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  • Unterhalt für Studentin ohne Bafög

    Sämsi - - Unterhalt

    Beitrag

    Frau Glück? Wer ist das denn? Und welche Geschichte?Ich war schon ewig nicht mehr hier, kann dir da auch nicht weiterhelfen. Vielleicht fragst du sie mal selber? Und was hat das Wechselmodell mit dem Thema zu tun? Irgendwie bist du schräg drauf... Weiß noch jemand Bescheid ob sich ein Student selber krankenversichern muss oder ob das über eine Familienversicherung läuft? Meine beiden Großen mussten das selber bezahlen, aber kann ja sein dass sich das inzwischen geändert hat.

  • Unterhalt für Studentin ohne Bafög

    Sämsi - - Unterhalt

    Beitrag

    Gesetzlich versichert ist sie, aber kostenlose Familienversicherung für Studenten die kein Bafög kriegen? Ist das eine neue Regelung?

  • Unterhalt für Studentin ohne Bafög

    Sämsi - - Unterhalt

    Beitrag

    @ Tanja,hast du schon Erkundigungen über mich eingeholt? Wo liest du heraus "dass die oftmals[/s] scheinbar nicht leistungsfähigen betreuenden Elternteile schön die Verantwortung an den über dem Selbstbehalt verdienenden anderen Elternteil delegieren wollen und sich aus der Verantwortung rausdiskutieren mit "ich habe die ganzen Jahre das Kind erzogen und den nicht reichenden (???) Barunterhalt noch bezuschusst." "Habe ich irgendwo so etwas geschrieben? Also, natürlich hat sie schon mit dem Vater…

  • Unterhalt für Studentin ohne Bafög

    Sämsi - - Unterhalt

    Beitrag

    Wir sind schon dabei Ich glaub das wird das beste sein, wenn wir beim Bafögamt mal nachfragen,wenn die Unterlagen alle dort sind. Ich werde dann berichten!

  • Unterhalt für Studentin ohne Bafög

    Sämsi - - Unterhalt

    Beitrag

    Vielen Dank! Meine Tochter fängt mit dem Studium an 1 Woche nachdem sie 18 geworden ist. Wir haben jetzt mal den Bafög Antrag in Angriff genommen, aber da wird nirgends gefragt wie hoch evtl. Studiengebühren sind... Sollte man das einfach formlos mit einreichen?

  • Unterhalt für Studentin ohne Bafög

    Sämsi - - Unterhalt

    Beitrag

    Ja er zahlt Unterhalt, 513,-€ ich glaub das ist die 6.Stufe. Das hatten wir 2011 so vereinbart und da hab ich einen Titel, sie ist noch nicht 18.Aber das war vor 8 Jahren, seitdem haben wir nicht mehr nachgefragt nach einem aktuellen Gehaltsnachweis.Aber er wird sicher mehr verdienen als damals. Vielen Dank auch für den Link. Was wären denn die nächsten Schritte, wenn er sich dann weigert die Studiengebühren zu zahlen? Unterhalt wird er hoffentlich zahlen, aber diese Gebühren nicht, das hat er i…

  • Unterhalt für Studentin ohne Bafög

    Sämsi - - Unterhalt

    Beitrag

    Hallo zusammen, meine/unsere Jüngste will ab dem Wintersemester nun anfangen mit studieren und zwar auf einer Privathochschule, weil es den von ihr gewählten Studiengang in dieser Form nur dort gibt. Staatlich anerkannter Abschluss... Die Studiengebühren belaufen sich auf 525,-€ /Monat... Mein Einkommen beträgt 1034,-€, das meines Exmannes liegt bei 8000,-€ netto, so war es zumindest vor ein paar Jahren, inzwischen sicher noch mehr. Er muss sonst niemandem Unterhalt zahlen, und hat verlangt dass…

  • Erklärung zum Thema Abitur

    Sämsi - - Unterhalt

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    Nach dem 13. Schuljahr? Inzwischen ist ja G8 weit verbreitet, heißt, die Schüler machen in der 12. Klasse Abitur.

  • Kosten für Ausflüge

    Sämsi - - Unterhalt

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    Ich frag mich die ganze Zeit, ob die 100€ nicht ein bissel viel Essensgeld für eine Wochenende sind? Ist das nicht ein bisschen übertrieben? Da würde ich mir auch überlegen, ob ich mein Kind da mitschicke. Klar man steht nicht gerne als der "Böse" da. Aber ich denke eigentlich schon, wenn das Kind alle 14 Tage bei dir ist, bist du halt für alles zuständig. Auch fürs evtl. nein-sagen.

  • Gerichtsgutachten

    Sämsi - - Zugewinn / Vermoegen

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    Jetzt hab ich nochmal gesucht, ich hatte damals hier auch einen Thread zu diesem Thema. Ich zitiere mal daraus Die Triene: Ein freundlicher Forumsteilnehmer hat mir dann folgenden Leitsatz aus einem BGH Urteil (vom 05.03.2008 (Az. : ZR 22/06))genannt: a) Nach der Trennung der Parteien ist der Vorteil mietfreien Wohnens zunächst regelmäßig nur noch in dem Umfang zu berücksichtigen, wie er sich als angemessene Wohnungsnutzung durch den in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten darstellt. Dabei ist …

  • Gerichtsgutachten

    Sämsi - - Zugewinn / Vermoegen

    Beitrag

    Hallo Waldhüpfer, bei uns war es so, dass während des Jahres nach der Trennung ein geringerer Wohnwert berechnet wurde, etwa in der Höhe was eine Mietwohnung für mich Miete kosten würde. Ab 1 Jahr nach der Trennung wird der Wohnwert angesetzt der wirklich erzielt werden könnte wenn man das Haus vermietet.Bei uns war das damals mehr als doppelt so viel wie im Jahr nach der Trennung. Von daher könnte das in deinem Fall schon so sein. LG Sämsi

  • Im Regen stehen gelassen

    Sämsi - - Unterhalt

    Beitrag

    Hat sie schon versucht, Lastenzuschuss zu beantragen? Das ist so eine Art Wohngeld für Hausbesitzer. Wie wäre es wenn die Anwältin den ausstehenden Unterhalt per einstweiliger Anordnung einfordert? Oder mal bei Caritas o.ä. nachfragen, ob die einem vorübergehend aus der Not helfen würden? Wenn ein Kind mit im Haushalt wohnt, darf, glaub ich nicht der Strom abgestellt werden. Ob eine 15 jährige noch als Kind zählt? Das wären meine Ideen. LG, Sämsi

  • Mutter Kind Kur und Zustimmung vom KV

    Sämsi - - Umgang

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    Hallo Annett, ergänzend zu Susanne noch, du könntest auch bei Gericht beantragen, dass die Gesundheitsfürsorge auf dich allein übertragen wird, wenn es öfter diese Schwierigkeiten gab in der Vergangenheit und bei KV da keine Besserung in Sicht ist. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt schon noch bestehen, nur eben dieser Teil der medizinischen Entscheidungen nicht. Viele Grüße, Sämsi

  • Ich glaube nein. Erst wenn das Kind 18 ist geht das. Wovon ernähren sich denn eigentlich deine Kinder? Schlafen sie unter einer Brücke? Besitzen sie irgendwelche Kleidungstücke?

  • Hallo Hajo, ich verstehe deine Wut sehr gut,das kannst du mir glauben! Sag dir einfach immer wieder, dass dein Seelenfrieden wichtiger ist als alles andere. Das ganze Leben ist voller Ungerechtigkeiten. Hake es ab und versuche , nicht mehr dran zu denken. Lass das Glück und die Lebensfreude wieder in dein Leben, das ist so viel wertvoller. Stell dir mal vor, dieses Thema Hausrat gäbe es nicht, wie sähe dein Leben aus? Wenn es dir wieder gut geht, ist das die beste "Rache" für alle Ungerechtigkei…

  • Hallo Hajo, meine Erfahrung ist, dass sich Richter äußerst ungern mit diesem Thema befassen und dann leicht genervt reagieren.... Sicher wird ein Richter einen Vergleich anstreben. Dann hast du auch nicht viel gewonnen und hast noch einen Haufen Gerichtskosten. Bist du nicht schon lange an diesem Thema dran, oder verwechsle ich dich jetzt? Mein Rat wäre, vergiss den Hausrat und guck nach vorne. Grüße, Sämsi

  • ein Märchen aus dem ISUV-Wald

    Sämsi - - Plausch

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    Ha, ich habs schon lange geahnt!!! Und hatte es auch schon mal laut gesagt!!! Schöne Geschichte, Susanne

  • Umgang in den Ferien

    Sämsi - - Umgang

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    Zitat von edy: „ Hier stellt sich mir die Frage, was wenn die EX fordert: Vonderburg soll auch die Hälfte der anderen Ferien die Kinder nehmen?, sein Urlaub aber bereits aufgebraucht ist? “ Hallo edy, dann stellt sich mir die Frage, was ist, wenn die Frau ihren Urlaub schon aufgebraucht hat aber noch Schulferien übrig sind? Gut hier in diesem Fall spielt das keine Rolle, aber ansonsten, wenn Mutter arbeiten geht und die Kinder hat, schon. Gruß, sämsi

  • Umgang in den Ferien

    Sämsi - - Umgang

    Beitrag

    Hallo Ephesus, wenn ich das richtig verstanden habe,wollte Vonderburg die Kinder NICHT solange nehmen.Und jetzt kommst du mit dem Vorschlag, sie könnten doch für immer zu ihm ziehen? Ich glaub da würde sich seine neue Frau schön bedanken.... Villa, ich glaub eine Rechtsgrundlage gibt's da nicht. Die Kinder müssen halt einfach betreut werden, wenn Ferien sind. Und da es viele Schulferien gibt, muss da halt eine lange Zeit überbrückt werden. Und dafür muss man dann halt einfach seinen eigenen Urla…

  • Zitat von Hochtief: „ Ist die Immobilie nicht abbezahlt, sind die Zinsen anzuerkennen (Mietkosten würde man dir ja auch zugestehen), die Tilgung aber nicht, da sie der Vermögenbildung dient, die nicht zulasten des U-Berechtigten gehen darf. Abzugsfähig sind aber auch z.B. notwendige Instandhaltungsmaßnahmen (Nachweise!) sowie Kosten, die nicht auf einen Mieter umgelegt werden können, vgl-. dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html “ Die Tilgung könnte aber als Altersvorsorge Berücksichtigung finden bis z…