Der reguläre Umgang zwischen Kind und Vater findet 14tg statt. Ein Beschluss liegt vor, einschließlich der Festlegung für den zweiten Feiertag.
Fällt nun das Umgangswochenende z.B. auf Ostern, wird seitens der KM die Auffassung vertreten, dass dem KV nur der Ostermontag zusteht. Da anschließend Ferien sind, wird von ihr gleichzeitig weiterer Umgang vorgeschlagen.
Wie ist die rechtliche Wertung ?
Kann der Vater auf das per Beschluss festgesetzte Umgangswochenende Fr So bestehen ?
Fällt nun das Umgangswochenende z.B. auf Ostern, wird seitens der KM die Auffassung vertreten, dass dem KV nur der Ostermontag zusteht. Da anschließend Ferien sind, wird von ihr gleichzeitig weiterer Umgang vorgeschlagen.
Wie ist die rechtliche Wertung ?
Kann der Vater auf das per Beschluss festgesetzte Umgangswochenende Fr So bestehen ?
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