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  • Schau mal in Deine persönlichen Nachrichten, ich habe Dir etwas geschickt. Wenn Du Dir einen Rechtsanwalt nimmst, achte darauf, dass er sich mit den Besonderheiten des Beamtenrechts auskennt. Es gibt immer ein Sachgebiet beim Dienstherrn, das sich hauptsächlich um Pensionsansprüche kümmert. Ein Anruf dort kann Dir sicher weiter helfen. Ist Dein Mann Bundes- oder Landesbeamter?

  • Hallo @Sonnenlicht, die Beihilfe endet erst nach der Rechtskraft der Scheidung, eine vergünstige Restkostenversicherung muss dann in eine vollwertige umgewandelt werden, oder falls das 55Lj. noch nicht vollendet ist, ist auch der Eintritt in die GKV noch möglich. Sollte das nicht möglich sein und Du in der PKV bleiben, aber a.G. fehlendem Einkommen, die Beiträge dafür nicht leisten können, greift der Hinweis von @Villa

  • Hallo @Simon G. den Ausführungen von AnnaSophie schließe ich mich voll an und als ebenfalls Beamtin kann ich Dir sagen, dass Du die Aufenthaltsänderung von Deinem Sohn sowohl bei der Familienkasse der Agentur, wie bei der Familienkasse Deines Dienstherren melden musst. Die Familienversicherung bei Deiner Frau in der GKV kann weiter bestehen bleiben, aber die neue Anschrift bei Dir muss beim Kind eingetragen werden. Sämtliche Post kommt dann über Dich aber der Sohn kann weiter mit der Krankenvers…

  • Zitat von Theo: „der Beschluss der VKH ist vom 02.02.24 “ Hallo Theo, das irritiert mich mal zunächst. Zitat von Theo: „Muss der Unterhalt einkommensmindernd berücksichtigt werden? Oder ist das in irgendwelchen pauschalen mit abgegolten? “ Der Unterhalt wird zunächst als Pauschale (Alterstaffelung) einkommensmindernd berücksichtigt, sollte der tatsächlich geleistete Betrag höher sein, als die Pauschale, muss dies mit Zahlungsnachweisen belegt werden. Gegen eine Festlegung der Rate muss Beschwerd…

  • Private Versicherung

    Testmama - - Trennungssituation

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    Hallo Sonnenlicht, ich versuch es mal. Soweit ich informiert bin gibt es hier seit 2009 in der Beamten-KV einen Kontrahierungszwang, wenn man zuvor privatversichert oder mitversichert war. Der Weg in die gesetzliche Versicherung ist nur möglich, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird und man dabei aber das 55 Lj. noch nicht vollendet hat (und noch ein paar Punkte nach § 6 Abs. 3a SGB V). Ich würde proaktiv die Beihilfestelle anrufen und um Beratung bitten, welche Möglic…

  • Die Sache mit dem Ausbildungsvertrag

    Testmama - - Unterhalt

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    Hallo Tanja, ja, damit hast Du natürlich recht. So sehe ich persönlich das auch, wollte aber nicht versäumt haben, die Infos an andere Betroffene weiter zu geben.

  • Die Sache mit dem Ausbildungsvertrag

    Testmama - - Unterhalt

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    Nachtrag: ein erweiterer Meldeauszug der Gemeinde ist zwar noch nicht da, aber ich habe mit einem RA aus der Sparte Verwaltungsrecht gesprochen. Aussage war, wenn zwar eine Ehe bestünde, aber die andere Seite nach schriftlicher Aufforderung zur Auskunft (über RA) weiter die Angaben verweigere, könnte nur der Weg über eine anschließende Schadensersatzklage gegenüber dem KV fruchten.

  • Die Sache mit dem Ausbildungsvertrag

    Testmama - - Unterhalt

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    hallo @TanjaW9 genau so hab ich es gemacht.

  • Die Sache mit dem Ausbildungsvertrag

    Testmama - - Unterhalt

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    ich danke Dir. nur falls er nicht verheiratet ist, würde es mich aktuell weiter bringen. Da er definitiv nicht im öffentlichen Dienst bzw. Beamter ist. Zitat von TanjaW9: „Musst Du halt überlegen (oder nach Urteilen suchen), ob die Nichtauskunft des Ex tatsächlich zu Deinen Lasten geht (ich fürchte schon...) “ das fürchte ich definitiv und hab ich ja schon schriftlich

  • Die Sache mit dem Ausbildungsvertrag

    Testmama - - Unterhalt

    Beitrag

    Guten Morgen, ich muss mich nochmal melden. Die Familienkasse macht nochmal Zicken. Jetzt geht es um das Konkurrenzverhältnis. Nachdem ich im Juni mitgeteilt bekommen habe, dass mir der Familienzuschlag bis Ende der Ausbildung zusteht und ausbezahlt wird, wurde scheinbar zeitgleich der KV angeschrieben und um Auskunft gebeten über einen aktuellen Familienstatus. (Falls er mit einer Beamtin verheiratet ist, kann diese auf Antrag bei ihrer Familienkasse den Familienzuschlag für mein Kind erhalten.…

  • Zitat von sigi: „Sei froh, dass die Urkunde vom Beistand so akzeptiert wurde. Vermutlich war das schon 2010/2011, denn seit spätestens 2018 lehnen wohl alle Jugendämter und auch Anwälte die Befristung bis zur Volljährigkeit unter Hinweis auf einen Beschluss des OLG Bamberg 2 UF 14/18 ab. Ob sie alle gegen ihren Willen erfolgten Befristungen konsequent zur Entfristung vor Gericht bringen, ist mir nicht bekannt. “ Kann ich so nicht bestätigen, mein Titel wurde vom Urkundsbeamten JA selbst im Juni …

  • Rückgabe des Unterhaltstitels und..

    Testmama - - Unterhalt

    Beitrag

    Hallo Poncho, hat Deine Tochter sich dahingehend mal geäußert, dass sie das vor hat? Muss sie zwar jetzt noch nicht, der Entschluss kann auch während der Lehre noch gefasst werden, sagt der BGH. Sie greift auch dann noch, wenn: Du wirtschaftlich dazu in der Lage bist und sich Ausbildung und Studium zeitnah aneinander anschließen und sinnvoll ergänzen (z.B. Ausbildung Bankkauffrau-> BWL) nicht aber Bankkauffrau-> z.b. Medizin oder so.

  • Rückgabe des Unterhaltstitels und..

    Testmama - - Unterhalt

    Beitrag

    Hallo poncho, hier gibt es ein Urteil des OLG Hamm.3 UF 245/12 Kernaussage: Der Unterhaltsanspruch entfällt ab dem Beginn des Monats, in dessen Verlauf die erste Ausbildungsvergütung tatsächlich fließt, und zwar in voller Höhe. Bedeutet, auch wenn das Ausbildungsentgelt erst am Ende des Monats bezahlt wird, ist ab Beginn der Ausbildung keine Unterhaltsverpflichtung mehr, vorausgesetzt, die Vergütung + volles Kindergeld deckt den Bedarf des Kindes. Ich strick mal einen hypothetischen Fall: Deine …

  • Zugewinn

    Testmama - - Zugewinn / Vermoegen

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    leider kann ich Dir kein Urteil benennen und habe sonst auch keine weiteren eigenen Erfahrungen. Ich könnte mir vorstellen, dass der Spielraum eines Richters daran abzuleiten ist, welche Qualität der Kaufvertrag hat. Ist es ein Autohaus gewesen mit offizieller Rechnung, wird er diesem eher Glauben schenken, als einem selbst ausgedruckten aus dem Internet zwischen Privatpersonen.

  • Zugewinn

    Testmama - - Zugewinn / Vermoegen

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    Hallo Theo, gibt es vielleicht noch alte Versicherungsunterlagen von der Erstzulassung? Oder bist Du noch bei der Versicherung und kannst dort wegen Archivunterlagen anfragen? Mein Ex hatte vor Gericht als unterdrückt darstehen wollen und mehrfach behauptet, er hätte jahrelang einen alten, klapprigen Wagen fahren müssen, während ich mit einem neuen, großen SUV durchs Land gereist wäre. Anhand der alten Versicherungsunterlagen konnte belegt werden, dass die besagte Klapperkiste genau an dem Tag a…

  • Hallo Maranello, herzlich Willkommen. Bevor Du Dich daran abarbeitest, ob das Gehalt Deiner Exfrau zur Überprüfung wert ist, wollte ich das Thema gesteigerte Erwerbsobliegenheit bei Minderjährigen gegenüberstellen. Bei einem Änderungsantrag, der bei einem Titel über das Gericht läuft und anwaltspflichtig ist, wirst Du Auskunft geben müssen, welche - außer der von Euklid vorgeschlagenen Überprüfung- sonstigen, weitreichenden (Jobwechsel, Stundenerhöhung, Umzug, Nebenjob etc.) Anstrengungen Du nac…

  • Kindergeld auf anderen Elternteil

    Testmama - - Unterhalt

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    Hallo Tanja, ja, richtig, es könnte alles einfach sein. Bei mir bin ich nur im ÖD, der andere ET nicht.

  • Kindergeld auf anderen Elternteil

    Testmama - - Unterhalt

    Beitrag

    Hallo Bigbuster, die Bezügeabrechnungsstelle zahlt den beamtenrechtlichen Familienzuschlag auch dann aus, wenn Du das Kindergeld nicht erhälst (so ist es zumindest bei mir) es muss ein kindergeldberechtigtes Kind da sein, aber die Zahlung kann sowohl an das Kind oder den anderen Elternteil gehen. Meine Familienkasse hat Zugriff auf die Datensätze der Familienkasse der Agentur und zwar bei Umzug zunächst den Familienzuschlag eingefroren, nach Kindergeldbescheiderteilung aber analog nachgezahlt. M…

  • Zitat von TanjaW9: „Hallo Marko, vielleicht kann @Testmama hier etwas Licht ins Dunkel bringen. Ich für meinen Teil würde dem Gerichts-SB erstmal Glauben schenken. Siehe Haufe zu den Grundsätzen des Kostenrechts. Grundsätzlich gilt bei Streitigkeiten vor dem Familiengericht zwar erst mal das FamFG, aber in einzelnen § dort wird ja auch auf die ZPO verwiesen, so z.B. beim 85 FamFg. Gruß Tanja “ Guten Morgen, ja, es ist wie in Haufe gesagt, als Vorschusspflichtiger kannst Du den überzahlten Betrag…