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  • Unterhalt Immobilienkredit

    Staedtler - - Unterhalt

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    Hallo ES45, hat sich was neues in deinem Fall ergeben? LG

  • Liebe Forenmitglieder, leider ist mir bei der Unterhaltsberechnung / berechnete Nettoeinnahmen ein wichtiger Punkt nicht klar. Ich besitze eine ETW (Anschaffung vor der Geburt), welche aktuelle vermietet ist. Die Kaltmiete ist niedriger als das monatliche Darlehen. Und hier ist die Hauptfrage, ob ich die Darlehensschulden bei der Berechnung in voller Höhe ansetzen kann? Gibts es Posten die ich nicht korrekt berücksichtige oder aber vergessen habe? Meine Berechnung würde so aussehen: Einnahmen au…

  • Titulierung

    Staedtler - - Unterhalt

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    Hallo zusammen, tatsächlich soll die Titulierung hier auf Zuruf der Mutter erfolgen bzw. auf schriftliche Bitte. Also ich fasse zusammen 1.) weiter den vereinbarten Betrag auf das Konto überweisen. 2.) auf Schreiben vom Jugendamt/Gericht bzgl. der Unterhaltsberechnung warten 3.) die Berechnung vom Jugendamt durchführen lassen, falls ich mit der Berechnung nicht einverstanden bin, von einem Fachanwalt durchprüfen/durchrechnen lassen 4.) falls der Fachanwalt einen neuen Betrag errechnet diesen bei…

  • Titulierung

    Staedtler - - Unterhalt

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    Ja, tatsächlich ist der Unterhalt immer pünktlich und sachgerecht geflossen und ich bin der Letzte der sich drückt den Unterhalt zu zahlen. Mir kommt es auch so vor das gewisse Machtspielchen gespielt werden, aber so ist das nun und ich möchte mich einfach rechtzeitig informieren lassen, da ich der Meinung bin, dass insbesondere bei diesem Thema es nicht zwingend notwendig sein müsste einen Anwalt zu bezahlen (*holz geklopft*) Jetzt nochmal vorab, also deinen Rat zu folgen: Selber beim Notar ein…

  • Titulierung

    Staedtler - - Unterhalt

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    Hallo MaxMustermann, danke für deine Antwort. Ich brauch keinen Titel, aber die Mutter will nun diesen Titel haben, höchstwahrscheinlich weil neuerdings die Kommunikation angespannt ist. Da wir nie eine Berechnung beim JA durchgeführt haben und uns selber auf einen Betrag X an Anlehnung an der DD Tabelle schriftlich einigen konnten, ist nun die Frage wie ich weiter vorgehe? - Soll ich diesen schriftlichen fixierten Betrag (zwischen 110-120% DD Tabelle) bzw. das aufgesetzte Schreiben titulieren l…

  • Rundum Betreuungsunterhalt

    Staedtler - - Unterhalt

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    Hallo John sehr interessante Infos. Danke dafür! Ich hab leider nix neues rausbekommen. Die Kita wird jetzt schon länger mit 7-8h pro Tag besucht. Die Mutter arbeitet nun selbständig in Vollzeit. So, wie ich es verstanden habe und weiter recherchiert habe, ist der BU nach 3 Jahren nichtig. Es gibt ganz besondere Fälle das dieser doch anfällt, aber da müsste dann schon sehr viel passieren. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen! LG

  • Titulierung

    Staedtler - - Unterhalt

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    Lieben Forenmitglieder, nach langer Abstinenz hätte ich bezüglich dem Thema Unterhaltstitel eine Frage Euch! Wäre es möglich beim JA einen Titel mit 100-120% zu unterzeichnen? oder wird die Unterhaltszahlung bei einer Titulierung vom JA (neu)berechnet? Hintergrund ist das eine Berechnung seitens JA nie erfolgte, sondern wir uns auf Basis der DD Tabelle auf einen Betrag schriftlich geeignet haben. Der Betrag pendelt sich zwischen zwischen den Stufen 110-120% ein. Oder könnte es dann je nach Einko…

  • Unterhaltstitel Jugendamt ändern

    Staedtler - - Unterhalt

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    Super, dann eröffne ich ein neues Thema. Du kannst gerne die Nachricht hier löschen

  • Unterhaltstitel Jugendamt ändern

    Staedtler - - Unterhalt

    Beitrag

    Lieben Forenmitglieder, nach langer Abstinenz hätte ich bezüglich dem Thema Unterhaltstitel eine Frage Euch! Wäre es möglich beim JA einen Titel mit 100-120% zu unterzeichnen? oder wird die Unterhaltszahlung bei einer Titulierung vom JA (neu)berechnet? Hintergrund ist das eine Berechnung seitens JA nie erfolgte, sondern wir uns auf Basis der DD Tabelle auf einen Betrag schriftlich geeignet haben (zwischen 110-120%). Oder könnte es dann je nach Einkommen doch zu einem Titel mit übertrieben 160% k…

  • Betreuungsunterhalt

    Staedtler - - Unterhalt

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    Hallo Sophie, danke nochmal. Du hast mich falsch verstanden bzw. ich hab mich falsch ausgedrückt. Für mein Kind zahle ich den korrekten Betrag bzw. eine Stufe mehr. Bzgl. Betreuungsunterhalt sind wir noch im Gespräch wie wir da weiterhin vorgehen werden. LG

  • Betreuungsunterhalt

    Staedtler - - Unterhalt

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    Hallo Sophie, danke für die Info. Weisst du wie diese Aufforderung erfolgen muss? Mündlich? Erfolgt diese vom Anwalt? oder dem Jugendamt? Zu meinem 2ten Fragepunkt hast du wahrscheinlich auch keine Antwort oder? Ich hab nur diesen Beschluss gefunden: "Kein rückwirkender Betreuungsunterhalt unter nicht verheirateten Eltern – BGH vom 02.10.2013 – Az. XII ZB 249/12" Ja, für das Kind müsste ich den korrekten Betrag, wenn nicht sogar mehr, zahlen. Wir haben uns auf eine Summe X geeignet (knapp 120% n…

  • Betreuungsunterhalt

    Staedtler - - Unterhalt

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    Liebes Forum, eine Frage hat sich bzgl. des nicht ehelichen Betreuungsunterhalt ergeben. Man einigt sich einvernehmlich privat, nach Offenlegung des Gehalts, auf den Betrag X Kindesunterhalt (an der Ddorfer Tabelle orientiert) und den Betrag Y Betreuungsunterhalt (Kind ist unter 3 Jahre, geht noch nicht in die KiTa und die Mutter arbeitet aktuell nicht). Man zahlt den vereinbarten Betrag X und Y pünktlich auf das Konto der Kindesmutter. Nach 15 Monaten gibt es einige Umgangs- und Kommunikationsp…

  • Kindesunterhalt berechnen

    Staedtler - - Unterhalt

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    Danke Villa und danke Tanja Wir leben nicht zusammen sondern in getrennten Haushalten. Greift da trotzdem die Broschüre "Gemeinsam leben ohne Trauschein", wohl eher nicht oder ? So wie ich es jetzt verstanden habe benötige ich folgende Broschüren um wahrscheinlich selbständig den Unterhalt und Betreuungsunterhalt zu berechnen: Broschüren - Merkblatt 11 | Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen - Merkblatt 18 | Der Ehegattenunterhalt und evtl.- Gemeinsam leben ohne Trauschein LG Staedtler

  • Kindesunterhalt berechnen

    Staedtler - - Unterhalt

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    Zitat von Villa: „Hallo Michimich, ISUV bietet sehr günstig Merkblätter z. B. zur Berechnung des Kindes- und des Ehegattenunterhalts an. Mitglieder zahlen jeweils nur die Hälfte. Nachdem du sie gelesen hast kannst du vermutlich die Berechnungen durchführen. Gruß Villa “ Hallo Villa, danke für den Tipp! Ich spiele schon länger damit mich als Mitglied anzumelden. Weisst du ob es auch Merkblätter bezüglich des Betreuungsunterhalt gibt? Oder ist dieser mit dem Ehegattenunterhalt gleich zu setzen? Ic…

  • Wer bestimmt die Umgangstage

    Staedtler - - Umgang

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    Liebe Forumsmitglieder, lange ist der letzte Post in diesem Thread her, vielleicht kann mir der ein oder andere mit meiner Bitte helfen. Die Kindesmutter und Ich, wohnen circa 60km voneinander entfernt. Unser Kind wird ist 1 Jahr alt und wir hatten uns darauf geeignet dass ich den kleinen immer am Wochenende bei mir habe, da ich beruflich unter der Woche sehr eingeschränkt bin, aber hier und da sofern ich nicht auswärtstätig bin die Chance auf Home Office besteht. Wir haben gemeinsames Sorgerech…

  • Rundum Betreuungsunterhalt

    Staedtler - - Unterhalt

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    Super, danke für die Info. Klar das einigen ist das A und O und ich denke wir werden da auch eine Lösung finden. Mir geht es nur darum, dass ich wirklich nicht nach den 3 Jahren weiterhin in den sauren Apfel beißen möchte. Selbstverständlich zahle ich fleissig den Kindesunterhalt, evtl. Beteiligung an der KiGA und anfallenden Sonder-/Mehrkosten, aber der Betreuungsunterhalt ist der Brocken welchen ich mir wirklich nach den 3 Jahren nicht mehr antun möchte.

  • Rundum Betreuungsunterhalt

    Staedtler - - Unterhalt

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    Hallo Edy, danke für die Rückantwort. Ich bin mir da nicht 100% sicher welche Kosten etc ansetzen werden können, da hier Sonderthemen wie Einnahmen aus V+V hinzukommen. Ich würde jetzt grob gesagt mit einem bereinigten Nettoeinkommen vonm 2400-2500€ rechnen. Bezüglich der Kindergrippe und dann anschließend Kindergartenkosten hatten wir noch nicht gesprochen, vermutlich läuft es darauf hinaus das diese Anteilig berechnet wird,wobei die Essenpauschale mit dem Unterhalt abgedeckt ist.

  • Rundum Betreuungsunterhalt

    Staedtler - - Unterhalt

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    Hallo liebes Forum, erster Post und dann direkt mit einer Fragenliste. Ich bedanke mich im Vorraus bei Euch! Vielleicht können die ein oder anderen Fragen beantwortet werden. So nun wie ich es verstanden habe, korrigiert mich bitte falls ich falsch liegen sollte: Die Kindesmutter (nicht verheiratet gewesen, nie zusammen gelebt) hat in den ersten 3 Jahren Anspruch auf Betreuungsunterhalt und diesen in Höhe ihres Verdienstausfall (Annahme vor der Schwangerschaft einen 25h Job pro Woche). 1.) Wie s…