Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-20 von insgesamt 41.

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Danke für den Tipp @Bigpuster Scheidung ist noch nicht durch. Sie sagte damals, dass sie keinen Trennungsunterhalt möchte und srockte zeitnah ihre Stunden auf. Nach Abzug des kindesunterhalts habe ich ja wesentlich weniger als sie, somit müsste sie mir ja Trennungsunterhalt zahlen. Das ist echt einige gute Idee, dies noch von ihr zu fordernd dann wäre bei mir sicher noch ein zweiter Urlaub im Jahr möglich. Ist es möglich nach der Scheidung Aufstockungsunterhalt zu bekommen, wenn man den nachehel…

  • @Bigpuster Ich weiß nicht was du mir sagen willst??? Ich habe 2 Kinder wie es weiter vorne zu lesen ist. Ich will nicht mehr als den derzeit titulierten Unterhalt zahlen. Alle relevanten Angaben zur Bereinigung des Einkommens wurden gemacht. Ich gönne der KM nicht noch mehr Unterhalt, wenn sie damit nicht zurecht kommt, soll sie sich noch einen Job suchen. Sie verdient derzeit wohl fast das gleiche wie ich, nur dass ihr nichts für die Kinder abgezogen wird.

  • Danke für das Feedback. Das hält sich ja noch in Grenzen. Ich hoffe ja nach wie vor, nicht mehr als die 314€ je Kind zahlen zu müssen. Vielleicht kommt das Gericht ja sogar auf weniger. Mangelfall!? Mir bleibst sonst ja bei den derzeitigen spritpreise nichts mehr zum Leben und ich werde ausgenommen wie einen Weihnachtsgans.

  • Also ich gehe von der Differenz aus, hab mich doch schon festnageln lassen, 309€ je Kind zu zahlen. Da ja noch alles was net den Beistand läuft, fallen ja die Anwaltskosten der KM weg. Also lohnt es sich den Weg in Richtung Mangelfall weiter zu gehen. Der Streitwert für die Zukunft ist doch auch nur die Differenz, oder liege ich da falsch?

  • Da ich den Titel rückwirkend zum 1.1.21 erstellen hab lassen, geht’s ja jetzt vor Gericht nur noch um die Differenz zum mindestunterhalt. Somit ist der Streitwert ja wesentlich geringer und auch die Kosten, wenn das Gericht gegen mich entscheidet. Das Jugendamt hat in seiner Berechnung die vollen Fahrtkosten anerkannt mit dem Hinweis dass ich den Unterhalt durch mein „erspartes“ zahlen kann. Ich hoffe jedoch, nach wie vor als mangelfall etc. Eingestuft zu werden.

  • Das Jugendamt hat mich mehrmals aufgefordert den Unterhalt zu titulieren. Dem bin nachgekommen, jedoch scheinen sie sich damit nicht zufrieden zu geben. KM hat dann natürlich gleich mal UHV waren 5€ im Monat beantragt. Also zahl ich halt jetzt erstmal 5€ mehr. Mal schauen bzw. abwarten wie das Gericht entscheidet

  • Danke der Nachfrage! Es ist nach wie vor nichts entschieden. die Mutter hat übers jugendamt VKh beantragt und bewilligt bekommen. Somit ist der Antrag rechtshängig. Mal schauen was dabei rauskommt, bin noch immer guter Hoffnung, das mein statischer Titel vom Sommer über 309€ Je Kind bestehen bleibt. Den hab ich beim Jugendamt erstellen lassen, der Beistand hat sich jedoch nicht damit zufrieden gegeben. Ich warte geduldig was sich ergeben wird!

  • Wenn die Mutter die Beistandschaft beendet, hat sie aber Anwaltskosten, das versucht sie denke ich zu vermeiden.

  • Vor 1-2 Wochen forderte mein Anwalt den Beistand auf, dass die Mutter auch zahlen kann/soll. Daraufhin teilte der Beamte der Mutter mit, dass sie auch Unterhaltsverpflichtet ist und der Beistand forderte ihre Einkommensnachweise etc. an um dies meinem Anwalt mitzuteilen. Das Schreiben, dass ich Mindestunterhalt zahlen soll, ist vom Februar, seit dem zahle ich 309 € je Kind auf Anraten meines Anwalts

  • ich bleib guter Dinge, dass mein Anwalt das zu meinen Gunsten durchbringt und die Mutter teilweise selbst für den Unterhalt der beiden Kinder aufkommen muss. Dann halten sich ja auch die Prozesskosten in Grenzen. Der Beistand sagte ja ebenso, dass beide Elternteile verpflichtet sind Unterhalt für die Kinder zu leisten.

  • Guten Morgen, @MaxMustermann danke für deine Berechnung, die mir eine gute Grundlage liefert. Bei meiner Ex würde die Berechnung defintiv anders aussehen. Das Jugendamt will, dass ich den Mindestunterhalt zahle. sie hätte somit je Kind 637,50 € inkl. Kindergeld zur verfügung. Kitagebühren und Essensgeld entfällt. Ausgehend von deinem Mietpreis, ich gehe davon aus, dass mit 16qm die Größe des Kinderzimmers gemeint ist. Wäre es hier identisch. 637,50 EUR Kindergeld + Unterthalt -128 EUR Miete -55 …

  • Das Jugendamt wollte den mindestunterhalt tituliert haben, dagegen will der Anwalt Nun vorgehen, er hat mir geraten je Kind 309€ zu zahlen bis die Sache mit dem Wohnwert der Mutter berechnet ist. Somit zahle ich seit März nur den Betrag in Höhe des Unterhaltsvorschusses an das Jugendamt.

  • und wenn der kindesunterhalt und Kindergeld nicht für die Mutter ist. Dann steht beides den Kindern voll zu, das sind ja für jedes Kind über 600€ davon kann man schon gut leben.

  • Die einfache Fahrzeit beträgt 1-1,5 Stunden

  • Ich möchte klar so Wenig wie möglich zahlen, wer versucht das nicht? Was ist daran falsch? Die Mutter arbeitet mehr. Bekommt das Kindergeld und eben noch Unterhalt. Ihr geht’s damit ja besser als mir

  • Mit Bahn und Bus wäre ich 1 - 1,5 Std. unterwegs und müsste noch mit dem Fahrrad zum Bahnhof fahren, ca. 15-20 Min. Ist das zumutbar? Den Anwalt kann ich schon bezahlen, bzw. das ist es mir Wert, wenn ich auf Dauer weniger zahlen und nicht das Leben der Ex finanzieren muss. Gruß, Sascha

  • Danke für euer Feedback, auch wenn ich letztendlich nicht weiß wie es ausgehen wird. Ich möchte mich halt nicht von ihr ausnehmen lassen, daher der Weg zum Anwalt in der Hoffnung, dass es sich zu meinem Vorteil auswirkt und ich nicht den Mindestunterhalt zahlen muss und mir noch Geld zum leben bleibt.

  • letztendlich liegt es an dem Wohnwert, was das deutlich höhere Einkommen der Ex ausmacht. ohne diesen verdient die Ex weniger als ich und kann keine so hohen Fahrtkosten wie ich absetzen.

  • Ich denke sie muss schon zahlen, sie wohnt mit den Kindern in einer 120qm Wohnung und da ist der Wohnvorteil recht hoch. So sagte es zumindest der Anwalt, dass sie da dann bezahlen muss, egal wie alt die Kinder sind, da sie sicher mehr als ich als Einkommen hat. Die Angelegenheit ist noch nicht bei Gericht, der Anwalt kommuniziert mit dem Beistand, der die Berechnung durchgeführt hart und fordert von der Mutter den Nachweis des Einkommens und hat die Wohnung als Wohnwert beim Jugendamt angegeben…

  • Mindestunterhalt und Unterhaltsvorschuss sind ja unterschiedlich hoch. Heißt wenn ich 100 € zahle, hat die Mutter 518 € zu zahlen, dann wäre das die Höhe des Unterhaltvorschusses von 618 € für 2 Kinder. Wenn sie das nicht zahlen kann, kann sie Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Mindestunterhalt in Höhe von 837 € wäre dann nicht gedeckt und ich komme offiziell mit 100 € meiner Unterhaltspflicht nach. Sascha