Unterhalt und ALG II

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    • RE: Unterhalt und ALG II

      Für die Unterhaltspflichtigen:

      Die müssen ganz schnell auf Abänderung klagen, da die titulierten Unterhaltsansprüche sonst als Schulden auflaufen.

      Für die Unterhaltsberechtigten:

      - wenn Betreuungseltern grad für sich selbst aufkommen können, haben sie die Möglichkeit, den Kinderzuschlag zum Kindergeld zu beantragen
      - oder Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, der für 72 Monate bzw. bis zum 12. Geburtstag eines Kindes gezahlt wird
      - wer als Betreuungselter ganztags arbeitet und die Voraussetzung für UVG nicht erfüllt (Kind zu alt bzw. Bezugsdauer überschritten) hat Pech gehabt und darf sehen, wie er die fehlenden Euronen kompensiert und den Spagat mit den Kids hinkriegt. Mit Glück unterstützt der Unterhaltspapi oder die Unterhaltsmami wenigstens durch ein Mehr an Betreuung.

      Für Stiefeltern (Stichwort Bedarfsgemeinschaft)

      Sie dürfen ihr Einkommen künftig zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ihrer nicht leiblichen Stiefkinder einsetzen. Dabei steht ihnen kein Selbstbehalt zu, sondern die Beträge der ALGII-Empfänger sind ihr Maßstab....... wenigstens so lange, bis das BVerfG etwas anderes entscheidet.

      Noch Fragen? Fragen 8)

      Gruß
      Antje
      Engstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Antje ()

    • RE: Unterhalt und ALG II

      Original von Wolfgang Becker
      ?( hast Du sowas angeleiert ?


      Nö. Aber da das BGB keine Unterhaltspflicht für Stiefeltern vorsieht, es weiterhin vielfach heißt, dass Hartz IV in gewissen Bereichen verfassungswidrig ist und sogar die diskutierenden Sachbearbeiter aus dem Sozialamtsmitarbeiter-Forum derartiges erwarten, halte ich dies durchaus für möglich.

      Gruß
      Antje
      Engstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)
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