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  • Tanja, Sophie, Villa, danke für Eure Einschätzungen. Mir ist das ganze Verhalten meiner Tochter befremdlich, und es entspricht ebenso wenig meiner Wertewelt wie dem was ich ihr beigebracht habe Aber das interessiert natürlich nicht bei Betrachtung der Rechtslage - das ist mir klar. Ziel war eine Handlungsempfehlung für mich aus Euren Antworten abzuleiten. Das ist mir ein Stück weit gelungen. Entgegen des ursprünglichen Gedanken ihr ein Angebot zu machen, um ein Verfahren zu verhindern werde ich …

  • Hallo Sophie, in den vergangenen Monaten hätte sie gerne den Betrag gehabt den ich vor ihrem 18. Geburtstag monatlich an ihre Mutter überwiesen habe. Neu ist jetzt, dass der Monatsbetrag bis zum Beginn der Ausbildung sowie auch der für nach dem Beginn von ihr nicht spezifziert wurde. Also : nein, hat sie nicht. Im Moment bekommt sie 300 Euro plus ein bis auf den Treibstoff voll durch mich finanziertes Auto. Soll nach meiner Rechnung : 903 Euro lt. Dus Tabelle.minus 200 € Kindergeld sind 703,00. …

  • Zitat von TanjaW9: „Zitat von AnnaSophie: „Alles über die Düsseldorfer Tabelle hinaus müsste von ihrer Seite begründet werden. Und zwar mit dem gewohnten Lebensstandard, nicht nur mit deinem Einkommen. “ Hallo Sophie, ich finde das BGH-Urteil vom 16.9.2020, XII ZB 499/19 anders auslegungsfähig. Natürlich bestimmt sich der Bedarf des volljährigen Kindes aus dem zusammengerechnetem Einkommen der Eltern. Dennoch wird bei Übersteigen der Sätze der Düsseldorfer Tabelle schon aufgrund des Einkommens e…

  • Zitat von TanjaW9: „Hallo und herzlich willkommen im Forum PanTau, lebt Deine Tochter noch bei einem Elternteil oder hat sie schon eine eigene Wohnung? Und wie ist denn bisher der Unterhalt tituliert? Wenn sie noch bei einem Elternteil lebt, leitet sich ihre Lebensstellung von den Eltern ab und damit auch von Deinem Einkommen über dem Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle. Ich gehe davon aus, dass der Kontakt zu der Volljährigen nicht besteht oder nicht so gut ist? Ansonsten würde ich eher zu eine…

  • Hallo liebe Forianer, ich habe eine 18jährige Tochter, die in Kürze ihr Abitur macht und im September eine Ausbildung beginnt. Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr wird sich auf 1.138 Euro brutto monatlich belaufen. Dazu war ich bislang der Meinung, dass meine Unterhaltspflicht damit erlischt, da sie mit zu erwartenden rund 903 Euro netto abzgl. 90 Euro abzugsfähige Kosten immer noch bei 813 Euro netto zzgl. Kindergeld liegt, und damit über der höchsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Haken :…