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  • Vielen Dank Tanja, da bin ich jetzt schon auf die Nachfragen gespannt, da in dem Paragraph ja nichts von Übergangszeit und ähnlichem drin steht Viele Grüße Heiko

  • Hallo zusammen, irgendwie hatte ich schon den Eindruck, dass das für mich noch nicht das Ende war. Wo wird denn festgelegt, dass sich ein Volljähriger, der sich nicht in Ausbildung befindet keinen Anspruch auf Unterhalt hat. Bzw. andersrum, wo ist festgelegt, dass er sich in Ausbildung befinden muss. Ich habe gerade den Anhang der DDT überflogen, bin aber auf Anhieb auf nichts gestoßen. Genauso habe ich in den Süddeutschen Leitlinien nichts gefunden .. Kann mir jemand einen entsprechenden Paragr…

  • Hallo zusammen, als es um den Unterhalt für meinen Sohn ging, als er sein freiwilliges soziales Jahr begonnen hat war er auch schon volljährig. Nach vielem hin und her hat mir mein Sohn dann schriftlich bestätigt, dass ich den ihm zustehenden Unterhalt direkt an die KM überweisen soll. Und ja, ich weiß, dass die KM keine Ansprüche stellen kann, aber wenn ich das nicht mit ihr kläre, dann geht sie eben den Umweg über meinen Sohn. Er würde dann einfach zwischen drin stehen, und das will ich nicht.…

  • Hallo zusammen, vielen Dank für eure Antworten. Mein Stand war auch, dass mein Sohn keinen Anspruch auf Unterhalt hat, aber wenn ich das von euch bestätigt bekomme, fühle ich mich wesentlich wohler. Mein persönliches Problem an der ganzen Sache ist, dass die KM immer noch den Unterhalt "einstreicht", obwohl mein Sohn volljährig ist. Die Anfrage nach Unterhalt kam auch nicht von meinem Sohn, sondern von der KM (ich weiß, sie hat nichts zu melden ;-)). Wenn ich wüsste, dass das Geld bei meinem Soh…

  • Hallo zusammen, mein Sohn (19) hat das freiwillige soziale Jahr letzten Monat beendet. Nach seinen Aussagen will er studieren. Allerdings hat er es nicht fertig bekommen, sich für das jetzige Wintersemester zu bewerben. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist inzwischen abgelaufen, so dass er sich erst für das Sommersemester 2020 bewerben kann (insofern es das dann auch macht). Und nun meine Fragen: Hat mein Sohn ein Anrecht auf Unterhalt oder muss er sich bis das Studium beginnt einen Jo…

  • Hallo zusammen, nachdem zumindest auf Tanja eine ähnliche Situation zukommt, möchte ich eine kurze Rückmeldung geben. Ich hatte meiner Ex folgendes geschrieben: "es besteht kein Auskunftsanspruch über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von xxxx." Ich bin inzwischen vorsichtig positiv gestimmt, dass nichts mehr kommen wird, da das schon ein paar Tage her ist. Ich hatte meine Ex in diesem Zusammenhang allerdings auch noch dazu aufgefordert ihre Mieteinnahmen offen zu legen, vielleicht ist d…

  • Hallo zusammen, vielen Dank für eure Antworten. Ich werde mich also zurücklehnen und auf die nächsten Vorstöße warten. Viele Grüße Heiko

  • Hallo Tanja, danke für deine Antwort. Wenn ich das alles richtig verstehe, dann hilft mir das nicht wirklich weiter, da es hier ja um die Auskunftspflicht der beiden Elternteile geht. Bei mir will die Ex Frau ja Auskunft von meiner jetzigen Frau. Ich wüsste nicht, dass es hier eine Bibliothek mit juristischen Publikationen gib, aber ich würde das wahrscheinlich auch alles gar nicht richtig verstehen Grüße Heiko

  • Hallo zusammnen, danke für eure Antworten. @Sophie: die Mail kam von meiner Ex ich weiß, dass mein Sohn Auskunft verlangen müsste, aber das gibt für ihn nur Stress, wenn er dann das Nachfragen muss, was meine Ex ihm vorgibt. Sohnemann hat auch schon unterschrieben (wahrscheinlich müssen), dass der Unterhalt weiterhin an meine Ex gezahlt wird, und die will wie immer mehr Geld sehen. Meine jetzige Frau ist nicht unterhaltsberechtigt, da sie selbst ein Einkommen von ca. 1400 € hat. Sophie, ich teil…

  • Hallo Tanja, die Mail kam von der KM in der sie sich auf den Anwalt bezogen hat. Meines Wissens nach hat Sohnemann (und nicht meine EX) das Recht auf Auskunft von geradlinigen Verwandten, also von meiner Ex und von mir. Ich weiß auch nicht, weshalb das Einkommen meiner jetzigen Frau eine Rolle spielen sollte. Beim Minderjährigenunterhalt hat das Einkommen meiner Ex ja auch keine Rolle gespielt. Grüße Heiko

  • Hallo zusammen, hier die Situation: mein Sohn aus erster Ehe ist 18 Jahre alt, macht ein freiwilliges soziales Jahr und lebt bei der Mutter. Ein Titel besteht nicht. Ich selbst habe in meiner neuen Ehe noch 2 weiter Kinder (7 + 10 Jahre alt). Meine Exfrau kann für die Quotelung nur den Selbstbehalt von ihrem bereinigten Einkommen abziehen. Ich kann für die Quotelung den Selbstbehalt und den Unterhalt für meine beiden Kinder aus der jetzigen Ehe abziehen (jeweils 342 € DDT Stufe 4-1). Nun bekomme…

  • Hallo zusammen, mein Sohn ist inzwischen 18 und macht ein Freiwilliges Soziales Jahr. Er hat somit auch ein eigenes Einkommen, das sich aus 365 € Gehalt und 135 € Essensgeld zusammensetzt. Sein Einkommen wird von dem Tabellenbetrag der DDT abgezogen. Werden hier 500 € (also inkl. Essensgeld abgezogen) oder nur das eigentliche Gehalt von 365 €? Meiner Meinung nach werden 500 € angerechnet, da ja vom Unterhalt auch Essen bezahlt wird. Sehe ich das richtig? Vielen Dank im voraus Heiko

  • Berechnung Volljährigenunterhalt

    Heiko9 - - Unterhalt

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    Hallo sturkopp, vielen Dank für die Erklärung. Viele Grüße Heiko

  • Berechnung Volljährigenunterhalt

    Heiko9 - - Unterhalt

    Beitrag

    Hallo zusammen, vielen Dank für eure Antworten. @sturkopp: danke für die Richtigstellung, ich war etwas verunsichert, dass der Unterhalt meiner 2 jüngsten Kinder das Einkommen bereinigt. Meine jetzige Frau hat ein eigenes Einkommen von ca. 1400 €. Ich gehe also davon aus, dass sie keinen Unterhaltsanspruch gegenüber mir hat. Viele Grüße Heiko

  • Berechnung Volljährigenunterhalt

    Heiko9 - - Unterhalt

    Beitrag

    Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung desVolljährigenunterhalts. Der Volljährige absolviert ab nächstem Monat einfreiwilliges soziales Jahr, ist also nicht mehr privilegiert. Dann habe ich ausmeiner neuen Ehe noch 2 weitere Kinder (7 + 10). Die KM hat ein bereinigtes Einkommen von 2900 €. Meinbereinigtes Einkommen liegt bei 2700 €. Sehe ich das richtig, dass vor der Quotelung bei der KM undmir 1300 € Selbstbehalt abgezogen werden? Und sehe ich es richtig, dass ich dieUnterhaltsanspr…

  • Hallo Hochtief, danke für die Info, ich hätte den Unterhalt für die beiden anderen Kinder abgezogen. Gruß Heiko

  • Hallo, Zitat von Clint: „Zitat von Heiko9: „ja, ich wurde bereits zur Unterhaltszahlung aufgefordert, allerdings von der KM :-). “ Was hat sie denn geschrieben? Wurden die Einkommensverhältnisse gegenseitig schon offengelegt? “ die KM hat lapidar per Mail geschrieben, dass ich den Unterhalt überprüfen und die Zahlung anpassen soll. Der KM ist es sicherlich nicht klar gewesen, dass sie ab dem 18. Geburtstag des Sohnes auch unterhaltspflichtig ist, so dass ich bis jetzt noch keine Aufstellung ihre…

  • bei mir tut sich gerade noch eine Frage zur Quotelung auf, bzw. zum bereinigten Einkommen. Ich habe aus meiner jetzigen Ehe noch 2 weitere Söhne (7 + 10). Ich kann also folgendes von meinem Einkommen abziehen: berufsbedingte Aufwendungen Altersvorsorgen (max. 5% vom Bruttoeinkommen) Unterhalt laut DDT meiner beiden Söhne aus jetziger Ehe ist das korrekt so? Danke Heiko

  • Hallo Boxxter, Zitat von boxxter: „umso besser. Ich würde dann den Unterhalt einstellen. Wann wird das Kind volljährig? “ das Kind wird in knapp 2 Wochen volljährig. Ich möchte hier keinen Unterhalt einstellen, da mein Sohn nach wie vor Anspruch darauf hat und ich das gute Verhältnis mit ihm nicht kaputt machen möchte. Ich möchte mich hier gegen die KM absichern, die, wenn es ums Geld geht, manches anders und etwas verbissener sieht. Gruß Heiko

  • Hallo Boxxter, Zitat von boxxter: „bist du bereits bzgl der Volljährigkeit deines Sohnes zur Unterhaltszahlung aufgefordert worden bzw. ist eine Unterhaltsberechnung vorgenommen worden? Besteht ein KU-Titel, befristet oder unbefristet? “ ja, ich wurde bereits zur Unterhaltszahlung aufgefordert, allerdings von der KM :-). Ich habe den Eindruck, dass die KM davon ausgeht, dass der Unterhalt weiterhin an sie gezahlt wird. Es ist doch richtig, dass ich ab Volljährigkeit direkt an meinen Sohn zahlen …