es weiterhin vielfach heißt, dass Hartz IV in gewissen Bereichen verfassungswidrig ist und sogar die diskutierenden Sachbearbeiter aus dem Sozialamtsmitarbeiter-Forum derartiges erwarten, halte ich dies durchaus für möglich.
Gruß
AntjeEngstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)
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