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  • @Moorhuhn Würden die Kinder zu mir wollen, können sie dies gerne freitags oder Samstag Nachmittag machen. Aber ich benötige mein Wochenende für meine Hobbys, ich muss mein Leben ja nach wie vor neun organisieren. Ich bin schockiert! Am besten sagt man den Kindern das auch noch genau so… damit sie sich so richtig als überflüssig und einfach nur störend fühlen. Werden sie sowieso schon! Und wieder ein Mensch der keine Ahnung hat, was das bei den eigenen Kindern anrichtet… Die armen Kinder… Unfassb…

  • Zitat von Clint: „Hallo @CaptainMa, da du immer wieder da bist : gibt es bei dir was neues? “ Hallo Clint , danke der Nachfrage. Wir hatten noch ein Schreiben aufgesetzt. Das ist bis dato unbeantwortet. Junior hat dann seine Ausbildung im August begonnen. Die Unterhaltsforderung ist gänzlich im Sande verlaufen. Jetzt verfolge ich hier interessiert die verschiedensten Fälle und bin zum Teil fassungslos… Naja. Wir haben es hoffentlich für immer hinter uns. Liebe Grüße

  • Hallo, @Clint: Danke für deine Bemühung! @TanjaW9: auch dir ein danke für deine zahlreichen Antworten. Wir wollen da garnichts machen; schon garnicht wollen wir versuchen das Einkommen voll angerechnet zu bekommen. Es geht einfach um die Vorbereitung, falls es doch zum Anwalt geht.

  • Danke Tanja. Ich verstehe es leider nicht ganz. Die Leitlinien des OLG Hamm beziehen sich ja auf den Paragraf 1577 BGB… Ich habe in dem Zusammenhang das folgende Urteil gefunden „BGH, Revisionsurteil vom 25. Januar 1995, XII ZR 240/93“ Hier heißt es: „Übt ein Student gleichwohl eine (Neben-) Erwerbstätigkeit aus, so stellt die Vergütung, die er hierfür erhält, grundsätzlich Einkommen aus überobligationsmäßiger Tätigkeit dar (vgl. Deisenhofer, in: Heiß, UnterhaltsR, 12.54; Griesche, in: FamGb, § …

  • Hallo Tanja, ich habe noch eine Frage was die Anrechnung des Einkommens angeht. Ich lese immer wieder dass das Einkommen zum Teil nach Billigkeit unterhaltsmindernd ist. Andererseits heißt es, das das Einkommen aus einem 450 Euro-Job überobligatorisch ist. Wann ist denn was der Fall? Die Unterhaltsleitlinien des OLG Hamm sagen unter Punkt 13.2 „Einkommen des Kindes, auch BAföG-Darlehn und Ausbildungsbeihilfen, wird – gekürzt um ausbildungsbedingte Aufwendungen (vgl. Nr.10.2.3) – in voller Höhe a…

  • Huhu, hat jemand eine rechtliche Grundlage für die volle Verteilung des Einkommens? Steuernachzahlungen wirken doch Unterhaltsmindernd, richtig? wenn das Gesamteinkommen bei 4700,39 Euro liegt, ist das Gruppe 8 oder 9? edit: Sorry… bzgl des Einkommens; also irgendwas wo steht, dass das Einkommen bei alleiniger Haftung auch dort zu 100 % abgezogen wird. Am besten natürlich ein Urteil…

  • Hallo Tanja, das Einkommen wurde vom Jugendamt ja selbst hälftig abgezogen. Wir haben nie darum gebeten/das gefordert… allerdings zieht das Jugendamt das wie gesagt immer vom Gesamtbedarf ab. das Kindergeld wird nach Quote zu 100 % abgezogen. Die Einkünfte aus Arbeit jedoch nicht. Macht es Sinn auf die Einkommensstufe 5 zu gehen… die Berechnung würden wir beilegen. Oder eher klein beigeben und aus gutwillen zahlen.

  • Sollen wir dazu noch was schreiben oder einfach machen? das Jugendamt schrieb in einem Brief direkt an meinem Mann im Betreff: „Beistandsschaft“. Sind die zu mehr beauftragt? Er ist ja volljährig und wird doch eigentlich nur beraten?

  • Hallo Edy, das stimmt. Das ist ja nicht das Problem. Bei der Haftungsverteilung muss der kindesvater ja 100 %, höchstens in Höhe der der eigenen einkommensgruppe, zahlen. Das Jugendamt zieht das Einkommen des Kindes aber vom Gesamtbedarf ab. Quasi so als ob er minderjährig wäre und der Mutter auch die Hälfte vom Einkommen Zustände. Das Kindergeld hingegen wird als Einkunft voll abgezogen. Ich finde aber leider auch kein Fallbeispiele hierzu. edit: Das Einkommen des Kindes wird nicht nach Quote a…

  • Hallo Tanja, es ist das OLG Hamm zuständig. Doch, das Kind ist volljährig. Er ist privilegiert. Die Mutter kommt nicht über den SB. Sie arbeitet aber auch nicht Vollzeit und welche Lohnsteuerklasse zu Grunde liegt ist uns auch nicht bekannt. Also würdet ihr nachzahlen? von welchem Betrag ausgehend? Das Jugendamt berechnet ja weiterhin anders…

  • Hallo Sophie, Ich hatte auch überlegt 400 Euro für die letzten 2 Monate zu zahlen. Nach Düsseldorfer Tabelle müsste mein Mann ja 503,00 Euro zahlen. Abzgl. der 100 Euro der Einkünfte des Kindes wären wir bei 400 Euro. Nach unserer Berechnung läge sein Nettoeinkommen bei ca 3450 Euro. Also dann einkommensgruppe 5. dann wären wir sogar bei nur 458,00 Euro abzgl. der 100 Euro. Nachzahlen würden wir erstmal nicht. Denn er hat die Reduzierung der Zahlungen ja erstmal selbst verursacht. Er hatte jetzt…

  • Hallo zusammen, die neue Berechnung ist da. es hat sich nichts getan… wobei ich schon gesehen habe, dass die Dame die Einkommensgruppe nicht angepasst hat. Kurz Zusammen gefasst: -Wir haben Zeugnisse, eine Schulbescheinigung und den Ausbildungsvertrag erhalten. -Wir haben keine einkommensnachweise der Kindesmutter erhalten. -die Steuererstattung wurde nicht mehr berücksichtigt - die Nachteile aus dem Splittingvorteil wurden auch nicht berücksichtigt (nach Verteilung im Splittingverfahren wäre ei…

  • Oh… sorry für die Verwirrung. Unterschrift Ausbildungsvertrag - Dezember 2020 Beginn der Ausbildung - August 2021 Das Fachabi hat im August 2020 begonnen und geht eigentlich bis Sommer 2022; wird aber wegen der vorgenannten Ausbildung dieses Jahr abgebrochen. Den Zeitpunkt kennen wir nicht.

  • Huhu Tanja das letzte Zeugnis ist das Halbjahreszeugnis. Es sind um die 10 Fehltage. 2 unentschuldigt. Also nichts was der Rede wert wäre… das einzige Problem was wir ja haben ist, dass er erst im Dezember den Ausbildungsplatz bekommen hat. Das Halbjahreszeugnis wurde Ende Januar ausgestellt. Ob er die Schule noch bis zum Sommer durchzieht oder er jetzt schon abbricht (er bricht die schulische Ausbildung spätestens im Sommer ab), wissen wir nicht. Andererseits müssen wir einen Ausbildungswechsel…

  • Hallo zusammen, Es tut sich was. Wir haben die letzten 2 Zeugnisse, eine veraltete Schulbescheinigung und den Ausbildungsvertrag vom Jugendamt zugesendet bekommen. Die Berechnung folgt wohl noch. Ob noch weitere Unterlagen kommen werden wir dann sehen. Eine Frage dazu. Die Schulbescheinigung ist im August 2020 erstellt worden. Als Hinweis steht unten im Text, dass die Schulbescheinigung nur einmal ausgestellt wird und immer für ein Jahr gilt. Können wir trotzdem eine aktuelle fordern? Sie stimmt…

  • Hey Max, derzeit ist es nicht akut (ich muss eure Zeit ja nicht unnötig in Anspruch nehmen). Bisher wurde kein Wohnvorteil angerechnet. Sollte es Thema werden, melde ich mich wieder liebe Grüße und einen schönen Tag euch allen

  • Ich habe einiges an Informationen zum Wohnvorteil in den Leitlinien des OLG Frankfurt (Punkt 5) gefunden. hefam.de/DT/ffmAPap.html#p050000 Vllt hilft das dem einen oder anderen hier auch liebe Grüße

  • Hey, wann genau hat man denn einen Wohnvorteil? Doch eigentlich nur wenn man unverhältnismäßig (zb in einer Villa) oder in bezahltem Eigentum lebt, oder? Wenn Tilgung und Zinsen / Monat einer Kaltmiete einer größengerechten Mietswohnung gleichen, kann man nicht von einem Wohnvorteil sprechen, oder?

  • Perfekt Danke

  • Hallo zusammen, kurz 2 Fragen. Ist eine Kapitalbeteiligung Altersvorsorge oder ist das extra zu sehen? Und die Risiko-Leben; gilt die als Altersvorsorge? Danke schonmal