Umgangsregelung an Feiertagen

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    • In der Tat macht es das nicht. Wer weiß, vielleicht traut Bit sich ja zu uns in die Höhle der Löwinnen. Auch wenn ich keinen Schimmer habe, wer sich hinter diesem Nick verbirgt, scheint er ja mehr über den ET zu wissen als ich. Werden bestimmt interessante Einblicke :D

      Gruß zurück
      Antje
      Engstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)
    • Hey Bit,

      Du brauchst nicht googlen, es reicht, dass Du den unterstrichenen Namen "Antje" links neben ihren Postings anklickst. So kommst Du zu ihrem Profil und dort findest Du all' das, was Du wissen möchtest ;)

      Gruß
      rabma

      PS: Wenn ich mehr Zeit habe, antworte ich Dir auch nochmal auf die sachlichen Fragen - im Moment ist es vielleicht aber auch kein Fehler, wenn wir hier mal ein wenig den "Dampf rauslassen".
      rabma
    • Wo werden im Exentreff derartige Ratschläge gegeben? Bitte exakt verifizieren.
      Antje


      Nana. Wer sagt, daß es um die gleichnamige Webcommunity geht? Es ist doch eher anzunehmen, daß diese Bezeichnung von Bit ganz allgemein verwendet wurde, ohne jedweden Bezug zu konkreten Exentreffs im realen oder virtuellen Raum.

      cya,

      elwu
    • Hallo,

      schade, dass die letzten Antworten mit dem Thema nicht mehr viel zu tun haben. Zu diesem möchte ich gerne zurückkommen:

      Fällt nun das Umgangswochenende z.B. auf Ostern, wird seitens der KM die Auffassung vertreten, dass dem KV nur der Ostermontag zusteht. Da anschließend Ferien sind, wird von ihr gleichzeitig weiterer Umgang vorgeschlagen.

      Wie ist die rechtliche Wertung ?

      Kann der Vater auf das per Beschluss festgesetzte Umgangswochenende Fr – So bestehen ?


      Ich persönlich finde, dass dies nicht nur eine Frage der rechtlichen Bewertung ist. So wie Dein gerichtlicher Beschluss klingt, ist er eindeutig. Denn er regelt einen 14tägigen Umgang - unabhängig von den Feiertagen (die wie ich einer Antwort von Dir entnommen habe, nicht mitgeregelt waren, oder?).

      Ich persönlich finde, Eltern sollten nicht über die Feiertage streiten wie über einen Besitz. Ich finde gerade bei diesem Thema, passt der Satz "der Klügere gibt nach" sehr gut. Je größer das Gezerre um die Kinder, desto sicherer der Effekt, dass man die Feste den Kindern völlig vermiest.

      Was Du so schreibst, habt Ihr ja eine ganz gute Ausgangsbasis. Ich würde Dir raten, zu versuchen, Dich mit Ihr zusammenzusetzen und eine Jahresplanung zu machen. Wenn es dann nicht möglich ist, einen zwischen den Interessen ausgeglichenen Plan zu erarbeiten, dann solltet Ihr Euch in aller Interesse strikt an die vierzehntägige Regelung halten. Ich weiß aus eigener Erfahrung wie frustig und nervig das ist, wenn die Umgangstermine ein dauerndes Überaschungsei darstellen.

      Wenn das wie Du sagst nicht geht: Du brauchst eigentlich keinen neuen Beschluß, Du hast ja bereits einen eindeutigen Beschluss. Hier wäre der nächste Schritt, Zwangsmittel beantragen (Zwangsgeld). Ob Du damit Erfolg hast, hängt natürlich davon ab, wie gravierend die Verstöße Deiner Ex sind (und wie der Richter sie bewertet). Es macht aber keinen Sinn, zu Gericht zu gehen, um einen Beschluß mit dem selben Inhalt zu bekommen. Dann könntest Du höchstens auf Abänderung klagen und die Feiertags- und Ferienregelung mit einbeziehen. Bevor Du diesen Schritt gehst, solltest Du sichergehen, dass Du jedes mögliche Gesprächsangebot ausgeschöpft hast. Meine Erfahrung ist, dass es völlig geschlechtsunabhängig ist, auf wessen Seite sich JA oder Gericht schlägt, sondern es hängt hauptsächlich an dem Verhalten der Beteiligten.

      Das Verschiebungen nicht einfach von einer Seite festgesetzt werden können, versteht sich von selbst. Hast dies denn mal beim JA usw. als Problem angesprochen? Wie war die Reaktion? Wenn sie bzgl. Deiner Anliegen negativ war, mit welcher Begründung? Und was sagt Ex eigentlich zu Deinem Vorwurf, dass sie einfach eigenmächtig ohne Abstimmung den Umgangsplan ändert und sich die Rosinen rauspickt?

      Meine Erfahrung bzgl. Terminterrors zeigt mir, dass es Sinn macht, dies möglichst gelassen zu sehen. Je mehr man sich damit verletzten lässt, desto mehr macht es der anderen Seite Spaß dies Machtspielchen (und nichts anderes ist es) weiter zu spielen. Das bedeutet natürlich nicht, dass man sich bis zum letzten Verbiegen sollte. Terminänderungen kurz vor knapp auch wenn es vorher möglich gewesen wäre, sind als Beispiel völlig inakzeptabel. Wenn Dir Deine Ex aber rechtzeitig vorher Bescheid gibt und es für Dich einzurichten ist, so what. Ist natürlich ne Gratwanderung, denn nach ihrer Nase tanzen, wenn sie pfeift, ist auch wieder problematisch.

      Ich wünsche Dir, dass Ihr das richtig Maß findet!

      Gruß
      vom Pünktchen
    • Hi Rabma & Pünktchen,

      schade wegen gestern, find ich auch.


      Wie haben heute telefoniert.

      Ich soll die Kid’s diese Woche nehmen, hat sie gesagt.

      Morgen bekomme ich die Regelung für die ersten drei Monate und Winterferien, hat sie gesagt. Sie meinte bestimmt ihre Festlegung.

      Die Elternvereinbarung bekomme ich erst am 21.01.05 zurück, hat sie gesagt.

      ____________________

      Damit verschiebt sich die ganze 14tg.-Regelung. Wäre nicht das Problem, aber somit wäre ich an jedem Feiertag, außer Ostern, planmäßig dran. Da bin ich mal gespannt, wie sie das in die Elternvereinbarung einbaut. Mal schaun.

      Was meinte sie noch ? „Die Kid’s rufen dich aber morgen an.“ Klasse, wird also wie Weihnachten. Dann werd ich sie wohl am Freitag holen. Was soll’s.

      Wen es interessiert, dass wäre die 14-Tage-Regelung ohne Eintragung der Ferien.


      Wochenend- und Urlaubsregelung


      Dann könntest Du höchstens auf Abänderung klagen und die Feiertags- und Ferienregelung mit einbeziehen.


      Genau das möchte ich ja. Deshalb warte ich ja bis sie die Elternvereinbarung unterschreibt und hoffentlich nicht einhält, ansonsten kann ich ja nicht klagen. Wenn sie die Elternvereinbarung aber einhält, brauche ich nicht klagen Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Mist ist, dass es eben schon den Beschluss vom Anfang an gibt. Da ging’s ums ABR und ich habe einfach mal so gesagt, ich möchte Umgang von – bis. Und schwups stand's im Beschluss. Und jetzt steh ich da.

      Das Verschiebungen nicht einfach von einer Seite festgesetzt werden können, versteht sich von selbst.


      Und da stecke ich gewaltig zurück. Es steht nämlich in der Vereinbarung, dass ich das Recht und die Pflicht ….
      Und, dass jedes Elternteil zwei Termine im Jahr verschieben kann, aber Ersatz anbieten muss. Die Vereinbarung wäre für beide von Vorteil. Vor allem, weil ich mich ja auch zum Umgang in den Ferien verpflichte, stimmt´s Rabma ?

      Hier wäre der nächste Schritt, Zwangsmittel beantragen.


      Sag niemals nie. Zur Zeit ausgeschlossen, es muss es einen vernünftigen Weg geben. Bin ja froh, dass wir so prima klar kommen.

      Hast dies denn mal beim JA usw. als Problem angesprochen ?


      Mit dem JA spreche ich kein Wort mehr. Auskunft bekommen sie schriftlich auf Anfrage. Basta. Was da abgelaufen ist. Dafür haben wir ja die UmgPfl. mit ABR und Lizenz zur Abänderung des Beschlusses. Ich versuche ja, alles mit meiner Frau zu klären und sie dann nur in Kenntnis zu setzen. Mal sehen.

      …. desto mehr macht es der anderen Seite Spaß dies Machtspielchen (und nichts anderes ist es) weiter zu spielen ….


      Auf das Pünktchen gebracht. Genau.
      Trotzdem will ich diesen Beschluss.
      Noch, und hoffentlich bleibt es so, ist ja die Welt in Ordnung. Mit der jetzigen Regelung steht die Waage der Gerechtigkeit aber ganz schön schief.
      Bit
    • Hi Bit,

      Wie haben heute telefoniert.

      Ich soll die Kid’s diese Woche nehmen, hat sie gesagt.

      Morgen bekomme ich die Regelung für die ersten drei Monate und Winterferien, hat sie gesagt. Sie meinte bestimmt ihre Festlegung.

      Die Elternvereinbarung bekomme ich erst am 21.01.05 zurück, hat sie gesagt.

      ____________________

      Damit verschiebt sich die ganze 14tg.-Regelung. Wäre nicht das Problem, aber somit wäre ich an jedem Feiertag, außer Ostern, planmäßig dran. Da bin ich mal gespannt, wie sie das in die Elternvereinbarung einbaut. Mal schaun.


      Mich würde sehr interessieren, ob Du Deine Ex darauf mal angesprochen hast, dass Du es nicht ok findest, wenn sie ohne Rücksprache die Termine festlegt und wenn ja, was sie zu diesem Vorwurf gesagt hat.

      Was meinte sie noch ? „Die Kid’s rufen dich aber morgen an.“ Klasse, wird also wie Weihnachten. Dann werd ich sie wohl am Freitag holen. Was soll’s.


      Jetzt kann ich Deinen Gedankensprung nicht nachvollziehen. Kannst Du noch mal sagen, was Du aus der Tatsache, dass Dich die Kinder noch mal anrufen wollen schließt?

      Genau das möchte ich ja. Deshalb warte ich ja bis sie die Elternvereinbarung unterschreibt und hoffentlich nicht einhält, ansonsten kann ich ja nicht klagen. Wenn sie die Elternvereinbarung aber einhält, brauche ich nicht klagen Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Mist ist, dass es eben schon den Beschluss vom Anfang an gibt. Da ging’s ums ABR und ich habe einfach mal so gesagt, ich möchte Umgang von – bis. Und schwups stand's im Beschluss. Und jetzt steh ich da.


      Naja, das Wesen einer Elternvereinbarung ist, dass sie zwischen den Eltern vereinbart ist. Die erste Frage ist doch, könnt Ihr Euch auf eine solche einigen?

      Und was den Beschluss angeht, Umgangsregelungen müssen von Zeit zu Zeit angepasst werden, einfach weil die Kinder älter werden und andere Bedürfnisse entwickeln oder weil sich bei den Elternteilen beruflich etwas ändert usw.. Ich sehe kein Problem, die Regelung zu ändern. Du geht ja schon den richtigen Weg über die Elternvereinbarung. Erst sollte man schon alle Wege ausschöpfen, um sich ohne Gericht zu einigen.

      Und, dass jedes Elternteil zwei Termine im Jahr verschieben kann, aber Ersatz anbieten muss.

      Hm, das finde ich persönlich etwas unflexibel. Es können sich doch auch immer Termine der Kinder ergeben, die eine Verschiebung nötig machen. Oder ein Familienfest o.ä. Ich fände es schwierig, dass solche Vorkommnisse nur zwei mal in 12 Monaten zugelassen werden sollen.

      Mit dem JA spreche ich kein Wort mehr. Auskunft bekommen sie schriftlich auf Anfrage. Basta. Was da abgelaufen ist. Dafür haben wir ja die UmgPfl. mit ABR und Lizenz zur Abänderung des Beschlusses. Ich versuche ja, alles mit meiner Frau zu klären und sie dann nur in Kenntnis zu setzen. Mal sehen.

      Und was sagt die Umgangspflegerin zur Handhabung der Termine?

      Trotzdem will ich diesen Beschluss.
      Noch, und hoffentlich bleibt es so, ist ja die Welt in Ordnung. Mit der jetzigen Regelung steht die Waage der Gerechtigkeit aber ganz schön schief.

      Wenn ich Dich richtig verstehe, möchtest Du einen neuen Beschluss, um Gerechtigkeit zu bekommen? Weißt Du, in Umgangsfragen ist die "Gerechtigkeit" meiner Meinung nach sekundär. Zunächst mal geht es doch um die Kinder und um die Machbarkeit. 100% Gerechtigkeit erlangen zu wollen ist meiner Meinung nach utopisch.

      Gruß

      Pünktchen
    • Abend Pünktchen

      Mich würde sehr interessieren, ob Du Deine Ex darauf mal angesprochen hast, ….


      Natürlich habe ich das. Wir waren ja fast 20 Jahre zusammen, da weis jeder, wie er den anderen zu nehmen hat. Sie ist sich sehr wohl ihrer überlegenen Lage bewusst und versucht, dass auch gekonnt umzusetzen. Ohne natürlich die Kid’s mit einzubeziehen. Sie hat eben noch eine kleine Rechnung offen, und die möchte sie jetzt eben beglichen wissen.

      Wir haben eben telefoniert: Sie wird die EV unterschreiben, aber nicht diese. Und sie braucht noch Zeit. Und das kann dauern. Sie ruft nachher noch mal an. Jedenfalls meinte sie, dass ich ja daraus einen Vorteil hätte. Mal sehen.


      Jetzt kann ich Deinen Gedankensprung nicht nachvollziehen. Kannst Du noch mal sagen, was Du aus der Tatsache, dass Dich die Kinder noch mal anrufen wollen schließt?


      Sie haben gerade angerufen. Nebenbei, ganz selbverständlich meinte der Große,: Sind ja nur noch zwei Tage, dann sind wir ja wieder bei dir. Ups, woher hast du dass denn ? Naja, Mutti hat gesagt, dass wir zu dir können, wenn du uns abholst. Ich wäre erst nächste Woche dran. Was solls.

      Das hat sie auch so zu Weihnachten gemacht: Wenn du uns zwischen Weihnachten und Silvester nimmst, brauchen wir nicht in den Kiga und Hort. Können wir zu dir ?
      Damit war mein Sivester mit den Kid’s futsch.


      Und was sagt die Umgangspflegerin zur Handhabung der Termine?


      Hierzu möchte ich mich derzeit nicht äußern.


      Wenn ich Dich richtig verstehe, möchtest Du einen neuen Beschluss, um Gerechtigkeit zu bekommen?


      Noch mal zusammenfassend zu der Elternvereinbarung die im Ergebnis zum Beschluss führen soll.

      Mit der EV soll erreicht werden, für beide Eltern einen verbindlichen Umgang der Kinder mit jedem Elternteil festzulegen, so dass auch eine langfristige Planung für jeden möglich ist. Darin ist das Recht, aber vor allem auch die Pflicht zum Umgang festgelegt. Anders als bei vielen anderen Beziehungen versuchen wir nicht mehr, die Kinder in die Scheidungsproblematik zu involvieren.

      Der Umgang funktioniert ja zur Zeit relativ unproblematisch. Jedoch sind die Machtverhältnisse ungleich verteilt. Und da lehrt uns schon die Geschichte, dass das früher oder später zur Konfrontation führen muss. Solange wie der Unterlegene auch der Schwächere ist, wird er sich mit den zugeworfenen Almosen zufrieden geben. Wehe dem, wenn sich das Kräfteverhältnis verschiebt.

      Beispiel:
      Mein Älterer hat mich mal gefragt, warum die Menschen sich immer bekriegen müssen:
      Die Jungs haben Playmobil mit Cowboys und Indianer gespielt. Natürlich hat der Ältere sich die schöneren Häuser, Pferde, Figuren, Waffen … gesichert. Das ging so lange gut, wie der Jüngere noch mit dem Aufbau des Indianerdorfes beschäftigt war und ging danach noch eine Weile gut. Nun rate mal, wie es weiter ging. Ein riesen Streit. Natürlich hat der Jüngere gemerkt, dass der Grosse klar im Vorteil war. Erst nur genörgelt, dann gestänkert und dann zum Angriff über gegangen, und ?
      Sein Ziel erreicht. Es waren ja seine Cowboys.

      Die Jungs zur Rede gestellt und die Frage, warum es zur Konfrontation (Krieg) kam, hat der Jüngere beantwortet: Der X…. hat mehr, was ihm gar nicht gehört.
      Schon damals wurden Verträge geschlossen, um spätere Konfrontationen auf ein Mindestmaß zu Begrenzen.


      Die EV soll somit lediglich das Skelett der Umgangsgestalltung darstellen, auf das jedes Elternteil bei Unstimmigkeiten jederzeit zurückgreifen kann.
      Natürlich stehen die Interessen der Kinder im Vordergrund, so dass sich zwangsläufig die Umgangsgestalltung daran orientieren wird.

      Zur Zeit ist es eben so, dass meine Frau auf der Grundlage eines ungerechten Familienrechts eben die besseren Karten hat. Ich jedenfalls, und auch viele andere Väter, werden und können sich mit dieser ungerechten Behandlung von Vätern nicht zufrieden geben.

      Und wer wird wohl uneigennützig und freiwillig eine EV unterschreiben, die einem die Handlungsfreiheit und die Überlegenheit einschränkt ?
      Das ist ungefähr so, wie mit der Unterschrift beim JA. *g - nur diesmal umgedreht.

      Einen Beschluss deshalb, weil eine EV im Streitfall an sich das Papier nicht wert ist, auf das sie geschrieben wurde.
      Bit
    • RE: wie alt ist denn das Kind ?

      hallo Bit,

      bei dem Alter der Kinder wäre m.E. eine klare Regelung, auch für die Ferienzeit, wichtig. die Kinder sollten schon wissen wann sie bei wem sind.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]

    • Mich würde sehr interessieren, ob Du Deine Ex darauf mal angesprochen hast, ….


      Natürlich habe ich das. Wir waren ja fast 20 Jahre zusammen, da weis jeder, wie er den anderen zu nehmen hat. Sie ist sich sehr wohl ihrer überlegenen Lage bewusst und versucht, dass auch gekonnt umzusetzen. Ohne natürlich die Kid’s mit einzubeziehen. Sie hat eben noch eine kleine Rechnung offen, und die möchte sie jetzt eben beglichen wissen.


      Leider hast Du nicht gesagt, was Deine Ex auf Deine Vorwürfe geantwortet hat. Weiter würde mich interessieren, welche Rechnung sie noch offen hat. Weißt Du, nur wenn man die Argumente beider Seiten kennt, kann man auch wirklich sinnvoll raten.

      Wir haben eben telefoniert: Sie wird die EV unterschreiben, aber nicht diese. Und sie braucht noch Zeit. Und das kann dauern. Sie ruft nachher noch mal an. Jedenfalls meinte sie, dass ich ja daraus einen Vorteil hätte. Mal sehen.

      Meint sie damit, Du hättest aus Deiner Version der EV einen Vorteil oder meint sie, Du habest aus ihrer erarbeiteten Version einen Vorteil?

      Sie haben gerade angerufen. Nebenbei, ganz selbverständlich meinte der Große,: Sind ja nur noch zwei Tage, dann sind wir ja wieder bei dir. Ups, woher hast du dass denn ? Naja, Mutti hat gesagt, dass wir zu dir können, wenn du uns abholst. Ich wäre erst nächste Woche dran. Was solls.

      Und was passiert, wenn es bei Dir nicht geht, weil Du Dich auf die Verabredung verlassen hast?


      Und was sagt die Umgangspflegerin zur Handhabung der Termine?


      Hierzu möchte ich mich derzeit nicht äußern.


      S.o., wenn Du nicht die Argumente der anderen Seite nennst, kann Dir keiner wirklich raten.

      Mit der EV soll erreicht werden, für beide Eltern einen verbindlichen Umgang der Kinder mit jedem Elternteil festzulegen, so dass auch eine langfristige Planung für jeden möglich ist. Darin ist das Recht, aber vor allem auch die Pflicht zum Umgang festgelegt. Anders als bei vielen anderen Beziehungen versuchen wir nicht mehr, die Kinder in die Scheidungsproblematik zu involvieren.

      Der Umgang funktioniert ja zur Zeit relativ unproblematisch. Jedoch sind die Machtverhältnisse ungleich verteilt. Und da lehrt uns schon die Geschichte, dass das früher oder später zur Konfrontation führen muss. Solange wie der Unterlegene auch der Schwächere ist, wird er sich mit den zugeworfenen Almosen zufrieden geben. Wehe dem, wenn sich das Kräfteverhältnis verschiebt.

      Die EV soll somit lediglich das Skelett der Umgangsgestalltung darstellen, auf das jedes Elternteil bei Unstimmigkeiten jederzeit zurückgreifen kann.
      Natürlich stehen die Interessen der Kinder im Vordergrund, so dass sich zwangsläufig die Umgangsgestalltung daran orientieren wird.

      Zur Zeit ist es eben so, dass meine Frau auf der Grundlage eines ungerechten Familienrechts eben die besseren Karten hat. Ich jedenfalls, und auch viele andere Väter, werden und können sich mit dieser ungerechten Behandlung von Vätern nicht zufrieden geben.


      Es ist nicht das Familienrecht das ungerecht ist, es sind die Fakten. Natürlich sitzt der betreuende Elternteil immer am längeren Hebel und das wird kein Gesetz und kein Beschluß und nix ändern. Eben weil der Streitgegenstand die Kinder, sprich Menschen, und keine Sachen sind, auch wenn sie von manchen Elternteile wie Objekte mißbraucht werden.

      Das was ich sagen wollte, Dein Plan hat eben den Haken, dass Du meinst absolute Ausgeglichenheit herstellen zu können, wenn Deine Ex nicht mitspielen will, dann geht das nicht. Abgesehen davon finde ich es auch im Zusammenhang mit Kindern schwer meßbar. Ich bin mir sicher, dass Du eine Verbesserung Deiner Situation erreichen kannst, aber ich glaube eben nicht, dass Du 100% das herausbekommst, was Du jetzt anstrebst.

      Und wer wird wohl uneigennützig und freiwillig eine EV unterschreiben, die einem die Handlungsfreiheit und die Überlegenheit einschränkt ?

      Nun wart doch erstmal ab, was dabei herauskommt. Fakt ist, um einen Streit beizulegen muß man sich auf einem gemeinsamen Nenner treffen.

      Das ist ungefähr so, wie mit der Unterschrift beim JA. *g - nur diesmal umgedreht.


      Was solltest Du beim JA unterschreiben?

      Gruß
      Pünktchen
    • Hallo Bit,

      Leider hast Du nicht gesagt, was Deine Ex auf Deine Vorwürfe geantwortet hat.

      In der Regel nichts. Nur, das es nun mal so ist. Die Kid’s haben jetzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt bei ihr, und basta. Fast genau so.


      Hm. also alles abgebügelt.


      Weiter würde mich interessieren, welche Rechnung sie noch offen hat.

      Da triffst du mich eiskalt auf den falschen Fuß. In unserer Beziehung war ich, ich würde sagen, ehr der dominantere Part. Ich gehe davon aus, dass es daran liegt. Jetzt aber nicht drauf rum hacken.


      Wieso sollte da jemand darauf herumhacken. Jeder macht Fehler. Abgesehen davon ist es die Vergangenheit, die ist nicht mehr zu ändern. Aber es hilft, sich auch seine Fehler und Fehlverhalten vor Augen zu halten. Wenn sich daraus das Verhalten des Ex-Partners erklären lässt, ist man schon einen Schritt weiter bei der Suche einer vernünftigen Lösung.

      Hm, ob sie dann von sich aus einen Schritt auf Dich zugeht ist die Frage. Da liegts Du wohl mit Deiner Vermutung sehr richtig, dass sie nicht freiwillig das Heft aus der Hand geben wird.

      Mit der EV wäre ich Besser dran. Hälftiges Holen und Bringen, hälftige Ferien. Bei Unstimmigkeiten wird die Entscheidung durch eine Einrichtung von beiden akzeptiert, Kosten dafür hälftig geteilt. Im Moment sind ja nur die 14 Tage fest, der Rest ist Kür.


      Die Sache mit den 14tägiger Umgang und hälftige Ferien ist allerdings eigentlich Standard, damit dürftest Du vor keinem Amt und keinem Gericht Schwierigkeiten bekommen. Was das Holen und Bringen angeht, das würde ich als Verhandlungsmasse sehen. Denn sich deshalb nicht zu einigen wäre meiner Meinung nach fahrlässig.

      Und was passiert, wenn es bei Dir nicht geht, weil Du Dich auf die Verabredung verlassen hast?

      Ist noch nicht vorgekommen. Der Notfallplan ist: Dann bringe ich sie zu meiner Schwester. Die Kid’s bei ihr sind im gleichen Alter und haben die gleichen Interessen. Ich gehe aber davon aus, dass sie dann tauscht. Ein bisschen Gutes muss man(n) in jedem Menschen sehen.


      Dann war es auch immer leicht für sie, mit den Terminen zu machen, was sie will. Ich kann gut verstehen, dass Du so gehandelt hast. Hätte vermutlich jeder. Aber Fakt ist, dass sie mit ihrer Masche dann auch immer Erfolg hatte.

      Urkunde über die Verpflichtung von Unterhaltsleistungen. Hast du sicher nicht gewusst. Neiiin.


      Man kann beim JA auch andere Dinge unterschreiben.


      Ich habe gestern abend der UmgPfl. den Sachverhalt und den Vorabzug zur EV mal zugefaxt und vorhin mit ihr telefoniert. Sie vertritt die Auffassung, dass ich mit der ungeraden Woche, also dieses WE, zu beginnen hätte. O.K. Haben wir das schon mal geklärt. Die EV findet sie ganz gut. Das mit den Rosinen-WE hat sie auch geschnallt und das mit der Pflicht auch. Jedenfalls sind übernächste Woche die Vorschläge zu den Winter- und Sommerferien vorzulegen. Da steht sie schon mal unter Druck. Mal sehen.


      Na, wenn das nicht mal ein Erfolg ist, dass die Umgangspflegerin Deinen Vorschlag für "ganz gut" empfindet. Wenn sie das Recht hat, die Umgagsregelung zu ändern, dann ist das doch schon ein Riesenschritt. Wer weiß, vielleicht bedeutet das, dass Gericht etc. erstmal überflüssig ist.

      Gruß

      Pünktchen
    • Hi Pünktchen,

      heute kam unerwartet Post (in Bezug auf das gestriges Telefonat) von der Umgangspflegerin.

      Die 14-tage Regelung wurde genau terminiert, beginnend mit diesem Wochenende. Ausgenommen sind nur die Ferien. Dazu ist eine Eltervereinbarung vorzulegen. Darauf wurde ausdrücklich hingewiesen. Na wen das nichts ist.

      Das war genau die Antwort auf die Frage im Ur-Posting.
      Bit
    • Hallo zusammen,
      hoffe, hier liest noch jemand.
      Habe die Erfahrung gemacht, dass Druck immer schlecht ist, eindeutige Stellungnahme und klare Regelungen aber immer von Vorteil:
      Unsere 3 Kinder (15, 9,7J.) leben seit Mai 2001 bei der Mutter, ich bin Besuchsberechtigt. Wir haben von Anfang an einen Jahresplan aufgestellt mit WE, Feiertagen und Ferienregelungen. Gibt zwar Anfang des Jahres immer ein Gezerrre, funktioniert aber dann i.d.R. Ostern und Pfingsten wechselweise jedes Jahr, Weihnacht und Sylvester auch. Probleme gibt es bei Verschiebungen (z.B: wenn ich an einem WE beruflich zu Tun habe).

      Hi Bit,
      bei Dir habe ich das Gefühl, es geht haupsächlich um Machtspiele- wie ja auch Pünktchen schon schreibt. Und Deine Ex und Du tragen diese auf dem Rücken der Kinder aus! Schade, irgendwo liegen ncoh ganz andere Probleme zwischen Euch (Finanzen, Unterdrückung, alte Rechnungen), die ihr mit der Umgangsregelung sicher nicht lösen könnt. Zwischen meiner Ex und mir ist das Verhältnis in den letzten 4 Jahren immer eisiger geworden, leider sind auch die Kinder einbezogen worden, da nehme ich mich keinesfalls aus. War aber sehr schlecht. Jetzt versuche ich, die Themenbereiche voneinander zu trennen, finanziell ist zum Glück alles geregelt, dies hat in den ersten 3 Jahren nach der Trennung sehr viel erschwert.

      Wünsche Dir Gelassenheit und Klarsicht