Kindesunterhalt - Gerechtigkeit

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    • Kindesunterhalt - Gerechtigkeit

      Was meint ihr zu folgendem Fall: Die Eltern, beide geschieden, die Mutter müsste nach einem Urteil 360 € Unterhalt zahlen, der Vater ebenso viel. Der Mutter zahlt aber "nur" 300 € Unterhalt, so verbleiben ihr gerade noch 740 €, dem Vater 950 €, davon müssen sie jeweils ihren Lebensunterhalt bestreiten. Der Sohn wohnt beim Vater hat 750 € - inklusive Kindergeld zur Verfügung. Da er nebenbei noch jobbt, hat er monatlich noch 200 € mehr.

      Ist das gerecht, sind die Tabellensätze nicht zu hoch, geht es nach Justizministerin Zypries sollen sie noch angehoben werden. - Sollte ein Jugendlicher nicht grundsätzlich auch zur Eigeninitiative angehalten werden?
    • RE: Kindesunterhalt - Gerechtigkeit

      Moin Jens,

      in deinem Beispiel kann etwas nicht stimmen. Beide Eltern scheinen sich in der unteren Region der DT zu bewegen. Nach DT 1 sind als Unterhalt bei einem volljährigen Kind 327,00€ zu zahlen. Allerdings kann der Unterkunft gewährende Elternteil seinen Part mit Kost und Logis verrechnen. Das Kindergeld steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt.

      Auch bei volljährigen Kindern mit eigenem Hausstand beträgt der Bedarf desjenigen nur 600,00€, die beide Eltern sich gem. Einkommen teilen. Jeder Elternteil zahlt aber nur so viel, wie er gem. seiner persönlichen Stufe der DT zahlen müsste. Das Kindergeld steht dem Elternteil zu, der den höheren Barunterhalt zahlt.

      Du siehst also: Dein Beispiel hinkt so stark, dass es beinahe schon umfällt. Und in beiden Fällen steht dem Kind das Kindergeld NICHT zu. Dieses kann es nur im Ausnahmefall selber beantragen, nämlich dann, wenn keiner seiner Eltern seiner Unterhaltspflicht nachkommt.

      Gruß
      Antje
      Engstirnige Menschen sind wie Flaschen mit einem engen Hals; je weniger darin ist, desto mehr Geräusch entsteht beim Ausschütten. (Jonathan Swift)
    • RE: Kindesunterhalt - Gerechtigkeit

      hallo Jens, so ganz verstehe ich das ganze nicht. Auch fehlen mir zu diesem (konstruierten ?) Fall einige Daten.

      ?( wie alt ist Kind ?
      ?( noch Geschwister ?
      ?( was macht Kind ?


      ?( wenn beide Eltern zu gleich hohem Unterhalt verurteilt wurden müßten sie ja eigentlich gleich viel verdienen, dazu passen aber die unterschiedlichen Resteinkommen nach Abzug KU nicht.

      Der Sohn wohnt beim Vater hat 750 € - inklusive Kindergeld zur Verfügung.

      Vater kann ja seine Leistungen (z.B. Mietanteil, kochen, Wäsche waschen) mit seinem KU-Anteil + dem KG verrechnen. Wenn er das nicht macht empfindet er den KU wohl nicht als "zu hoch". Außerdem stimmt die Rechnung nicht: 300 + 360 +154 = 814. KG wird mit dem KU verrechnet.

      Da er nebenbei noch jobbt,

      ?( kommt dadurch Schule bzw. Ausbildung zu kurz, so daß längere Zeit dadurch zu befürchten ist ?

      Sollte ein Jugendlicher nicht grundsätzlich auch zur Eigeninitiative angehalten werden?

      nun, er jobbt ja. ;) nach meinen Erfahrungen verwenden Jugendliche das "Extra-Geld" für Luxus wie ausgehen, Auto, Computer usw. Sollte man das ihnen nicht gönnen ? haben wir das damals anders gemacht ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Kindesunterhalt - Gerechtigkeit

      Original von Wolfgang Becker
      Hallo Wolfgang.

      hallo Jens, so ganz verstehe ich das ganze nicht. Auch fehlen mir zu diesem (konstruierten ?) Fall einige Daten.

      Es handelt sich nicht um einen konstruierten Fall, sondern um den Anruf einer Mutter, die von ihrem Sohn zu Unterhaltszahlungen verklagt wurde. Sie sollte 360 € zahlen. Sie zahlt aber nur 300.

      ?( wie alt ist Kind ? 18 Jahre
      ?( noch Geschwister ? keine Geschwister
      ?( was macht Kind ? 12. Klasse


      ?( wenn beide Eltern zu gleich hohem Unterhalt verurteilt wurden müßten sie ja eigentlich gleich viel verdienen, dazu passen aber die unterschiedlichen Resteinkommen nach Abzug KU nicht.

      Vater wurde nicht verurteilt, nur die Mutter.

      Der Sohn wohnt beim Vater hat 750 € - inklusive Kindergeld zur Verfügung.

      Vater kann ja seine Leistungen (z.B. Mietanteil, kochen, Wäsche waschen) mit seinem KU-Anteil + dem KG verrechnen. Wenn er das nicht macht empfindet er den KU wohl nicht als "zu hoch". Außerdem stimmt die Rechnung nicht: 300 + 360 +154 = 814. KG wird mit dem KU verrechnet.

      siehe oben.

      Da er nebenbei noch jobbt,

      ?( kommt dadurch Schule bzw. Ausbildung zu kurz, so daß längere Zeit dadurch zu befürchten ist ?

      Sollte ein Jugendlicher nicht grundsätzlich auch zur Eigeninitiative angehalten werden?

      nun, er jobbt ja. ;) nach meinen Erfahrungen verwenden Jugendliche das "Extra-Geld" für Luxus wie ausgehen, Auto, Computer usw. Sollte man das ihnen nicht gönnen ? haben wir das damals anders gemacht ?

      :rolleyes: Na ja, wenn man den Hintergrund kennt, habe ich so meine Bedenken, die Frau hat in der Altenpflege gearbeit, hat sich aufgearbeitet, ihr bleibt der Selbstbehalt, während der Sohn im neuen nicht ganz kleinen Auto durch die Gegend fährt. Gilt Solidarität nur für die Eltern?
    • RE: Kindesunterhalt - Gerechtigkeit

      hallo Jens,

      wenn Du die "Zitat"-Funktion für eine Antwort benutzt, dann wäre es besser, die eigenen Antworten nicht mitten rein zu platzieren, denn so sind sie für den Leser relativ schwer vom ursprünglichen Text zu unterscheiden.

      Um mehrere Zitate-Antworten zu kennzeichnen, kannst Du zum Beispiel dennoch die Zitierfunktionalität nutzen, dann müsstest Du aber die "tags" (Steuercodes) von Hand öffnen und schliessen, oder Du nimmst die normale Antwort-Funktion und kopierst die betreffenden Textauszüge nacheinaner mit der kleinen Zitatfunktion in das Antwortfeld hinein - diese "kleine Zitatfunktion" ist der Button mit einer Textseite und einem roten, nach rechts weisenden Pfeil direkt über dem Antwortfeld. Wenn man den Button drückt, dann erscheint ein kleines Eingabefeld in das man entweder das Zitat von Hand einträgt oder leichter sich den Text mit "copy-paste" einkopiert. Das Zitat erscheint dann folgendermassen:
      Dies könnte ein Zitat sein


      Mit freundlichen Grüßen
      Monika
      Monika
    • RE: Kindesunterhalt - Gerechtigkeit

      tja Jens, das mit der „Gerechtigkeit“ ist nun mal ein sehr subjektives Empfinden.

      was ich immer noch nicht verstehe ist wie es mit diesen Daten zu diesem Urteil kam.
      Nach den Daten hier hat Mutter 1040 € netto, Vater 1310, macht zusammen 2350, ergibt DT Stufe 7, = 465 € KU. Danach wären ja nur 301 € zu verteilen, + KG. und das wäre m.M. wirklich nicht zuviel für einen 18jährigen.

      Sohn im neuen nicht ganz kleinen Auto durch die Gegend fährt.

      das ist mit dem von mir errechneten KU in keinem Fall, selbst mit Deinen Zahlen kaum realisierbar. Entweder lebt der junge Mann über seine (r Eltern) Verhältnisse oder er wird noch anderweitig gesponsert.

      Gilt Solidarität nur für die Eltern?

      ich vermute mal Du meinst daß die 200 € vom „jobben“ angerechnet werden sollten. Ich persönlich bin der Meinung, solange das „jobben“ nicht das „zielstrebig + zügig“ Schule/Ausbildung durchführen behindert, verlängert, sollte man da nix anrechnen, habe das auch bei „meinen 2“ immer so gehalten. Kam allerdings nie durch „nur“ KU an den Selbstbehalt.
      ich würde es als „gerechter“ empfinden wenn der Selbstbehalt den heutigen teuren Zeiten nach oben angepaßt würde.
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