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  • wann entfällt der UH-Anspruch?

    wg1965 - - Unterhalt

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    hallo edy, danke für den Beitrag. Zählt die einjährige Schule mit erfolgreichem Bestehen dann als Berufsabschluß? Was wäre, wenn er anschließend z.B. eine kaufmännische Ausbildung anstrebt, also nichts mit der 1. Ausbildung zu tun hat?

  • wann entfällt der UH-Anspruch?

    wg1965 - - Unterhalt

    Beitrag

    Hallo, ich denke mal gerade in die Zukunft! Zu meinem Sohn, jetzt 22 Jahre alt: Abitur 1 soziales Jahr 1 Jahr erfolglos studiert (Berufsschullehrer) ab September schulische Ausbildung zum Sozialassistenten geplant wäre ab 2015 weitere (wahrscheinlich schulische) Ausbildung zum Erzieher (Studium oder ähnlich) Frage nun, bis wohin bin ich eigentlich zum Unterhalt verpflichtet? Ne richtige Ausbildung hat er ja nicht und wird sie vermutlich erst in 3-4 Jahren erlangt haben.

  • Schulgeld

    wg1965 - - Unterhalt

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    Hallo Chicko, Ausbildung soll in Dresden (Sachsen) gemacht werden. Ob sich ein Umzug rechnet, will ich mal nicht nachrechnen (wer soll den denn bitteschön bezahlen?) Und dass Schulgeld ggf. absetzbar ist (vielleicht auch nur für Schüler unter 18 (Internat?) ?), sehe ich jedes Jahr in meiner Steuererklärung. Dass ein Steuern zahlender Bürger einen Teil seines Einsatzes zurück zu erlangen versucht, liegt wohl in der Intelligenz desjenigen! Ist das Schulgeld zusätzlicher Bestandteil des Unterhalts?

  • Schulgeld

    wg1965 - - Unterhalt

    Beitrag

    Hallo, bin froh wenn der Junge überhaupt was lernt. Er hat sein Studium recht schnell verworfen und ist gerade mal wegen dem ÖPNV Ticket und dem Kindergeld eingeschrieben. Er hätte dann 2 Semester "studiert". Einen Umzug will ich ihm nicht zumuten und normalerweise gibt es seine Ausbildung nur an "gewerblichen" Schulen. Er lernt dann Sozialassistent in Dresden. Aber elternunabhängiges Bafög steht noch nicht zu, oder? Gruß

  • Schulgeld

    wg1965 - - Unterhalt

    Beitrag

    Hallo, mein Sohn, auswärtig untergebracht, Studienabbrecher, 22 Jahre alt. Zum 1.9. strebt er eine schulische Ausbildung (Erziehung/Soziales) an und muß hierfür Schulgeld monatlich 150 Euro zahlen. Muß ich das Schulgeld zu seinem Unterhaltsanspruch hinzurechnen? (wenn JA --> könnte ich das steuerlich geltend machen?) Danke

  • Studium abgebrochen & Unterhalt

    wg1965 - - Unterhalt

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    Hi Kurt, wo ist dein Problem? Ich würde von meinen Steuergeldern auch lieber 2 Wochen im Monat in Urlaub fahren... Wenn der Anspruch da ist, wo ist das Problem? Mir dankt eh niemand, wenn ich den Staat entlaste. Aber das gehört hier jetzt nicht hin!

  • Studium abgebrochen & Unterhalt

    wg1965 - - Unterhalt

    Beitrag

    Hallo, es gibt keinen Titel, UH ist freiwillig. Ausgezogen war er freiwillig gezwungenermaßen, da an seinem damaligen Wohnort wegen NC keine Studienmöglichkeit gegeben war. Bafög gibts nicht, dazu ist mein Einkommen zu hoch. Wie pflegen guten Kontakt und ich will hier auch nicht "Auf mein Recht" bestehen. Sollte jedoch hier tatsächlich das Amt in Form von ALG II in der Pflicht sein, könnten wir das ersparte Unterhaltsgeld zugunsten des Sohnes anderweitig einsetzen. Auch wenn es "nur" ein halbes …

  • Studium abgebrochen & Unterhalt

    wg1965 - - Unterhalt

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    Hallo, mein Sohn, jetzt 22, hat seit dem Wintersemester versucht zu studieren und relativ schnell seinen Fehlgriff erkannt. Noch hält er sich mit meinem Unterhalt über Wasser. Mal abgesehen von Jobs, wo kann er und ab wann um Unterstützung anfragen? ALG II? Wann bin ich aus der Pflicht? Und was, wenn er trotzdem noch eingeschrieben bleibt? Bin da grad etwas ratlos.

  • Hallo Beno, danke für das Angebot.

  • Hallo Triene, ich hab mir mal das bafög Formblatt 3 angesehen, da lassen sich die Kinder der neuen Ehefrau angeben. Ob es aber was bringt, wird sich erst noch zeigen.

  • es kommt ja noch das Einkommen der Mutter hinzu. Wenn ich den Rechner mit meinem 2700 netto mal 13 fütter, dann kommt halt kein Bafög bei rum. Dazu kommt noch das Einkommen der Mutter. Wo liegt mein Fehler? Edit: habe mich jetzt geschieden gemacht (ich bin allerdings wieder verheiratet seit 11/11), da bekommt er 154 Euro Bafög. Hmmm... aber vor 2 Jahren hatte ich erst geheiratet... Also Einkommen von vor 2 Jahren ansetzen, aber den aktuellen Status der Eltern, wie geht das denn?

  • den habe ich der DD Tabelle entnommen, Stufe 4 ab 18. Zahlbetrag. Er hatte jetzt ein Soziales Jahr gemacht und deshalb hatte ich den Betrag abgelesen. Der Sohn wird 21 und das Kindergeld (welches seine Mutter bekommt) habe ich abgezogen. Hab ich mich da jetzt verrechnet?

  • Hallo, mein Sohn erhielt bislang Unterhalt lt. Stufe 4 = 378 Euro. Nun zieht er aus, geht studieren, ist lt. Bafög-Rechner nicht Bafög-berechtigt und seine Mutter nicht leistungsfähig. Der Zahlbetrag liegt für mich demnach bei ca. 490 Euro. Warum ist der Sprung so hoch, über 110 Euro pro Monat mehr ist schon recht happig. Oder habe ich irgendwo einen Rechenfehler?

  • Hallo, Sohnemann wird im Herbst sein Studium aufnehmen und wird vermutlich kein BAFÖG erhalten. Seine Mutter hat ein geringes Einkommen, wird verkutlich keine Steuern und auch keinen Unterhalt zahlen müssen. Also wwerde ich den UH komplett tragen müssen. Hab ich nun das Recht, den vollen Kinderfreibetrag für mich zu beanspruchen oder bin ich auf den guten Willen meiner Ex angewiesen? Danke

  • Hallo Triene, in manchen Fällen geben die Fördervereine der Schulen Zuschüsse. Vielleicht möchten sie den Schrieb, um inrgendwas in der Hand zu haben und die Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Gruß

  • Hallo Wolfgang, das Urteil bezieht sich wohl auf Jugendliche? Also Menschen bis max. 18 Jahre? Dann sollte das in meinem Fall ja nicht zutreffen, denn Sohnemann wird 20. Hallo Ruth, dein Beitrag ist nett und gut beschrieben. Aber leider ist es auch so, dass Sohnemann im Vorfeld bereits seine Forderungen/Anspruch nach Unterhalt unmißverständlich kundgetan hat. In meinen Augen bedeutet das aber auch: wer weiß, dass er was zu kriegen hat, sollte auch wissen, wenn er nix zu kriegen hat. Und außerdem…

  • Hallo Kurt, ich weiß nun wirklich nicht, wie ich mich verhalten soll. Mir ist bewußt, dass ihm kein UH zusteht. Andererseits will er ausziehen, er hat gerade eine günstige Wohnung an der Hand, und mit dem geringen "Taschengeld" wird er seine Wohnung nicht unterhalten können. Noch dazu betötigt er Bürgen für die Wohnung (die Ausgestaltung der Bürgschaft ist mir noch nicht bekannt). Also lass ich ihn "verhungern", angeblich verbau ich ihm gar sein Zukunft und mache ihm das Leben schwer... Andersru…

  • Guten Morgen, nein, es existiert kein Titel. Also wenn ich ihn unterstütze, dann auf Darlehnsbasis? Also Rückzahlung nach dem FSJ. Gruß

  • Hallo, Sohnemann wollte studieren, NC ist aber zu hoch. Nun will er ausziehen, FSJ machen und braucht noch finanzielle Stütze. Wenn ich ihm dann 150 Euro mtl. zuschiesse im FSJ, kann ich ihm das rechtswirksam auf seinen Unterhalt anrechnen, sollte er danach studieren? Danke für Tipps

  • Unterhalt für Studenten

    wg1965 - - Unterhalt

    Beitrag

    hallo, bedeutet denn Bedarf = UH-Betrag?? Von eigener Whg gehe ich aus Danke