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Okay das stimmt natürlich, ich sollte mal alles Aufschreiben. Die RWA ist älter das stimmt. Es hat lange ein Briefverkehr stattgefunden. Das hat sich jetzt sehr lange gezogen. In der Zeit haben wir uns ein Haus gekauft, wir haben geheiratet usw. Diesbezüglich musste immer neu berechnet werden. Das Sozialamt aber hat mir aber immer in regelmäßigen abständen geschrieben. Von Anfang an aber musste ich den Unterhalt wegen der vollen Erwerbsminderung und die zusammenhängende Frührente zahlen. Für 201…
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Hallo Tanja, Originalzitat: Ihrer Mutter wurde seitens der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Pfalz ein Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt. Voll erwerbsgemindert sind dabei Personen die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbarer Zeit außerstande sind, under den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein(§ 43 Abs 2 2 Satz 2 SGB VI) Daher werde ich gerade was stutzig
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Also folgende Punkte Muss ich dazu noch sagen. Meine Mutter ist nicht ins Pflegeheim gekommen, sonder ist wegen voller Erwerbsminderung in Frührente gegangen. Ich habe gerade einen Artikel gefunden: Elternunterhalt und Grundsicherung Die sogenannte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 ff. SBG XII) ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts bei Hilfsbedürftigkeit. Unterstützung erhalten Menschen, die die Altersgrenze erreicht h…
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Das mit dem Wohnvorteil verstehe ich noch nicht so 100%. Die Tilgungsleistung wird bis zur Grenze des Wohnvorteils angerechnet. Wonach geht man denn beim Wohnvorteil? Gibt es da irgendwelche Orientierung? Und man darf wenn man eine eigene Immobilie besitzt, nicht mehr für die Altersvorsorge sparen?? Alles echt schwierig zu verstehen
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Hallo Franz, danke dir für die Antwort. Ich zahle tatsächlich monatlich einen Betrag auf ein Sparkonto. Das Sozialamt hat aber die 5% auf meinen durchschnittlichen Nettolohn angerechnet, und nicht auf meinem Bruttolohn. Die anrechenbare Summe ist dadurch natürlich geringer. Und zu den 24 % finde ich auch nichts. Ich finde nur 20% als selbstständiger. Grüße Ramin
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Danke für die Tipps. Also ums klarzustellen. Ich verdiene nicht mehr als 100.000€ im Jahr. es ist deutlich weniger. Jetzt mal eine frage die mich auch interessiert. Man darf ja 5% aus nichtselbständiger Arbeit, und 20% aus selbstständiger Arbeit für die Altersvorsorge weglegen. Beziehen die Angaben sich auf dasd Brutto, oder Nettolohn .Also Beispielsweise 5% auf dem Jahresbruttolohn, oder 5% vom Monatlichen Nettolohn? VG
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Hättet ihr noch ein paar Tipps welche Kosten man rund um das Haus mit angeben kann. Die Fragen die ich gestellt hatte beziehen sich auf 2017. Wir haben 2018 ein Haus gekauft uns fragen uns jetzt was man da alles angeben kann/muss. Handwerkerkosten / Nebenkosten / Versicherungen / Steuer etc. Wie schaut es mit kosten für die laufenden Instandhaltungskosten aus? Das ist jetzt eine Ganz neue Situation.
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Hallo Tanja, danke auch dir für die Hilfe. genau, 645€ wäre die Warmmiete für die Ganze Wohnung. Inwiefern geht aber das Sozialamt davon aus das meine Freundin denn Geld verdient und mir die hälfte der Miete Zahlt? Ich habe ja nie ihr Einkommen mit angegeben. Zitat von Hast Du noch anderweitig Altersabsicherung betrieben: „Hast Du noch anderweitig Altersabsicherung betrieben, die man vom Einkommen in Abzug bringen könnte? “ Ja habe ich, diese hatte ich auch alle angegeben und diese wurden auch i…
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Hallo liebes Forum, ich brächte mal einen Rat. Es geht wie die Überschrift schon sagt um Elternunterhalt. Folgendes Szenario: Ich lebe mit meiner Freundin,(sprich nicht verheiratet), zusammen in einer Wohnung und Zahlen 645€ Warmmiete. Nun habe ich ein Schreiben von der Kreisverwaltung bekommen. Durch das zusammenleben wird mein Selbsterhalt von 1800€ um 10% auf 1620€ reduziert, dadurch das man durch das Zusammenleben ja zum Synergieeffekt kommt, und man dadurch spart. Gleichzeitig wird aber die…